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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


2. Juli 2012

Verein „Speaker’s Corner“ gegründet

Das obige Video (Urheber: Richard Gutjahr) zum Rechtsstreit zwischen dem Regensburger Bischof und Regensburg Digital verdeutlicht, wie schnell Blogger in die Mühlen der Justiz geraten, wenn der Gegner mit spezialiserten Anwälten anrückt. Der betroffene Stefan Aigner ließ sich nicht unterkriegen und ging erfolgreich in Berufung, was praktisch nur mit Spenden möglich war. Einige Blogger in vergleichbaren Situationen erfuhren ähnliche Solidarität. Ich kenne jedoch viele Fälle, in denen Blogger keine Möglichkeit sahen, die Abwehr von juristischen Eingriffen in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu finanzieren, obwohl sie wichtige Dinge zu sagen hatten. Im Gegenteil verblieben bei fehlender Finanzierung Urteile, die clevere Anwälte betuchter Kläger sogar benutzen, um anderen den Mund zu verbieten. Die Finanzierung entsprechender Rechtsstreite ist für Privatleute nahezu unmöglich. In diesem Bereich springt keine Rechtsschutzversicherung ein, auch Prozesskostenhilfe etwa gegen erlassene einstweilige Verfügungen wird praktisch nie gewährt.

Vor fünf Wochen hatte auch ich zur Finanzierung eines eigenen laufenden Prozesses in Sachen digitaler Meinungsfreiheit die „Aktion Klehranlage“ ins Leben gerufen. Jeder, dem es die Sache wert war, sollte einen 20er beisteuern. Soweit die Klage schließlich abgewehrt würde, bekäme jeder seinen Einsatz zurück oder könne ihn wahlweise in einem Rechtshilfefonds stehen lassen. Ich hatte auf die Deckung der laufenden Kosten gehofft, aber nicht Traum damit gerechnet, dass schon nach wenigen Tagen mehr als das Doppelte der im worst case benötigten Summe beisammen sein würde. Viele hatten im Überweisungszweck angegeben, dass die Einlage ggf. als Spende an einen entsprechenden Verein verbleiben solle. Den Auftrag, einen entsprechenden Fonds in die richtige Form zu bringen, habe ich klar vernommen und wollte ihn zeitnah umsetzen. Außerdem wollte ich steuerliche Nachteile möglichst vermeiden und auch kein „fremdes, herrenloses Geld“ auf meinem eigenem Konto herum liegen haben.

Für einen Verein benötigt man mindestens sieben glorreiche Gründungsmitglieder, die zum Zeitpunkt X an einem Ort Y versammelt sein müssen. Letzteres noch vor der Sommerpause zu organisieren wäre schwierig gewesen. Am Samstag fiel uns beim Landesparteitag der Piraten in NRW in Dortmund auf, dass etliche Aktivisten in Sachen Meinungsfreiheit ja ohnehin anwesend waren. Also machten wir Nägel mit Köpfen und gründeten am Sonntag am Rande des LPT.NRW12.3 im Schnelldurchlauf den benötigten Verein mit einem Gremium, das paritätisch mit Anwälten und mit Menschen besetzt ist:

Anwälte:

  • Udo Vetter (LawBlog)
  • Dominik Böcker (AK Zensur, Bundestagsexperte gegen Zensursula)
  • Christian Pentzek
  • Markus Kompa (Blog zum Medienrecht)

Menschen:

  • Marina Weisband, Piratenprinzessin
  • Johannes Ponader, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei
  • Dr. Joachim Paul, MdL, Fraktionsvorsitzender Piratenpartei
  • Nico Kern, MdL, Assessor jur.

Vereinszweck ist die Sicherstellung der Rechtsprechung in Sachen Meinungsfreiheit nach den Vorgaben von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht, die häufig von den Instanzgerichten missachtet wird. Dies ist nur durch Finanzierung des Rechtswegs möglich, wobei in Bloggerfällen häufig asymmetrische „Kriegskassen“ gegenüberstehen. Meinungsfreiheit können sich derzeit praktisch nur große Verlage und sehr vermögende Privatleute leisten. Wir werden daher entsprechende Prozesse finanziell fördern, die wir für wichtig halten.

Derzeit dient der Verein in erster Linie zur Verwaltung des Rechtshilfefonds, wir streben also derzeit kein „Vereinsleben“ oder Wachstum zum Massenverein an. Natürlich aber freuen wir uns über Aktivisten und Fördermitglieder und möchten mit anderen Organisationen kooperieren.

Bedingt durch die Umstände sind die Gründungsmitglieder allesamt Piraten, der Verein selbst soll jedoch parteipolitisch neutral sein. Im Falle der Auflösung – am besten wegen Zielerreichung! – wird das Vereinsvermögen zu gleichen Teilen an den „Chaos Computer Club“, „Reporter ohne Grenzen“ und die „Gesellschaft für Medienkompetenz“ gehen.

