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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


11. Januar 2010

Amtsgericht Hamburg verbietet Sport-Wetten über Schokolade-Stückchen – im Knast!

Eigentlich kein Medien-Thema, sondern eher eines für Udo Vetters Knast-Blog: Das LandAmtsgericht Hamburg findet offenbar Geschmack an Schokolade! Die Strafabteilung lässt dort allen Ernstes Kackis aufmarschieren, die um Schokolade-Stücken Sportwetten veranstalteten.

Sicher nur ein Zufall, dass sich derartiges am LandgGericht Hamburg abspielt. Ob die da wohl in der Kantine den Richtern irgendwas aus der Asservatenkammer ins Essen rühren …? Bestimmt keine Schokolade!

Post von Wagner

Wie erkläre ich das wohl meinen Mandanten …?

Sportsgeist hat der gute Mann ja. Ich werde dann wohl demnächst mal in Berlin vorbeischauen! ;-)

Kommentarfunktion ist heute ausnahmsweise mal freigeschaltet …

Medien-Geschichte: Geheimdienstlich lancierte Ente bei der TAZ

In der TAZ wurde gerade an ein unrühmliches Kapitel erinnert: Die wohl erfolgreichste Desinformationskampagne östlicher Dienste, welche den Amerikanern die Urheberschaft des AIDS-Virus andichtete. In Teilen Afrikas wird das heute noch geglaubt.

Nach dem Kalten Krieg stellte sich heraus, dass sowohl die Stasi als auch der Verfassungsschutz die Redaktion der TAZ unterwandert hatten. Die TAZ war seinerzeit gegründet wurde, als auffiel, dass die etablierten Medien bestimmte Themen nicht oder verfälscht darstellten, weil es halt mit der Unabhängigkeit der Medien nicht ganz so weit her ist, als man es uns denn Glauben machen will. Die Geheimdienste beider Länder waren sich offenbar einig, dass durch einen unkontrollierten Informationskanal ihre Interessen gefährdet würden – entsprechend „glücklich“ sind sie heute über das Internet. (more…)

Wie ein religiöser Fanatiker das Presserecht mitruiniert

Man kann zum Thema Abtreibung unterschiedlicher Auffassung sein – auch als Katholik. Aber da gibt es einen unerschütterlichen Fanatiker Klaus Günter Annen, der standhaft zum Kreuzzug gegen die Abtreibung aufruft und Hexenjagden gegen beteiligte Ärzte veranstaltet.

Die sind davon natürlich nicht erbaut, sehen durch öffentliche namentliche Anprangerung ihre Persönlichkeitsrechte verletzt und wehren sich. Das bekannteste Resultat von Annens Entgleisungen ist die Babycaust-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es ging dabei über die Auslegung der Bezeichnung „Mörder“ für Abtreibungsärzte, die im juristischen Sinne keine Mörder sind, umgangssprachlich aber so gesehen werden könnten. Das Bundesverfassungsgericht war seiner für die Auslegung mehrdeutiger Rechtsbegriffe berühmten Stolpe-Entscheidung gefolgt und stellte für den Unterlassungsanspruch eine Verpflichtung auf, die tatsächlich gemeinte Intention klarzustellen.

Dies führt dazu, dass (more…)

10. Januar 2010

Diekmanns erneutes Koffer-Debakel hellgesehen! ;-)

Da ich meinen Blogger-Freund Kai Diekmann nicht im Stich lassen wollte, der zu einem Dichterwettbewerb über seine Koffer-Affäre aufgerufen hatte, stellte ich heute um 14.31 Uhr ein launisches Gedicht auf seinem Blog ein. Spaßeshalber ließ ich in meiner Fiktion Diekmanns Koffer auch beim Rückflug ein zweites Mal verschwinden.

Nun muss ich schockiert zur Kenntnis nehmen, dass Diekmanns Koffer beim Rückflug tatsächlich wieder verschwunden ist! War zwar kein neuer, sondern der alte, zwischenzeitlich wieder aufgetauchte Koffer, das macht es für Diekmann jedoch nicht besser.

Nun vertrete ich ja bekanntlich die meisten deutschen sowie den bekanntesten Mentalisten der Welt. Doch dass meine Fähigkeiten inzwischen so gediegen sind, hat mich dann doch ein wenig irritiert. Hoffen wir mal, dass der Rest der gedichteten Geschichte so nicht eintrifft, denn sonst komme ich womöglich noch selber in Verdacht, da was manipuliert zu haben … ;-)

8. Januar 2010

Journalistische Alt-68erin mit Eigentumswohnung(en)

Nachdem Kai Diekmanns Anwälte neulich kräftig daneben gehauen hatten, wurde nun seine Kollegin Brigitte Fehrle, Stellvertreterin des Chefredakteurs der Berliner Zeitung, in ähnlicher Weise blamiert. Frau Fehrle, die mal früher bei der TAZ gewesen war, scheint zur Pressefreiheit inzwischen ein eher professionelles Verhältnis zu pflegen.

Dem Berliner „MieterMagazin“ sowie der Zeitung „junge welt“ war vom Landgericht Berlin im Wege der einstweiligen Verfügung verboten worden, über die Journalistin, die auch Bauherrin ist, in identifizierender Weise zu berichten. Weder Name noch Funktion durften in Berichten und Kommentaren zu den Immobilienangelegenheiten genannt werden. Das hatte der Autor deshalb getan, weil Frau Fehrle in einem Kommentar Oskar Lafontaines Forderungen nach höheren Erbschafts- und Vermögenssteuern, so der Autor, scharf kritisiert habe.

