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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


31. März 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (4)

 

Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger, nicht identisch mit anderen Sven Krügers,

schickt mir lästige Abmahnungen für seinen ehrenwerten, aber von vielen Medien, diversen Wikis und Privatpersonen angefeindeten Mandanten Herrn Dr. Nikolaus Klehr, München, bekannt als Krebsmediziner.

Von dem ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus Klehr habe ich erstmals erfahren, als ich neulich mit der Abwehr einer Klage des umstrittenen, aber zweifellos ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus Klehr beauftragt wurde. Herr Dr. Nikolaus Klehr begehrt in jener Klage eine Vielzahl von Unterlassungen, jedoch durchgehend ohne Erfolgsaussichten. Aber wir Anwälte verdienen ja in jedem Fall, weshalb ich dem Kollegen Herrn Dr. Krüger für diese lukrative ABM-Maßnahme sehr zum Dank verpflichtet bin. Sein betuchter Mandat hat es ja dicke.

Letzte Woche hatte mich der freundliche Kollege Herr Dr. Sven Krüger im Auftrag des nicht ganz so freundlichen, aber immerhin ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus Klehr abgemahnt. Zu den Mindestanforderungen einer Abmahnung gehört, dass der Abgemahnte erkennen kann, was von ihm eigentlich verlangt wird. Ich habe gewisse Zweifel, dass der Schrieb des ansonsten tüchtigen Kollegen Herrn Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger dieser Qualität genügt, denn nicht einmal die geforderten Unterlassungswünsche korrespondieren mit den zur Unterschrift vorbereiteten Unterlassungserklärungen.

Herr Kollege Dr. Sven Krüger hat es leider auch verabsäumt, nachvollziehbar zu erklären, was genau er an der Bezeichnung „Gutachten“ zu beanstanden hatte. Der Kollege vertritt anscheinend auch die Rechtsauffassung, ich müsste für irgendwelche Ungenauigkeiten im WISO-Beitrag des ZDF vom 06.12.2010 haften, die in einem Youtube-Video enthalten gewesen sein sollen. Unter Hinweis auf die Entscheidung BGH VI ZR 226/08 glaube ich nicht, dass ich mir durch das Einlinken eines Videos dessen Inhalte zu eigen gemacht hätte, schon gar nicht in diesem Detailreichtum. Hamburger Rechtsanwälte haben in der Ausweitung der Linkhaftung eine gewisse Tradition. Vielleicht fabriziert das Landgericht Hamburg dann wieder eine seiner skurrileren Entscheidungen, aber spätestens in Karlsruhe ist Schluss mit lustig.

Aber da der ansonsten tüchtige Kollege Herr Dr. Krüger sich derzeit nicht dafür zu schade ist, für den anständigen Herrn Herrn Dr. Nikolaus Klehr derzeit sogar Google zu verklagen, weil Google ihm unerwünschte Suchergebnisse mit entsprechenden Kurztexten auswirft oder so, wird der Kollege Herr Dr. Krüger vermutlich auf Kosten seiner betuchten Mandantschaft feinsten Zuschnitts in jedem Falle klagen. Herr Dr. Nikolaus Klehr hat mit seinen Heilkünsten bekanntlich üppig verdient, da sollen die Anwälte ruhig auch was abbekommen.

