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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


24. Januar 2010

SZ: LG Berlin bestätigt Bommarius‘ einstweilige Verfügung gegen Diekmann

Klick mich!

22. Januar 2010

Mandantin siegt, Anwalt verliert

Promi-Anwalt Dr. S. könnte sich eigentlich freuen: Die Wedel-Autobiographie mit den ungalanten Kolportagen des Regisseurs über Frau Elsner wird vom Verlag zurückgezogen.

Außerdem sah sich Talkmaster Frank Plasberg veranlasst, eine Live-Show zu unterbrechen:

„Darf ich Sie an dieser Stelle einfach mal unterbrechen“, unterbrach Plasberg Wedel und trug Stellungnahmen der Bank und der genannten Vermögensverwalter vor. Die Vermögensverwalter „bezeichnen Sie (in einer Strafanzeige) als notorischen Lügner“, las Plasberg dem Regisseur vor und erklärte: „Unser Justiziariat hat uns geraten, die vorliegenden einstweiligen Verfügungen dann einzuführen, wenn Herr Wedel seine Vorwürfe gegen Bank und Vermögensverwalter in der Live-Sendung wiederholt.“

Sich mit der Finanzwirtschaft anzulegen ist nicht ganz ungefährlich … Elsners Anwalt betreut betreut übrigens auch solche sympathischen Firmen wie Sal. Oppenheim, die seeeeeeehr empfindlich sind.

Der gute Dr. S. hatte trotzdem gestern einen schlechten Tag: Wie Pressekammer-Blogger und Anwaltsfresser Rolf Schälike im Blog seines Blogger-Kollegen Kai Diekmann bekannt gab, ist Dr. S. mit seinen Versuchen, den ungeliebten Vertreter der „Pseudoöffentlichkeit“ in eigener Sache juristisch einzuschüchtern, allein gestern in der Berliner Pressekammer dreimal gescheitert! Und auch Kollege E. soll in eigener Sache nach seinen Siegen über Diekmann nun gegen die Süddeutsche Zeitung siegreich in Sachen Recht am eigenen Bild gewesen sein.

UPDATE:

Es wird offenbar eine geschwärzte Neuauflage des Wedel-Buches geben.

21. Januar 2010

Hirnverbrannteste Serien-Abmahnung aller Zeiten!

Da war jemand von der Firma KOMSA offenbar von Anzeigen im Internet angenervt und hat einen Adblocker geschaltet. Das Ding war offenbar so eingestellte, dass jede Werbung durch das firmeneigene KOMSA-Logo ersetzt wurde. Soweit, so schön.

Nun hat aber irgendeine treue Seele diese Technik nicht durchschaut und glaubte, auf fremden Websites das KOMSA-Logo zu sehen. Man ließ natürlich gleich den fleißigen Anwalt von der Kette, der serienweise Leute mit Reklame auf der Homepage abmahnt, die aufgrund des Filters wie KOMSA-Reklame aussieht.

Und weil der mit den Phantomdelikten so schrecklich, scheint er auch gleich ein bisschen mit den Adressen und Namen durcheinander gekommen zu sein, so dass sich aus den Kontakten bereits eine „Selbsthilfegruppe“ gebildet hat, die einen sehr lustigen Tag hatte!

(Danke, Felix!)

UPDATE: „Serienabmahnung“ war wohl etwas übertrieben. Wie mir die Firma auf Anfrage mitgeteilt hat, waren es nur drei Fälle.

Youtube-basierte Werbung abschießen!

Seit einiger Zeit putzen mein Kollege Behrens und ich in einem Watchblog u.a. der Deutschen Vermögensberatungs AG hinterher. Letztes Jahr hatten wir angefangen, uns über reichlich unbeholfene Werbespots lustig zu machen, die wir seither hier einbetten.

Das findet die DVAG, die offenbar mindestens täglich unser Blog liest, natürlich nicht so prickelnd, weshalb sie die Videos jeweils innerhalb von 24 Stunden raus nahm. Gerade diese Woche hatten wieder so geschehen bei einem Vermögensberater, der im kabarettistischen Nebenjob die Rolle eines Mafiabosses spielt und im DVAG-Spot offenbar allen Ernstes den Familiensinn eines Mafiabosses lobt.