Frau Fehrle bzw. ihr Fachanwalt hatten allerdings bzgl. der jungen welt die falsche juristische Person belangt. Die einstweilige Verfügung wurde daraufhin aufgehoben. Am Dienstag, den 19. Februar sollte nun das Hauptsacheverfahren stattfinden. Die peinlich gewordene Klage war jedoch inzwischen zurückgezogen worden.

Neue Evangelikale mögen keine nackten Aliens

Religiös-konservative Zensur ist noch immer die Spaßigste! Wie groß war die Freude, als aufmerksamen Amis schon in den 90ern aufgefallen war, dass Ernie und Bert gemeinsam in einem Bett schliefen …?! Oder dass Donald Duck untenrum unbekleidet ist?

Wie die Süddeutsche meldet, haben fromme Amis jetzt ein Problem mit nackten Aliens in „Avatar“.

Liebe Evangelikale, was ihr auf keinen Fall machen dürft: Googlet nie die Begriffe Star, Wars und Porn …

Entsorgter Vater geht in Berufung wegen 2 Sekunden

Wie berichtet, hatte man einem Filmemacher wegen Eingriffs in das Recht am eigenen Bild einen Ausschnitt seines Werks verboten. Der Mann zeigte seine damals drei Jahre Tochter, die heute acht Jahre später möglicherweise gar nicht mehr zu erkennen ist.

Da „Bildnis“ im Sinne des § 22 KunstUrhG „Erkennbarkeit“ voraussetzt, könnte man – also normale Menschen – auf die Idee kommen, das Vorliegen eben dieses Tatbestandsmerkmals infrage zu stellen, da die Klägerin heute wohl nicht mehr erkannt werden kann. Uns bösen Juristen ist das aber schnurz, denn das Bild hat die Klägerin ja irgendwann einmal zutreffend abgebildet, das damalige Persönlichkeitsrecht wird nicht durch nachträgliche Änderungen beeinflusst. Außerdem wird sie durch den Film des namentlich genannten Vaters auch erkennbar gemacht, was insoweit ausreichend ist.

In dem oben verlinkten STERN-TV-Video ist problematisch, dass der Filmemacher den privaten Brief seiner minderjährigen Tochter veröffentlicht hat. So schlimm das für den Mann ja sein mag, aber glaubt er wirklich, durch das in die Öffentlichkeit Tragen solch denkbar privater Angelegenheiten die Liebe seiner Tochter zu gewinnen?

Nun versucht der Filmemacher erneut sein Glück vor dem OLG Düsseldorf, wo am Dienstag verhandelt werden wird. Wenn er nur im luftleeren Raum mit „Kunstfreiheit“ und „Filmfreiheit“ argumentiert, wird die Berufung mit einiger Sicherheit in die Wicken gehen.

„Meine Worte“ waren wohl nicht seine Worte

Der Rezitator Karl-Heinz Rummenigge wird von einer Fußball-Literatin wegen einer Ode an den Kaiser urheberrechtlich angegangen. Wie es sich bei Klägerinnen aus Hessen und Beklagten aus Bayern gehört, läuft der Fall natürlich am Landgericht Hamburg.

Die Dichterin signalisiert jedoch Interesse auf außergerichtliche Beilegung:

„Wann meldest Du Dich denn bei mir?
Ich klär‘ es gern bei ein paar Bier.
Doch einfach so, so geht das nicht –
schließlich ist es mein Gedicht.“

Die letzte Zeile könnte man austauschen in:

„in Hamburg gibt’s ein Landgericht!“

UPDATE:

Wie BILD (16.01.) berichtet, haben sich die Parteien freundschaftlich geeinigt. Die Autorin bekam einen Tausender, über das erhoffte Bier mit dem rezitierenden Fußballidol wurde nichts bekannt.

„Sicherlich“: Psychologischer Erklärungsversuch für Polizeifehler soll Beleidigung sein

Eine Islam-Wissenschaftlerin machte sich Gedanken über die psychologischen Abläufe eines Polizisten, der Scheiße gebaut hatte. Nachdem eine ägyptische Frau im Gerichtssaal erstochen wurde, schoss der nämlich nicht etwa auf den Attentäter, sondern auf den ebenfalls ägyptischen Ehemann der sterbenden Frau, den er am Bein traf.

Nun hatte eine Islam-Wissenschaftlerin gegenüber einem iranischen Radiosender die Vermutung geäußert,

diesem Fehlschuss könne ein rassistischer Subtext zugrunde liegen. In einem Interview mit einem iranischen Radiosender verwendete sie dabei das Wort „sicherlich“;

Manche Leute glauben, das Wörtchen „sicherlich“ signalisiere eine Meinungsäußerung, welche vom Grundgesetz geschützt sei. In Nürnberg sieht man in so etwas wohl im Gegenteil die Bekräftigung einer Tatsachenbehauptung. Auch sogenannte „innere Tatsachen“ wie Überzeugungen und Motive gelten als prinzipiell nachprüfbare Tatsachen, welche der Äußernde beweisen muss.

Der Polizist hatte natürlich nichts besseres zu tun, als sich gegen diese Verdachtsäußerung zu wehren. Wahrscheinlich war er gar nicht ausländerfeindlich, sondern hatte einfach was gegen Beine. Wenn Bayern äußerungsrechtliche Probleme haben, ist normalerweise das Landgericht Hamburg zuständig. Doch die königlich bayrische Justiz fackelte nichte lange rum und schickte der Islam-Wissenschaftlerin wegen ihrer erschröcklichen Meinungsäußerung gleich mal einen Strafbefehl.

Positiv ist anzumerken, dass der Polizist diesmal nicht geschossen hat.