Herr Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger hat seinem Anschreiben ein Schreiben des ZDF beigelegt, welches ohne Kenntnis der sonstige Korrespondenz kaum verständlich macht, was das ZDF genau denn gesagt haben soll und was Herr Dr. Nikolaus Klehr wiederum daran störte. Ich hatte das unschlüssige Schreiben ad hoc dahingehend interpretiert, es gehe ihm um den Unterschied „Gutachten“ zu „Gutachterliche Stellungnahme“. Tatsächlich scheint es um einen angeblichen Austausch des Begriffs „Studie“ durch „Gutachten“ zu gehen, der in dem WISO-Film enthalten sei. Verwirrend an Kollege Herrn Dr. Krügers misslungener Abmahnung ist, dass der ansonsten so präzise Advokat selbst darin von „Gutachten“ schreibt, weshalb ich nicht so genau weiß, wie ernst der hanseatische Kollege genommen werden möchte, wenn er jetzt auf „Studie“ herumreitet. Auch macht es das peinliche Gutachten Schlechtachten Studie gutachterliche Studie studierendes Gutachten oder was auch immer nicht wirklich besser, sodass die Bezeichnung jedenfalls umgangssprachlich wertneutral sein dürfte. Wie man hört, scheint man am Landgericht Berlin einen entsprechenden Antrag wieder zurückgezogen zu haben. Aber in Hamburg würde ich es an Stelle des Kollegen noch einmal versuchen, da spaltet man bekanntlich Haare.

Wegen der Lästigkeit hatte ich mich (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht hierzu) für die Dauer der Rechtskraft der gegenwärtig einstweilig bestehenden Unterlassungsverfügung gegen das ZDF verpflichtet, nicht mehr solch scheußliche Eindrücke über den ehrenwerten Herrn Dr. Klehr zu verbreiten etc., wobei ich allerdings keinen Zweifel daran habe, dass das ZDF obsiegen wird. Ich hatte mir allerdings vorbehalten, auch weiterhin die fraglichen Fälle inklusive Wiedergabe des Verfügungstenors zu besprechen. Die Abgabe der weiteren geforderten Unterlassungserklärungen hatte ich dankend abgelehnt und die angeblich missverständlichen oder irreführenden Behauptungen klargestellt, sodass es an einer Wiederholungsgefahr fehlen dürfte.

Nun hat mir der freundliche Kollege am Mittwoch wieder eine Abmahnung geschickt! Damit er sich nicht nochmals fehlzitiert fühlen muss, hier zur Sicherheit als PDF für jeden, der sich für die Ehre des Dr. Klehr oder die Anwaltskünste des Kollegen Herrn Dr. Krüger interessiert.

Da nunmehr der Ehre des Herrn Dr. Klehr und seines tüchtigen hanseatischen Anwalts genüge getan sein sollte und zumindest außerhalb Hamburgs kein vernünftiger Anlass zur Annahme besteht, ich würde diese nun richtig gestellten Behauptungen etc. wiederholen und damit falsche Eindrücke produzieren, wären gerichtliche Schritte ein starkes Indiz für Querulanz, was im Fall des ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus jedoch ohne schwerlich abzustreiten wäre, hat er doch wesentlich wohl mehr Leute verklagt, als von Krebs geheilt. Wie dem auch sei, ich habe beschlossen, für solche Albernheiten dem ehrenwerten Herrn Dr. Klehr und seinem tüchtigen Advokaten Herrn Dr. Krüger gegenüber keine Unterlassungserklärungen mehr abzugeben. Sollte sich Herr Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger tatsächlich entblöden sollte, für solche Spitzfindigkeiten die Gerichte zu bemühen, dann wäre mir das was wert, dann haben wir hier in der Blogosphäre wieder was zu lachen. Zudem freue ich mich jedes Mal, den freundlichen Vorsitzenden der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg zu sehen, und noch mehr auf seine meist adretten Beisitzerinnen.

Meine Serie, verehrter Herr Dr. Klehr, wird weitergehen. Und bestellen Sie bitte beste Grüße an Ihren früheren Geschäftspartner mit dem lustigen Namen, den ich aus Gründen des Resozialisierungsgedankens hier nicht nennen möchte! Ich hoffe, dass es Ihrem alten Spezi bald gesundheitlich besser geht, damit er seine verdiente Haftstrafe möglichst lange absitzen kann.

Hinweis: Bei dem hier eingelinkten Video handelt es sich im Original um den Ausschnitt eines Werks des Künstlers Loriot. Das Vorhalten scheint ein hier dokumentiertes Urberrechtsdelikt zu sein, das ich aufs Schärfste verurteile.

