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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


23. November 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (11)

Nachdem der Anwalt des sympathischen Krebsbehandlers Herrn Dr. Nikolaus Klehr in der mündlichen Verhandlung am Landgericht Hamburg erklärte, er habe nicht ausreichend Zeit gehabt, auf die jüngsten Schriftsätze der Beklagten zu antworten, gewährte ihm die Pressekammer eine Schriftsatznachlassfrist. Knapp 11 Monate nach Einreichung der Klage, die man in Hamburg als unschlüssig bewertete, fallen dem Herrn Dr. Nikolaus Klehr nun plötzlich noch 1,997 kg ein, mit denen er seiner Klage zum Erfolg verhelfen möchte. Allerdings scheinen Masse und Qualität vorliegend in einem umgekehrt proportionalen Verhältnis zu stehen.

Herrn Dr. Nikolaus Klehr erzürnten Websites, die man bei Google-Suchen findet, weshalb er jemanden sowie Google verklagt. Nun ja, wenn man heute nach „Dr. Nikolaus Klehr“ googelt, findet man in der Top Ten nunmehr neue Seiten, die Herrn Dr. Nikolaus Klehr vermutlich nicht gefallen werden. Das haben Sie aber gut hingekriegt, Herr Doktor!

14. November 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (10)

Die umfangreichen Schriftsätze der Klehr-Anwälte, die hier so über meinen Schreibtisch gehen, sind nun verfilmt worden. Letzte Woche sendete der Bayerische Rundfunk diese Reportage über eine erstaunliche Lücke in der Aufsicht über Mediziner – und Dr. Nikolaus Klehrs ausgelebtes Bedürfnis nach Schutz seiner Persönlichkeitsrechte.

Von den im Beitrag aufgestellten Tatsachenbehauptungen, Meinungsäußerungen und Andeutungen distanziere ich mich. Ich habe von Medizin keine Ahnung und kann auch die Echtheit der abgebildeten Dokumente nicht beurteilen.

7. November 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (9)

Die BR-Journalistin Claudia Gürkov hat mein Ansehen ihres Berufsstandes entscheidend gehoben. Mehr als ein halbes Jahr recherchierte sie intensiv zu den Machenschaften des sympathischen Krebsbehandlers Dr. Nikolaus Klehr, der von der Lokalzeitung bis hin zu TV-Sendern und Google etliche Kritiker verklagt hat. In drei Verfahren kreuze ich gerade an Hamburger Gerichten mit diesem streitlustigen Zeitgenossen die Klingen.

Herr Dr. Nikolaus Klehr wehrt sich vehement dagegen, dass seiner Therapie die Wirksamkeit abgesprochen wird. Sein Anwalt ist der Meinung, die Beweislast für die Unwirksamkeit seiner Methode läge beim Kritiker: Persönlichkeitsrecht ./. Meinungs-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit.

Der BR-Beitrag, der hier als Podcast herunter zu laden ist, wirft ein erschreckendes Licht auf die lückenhaften rechtlichen Möglichkeiten, einem fragwürdigen – „Mediziner“ möchte ich ihn eigentlich nicht nennen –  das Handwerk zu legen.

15. September 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (8)

Der verkannte Krebs-Behandler Herr Dr. Nikolaus Klehr verklagt gerade eine Person sowie Google auf Unterlassung, weil diese angeblich ein Zitat des vormaligen Präsidenten der Bayerischen Landesärztekammer, Herrn Dr. Hans Hege ventilierten, der den werten Herrn Dr. Nikolaus Klehr „ein erwerbsgetriebenes Ungeheuer“ und einen „Scharlatan genannt haben soll.

In der Sendung Panorama“ vom 10.12.1998 soll Herr Dr. Hege angeblich gesagt haben:

“Wir sind der Überzeugung, dass ein Mensch, der sich so verhält wie Herr Dr. Klehr, entweder ein Ungeheuer ist, ein – ich sage bewusst: ein erwerbsgetriebenes Ungeheuer ist, oder aber – nämlich dann, wenn er wirklich eine wirksame Methode haben sollte – oder aber schlicht und einfach, und das ist meine persönliche Überzeugung, ein Scharlatan, der mit der Hoffnung von Krebskranken Geld macht.”

