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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


2. April 2009

„Mafialand Deutschland“ wird zensiert

Der Eichborn-Verlag muss das aktuelle Buch „Mafialand Deutschland“ des Wirtschaftskriminalitätsexperten Jürgen Roth um einen Namen schwärzen. Das hat das Landgreicht Leipzig gerade in einer einstweiligen Verfügung auf Antrag eines Leipziger Gastronomen entschieden.

Interessant ist zweierlei: Die Existenz des „Sachsensumpf“ wurde von manchen etablierten Medien infrage gestellt bzw. bestritten, wobei man es allerdings meist bei dieser Behauptung und bei Angriffen auf den Autor Jürgen Roth beließ. Überzeugend ist so eine „Kritik“ angesichts der Sachlage schwerlich, wirft aber ein interessantes Licht auf die Zuverlässigkeit unserer anegblichen Qualitätsmedien.

Ich kenne zwar die Gesamtumstände des Falles nicht, aber es erstaunt schon, dass ein Verlag das Risiko der Namensnennung eingeht. In jedem Falle wünsche ich dem Verlag Standfestigkeit und hoffe, dass die einstweilige Verfügung sich als brauchbarer Pressegag erweist, denn effiezienter als mit einem Verbot kann man Bücher kaum bewerben!

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