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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Durchsetzung von Leistungsschutzrechten von US-Magiern

In Zauberkünstlerkreisen erzählt man sich die meines Wissens nicht verifizierte Anekdote, wie Anfang der 90er Jahre der Star-Illusionist Jonathan Pendragon auf die Absichtserklärung seines Kollegen David Copperfield reagiert haben soll, eine Idee zu übernehmen. Copperfield war begeistert von Pendragons effektvollem Wegziehen eines Tuches bei der durch Houdini bekannt gemachten „Metamorphose-Illusion“. Der Trick bzw. Kniff ließ sich nicht rechtlich schützen. Der Legende nach soll Pendragon seinem Mitbewerber eine gescheuert haben. Fakt ist, dass Copperfield in Fachzeitschriften jedem Magier gegenüber kundtat, dass er Pendragons schöpferische Leistung respektiere und sich freue, von diesem nun die Genehmigung für seine Version der Metamorphosis erhalten zu haben, die bislang unerreicht ist. In Zauber-Business ist es aus verschiedenen Gründen schwierig, Geschäftsgeheimnisse oder ähnliche Kreationen schützen zu lassen. Pendragon beklagte sich häufig etwa in Fachzeitschriften über Ideenklau. An die Qualität seiner Vorführungen kamen außer Lance Burton und Copperfield jedoch keine Mitbewerber wirklich heran. Als vor einem Jahrzehnt ein „Maskierter Magier“ im amerikanischen TV damit anfing mit anderer Leute Trickgeheimnisse zu hausieren, wurde die Angelegenheit auf amerikanisch bereinigt: In Mexiko wurde der als „Valentino“ identifizierte Künstler hopsgenommen und krankenhausreif geschlagen.

Auch besagter Pendragon neigt zu Gewalt: Ein Gericht verurteilte ihn gerade zu einem Jahr Haft, weil er auf seine Frau geschossen hatte (dürfte aber „nur“ ein Warnschuss gewesen sein, denn er ging in den Boden). Im Perforieren hat Pendragon eine gewisse Erfahrung, denn der Magier erlitt vor einiger Zeit einen „Haushaltsunfall“, bei dem er in einen Pfeil stürzte und lebensgefährlich durchbohrt wurde. Normalerweise ist es das Schicksal der Partnerin, von Degen und Pfeilen durchbohrt zu werden. Als wäre das alles nicht schon seltsam genug, so zeigte Pendragon eine als „Interlude“ bekannte Illusion, bei der es um die unmögliche Durchdringung durch Charlotte Pendragon handelte. Die Interlude-Version des Mitbewerbers Copperfield ist besser. Dessen Anwälte übrigens wohl auch … ;-)

Pendragon jedenfalls wird künftig im Knast Zeit haben, sich mit Entfesslungskunst zu befassen …

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Autor:
admin
Datum:
13. März 2010 um 14:27
Category:
Allgemein,Strafrecht
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