Die DVAG meint offenbar, dass sie uns den Content madig macht. Wir meinen: Ausknipsen der DVAG-Werbung im Internet! ;-)

Hier ist übrigens noch ein Video (ohne DVAG-Werbung) über das Nachwuchs-Talent „Don Enzo Matrazzi“!

20. Januar 2010

Sportmoderatorin bekommt 25.000,- Euro Geldentschädigung

Eine Hamburger Boulevardzeitung hatte über eine ernsthafte Erkrankung einer TV-Moderatorin geklagt. Das geht aber die Öffentlichkeit grundsätzlich nichts an, urteilte das Landgericht Hamburg und sprach der Klägerin eine Geldentschädigung iHv 25.000,- Euro zu.

Krankheiten fallen grundsätzlich in die Privatsphäre, bei Nichterkennbarkeit oder aus anderen Gründen kann sogar die Intimsphäre betroffen sein. Die Privatsphäre ist für die Presse grundsätzlich tabu, es sei denn, der Betreffende hätte dies selbst öffentlich gemacht oder es gäbe ein überragendes Berichtsinteresse der Öffentlichkeit, über dessen Vorliegen regelmäßig bei Gericht gestritten wird.

Eine Geldentschädigung – früher „Schmerzensgeld“ genannt – gibt es nur in Ausnahmefällen. Die von der Moderatorin verlangten 100.000,- Euro machte das Landgericht Hamburg nicht mit. Bei der Bemessung der Höhe der Geldentschädigung haben die Gerichte einen großen Spielraum. Prozessual besteht die Besonderheit, dass Kläger solche Beträge nicht in der Klage beziffern müssen, sondern nur Vorschläge machen. Dies hat für die Prozesskosten Bedeutung, die nicht durch falsche Bescheidenheit bei der Klageforderung künstlich niedrig gehalten werden sollen.

Geldentschädigungen fallen im Presserecht nicht zuletzt deshalb relativ hoch aus, weil Verlage von Boulevardpresse kleinere Zahlungen aus der Portokasse begleichen und in ihre Berichterstattung einkalkulieren könnten.

19. Januar 2010

Diekmann: Blogger der 100.000,- Euro?

Wie die TAZ meldet, taxiert der Medienrechtler, der sich um Diekmann’s Blog verdient macht, die angefallenen Rechtsverfolgungskosten auf inzwischen über 50.000,- Euro – zzgl. den nun anfallenden 20.000,- Euro „Schmerzensgeld“ zzgl. weiterer ca. 5.000,- Euro Gerichts- und Anwaltskosten. Diekmanns Blog der 100 Tage hat demnach 75.000,- Euro an juristischen Kosten produziert (die Aliensache stand ja zumindest indirekt mit dem Blog in Zusammenhang).

Vielleicht schafft er es noch, in den letzten zwei Wochen die 100.000,- Euro voll zu kriegen, was einen würdiger Abschluss bieten würde. Schon jetzt dürfte er den unbeugsamen Gerichtsblogger Rolf Schälike mit den Gerichtskosten im Monatsdurchschnitt eingeholt haben. Bloggen ist ein teures Hobby …

LG Berlin: Kollege E. bekommt von Diekmann 20.000,- Euro Geldersatz

Mein lieber Ex-Mandant Kai Diekmann, den ich letzte Woche zum standeswidrigen Freundschaftspreis von 50 Cent für ein Stündchen beraten hatte, musste heute eine herbe Niederlage vor dem Landgericht Berlin einstecken. Der Kollege E., den ich für den besten Presserechtler mindestens Berlins halte, hat eine Geldentschädigung von beträchtlichen 20.000,- Euro erstritten.

