Die christlichen Glaubensorganisationen pflegen eine fast zweitausend Jahre währende Tradition, Ungläubigen ihren Unglauben zu verbieten. Im Hause Vatikan bediente man sich eines Indexes, der Inquisition und so praktischer Dinge wie dem „Gotteslästerparagraphen“.
Nunmehr tobt in Berlin ein (Un)glaubenskrieg, den ich besser nicht kommentieren möchte. Statt Hexenverbrennungen bemüht man zu Exorzierung in Berlin die Justiz:
Eine rothaarige Hexe hatte die Pressure Group „Pro Reli“ schnell ausgemacht. So ließen die Berliner Glaubenskrieger der Bundestagsvizepräsidentin beim im Presserecht bislang nicht durch irgendwelche Kompetenz aufgefallenen Landgericht Köln(!) durch eine einstweilige Verfügung die Äußerung verbieten, die Initiative Pro Reli wolle den Ethikunterricht abschaffen. Die Bundestagsvizepräsidentin hatte geglaubt, diese Schlussfolgerung über die Motive der Initiative sei eine von Art. 5 GG geschützte Meinung. Aber in Zeiten der Stolpe-Entscheidung bestimmen nun einmal die Richter, was eine Meinung ist.
Auch einer der Kritiker des Religionsunterrichts hatte die Gerichte bemüht, allerdings gegen eine für konservative Standpunkte bekannte Zeitung, von der man sich verleumdet fühlte.
Jetzt will Pro Reli sogar gegen den Berliner Senat zu Felde ziehen und diesem eine Anzeigenkampagne untersagen lassen. Der Senat tritt für die Beibehaltung des Pflichtfaches Ethik ein, was er künftig nicht mehr in Anzeigen artikulieren können dürfen soll.
Viel Spaß dabei!
Update: Sie haben es tatsächlich geschafft: Nachdem das Berliner Verwaltungsgericht das Zensurbegehren abgelehnt hatte, hat nun das Oberverwaltungsgericht eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen den Berliner Senat erlassen.
Effizienter hätte man die Anzeige nicht bewerben können! Hallelujah!
Ob der Relgionsunterricht wohl so aussehen wird?
Schlagwörter: FAZ, Pro Reli