Man hat mir gesagt, im Internet seien diese Worte unter

http://www.esowatch.com/media/Klehr/klehr.mpg
http://www.esowatch.com/media/Klehr/klehr.wmv

bei Minute 1:20 bis 2.01 zu finden. Ich wage es jedoch gar nicht, mir diese Sendung überhaupt anzusehen, erst recht nicht, sie zu verlinken, weil ich mir nach Meinung meiner Leser in Hamburg dann möglicherweise Inhalt zu eigen machen würde. Das möchte ich aber nicht, weil es anscheinend irgendwelche Details gibt, die Herrn Dr. Klehr stören. Wer sich für das Zitat des Herrn Dr. Hege interessiert, möge den Panorama-Beitrag bitte nur von Minute 1:20 bis 2.01 zur Kenntnis nehmen und ansonsten sie Sendung auslassen, in der vermutlich von vorne bis hinten gelogen wird und die Persönlichkeitsrechte und unternehmerischen Interessen des Herrn Dr. Klehr mit Füßen getreten. Ich distanziere mich ausdrücklich von diesem möglicherweise verleumderischen Panorama-Beitrag, insbesondere von den Behauptungen über angebliche Endotoxine, davon verstehe ich nichts. Und ich mache mir insbesondere auch nicht das Zitat des Dr. Hans Hege zu eigen. Herr Dr. Niklaus Klehr ist kein Ungeheuer, sondern humanoid. Der Erwerb ist sicherlich nur ein Nebenprodukt von Herrn Dr. Klehrs unermüdlichem Kampf gegen den Krebs, dem seine missgünstigen Mitbewerber die Anerkennung versagen. Und nur, weil etliche Ärzte Herrn Dr. Klehr öffentlich einen Scharlatan genannt haben, muss das ja nicht stimmen, so dass ich mich auch von dieser wertungsgeprägten Äußerung distanziere, denn ich bin kein Mediziner.

5. Juli 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (7)

Zur Zeit kämpfe ich Seite an Seite mit den Google-Anwälten gegen einen gewissen Dr. Nikolaus Klehr, der sein Persönlichkeitsrecht verletzt sieht, weil eine anonyme Website Unerfreuliches über ihn berichtet und Google entsprechende Kurztexte („Snippets“) der geheimnisvollen Seite wiedergibt. Dr. Nikolaus Klehr hat nicht nur meinen Mandanten verklagt, den er für den Betreiber der Website hält (Streitwert: 160.000,- Euro), sondern auch Google. Ähnliches hatte er in der Vergangenheit schon einmal erfolglos versucht (OLG Hamburg 7 U 111/09, aus Sicherheitsgründen hier nicht verklinkt).

Nun haben die Google-Anwälte stolz wie die Spanier der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg das nunmehr auch berichtete Urteil des OLG Hamburg 3 U 67/11 vom 26.05.2011 vorgelegt. Hatte die Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg vor fünf Jahren noch Google in der Haftung gesehen, so hat sich nunmehr eine Hausnummer weiter am Sievekingplatz 2 die Auffassung durchgesetzt, dass es einer Suchmaschine schlicht und ergreifend nicht zugemutet werden kann, die Ergebnisse redaktionell zu prüfen. Nun muss es der Vorsitzende mannhaft hinnehmen, dass einmal mehr eines seiner weltfremden Urteile den Weg alles irdischen gegangen ist. Vielleicht haben die Hamburger ja inzwischen ihren Internetführerschein gemacht … Weiterer Kommentar beim Kollegen Stadler.