Soweit ich es überblicke, ging es um den Alien-Streit, bei dem die BILD das Bildnis des bekannten Anwalts für eine – wie sie es nennt – „Satire“ – verwendete, in der Kollege E. zum Alien stilisiert wurde. Kollege E. ist jedoch in der Medienwelt dafür bekannt, sein Recht am eigenen Bild vehement zu verteidigen und liefert sich mit Diekmann eine langjährige Vendetta. Offenbar war die satirisch veranlagte Benutzung nicht ausreichend genug, ein Interesse der Öffentlichkeit an E.’s Antlitz zu begründen.

Im obigen Video kann man sehen, wie ein Kabarettprofi eine wirklich gute Alien-Satire auf eine Prominente macht, wobei keine Bildrechte verletzt werden. Hat ja nicht jeder 20.000,- Euro zu Forschungszwecken rumliegen.

UPDATE:

Inzwischen hat Diekmann sein Posting erweitert und eine Presseerklärung des gegnerischen Anwalts veröffentlicht, die meine Vermutung bestätigt. Diese Veröffentlichung könnte allerdings weiteren Ärger auslösen. Warten wir ab, wie sich Diekmanns juristisches Forschungsprojekt in den nächsten (und damit letzten) beiden Wochen gestalten wird!

Bosbach vom Nacktscanner ausgezogen

Die Qualität und Notwendigkeit eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks erweisen sich in Sternstunden wie letzte Woche, als Prof. Werner Gruber bei Markus Lanz die Nutzlosigkeit von Nacktscannern zeigte. Der bedröppelte Dummschwätzer vom Dienst, Wolfang Bosbach, maulte schließlich, er fände das Ganze nur begrenzt lustig. Wir haben fanden es unschlagbar witzig! Es lohnt sich, den ganzen Beitrag anzusehen.

Wir sind Diekmann!

Bei seinen Kollegen scheint der Imagewandel vom suspekten BILD-Boss zum „Crazy Kai“ funktioniert zu haben: Seine Leute vom Medienmagazin „Horizonte“ wählten ihn zum „Medienmann des Jahres“.

„Wir sind nicht zimperlich bei Bild, wenn es darum geht auszuteilen. Also dürfen wir auch nicht mimosenhaft reagieren, wenn es darum geht einzustecken“

Preise suchen sich ihre Träger …

In seinem heutigen, an die Wochenschau angelehnten Retro-Beitrag (der elektrische Reporter lässt grüßen!) klappt es auch langsam mit dem Humor …

Gestern erschien bei Telepolis mein Bericht über mein BILD-Praktikum von letztem Freitag. Presseanwälte sind über die Existenz von Boulevardmedien nicht ganz unglücklich … Gerade gab es ja eine einstweilige Verfügung wegen dem Wedel-Buch.

„Melitta will wohl den Spaß aus der Werbung filtern“

Wie berichtet und analysiert, hatte Melitta einem Vollautomatenhersteller eine einstweilige Verfügung ins Haus geschickt. (Allein die Wortspiele aus meinem Beitrag darüber wurden von Journalisten mehrfach übernommen, weswegen man mal an urheberrechtliche Abmahnungen hätte denken können …)

Nun hat am 07.01.2009 die mündliche Verhandlung stattgefunden – natürlich bei meinen Freunden vom Landgericht Hamburg. Erstaunlicherweise fanden die den Spot komisch, was ich bei aller Sympathie zum Antragsgegner eher nicht tue. Jedenfalls kam ein Hamburger Richter auf das hier in der Überschrift aufgegriffene Wortspiel, dass selbst mir Respekt abverlangt!

Die von Melitta empfundene Herabsetzung der Filtertüten machten die Hamburger nicht mit. Jedoch beanstandete man den Lohnkostenzähler als irreführend – was man bei Kenntnis des Gesetzes nachvollziehen kann. Insoweit wurde die seltsame einstweilige Verfügung bestätigt.

Inzwischen läuft der Spot wieder – ohne Lohnkostenzähler. Glückwunsch an die standhaften Antragsgegner!

UPDATE: So kommentiert der Antragsgegner:

„Kalle, gib mal Melitta!“