28. März 2011

Diderot-Club II

Zeit, mal wieder über die Wikipedia zu reden, deren deutschprachiger Ableger dieser Tage sein 10jähriges Bestehen feiert.

In der Wikipedia gibt es zwei Horte der Kritik, nämlich die beiden im „Benutzernamensraum“ angelegten Diderot-Clubs, die dem Enzyklopädisten Denis Diderot huldigen und ein Forum zur kritischen Reflexion auf das Projekt und seine Protagonisten bieten. Da die Wikipedia jedoch vom Abschaum des Internets dominiert wird, ist speziell der vom kritischen Geist Simplicius organisierte Diderot-Club II den etablierten Wikipedianern ein Dorn im Auge, der mit Argwohn permanent beobachtet wird. Statt diese Website einfach zu ignorieren, werden gegen Kritiker ständig irgendwelche Aktionen und Sperrverfahren gefahren. Der Umgang der Wikipedianer mit dem vom Netzwerkforscher Dr. Christian Stegbauer wissenschaftlich gewürdigten Diderot-Club ist ein guter Gradmesser, um die Kritikfähigkeit der Enzyklopen zu demonstrieren.

Derzeit erlebt diese Unterseite ihren dritten Löschantrag. Wer von von den Wikipedanten eine irgendwie gute Meinung hat, oder mir vorwerfen wollte, ich übertreibe mit meiner kritischen Haltung zu diesem zur Zensur neigenden Pack, möge sich die seit Tagen währende Löschdiskussion der Wikimächtigen zu Gemüte führen.

Wenn der Diderot-Club II tatsächlich gelöscht werden sollte, weil er „Unfrieden“ stifte, würde ich das ausdrücklich begrüßen – denn dann hätten die Wikipedanten über sich selbst und ihre primitive Gesinnung eigentlich alles ausgesagt.

Bedenkt man, dass die durchweg meist anonymen Wikipedanten nach ihrem Selbstverständnis außerhalb der Reichweite der deutschen Justiz operieren, selbst jedoch Willkür und Oligarchie bis hin zur Zensur praktizieren, ist das Ausmaß an Heuchelei schwer erträglich. Wenn Simplicius den Märtyrer geben sollte – meinen Respekt hat er jedenfalls.

25. März 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (3)

Der Krebsarzt Dr. med. Nikolaus Klehr, dem etliche Medien seit gut zwei Jahrzehnten Unrecht tun, das von tüchtigen Advokaten korrigiert wird, hat mich durch seinen Hamburger Anwalt auffordern lassen, keine in seiner Praxis mit versteckter Kamera gefertigten Aufnahmen mehr zu verbreiten, die das ZDF (WISO) am 06.12.2010 ausgestrahlt hatte. Auf diesen Aufnahmen war Klehrs Antlitz gepixelt worden, und sie zeigten auch nur den Wartebereich und Klehr am Schreibtisch, sodass § 22 KunstUrhG und § 201a StGB usw. eigentlich ausscheiden dürften. Dennoch will die Hamburger Pressekammer einen Grund gefunden haben, warum wir derzeit an diesen Aufnahmen nicht mehr teilhaben sollen.

Die Leser dieses Blogs werden dringend davor gewarnt, auf Youtube nach der WISO-Sendung zu suchen, da sie andernfalls auch einen schlechten Eindruck von der Lichtgestalt des Herrn Dr. Klehr bekommen könnten. So wurde dem ZDF auch einstweilen verboten, durch eine im Film verwendete Formulierung den Eindruck zu erwecken, [UPDATE  15.4. ZENSIERT]. Derartiges kann ich nicht beurteilen, und ich muss mich daher von jeglichem Eindruck diesbezüglich distanzieren. Ich hoffe inständig, dass Herr Dr. Klehr seinen vorzüglich guten Namen von solch schändlichen Verdächtigungen reinwaschen wird!

