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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


15. Oktober 2012

BGH: Entertainerin musste Verdachtsberichterstattung über Krankheit dulden

Der Bundesgerichtshof hat ein Verbot der Berliner Gerichte aufgehoben, welches die Wiederholung der in der Öffentlichkeit bekannten wahren Tatsache untersagte, eine Entertainerin sei durch Krankheit aus ihrer Karriere herausgerissen worden. Verboten wurde ursprünglich:

„Unwillkürlich denkt man an einen Parallelfall – an G. K. (47). (…) Die prominente Kölner Schauspielerin wurde vor genau einem Jahr von heute auf morgen aus ihrer Tournee „Wer Sahne will, muss Kühe schütteln“ herausgerissen. Die Erklärung über ihre Erkrankung war ebenso dürftig (…). Schweigen. Schwer erkrankt, mehr war nicht zu erfahren. Zunächst hieß es, K.`s Tournee werde im Herbst 2008 fortgesetzt, doch dann wurden alle Termine abgesagt. Und fortan war von der Schauspielerin nichts mehr zu hören.
So etwas ist immer höchst beunruhigend. Bis heute weiß man nichts über ihren Gesundheitszustand. G. K. trat vor keine Kamera mehr – sie ist wie vom Erdboden verschluckt (…). Werden wir auf sie warten müssen wie auf G. K.?“

Auch eine wahre Darstellung kann das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen, insbesondere wenn die Privatsphäre betroffen ist. Zur Privatsphäre – auch einer Person des öffentlichen Interesses – gehört grundsätzlich die eigene Erkrankung, wobei Ausnahmen allenfalls bei einem besonderen Personenkreis wie beispielsweise wichtigen Politikern, Wirtschaftsführern oder Staatsoberhäuptern bestehen können. Bei der Abwägung sind bei der Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht und dem legitimen Berichtsinteresse der Öffentlichkeit kommt es insbesondere darauf an, ob der Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem Interesse, die Bekanntheit der betroffenen Person und der Gegenstand der Berichterstattung sind, sowie auf das frühere Verhalten der betroffenen Person, die Art der Erlangung von Informationen und ihr Wahrheitsgehalt sowie der Inhalt, die Form und die Auswirkungen der Veröffentlichung.

Konkret führt der BGH (VI ZR 291/10) aus:

Im Streitfall beschränkte sich die Berichterstattung der Beklagten im Verhältnis zur Klägerin auf die Wiedergabe der damals in der Öffentlichkeit längst bekannten wahren Tatsache, dass die Klägerin im Januar 2008 ihre Tournee krankheitsbedingt abbrechen musste („Schwer erkrankt, mehr war nicht zu erfahren“), sie entgegen einer Ankündigung im Herbst 2008 nicht wie – der aufgenommen hat und seither – ohne weitere Informationen an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen – „von der Bildfläche verschwunden ist“. Es wurden keinerlei konkrete Aussagen zu Art und Ursache der Erkrankung der Klägerin gemacht, vielmehr wurde sogar ausdrücklich mitgeteilt, dass man nichts über ihren Gesundheitszustand wisse. Aus den Umständen wurde lediglich die – naheliegende – Schlussfolgerung gezogen, dass die Erkrankung vermutlich schwer sein muss („So etwas ist immer höchst beunruhigend“).

(…) Die Grenze zu einer unzulässigen Presseberichterstattung wurde im Streitfall – entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts – auch nicht dadurch überschritten, dass die Berichterstattung über die Erkrankung der Klägerin im Zusammenhang mit einem Bericht über einen aktuellen Fall einer schweren Erkrankung einer bekannten Sportmoderatorin erfolgte und – wie das Berufungsgericht meint – sich daraus kein neues Berichterstattungsinteresse herleiten lasse. Für die Wortberichterstattung als solche gilt der durch Art. 5 GG gewährleistete Grundsatz der freien Berichterstattung, wobei dem Persönlichkeitsschutz im Rahmen der auch dort erforderlichen Abwägung nicht schon deshalb regelmäßig der Vorrang gebührt, weil eine weder unwahre noch ehrenrührige Berichterstattung bloße Belanglosigkeiten über eine prominente Person zum Gegenstand hat, ohne einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten. Abgesehen davon hatte die von der Klägerin beanstandete Berichterstattung über ihre Person nicht bloße Belanglosigkeiten zum Gegenstand, sondern diente auch der Unterrichtung der interessierten Öffentlichkeit und ihrer „Fangemeinde“ darüber, dass es ein Jahr nach ihrer Erkrankung und Tourneeabsage immer noch keinerlei Informationen über ihren Gesundheitszustand und eine mögliche Rückkehr in ihren Beruf gab. Dadurch konnte die Berichterstattung einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung über die Informationspolitik beliebter Künstler leisten, die sich nach einer plötzlichen Erkrankung völlig aus der Öffentlichkeit zurückziehen und ihr besorgtes Publikum über ihr weiteres Schicksal im Ungewissen lassen.

