Im „Kreuzigungsstreit“ hat das Landgericht München – wie nicht anders zu erwarten – den Antrag Klinsmanns gegen die TAZ auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt. Die „vielleicht schlimmste Entgleisung, die es in den deutschen Medien jemals gegeben hat“ war dann doch nicht soooooooo schlimm. Die Vorstellung, die TAZ hätte eine reale statt einer satirischen Kreuzigung im Sinn gehabt, dürfte selbst den Glauben sehr religöser Menschen erheblich strapazieren.
Wie war das noch gleich: Jesus schritt durch das Tor, und die Jünger standen im Abseits …
Schlagwörter: Klinsmann, TAZUpdate: TAZ-Anwalt Kollege Eisenberg hat das Urteil inzwischen publiziert.