In dem aktuellen Verfahren sollen meinem Mandanten und Google ca. zwei Dutzend Äußerungen und eine Fotomontage verboten werden. Für den Fall, dass die Zivilkammer 24 mal wieder eine ihrer esoterischen Haftungen konstruieren sollte, musste sicherheitshalber jede Äußerung auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft und entsprechender Beweis aufgeboten werden. Da weder mein Mandant, noch Google Urheber der Äußerungen ist, musste jede der beiden beklagten Parteien sämtliche behaupteten Sachverhalte selbst recherchieren, was überwiegend eine detektivische bzw. journalistische Tätigkeit ist. Die Schriftsätze sind jeweils so dick wie Telefonbücher.

Der zeitliche Aufwand, der zur Abwehr von solchen Klagen erforderlich ist, liegt jenseits von Gut und Böse. Betuchte Kläger können an-s-tändige Hamburger Kanzleien mit an-s-tändigen Stundensätzen beauftragen, wobei auf Klägerseite hier etliches zusammen kommen dürfte. Für private Blogger ist ein solcher Rechtsstreit eine unverhältnismäßige zeitliche wie finanzielle Belastung. Einer Suchmaschine mutet man diesen Aufwand nach dem neuen Urteil nunmehr nicht mehr zu, einem Privatmann, welcher der Urheberschaft anonymer Äußerungen bezichtigt wird, hingegen schon.

Erstaunlich an den Klehr-Verfahren ist, dass Dr. Nikolaus Klehr lauter Äußerungen verboten haben will, deren Wahrheitsgehalt nicht wirklich zweifelhaft ist. Allein die schiere Menge an angegriffenen Äußerungen jedoch birgt Risiken für Fehler und Angriffsfläche für Prozesstricks. Derartig absurde Zumutungen für Beklagte gibt es an genau einem Platz auf der Welt: dem Sievekingplatz 1.

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23. April 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (6)

Dr. Nikolaus Klehr muss nun erfahren, was man unter dem Streisand-Effekt versteht. Dr. Nikolaus Klehrs freundlicher Hamburger Rechtsanwalt war mir in letzter Zeit ein wenig lästig geworden und hatte unverlangte Faxe gesandt. Mein Hinweis, dass ich jeden Einschüchterungsversuch nach dem Hydra-Prinzip mit einer Ausweitung meines Informationsangebots beantworten würde, scheint nicht verstanden worden zu sein – und das, obwohl ich einen weiteren freundlichen Hamburger Kollegen genannt hatte, der Erfahrungen mit mir schon hinter sich hat.

Seinerzeit gab es Ärger mit dem damaligen Personal eines Finanzvertriebs, der von mir die gleiche Ansage erhalten hatte. Googlet man nun nach diesem Unternehmen, trifft man sofort auf mein Website finanzparasiten.de, die zeitweise im Ranking den ersten Platz einnahm. Die Mitbewerber, die ich dort ebenfalls thematisierte, erlitten googlemäßig Kollateralschäden. Die Strategie, mir mit Hamburger Anwälten die Zeit zu stehlen, ging nach hinten los.

Wenn Herr Dr. Nikolaus Klehr dieser Tage mal seinen Namen googlet, wird ihm die Entdeckung, die er nun in der Top Ten machen muss, vermutlich weniger gefallen. Ich möchte jetzt nicht in der Haut seines ansonsten tüchtigen Hamburger Advokaten stecken, der ihm dieses Resultat jetzt wohl wird erklären müssen. Übrigens: Herr Dr. Klehr pflegt gelegentlich auch Google zu verklagen. Aber wie in der Krebsbehandlung ist halt nicht jede Therapie zwingend erfolgreich.

17. April 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (5)

Der sympathische Krebsbehandler Dr. Nikolaus Klehr ist offenbar nicht über seinen Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia erfreut. Zweifellos fuchst den erfahrenen Kläger, dass selbst teure Hamburger Anwälte feinster Adresse wenig gegen die in den USA gehostete Wikipedia ausrichten können.