In dieser Woche möchte ich die weiteren Fragen klären, etwa inwiefern für bereits überwiesene Beträge Spendenquittungen ausgestellt werden können usw. In der kommenden Woche werde ich den Klehranlegern, die unerwartet mehr als 20,- € beigesteuert haben, eine Reduktion der Einlage anbieten oder alternativ um eine Verfügung zugunsten des Rechtshilfefonds bitten, soweit noch nicht geschehen. (Bitte diese Woche noch nichts mailen, das muss noch vorbereitet werden!)

Zur „Aktion Klehranlage“ möchte ich noch folgende Eingänge nachtragen und mich herzlich dafür bedanken:

Felix Freiberger

Anonym

STB. W.Kreuz +

Anonym

Gerd Upper +

Thomas Maurer

Wolle

Martin Schnell +

Normann Rehbein

Sebastian Gründel

Anonym

David SVWZ

Ploenne

Matthias Schulz

15. Juni 2012

Stiftung Bloggerhilfe

Derzeit arbeite ich daran, die aus der Klehranlage hervorgegangene Initiative in eine brauchbare Form zu bringen. Bei dem Rechtshilfefonds gibt es jedoch vor allem zwei bislang ungelöste Herausforderungen:

1. Wer entscheidet, welche Fälle gefördert werden?

Rechtsstreite, die einen nichts kosten, wird vermutlich jeder führen wollen, der eine Abmahnung erhält. Nach welchen Kriterien sollen Prozesse gefördert oder abgelehnt werden?

2. Wer entscheidet, welcher Anwalt mandatiert wird?

Auch hier sind Neid und Missgunst vorprogrammiert. Honorare müssen die jeweils beauftragten Anwälte für Gerichtsverfahren nun einmal nehmen. Erfolgshonorare sind nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Weil medienrechtliche Fälle einen exorbitanten Arbeitsaufwand verursachen können, würde ich auch in den seltensten Fällen einem Kollegen Erfolgshonorare zumuten wollen.

Insbesondere hätte es ein Geschmäckle, wenn ich aus selbst akquirierten Spendengeldern Aufträge an mich selbst vergeben würde. Andererseits gibt es nicht so viele Anwälte, welche die Hamburger Verhältnisse kennen und bereit sind, nach RVG abzurechnen. (Ans-tändige Hamburger Anwälte rechnen gerne nach S-tundenlöhnen von bis zu 800,- € s-tatt nach RVG ab.) Also muss ein Verfahren entwickelt werden, dass gewissen Selbstansprüchen gerecht wird.

In jedem Fall benötigen wir einen unabhängigen Beirat, der die beiden genannten Fragen jedenfalls vorab prüft und ggf. in eine Form bringt, in welcher die Klehranleger etc. demokratisch abstimmen können. Auch insoweit ist noch vieles unklar.

Wie auch immer, die Stiftung sollte möglichst schnell arbeitsfähig werden, denn wenn tatsächlich der aktuelle Entwurf eines Leistungsschutzgesetzes kommt, dann ist der Bedarf dringender denn je.

PS: Heute hat CARTA ein Interview mit Thomas Stadler und mir veröffentlicht.

2. Juni 2012

Noch mehr Klehranleger

Unter „Dr Nikolaus „Krebsheiler“ Klehr Reportage quer“ findet man bei Youtube einen Mitschnitt des Bayrischen Rundfunks, der vor einem halben Jahr über Herrn Dr. Nikolaus Klehr kritisch berichtete. Verlinken werde ich ausnahmsweise mal nicht drauf, denn auch gegen diesen Beitrag geht der gute Mann vor.

Der Kollege Dr. Ralf Petring hat inzwischen das Urteil der Hamburger mal seziert.

Inzwischen sind hier sage und schreibe 35.000,- € eingegangen. Damit ist der Prozess mehr als finanziert. Etliche haben im spontan Überweisungstext verfügt, dass der jeweilige Betrag bei Nichtverbrauch in einen Fonds oder eine Stiftung überführt werden soll, die ähnliche Verfahren finanziert. Ich habe bereits mit den Vorbereitungen begonnen.

Interview mit TRACKBACK Radio Fritz (rbb)

Und hier hier ist die Liste der weiteren Eingänge:

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1. Juni 2012

Die weiteren Klehranleger

Zu den Menschen, die sich über die Resonanz der Aktion Klehranlage freuen, gehört auch der britische Wissenschaftsjournalist Simon Singh, dem etwas ganz ähnliches passierte. Singh gewann nicht nur am Ende seinen Prozess, sondern initiierte eine Gesetzesreform. Hierzulande wäre bereits viel erreicht, wenn der „fliegende Gerichtsstand“ im Medienrecht endlich abgeschafft würde und die Hamburger künftig unter sich bleiben.

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