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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


There’s no business like pr-business …

Die FAZ fragt sich (völlig zu Recht), was sich denn der Medien-Anwalt der inhaftierten Sängerin wohl dabei gedacht haben mag, als er neben seiner einstweiligen Verfügung auch einen Brandbrief an die Redaktionen großer Zeitungen herumgeschickt und sogar eine Pressemitteilung ventiliert hatte. Viel mehr journalistische Aufmerksamkeit hätte er kaum auf seine Mandantin lenken können.

Indes hat die inhaftierte Sängerin zumindest ihren Strafrechtler gewechselt.

Die FAZ hat den Fall übrigens in einer lesenswerten Beitrags-Serie zum Presserecht aufgenommen:

Schlecht beraten war die Popsängerin auch in Vermögensangelegenheiten, siehe das verlinkte Video. Zum Thema Finanzberatung weise ich auf meine Projekte Finanzparasiten.de und Handelsvertreter-Blog hin. Dieser Rat ist übrigens umsonst – aber hoffentlich nicht vergeblich!

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Autor:
admin
Datum:
16. April 2009 um 18:45
Category:
einstweilige Verfügung,Landgericht Berlin,Medienrecht,Pressekammer
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