Herr Dr. Klehr ist ferner betrübt darüber, dass in dem Beitrag von einem „Gutachten“ einer „Studie“(?) der Charité die Rede war, was angeblich falsch sei. Wie ich erfahren habe, zierte das Werk die Bezeichnung „gutachterliche Stellungnahme“. Der Leserschaft meines launigen Blogs wird daher dringend empfohlen, ihre Wahrnehmung diesbezüglich terminologisch zu präzisieren, um solch gravierende Persönlichkeitsverletzungen des freundlichen Dr. Klehr zu vermeiden.

UPDATE 31.03.2011: Richtigstellung der Richtigstellung! Jetzt noch richtiger!

Herr Kollege Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger hatte seinem Anschreiben ein Schreiben des ZDF beigelegt, welches ohne Kenntnis der sonstige Korrespondenz kaum verständlich macht, was das ZDF genau denn gesagt haben soll und was Herr Dr. Nikolaus Klehr wiederum daran störte. Ich hatte das mir unschlüssige Schreiben ad hoc dahingehend interpretiert, es gehe ihm um den Unterschied „Gutachten“ zu „Gutachterliche Stellungnahme“. Tatsächlich scheint es um einen angeblichen Austausch des Begriffs „Studie“ durch „Gutachten“ zu gehen, der in dem WISO-Film enthalten sei. Verwirrend an Kollege Herrn Dr. Krügers misslungener Abmahnung ist, dass der ansonsten so präzise Advokat selbst darin von „Gutachten“ schreibt, weshalb ich nicht so genau weiß, wie ernst der hanseatische Kollege genommen werden möchte, wenn er jetzt auf „Studie“ herumreitet. Auch macht es das peinliche Gutachten Schlechtachten Studie gutachterliche Studie studierendes Gutachten oder was auch immer nicht wirklich besser, sodass die Bezeichnung jedenfalls umgangssprachlich wertneutral sein dürfte. Wie man hört, scheint man am Landgericht Berlin einen entsprechenden Antrag wieder zurückgezogen zu haben. Aber in Hamburg würde ich es an Stelle des Kollegen noch einmal versuchen, da spaltet man bekanntlich Haare.

Ferner wurde ich darauf aufmerksam gemacht, ich hätte den Eindruck erzeugt, Herr Dr. Klehr habe wider besseres Wissen verschwiegen, dass der Verfasser des „Gutachtens“ (er meint wohl die gutachterliche Stellungnahme, wohl auch als „Studie“ bezeichnet) nicht mehr bei der Charité beschäftigt sei. Nun ja, das steht halt u.a. nicht in der Klageschrift, die mir zur Bearbeitung vorliegt, in welcher sich Herr Dr. Klehr auf das Papier beruft. NICHT habe ich geschrieben oder angedeutet, Herr Dr. Klehr bestreite das Ausscheiden des „Gutachters“ freundlichen Herrn aus der Charité. Ich fürchte, dass nicht einmal das Landgericht Hamburg eine solche Behauptung aus der Nachricht konstruieren könnte, Herr Dr. Klehr vergesse bei Klagen zu erwähnen, dass sein Gutachter bzw. gutachterlicher Stellungnehmer mit Bausch und Bogen aus der Charité geflogen sei. Den gefälligen Lesern meines Blogs wird jedoch geraten, keine solch fernliegende Interpretation anzustellen.

UPDATE 31.03.2011: Richtigstellung der Richtigstellung! Jetzt noch richtiger!

Herr Dr. Klehr hat NICHT moniert, es habe sich statt eines „Gutachtens“ um eine „gutachterliche Stellungnahme“ gehandelt. Er scheint sich daran gestört zu haben, dass das Papier nicht als „Studie“ bezeichnet wurde, oder so. Keine Ahnung, ich gucke kein Fernsehen. Lesen Sie es am besten selber nach, was er gemeint haben könnte!