In seinem Schmerz hat der gepeinigte Herr Dr. Nikolaus Klehr daher eine Website namens http://wikipedia-warnung.de/ ins Netz gstellt, die ich aus diversen Gründen nicht verlinken möchte. Dort weist der klagefreudige Herr Dr. Nikolaus Klehr freundlich darauf hin, dass man für das Übernehmen von Wikipedia-Zitaten gesetzlich belangt werden könne. Herrn Dr. Nikolaus Klehrs lustige Website sieht genauso aus wie die sicherlich vielen Anwälten vertrauten Schreiben querulatorischer Mandanten: Viel Fettschrift, viele Unterstreichungen, jedoch gegenwärtig (17.04.2011) ohne inflationären Gebrauch von Ausrufezeichen, was sein Werk wohltuend von ähnlichen geistigen Ergüssen abhebt. Auf seiner Website jammert Herr Dr. Nikolaus Klehr, wie sein Wikipedia-Eintrag ursprünglich http://wikipedia-warnung.de/Ursprungsversion.html ausgesehen habe, und welche reduzierte Version man dort vorhielt: http://wikipedia-warnung.de/Willkuerlich_reduzierte_Version.html

Der arme Herr Dr. Nikolaus Klehr! Warum wird dem Manne soviel Unrecht getan? Wo er doch nur die Menschheit vor dem Krebs retten will! Undank ist der Welten Lohn …

Es gibt jedoch übrigens ein Wiki, das sich der Person des Dr. Nikolaus Klehr angenommen hat …

31. März 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (4)

 

Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger, nicht identisch mit anderen Sven Krügers,

schickt mir lästige Abmahnungen für seinen ehrenwerten, aber von vielen Medien, diversen Wikis und Privatpersonen angefeindeten Mandanten Herrn Dr. Nikolaus Klehr, München, bekannt als Krebsmediziner.

Von dem ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus Klehr habe ich erstmals erfahren, als ich neulich mit der Abwehr einer Klage des umstrittenen, aber zweifellos ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus Klehr beauftragt wurde. Herr Dr. Nikolaus Klehr begehrt in jener Klage eine Vielzahl von Unterlassungen, jedoch durchgehend ohne Erfolgsaussichten. Aber wir Anwälte verdienen ja in jedem Fall, weshalb ich dem Kollegen Herrn Dr. Krüger für diese lukrative ABM-Maßnahme sehr zum Dank verpflichtet bin. Sein betuchter Mandat hat es ja dicke.

Letzte Woche hatte mich der freundliche Kollege Herr Dr. Sven Krüger im Auftrag des nicht ganz so freundlichen, aber immerhin ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus Klehr abgemahnt. Zu den Mindestanforderungen einer Abmahnung gehört, dass der Abgemahnte erkennen kann, was von ihm eigentlich verlangt wird. Ich habe gewisse Zweifel, dass der Schrieb des ansonsten tüchtigen Kollegen Herrn Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger dieser Qualität genügt, denn nicht einmal die geforderten Unterlassungswünsche korrespondieren mit den zur Unterschrift vorbereiteten Unterlassungserklärungen.

Herr Kollege Dr. Sven Krüger hat es leider auch verabsäumt, nachvollziehbar zu erklären, was genau er an der Bezeichnung „Gutachten“ zu beanstanden hatte. Der Kollege vertritt anscheinend auch die Rechtsauffassung, ich müsste für irgendwelche Ungenauigkeiten im WISO-Beitrag des ZDF vom 06.12.2010 haften, die in einem Youtube-Video enthalten gewesen sein sollen. Unter Hinweis auf die Entscheidung BGH VI ZR 226/08 glaube ich nicht, dass ich mir durch das Einlinken eines Videos dessen Inhalte zu eigen gemacht hätte, schon gar nicht in diesem Detailreichtum. Hamburger Rechtsanwälte haben in der Ausweitung der Linkhaftung eine gewisse Tradition. Vielleicht fabriziert das Landgericht Hamburg dann wieder eine seiner skurrileren Entscheidungen, aber spätestens in Karlsruhe ist Schluss mit lustig.

