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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


23. Februar 2023

Die Nicht-Pixelio-Foto-Abmahnungen des Rechtsanwalts Herrn Florian Sievers von Sievers & Kollegen aus Berlin

Seit einigen Jahren fällt der Kollege Herr Rechtsanwalt Florian Sievers mit Abmahnungen wegen auf Websites genutzten Lichtbildern bzw. Lichtbildwerken auf. Grund der Abmahnung auf Unterlassung und Lizenzforderung soll unterlassene Nennung des Urhebers sein, was Anwaltskosten und Lizenzschaden auslösen soll.

Was der Kollege nicht schreibt: In allen mir bekannten Fällen hatten die Urheber ihre Werke zur kostenfreien Verwendung auf Pixelio bzw. deren Vorläufer Pixelquelle eingestellt. Bei Pixelquelle musste man den Urheber aber gar nicht nennen. Bei Pixelio muss der Urheber zwar genannt werden, anders als bei Creative Commons erlischt aber bei Unterlassen der Benennung nicht die Lizenz als solche, man kann nachbessern.

Häufig hatten die Nutzer das Bild vor ca. einem Jahrzehnt bei Pixelio erworben, so dass vielen die Herkunft heute gar nicht mehr bewusst war. Wenn dann eine Abmahnung hereinschneit, sehen sich viele daher in Erklärungsnöten – und fragen sich, ob sie da wohl in eine Abmahnfalle getappt sind. Die Abmahnung enthält jedenfalls nicht den kleinsten Hinweis auf Pixelio, obwohl dies dem Abmahner bekannt sein muss und für den Anwalt leicht zu erkennen ist.

Wenn man den Kollegen schriftsätzlich darauf hinweist, dass der unterbliebene Hinweis auf Pixelio doch ein kleines bisschen fragwürdig ist, wird der Kollege in seiner Wortwahl doch ein wenig, ähm …, sagen wir mal für einen professionellen Rechtsanwalt ungewöhnlich temperamentvoll. Der Kollege ist jedoch entschuldigt, denn an seinem Standort ist „Berliner Schnauze“ eine wohl geachtete Form der Kommunikation.

Ich kann allerdings verstehen, dass der werte Kollege mich nicht in sein Herz schließen möchte, denn das Geschäftsmodell für gewähnte „Lizenzschäden“ für Fotos, die kostenlos angeboten werden, hatte ich durch eine Reihe von Musterklagen beseitigt. In Berlin hatte er vor Jahren noch wenigstens 100,- € rausgeschlagen, doch auch das dürfte nach einem BGH-Urteil aus dem letzten Jahr schwierig werden. Etliche Oberlandesgerichte – darunter inzwischen auch das OLG München – machen diesen Unsinn nicht mehr mit.

Der forsche Kollege ist übrigens der einzig mir bekannte Anwalt, dessen Mandantschaft wegen kostenlos nutzbaren Bildchen sogar Geld für das Erwirken einer einstweiligen Verfügung ausgibt, obwohl keine wirtschaftlichen Vorteile zu erkennen sind. Warum es ein Urheber, dessen kostenfrei nutzbares Werk ein Jahrzehnt ohne Benennung auf eine Homepage stand, plötzlich mit der Unterlassung so eilig haben sollte, dass er dafür richtig Geld auf den Tisch legt, ist mir unklar.

Seriöse Urheber, die ihren Namen lesen wollen, würden ihr Anliegen durch eine freundliche E-Mail verfolgen oder mit damit einen Anwalt beauftragen. Wer etwas zur kostenfreien Nutzung freigibt, dann aber Jahre später wie die alte Fassenacht ankommt und Anwalts- und Prozesskosten produziert und gewähnte Lizenzschäden einfordert, handelt widersprüchlich. Da helfe ich dann gerne beim Aschermittwoch …

Sollten auch Sie ungebetene Post von der Kanzlei Sievers & Kollegen bekommen, vertrete ich Sie gerne zu fairen Konditionen. Wer kostenlose Erstberatung wünscht, der wende sich bitte an meine Mitbewerber. Der Kollege Sievers etwa bietet kostenlose Erstberatung an und ist im Thema definitiv erfahren.

13. Februar 2023

Die Creative Commons-Foto-Abmahnungen des „Berliner“ Rechtsanwalts Robert Fechner für Arne Müseler, Alessio Andreani und Rui Ademar Ferreira Pires

In den letzten Jahren fällt der Kollege Robert Fechner durch fragwürdige Abmahnungen auf, bei denen er nahezu nichts auslässt.

Der Kollege vertritt etliche Fotografen, die ihre Werke häufig unter kostenfreie Lizenzen gestellt haben, und dann plötzlich abkassieren wollen, wenn jemand den Namen des Urhebers nicht nennt.

Zunächst soll darauf hingeweisen werden, dass Herr Robert Fechner nicht mit einem Berliner Urheberrechtsanwalt mit gleichem Nachnamen verwechselt werden sollte. Das ist doppelt ärgerlich, denn der Kollege Robert Fechner praktiziert offenbar gar nicht wirklich in Berlin. An der repräsentativen Kanzleiadresse „Friedrichstraße 95, 10117 Berlin“ findet man vielmehr eine Firma, die auf das Simulieren renommierter Geschäftsadressen spezialisiert ist. Seine tatsächliche Anschrift will der Kollege auch vor Gericht nicht offenbaren. Ausweislich seiner Bankverbindung und einer seiner Anwaltskammern ist er wohl in Frankfurt/Oder ansässig.

Bemerkenswert an den Abmahnungen des Kollegen ist, dass er die Grenzen des Zulässigen strapaziert, obwohl ich ihm diese wiederholt vor Gericht aufgezeigt habe. Für seine Abmahnkünste beansprucht der Kollege stets eine stolze 1,5-Gebühr, verlangt üppigen „Lizenzschaden“ für die kostenfrei lizenzierten Werke und ruft hohe Streitwerte für die eigentlich kostenlos nutzbaren Bilder auf. In den vorgeschlagenen Unterlassungsverpflichtungserklärungen verlangt er hohe Mindestvertragsstrafen und beansprucht eine Gerichtsstandsvereinbarung für Deutschland, obwohl seine Mandanten häufig im Ausland sitzen.

Der Kollege lässt nichts aus. So berechnet er für den angeblich von seinen ausländischen Mandanten verlangten Aufwendungsersatz Umsatzsteuer, obwohl solche ja gar nicht angefallen sein kann. Er schlägt zudem jedes Mal angebliche „Dokumentationskosten“ drauf, für die er allenfalls fadenscheinige Nachweise aufbietet. Im Laufe eines Rechtsstreits präsentierte er nach eher dürftigen Beweisangeboten nun die Firma RightsPilot UG, die mit reichlich Verspätung Rechnungen dafür ausstellt, dass sie die Abrufbarkeit eines Lichtbilds dokumentiert habe. Ob die Beauftragung und Dokumentation vor Klageerhebung geschah, ist unklar …

Die von Herrn Fechner vorgeschlagenen Unterlassungsverpflichtungserklärungen sollte man so besser nicht unterschreiben, denn diese sehen eine hohe Mindestvertragsstrafe vor. Und wenn man typische Fehler macht, etwa das Löschen der Bilddatei auf dem Server vergisst, dann bittet der Kollege Fechner üppig zur Kasse.