21. März 2011

Ein Ex-Banker will nicht Banker genannt werden

In Sachen Äußerungsrecht gibt es nur einen Ort, der noch bizarrer ist als Hamburg: London. Die Süddeutsche berichtet vom früheren Boss der Royal Bank of Scotland (nicht zu verwechseln mit der Halifax Royal Bank of Scotland, über die ich viel erzählen könnte), dem es offenbar peinlich ist, zum Stande der Banker zu gehören bzw. dieses zu haben. Und so ließ er entsprechendes verbieten – sowie verbieten, dass man über das Verbot berichtet.

Wer jetzt meint, solche „Super Gag Orders“ gäbe es nur in London gibt, irrt. Ich betreue gerade in Hamburg einen im Ergebnis sehr ähnlichen Fall, in dem der Bericht über ein Verbot verboten wurde, weil dieser angeblich ebenfalls den Eindruck erwecke, der mit dem ursprünglichen Verbot erweckt worden sein soll – obwohl die berichteten Informationen unstreitig wahr sind.

20. März 2011

Hacker Adrian Lamo gehackt

Der Denunziant, der Bradley Manning in ein menschenunwürdiges Gefängnis gebracht hat, gab Al Jazeera das obige Interview. Detlef Brochers schreibt:

Der ehemalige „Weltklasse“-Hacker ließ es zu, dass die Kamera seinen Rechner filmte, als ein Chatprogramm lief. Kurz darauf wurde dank der sichtbaren IP-Adresse sein Zufluchtsort enttarnt. So hat auch noch Julian Assange auf seine Weise Recht behalten, der in dieser Woche das Internet als größte Spionage-Maschine, die jemals gebaut wurde, bezeichnet hat.

Ich muss mal wieder meinem Blogger-Kumpel Fefe Recht geben: Die Dinge regeln sich häufig von selbst über das erarbeitete schlechte Karma …

19. März 2011

ZK 24 bekommt 133 Millionen Euro-Fall

Die Hamburger Pressekammer ist dieser Tage nicht zu beneiden, denn schon aufgrund von Krankenstand einerseits, und dem anhaltend landesweiten Interesse der Querulanten andererseits, die über den fliegenden Gerichtsstand am Sievekingplatz einfallen, gibt es dort jede Menge Arbeit.

Die Streitwerte im Medienrecht sind grundsätzlich üppig, meistens fünfstellig, manchmal sechsstellig. Nun aber ruft eine Firma einen Schadensersatz in Höhe von 133 Millionen Euro auf, die man gerne vom ZDF haben möchte. Frontal21 hatte das hier behauptet. Jetzt wollen die Aktienleute von den Mainzelmännern Geld sehen. Die geben sich gelassen.

Das Anhängigmachen in Hamburg könnte ein anwaltlicher Kunstfehler gewesen sein. In Hamburg holt man sich Unterlassungsverfügungen, Schadensersatz gibt es an anderen Gerichten schöner. Bei dem Streitwert wird die Sache sowieso bis nach Karlsruhe gehen, und da zieht das Hanseatische Recht nicht.

18. März 2011

„Bloggergate“ der Jurablogger?

Ein neuer Skandal tritt zutage, diesmal bei den bloggenden Juristen. Keine Ahnung, was da dran ist, und ob es ernsthafte wirtschaftliche oder sonstige Vorteile haben könnte, zur Top Ten der Jurablogger zu zählen.

Beisteuern aber kann ich etwas zu der einleitenden Frage des Kollegen Fischer:

Wie hatte es Adenauer so schön formuliert? – Oder war es Winston Churchill? “Ich glaube nur der Statistik, die ich selbst gefälscht habe”“

Weder Churchill, noch Adenauer sind als Quelle verbürgt, vielmehr spricht einiges dafür, dass die Goebbelschen Propaganda-Spezialisten Churchill diese launige Behauptung untergeschoben haben, um ihn zu diskreditieren.

17. März 2011

Wenn der Wind bläst …

Vor 25 Jahren kam der herzzerreißende politische Trickfilm „When the Wind Blows“ in die Kinos, der ein britisches Paar zeigt, das zunächst einen Atomkrieg überlebt, dann aber an den Folgen dahinsiecht. Beide sind einfache, durchschnittliche und liebenswerte Leute, die naiv an die Regierung glauben. Was bei blindem Vertrauen in die Regierung und die Industrie herauskommt, kann man dieser Tage ja sehen.