Aber da der ansonsten tüchtige Kollege Herr Dr. Krüger sich derzeit nicht dafür zu schade ist, für den anständigen Herrn Herrn Dr. Nikolaus Klehr derzeit sogar Google zu verklagen, weil Google ihm unerwünschte Suchergebnisse mit entsprechenden Kurztexten auswirft oder so, wird der Kollege Herr Dr. Krüger vermutlich auf Kosten seiner betuchten Mandantschaft feinsten Zuschnitts in jedem Falle klagen. Herr Dr. Nikolaus Klehr hat mit seinen Heilkünsten bekanntlich üppig verdient, da sollen die Anwälte ruhig auch was abbekommen.

Herr Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger hat seinem Anschreiben ein Schreiben des ZDF beigelegt, welches ohne Kenntnis der sonstige Korrespondenz kaum verständlich macht, was das ZDF genau denn gesagt haben soll und was Herr Dr. Nikolaus Klehr wiederum daran störte. Ich hatte das unschlüssige Schreiben ad hoc dahingehend interpretiert, es gehe ihm um den Unterschied „Gutachten“ zu „Gutachterliche Stellungnahme“. Tatsächlich scheint es um einen angeblichen Austausch des Begriffs „Studie“ durch „Gutachten“ zu gehen, der in dem WISO-Film enthalten sei. Verwirrend an Kollege Herrn Dr. Krügers misslungener Abmahnung ist, dass der ansonsten so präzise Advokat selbst darin von „Gutachten“ schreibt, weshalb ich nicht so genau weiß, wie ernst der hanseatische Kollege genommen werden möchte, wenn er jetzt auf „Studie“ herumreitet. Auch macht es das peinliche Gutachten Schlechtachten Studie gutachterliche Studie studierendes Gutachten oder was auch immer nicht wirklich besser, sodass die Bezeichnung jedenfalls umgangssprachlich wertneutral sein dürfte. Wie man hört, scheint man am Landgericht Berlin einen entsprechenden Antrag wieder zurückgezogen zu haben. Aber in Hamburg würde ich es an Stelle des Kollegen noch einmal versuchen, da spaltet man bekanntlich Haare.

Wegen der Lästigkeit hatte ich mich (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht hierzu) für die Dauer der Rechtskraft der gegenwärtig einstweilig bestehenden Unterlassungsverfügung gegen das ZDF verpflichtet, nicht mehr solch scheußliche Eindrücke über den ehrenwerten Herrn Dr. Klehr zu verbreiten etc., wobei ich allerdings keinen Zweifel daran habe, dass das ZDF obsiegen wird. Ich hatte mir allerdings vorbehalten, auch weiterhin die fraglichen Fälle inklusive Wiedergabe des Verfügungstenors zu besprechen. Die Abgabe der weiteren geforderten Unterlassungserklärungen hatte ich dankend abgelehnt und die angeblich missverständlichen oder irreführenden Behauptungen klargestellt, sodass es an einer Wiederholungsgefahr fehlen dürfte.

Nun hat mir der freundliche Kollege am Mittwoch wieder eine Abmahnung geschickt! Damit er sich nicht nochmals fehlzitiert fühlen muss, hier zur Sicherheit als PDF für jeden, der sich für die Ehre des Dr. Klehr oder die Anwaltskünste des Kollegen Herrn Dr. Krüger interessiert.

Da nunmehr der Ehre des Herrn Dr. Klehr und seines tüchtigen hanseatischen Anwalts genüge getan sein sollte und zumindest außerhalb Hamburgs kein vernünftiger Anlass zur Annahme besteht, ich würde diese nun richtig gestellten Behauptungen etc. wiederholen und damit falsche Eindrücke produzieren, wären gerichtliche Schritte ein starkes Indiz für Querulanz, was im Fall des ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus jedoch ohne schwerlich abzustreiten wäre, hat er doch wesentlich wohl mehr Leute verklagt, als von Krebs geheilt. Wie dem auch sei, ich habe beschlossen, für solche Albernheiten dem ehrenwerten Herrn Dr. Klehr und seinem tüchtigen Advokaten Herrn Dr. Krüger gegenüber keine Unterlassungserklärungen mehr abzugeben. Sollte sich Herr Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger tatsächlich entblöden sollte, für solche Spitzfindigkeiten die Gerichte zu bemühen, dann wäre mir das was wert, dann haben wir hier in der Blogosphäre wieder was zu lachen. Zudem freue ich mich jedes Mal, den freundlichen Vorsitzenden der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg zu sehen, und noch mehr auf seine meist adretten Beisitzerinnen.

