Interviews mit dem Konzernkritiker Grässlin sind immer eine riskante Sache, denn die von ihm thematisierten Manager sind sehr empfindlich und bemühen offensiv einschlägig bekannte Kanzleien.
So hatte Piech etwa Teile dieses Interviews per einstweiliger Verfügung vom – Überraschung! – Landgericht Hamburg untersagen lassen. Das Hanseatische Oberlandesgericht musste sich jedoch in der mündlichen Verhandlung mit den jüngsten Entscheidungen des BGH auseinandersetzen, der Grässlin in der Sache mit Schrempp eine zulässige Ausübung der Meinungsfreiheit attestierte und auch beim Willemsen über Markwort-Interview die Meinungsfreiheit weiter fasste, als die Leute vom Sievekingplatz. Die Hanseaten sind mit dem Kurs des BGH offensichtlich alles andere als glücklich, scheinen ihn aber erstaunlicherweise zu respektieren.
Wie der ehrenamtliche Stenograph der Hamburger Pressegerichte berichtet, wird/wurde die einstweilige Verfügung „höchstwahrscheinlich“ (größtenteils?) aufgehoben. Gut so.
Angesichts der Protagonisten in Sachen Interviewfreiheit Willemsen und Grässlin war es nur konsequent, dass Willemsen auch mal Grässlin interviewte. ;-)