Naive Vorstellungen von den Folgen eines Atomkriegs hatten bis in die 60er Jahre auch diverse Herrschaften in den USA, wo allen Ernstes hochdekorierte Wissenschaftsjournalisten behaupteten, Atombomben hinterließen keine Strahlung. Eine Clique rechtsgerichteter Militärs träumte von einem atomaren Erstschlag gegen die Sowjetunion und China. Dass es so etwas wie einen nuklearen Winter geben würde, war damals nicht nicht bekannt, man dachte, nach zwei Wochen globalen Fallouts wäre die Sache erledigt. Ein bislang geheimer Armeefilm von 1958, der den Zeitgeist einfängt, wurde kürzlich freigegeben.

Wie naiv die Amis mit der Strahlungsgefahr umgingen, kann man daran sehen, dass man in Sichtweite von Las Vegas Atombomben testete, deren Blitz man in den den Casinos auf Partys durchs Fenster verfolgen konnte. Familien fuhren zum Barbecue an den Zaun des Testgeländes, um den nuklearen Wind auf der Haut zu spüren.

Die tatsächliche Gefahr war in den USA lange ein Staatsgeheimnis. Auch die Anfälligkeit der in Japan abgerauchten AKWs war den Verantwortlichen bekannt, wie die von WikiLeaks verbreiteten Akten zeigen. Hätte man doch nur früher gewhistleblowt – bevor der Wind wehte.

Freispruch für Theodor Reppe wegen WikiLeaks-Knoten

Der inzwischen auch in anderer Hinsicht umstrittene WikiLeaks-Aktivist wurde vom Landgericht Dresden vom Vorwurf der Verbreitung von Kinderpornographie freigesprochen. Reppe wurde vorgeworfen, die Verbreitung von Kinderpornos erleichtert zu haben, indem er seine von ihm privat gehaltene Domain wikileaks.de auf WikiLeaks.org umleitete und außerdem einen TOR-Server betrieb. Dort war die inzwischen legendäre australische Sperrliste entsprechend indizierter Links vorgehalten worden.
-> DNN-Online
Eine Neuauflage des weltfremden Compuserve-Urteil konnte offenbar abgewendet werden.

UPDATE: Kollege Udo Vetter weiß mehr!

15. März 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (2)

Dr. Klehr entdeckte in den 90er Jahren nicht nur tolle Ideen gegen den lästigen Krebs, sondern auch seine Vorliebe für die Rechtspflege gegen unliebsame Journalisten. Und Dr. Klehr tat dann schließlich einen Advokaten auf namens Peter Gauweiler, der mal in der CSU irgendwas war. Vermutlich etwas sehr sympathisches.

Der Kollege Gauweiler, der sich anscheinend derzeit nicht mehr für Klehr verwendet (diese Ehre nimmt gegenwärtig vornehmlich ein Hamburger Kollege wahr), hat nun einen anderen höchst sympathischen Mandanten gefunden: den streitbaren Multimillionär Dr. Bernhard Schottdorf. Herr Schottdorf ließ einen ganzen Artikel verbieten, weil er meinte, dass dieser einen unschönen Eindruck erwecke, was ja irgendwie doof sei.

Für „Eindruck erwecken“ muss man übrigens nicht einmal nach Hamburg, das klappt auch am Landgericht Köln erfahrungsgemäß ganz hervorragend. Das OLG Köln jedoch, dem man keine sonderlich gute Meinung vom kölschen Landgericht nachsagt, wird nun morgen darüber entscheiden, ob der Passauer Bürgerblick dem ehrenwerten Herrn Schottdorf ein Unrecht getan haben sollte.

UPDATE: Schottdorf hat vor dem OLG Köln eine Bauchlandung gemacht!