Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


BJM Leutheusser-Schnarrenberger will investigativen Journalismus stärken

Nach dem Willen der Bundesjustizministerin, der offenbar insoweit im Koalitonsvertrag abgesichert ist, soll § 353b StGB geändert werden. Wie bei SPIEGEL online zu lesen ist, sollen die Rechte der Journalisten gegenüber der Staatsanwaltschaft gestärkt werden. Auch die Strafbarkeit bzgl. Geheimnisverrat soll „liberalisiert“ werden, wobei es sich offensichtlich um eine Reaktion auf die CICERO-Entscheidung des BVerfG handelt.

Ein Großteil dieser überfälligen Nachbesserungen wurde bereits durch die IT-Realität obsolet gemacht, etwa durch Projekte wie Cryptome oder WikiLeaks. Hier ein aktueller Ausschniutt aus der politischen Talk Show von Brian Lehrer diesbezüglich.

Wikileaks and Whistle-blowers from Brian Lehrer Live on Vimeo.

« Kirchenkritisches Plakat soll exkommuniziert werden – LG Köln: Markenname in Fan-Domain zulässig »

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.