Meine Serie, verehrter Herr Dr. Klehr, wird weitergehen. Und bestellen Sie bitte beste Grüße an Ihren früheren Geschäftspartner mit dem lustigen Namen, den ich aus Gründen des Resozialisierungsgedankens hier nicht nennen möchte! Ich hoffe, dass es Ihrem alten Spezi bald gesundheitlich besser geht, damit er seine verdiente Haftstrafe möglichst lange absitzen kann.

Hinweis: Bei dem hier eingelinkten Video handelt es sich im Original um den Ausschnitt eines Werks des Künstlers Loriot. Das Vorhalten scheint ein hier dokumentiertes Urberrechtsdelikt zu sein, das ich aufs Schärfste verurteile.

25. März 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (3)

Der Krebsarzt Dr. med. Nikolaus Klehr, dem etliche Medien seit gut zwei Jahrzehnten Unrecht tun, das von tüchtigen Advokaten korrigiert wird, hat mich durch seinen Hamburger Anwalt auffordern lassen, keine in seiner Praxis mit versteckter Kamera gefertigten Aufnahmen mehr zu verbreiten, die das ZDF (WISO) am 06.12.2010 ausgestrahlt hatte. Auf diesen Aufnahmen war Klehrs Antlitz gepixelt worden, und sie zeigten auch nur den Wartebereich und Klehr am Schreibtisch, sodass § 22 KunstUrhG und § 201a StGB usw. eigentlich ausscheiden dürften. Dennoch will die Hamburger Pressekammer einen Grund gefunden haben, warum wir derzeit an diesen Aufnahmen nicht mehr teilhaben sollen.

Die Leser dieses Blogs werden dringend davor gewarnt, auf Youtube nach der WISO-Sendung zu suchen, da sie andernfalls auch einen schlechten Eindruck von der Lichtgestalt des Herrn Dr. Klehr bekommen könnten. So wurde dem ZDF auch einstweilen verboten, durch eine im Film verwendete Formulierung den Eindruck zu erwecken, [UPDATE  15.4. ZENSIERT]. Derartiges kann ich nicht beurteilen, und ich muss mich daher von jeglichem Eindruck diesbezüglich distanzieren. Ich hoffe inständig, dass Herr Dr. Klehr seinen vorzüglich guten Namen von solch schändlichen Verdächtigungen reinwaschen wird!

Herr Dr. Klehr ist ferner betrübt darüber, dass in dem Beitrag von einem „Gutachten“ einer „Studie“(?) der Charité die Rede war, was angeblich falsch sei. Wie ich erfahren habe, zierte das Werk die Bezeichnung „gutachterliche Stellungnahme“. Der Leserschaft meines launigen Blogs wird daher dringend empfohlen, ihre Wahrnehmung diesbezüglich terminologisch zu präzisieren, um solch gravierende Persönlichkeitsverletzungen des freundlichen Dr. Klehr zu vermeiden.

UPDATE 31.03.2011: Richtigstellung der Richtigstellung! Jetzt noch richtiger!

