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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


3. Mai 2009

Elektronische Informationsfreiheit wird Geschichte

Als sich Mitte der 90er Jahre das Internet als Massenmedium durchsetzte, bekamen es viele mit der Angst zu tun:

Was würde passieren, wenn die klassischen Medien ihren Status als Gatekeeper verlieren? Würden die Journalisten und Redakteure Ihren Anspruch auf Meinungsführerschaft einbüßen? Würden die Massen merken, dass sie Mumpitz konsumieren, die Medien nicht wirklich unabhängig sind, möglicherweise durch aufgeklärte Menschen sogar eine soziale Revolution ausbrechen? Wie sollte man die Bevölkerung weiter belügen, wenn ein jeder eine Website mit aufklärerischem Gedankengut verbreiten könne?

Sofort erhob sich ein Chor an Bedenkenträgern, die vor der Verbreitung von allerlei bösen Dingen warnen: Bombenbauanleitungen, Nazi-Propaganda, Kinderpornographie, Snuff-Movies … 10 Jahre später steht fest: Weder das eine, noch das andere trat ein. Die Internet-vernetzten Massen blieben genauso dumm, wie sie es schon immer waren, und die an die Internet-Wand gemalten Schreckensszenarien traten so, wie man es uns prognosdiziert hatte, nicht ein. Nach den Inhalten, die Frau von der Leyen angeblich so sehr fürchtet, sucht man im normalen Internet vergeblich.

Indem man nun Hand an die Provider anlegt und die Strukturen etabliert, um Verbindungen ins in Sachen Meinungs- und Pressefreiheit tolerantere Ausland zu kappen, trägt man ein gutes Jahrzehnt an Kommunikationskultur mündiger Individuen zu Grabe.

Halten wir uns also wieder an die Massenmedien. Alles, was hierzu zu kommentieren wäre, überlassen ich Georg Schramm im oben verlinkten Video.

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