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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Kommentar(e) zum Fall Nadja B.

Die Gerichtsberichterstatterin des SPIEGEL, Gisela Friedrichsen, kommentiert den Fall der redseligen Staatsanwaltschaft und der seltsamen einstweiligen Verfügung gegen den Axel Springer-Verlag: Prügelt den Boten!

Zivilgerichte haben die Rechte von Personen, über die berichtet wird, in letzter Zeit erheblich gestärkt, bis hin zur Einschränkung der Pressefreiheit. Gelten für die Staatsanwaltschaften solche Einschränkungen nicht, die doch immer wieder mit schneidigen Auftritten auf ihre „Erfolge“ aufmerksam machen – zu Lasten derer, die die Unschuldsvermutung schützen soll?

Lieber scheint man stattdessen auf den Überbringer der Nachricht einzuprügeln und ihm die Verantwortung für Vorverurteilung und Verletzung von Rechten zuschieben zu wollen. Eine ganze Anwaltssparte – auch der Anwalt zählt als Organ der Rechtspflege zur Justiz – verdient nicht schlecht daran. Da geht zur Zeit offensichtlich so manches durcheinander.

Letzte Woche lief auf Telepolis mein Kommentar Advocatus Angeli.

UPDATE:

Auch der zuständige Landesjustizminister möchte kommentieren:

Der Minister wurde nach eigener Darstellung am Gründonnerstag über den Fall informiert. Eine Weisung an die Staatsanwaltschaft wegen deren Öffentlichkeitsarbeit sei für ihn nicht infrage gekommen; so etwas lehne er auch grundsätzlich ab. Die Staatsanwaltschaft sei zudem von Medienvertretern konkret auch nach der HIV-Infektion gefragt worden. Nach dem hessischen Pressegesetz habe der Staatsanwalt informieren müssen.

Quelle: Darmstädter Echo.

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Autor:
admin
Datum:
26. April 2009 um 21:36
Category:
Die lieben Kollegen,einstweilige Verfügung,Landgericht Berlin,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Pressekammer
Tags:
 
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