Herr Kollege Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger hatte seinem Anschreiben ein Schreiben des ZDF beigelegt, welches ohne Kenntnis der sonstige Korrespondenz kaum verständlich macht, was das ZDF genau denn gesagt haben soll und was Herr Dr. Nikolaus Klehr wiederum daran störte. Ich hatte das mir unschlüssige Schreiben ad hoc dahingehend interpretiert, es gehe ihm um den Unterschied „Gutachten“ zu „Gutachterliche Stellungnahme“. Tatsächlich scheint es um einen angeblichen Austausch des Begriffs „Studie“ durch „Gutachten“ zu gehen, der in dem WISO-Film enthalten sei. Verwirrend an Kollege Herrn Dr. Krügers misslungener Abmahnung ist, dass der ansonsten so präzise Advokat selbst darin von „Gutachten“ schreibt, weshalb ich nicht so genau weiß, wie ernst der hanseatische Kollege genommen werden möchte, wenn er jetzt auf „Studie“ herumreitet. Auch macht es das peinliche Gutachten Schlechtachten Studie gutachterliche Studie studierendes Gutachten oder was auch immer nicht wirklich besser, sodass die Bezeichnung jedenfalls umgangssprachlich wertneutral sein dürfte. Wie man hört, scheint man am Landgericht Berlin einen entsprechenden Antrag wieder zurückgezogen zu haben. Aber in Hamburg würde ich es an Stelle des Kollegen noch einmal versuchen, da spaltet man bekanntlich Haare.

Ferner wurde ich darauf aufmerksam gemacht, ich hätte den Eindruck erzeugt, Herr Dr. Klehr habe wider besseres Wissen verschwiegen, dass der Verfasser des „Gutachtens“ (er meint wohl die gutachterliche Stellungnahme, wohl auch als „Studie“ bezeichnet) nicht mehr bei der Charité beschäftigt sei. Nun ja, das steht halt u.a. nicht in der Klageschrift, die mir zur Bearbeitung vorliegt, in welcher sich Herr Dr. Klehr auf das Papier beruft. NICHT habe ich geschrieben oder angedeutet, Herr Dr. Klehr bestreite das Ausscheiden des „Gutachters“ freundlichen Herrn aus der Charité. Ich fürchte, dass nicht einmal das Landgericht Hamburg eine solche Behauptung aus der Nachricht konstruieren könnte, Herr Dr. Klehr vergesse bei Klagen zu erwähnen, dass sein Gutachter bzw. gutachterlicher Stellungnehmer mit Bausch und Bogen aus der Charité geflogen sei. Den gefälligen Lesern meines Blogs wird jedoch geraten, keine solch fernliegende Interpretation anzustellen.

UPDATE 31.03.2011: Richtigstellung der Richtigstellung! Jetzt noch richtiger!

Herr Dr. Klehr hat NICHT moniert, es habe sich statt eines „Gutachtens“ um eine „gutachterliche Stellungnahme“ gehandelt. Er scheint sich daran gestört zu haben, dass das Papier nicht als „Studie“ bezeichnet wurde, oder so. Keine Ahnung, ich gucke kein Fernsehen. Lesen Sie es am besten selber nach, was er gemeint haben könnte!

15. März 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (2)

Dr. Klehr entdeckte in den 90er Jahren nicht nur tolle Ideen gegen den lästigen Krebs, sondern auch seine Vorliebe für die Rechtspflege gegen unliebsame Journalisten. Und Dr. Klehr tat dann schließlich einen Advokaten auf namens Peter Gauweiler, der mal in der CSU irgendwas war. Vermutlich etwas sehr sympathisches.

Der Kollege Gauweiler, der sich anscheinend derzeit nicht mehr für Klehr verwendet (diese Ehre nimmt gegenwärtig vornehmlich ein Hamburger Kollege wahr), hat nun einen anderen höchst sympathischen Mandanten gefunden: den streitbaren Multimillionär Dr. Bernhard Schottdorf. Herr Schottdorf ließ einen ganzen Artikel verbieten, weil er meinte, dass dieser einen unschönen Eindruck erwecke, was ja irgendwie doof sei.

Für „Eindruck erwecken“ muss man übrigens nicht einmal nach Hamburg, das klappt auch am Landgericht Köln erfahrungsgemäß ganz hervorragend. Das OLG Köln jedoch, dem man keine sonderlich gute Meinung vom kölschen Landgericht nachsagt, wird nun morgen darüber entscheiden, ob der Passauer Bürgerblick dem ehrenwerten Herrn Schottdorf ein Unrecht getan haben sollte.

UPDATE: Schottdorf hat vor dem OLG Köln eine Bauchlandung gemacht!