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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Bloggender Prozesshansel: Falscher Kläger, Ausschlussfrist verpatzt

Da bekommt der Kai Diekmann in letzter Zeit kostenlosen Rechtsrat von mir, trotzdem verlässt er sich lieber auf seine Berliner Rechtsberater. Die TAZ kommentiert mitleidig u.a.:

Zu dem  Beitrag auf taz.de  “Bild zahlt für Sarrazin-Interview” vom 16.11.2009, in dem wir berichtet hatten, dass der Springer-Verlag Lettre ein Vergleichsangebot von 30.000 EU gemacht hätte, hatten Kai Diekmanns Anwälte beim Landgericht Berlin eine Gegendarstellung beantragt. Das Landgericht lehnte diese ab, weil Diekmann von der Meldung nicht betroffen sei. Daraufhin beantragten dieselben Anwälte eine Gegendarstellung für den Axel Springer Verlag. Dies wurde vom Landgericht erneut abgelehnt, weil der Axel Springer Verlag die Gegendarstellung nicht unverzüglich angemeldet und so die Frist versäumt hatte. Die Kosten für diesen Anfängerfehler: 3.000.- €.

Oups … Ich habe Diekmanns Presse-Anwalt, der ihn üblicherweise in Hamburg vertritt, unter nicht ganz erfreulichen Umständen kennengelernt. Auch, wenn ich ungern positive Dinge über Springerpresse-Anwälte sagen möchte, würde es mich doch sehr überraschen, wenn dem Kollegen Fehler auf diesem Niveau unterlaufen wären. Wird wohl ein Berliner Kollege gewesen sein.

Der arme Diekmann wird derzeit vom Pech verfolgt: So wollte er sich im Urlaub entspannen, flog aber woanders hin als seine Koffer … Das erinnert mich an meinen Freund Philip Simon, der über derartige Reiseerlebnisse ein lässiges Programm hat. Einen Ausschnitt (wenn auch nicht der mit den Koffern) zeigt er ab Minute 4.15.

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