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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Klinsi, Kinski, Jesus

Im „Kreuzigungsstreit“ hat das Landgericht München – wie nicht anders zu erwarten – den Antrag Klinsmanns gegen die TAZ auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt. Die „vielleicht schlimmste Entgleisung, die es in den deutschen Medien jemals gegeben hat“ war dann doch nicht soooooooo schlimm. Die Vorstellung, die TAZ hätte eine reale statt einer satirischen Kreuzigung im Sinn gehabt, dürfte selbst den Glauben sehr religöser Menschen erheblich strapazieren.

Wie war das noch gleich: Jesus schritt durch das Tor, und die Jünger standen im Abseits

Update: TAZ-Anwalt Kollege Eisenberg hat das Urteil inzwischen publiziert.

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Autor:
admin
Datum:
21. April 2009 um 21:06
Category:
einstweilige Verfügung,Landgericht München
Tags:
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