Sicher wird man einem Menschen – auch einem Prominenten – sein Recht auf Privatsphäre zubilligen wollen. Niemand wird freiwillig krank. Aber wenn man sich über wahre Tatsachen einer Prominenten, die aus unbekannten Gründen ihre Präsenz unterbricht, sich nicht mehr wie in der inkriminierten Weise unterhalten darf, dann ist unklar, wie Pressefreiheit denn nach dem Konzept der Berliner Gerichte verwirklicht werden soll. Das dachte sich auch der VI. Senat des BGH. Das sind übrigens die Leute, die regelmäßig Urteile aus Hamburg aufheben.

Im konkreten Fall hatte die Klägerin letztes Jahr – also während des Prozesses – ihre Krankheit auch selbst öffentlich gemacht.

Liebe „Tatort“-Autoren,

wir hatten dieses Jahr bereits das Vergnügen, als ihr ohne Sinn und Verstand behauptet hattet, das Internet würde euch eurer literarischen Künste beraubmordkopieren. Gestern nun sah ich über mein GEZ-auslösendes neuartiges Rundfunkempfangsgerät den „Kieler Tatort“ – und der war schon auf handwerklicher Ebene kriminell schlecht geschrieben.

Das Ableben des Herrn Barschel würde einem qualifizierten Autor, der ein Minimum recherchiert, beliebig viele Ansätze bieten. Selbst Trashfilmer Uwe Boll hatte das Thema schon 1993 verwurstet, die Idee ist also alles andere als originell. Aber der Boll ist anscheinend halbwegs beim Thema geblieben (nein, Boll-Filme sehe ich grundsätzlich nicht an).

Ihr Versager aber habt das Thema verfehlt und zwei eindimensionale Gegenwartsstorys über „Sabine Christiansen“ und „Guido Westerwelle“ eingewoben, lauter wirre Handlungsstränge eröffnet, und wirklich beschissene – BESCHISSENE – Dialoge geschrieben. Anscheinend hatten eure Schauspieler dann auch keine so rechte Lust, etwas anderes zu machen, als laienhaft Texte aufzusagen.

Aber wie kommt ihr auf die grottige Idee, ausgerechnet den Hochstapler Ostrowsky im Tatort aufzuwerten? War mein Text über diesen Vogel denn wirklich so schwer zu finden?

Und bei so viel Einfalt wundert es mich nicht, wenn ihr dann Nöte von Drehbuchautoren mit Filesharing erklären wollt. Macht doch mal lieber eine Story über Drehbuchkriminalität – etwa beim Verticken von Tatort-Drehbüchern durch NDR-Leute.

Da sag ich nur: Geht sterben!

14. Oktober 2012

Knallköpfe

Als heute vor 50 Jahren die Raketenkrise begann, war der eigentliche Krieg bereits in vollem Gange – zwischen dem von den Kennedys bezogenen Weißen Haus und dem ultrarechten Generalstab des Pentagon. Letztere waren seit Jahren der Meinung, dass eine nukleare Konfrontation unausweichlich sei und daher ein Anlass für einen Präventivkrieg gefunden werden müsse. Personen wie Air Force General LeMay und der vormalige Generalstaabschef Lemnitzer wirken aus heutiger Sicht wie überzogene Parodien auf Militarismus, waren jedoch höchst real. Die obige Szene aus „13 Days“, einem von Robert Kennedys Buch gleichnamigen Buch inspirierten Film, hat sich tatsächlich so ereignet: Admiral Anderson brüllte seinen Verteidigungsminister McNamara an, dieser solle ihn seine Arbeit machen lassen, als er gerade beim Zündeln war. Verneigen müssen wir uns vor dem US-Diplomat Llewellyn E. Thompson, der einen kühlen Kopf bewahrte und Kennedy im richtigen Moment den richtigen Rat gab, weil er Chruschtschow zutreffend einschätzte.

In den deutschen Medien ist die Kubakrise nur ein Randthema, obwohl die Chance für einen nuklearer Schlagabtausch in der Karibik aus historischer Sicht dramatisch höher war, der wiederum Europa zum Kriegsschauplatz gemacht hätte. Damals glaubten die US-Militärs, der Fallout eines Nuklearkriegs würde nach zwei Wochen abgeregnet sein, die US-Bevölkerung könne solange in Shelters abwarten (die für einen fremden Atomangriff so wenig Nutzen hatten wie die Desinformation „Duck and Cover“). Folgen wie den Nuklearen Winter kannte man damals noch nicht. Gestern wurde übrigens durch Aktenfreigabe bekannt, dass Kennedy bereit war, Berlin für den Abzug der Raketen einzusetzen.

Ich habe den Eindruck, dass den deutschen Medien der im letzten Jahrzehnt deutlich erweiterte Forschungsstand zur Kubakrise nicht einmal bekannt ist. Die unfassbaren Details, die man etwa in Michael Dobbs Buch „One Minute to Midnight“ nachlesen kann, scheinen niemanden zu interessieren. Etwa die Tatsache, dass die CIA während der Krise zwei rivalisierende Hitzköpfe mit subversiven Aktionen betraute, von denen der eine (Harvey) tagsüber trank, während der andere mehr oder weniger wahnsinnig (Lansdale) war.

Der Showdown hätte jedenfalls spannender und gefährlicher kaum sein können – und macht mich regelmäßig wütend.

10. Oktober 2012

Barschel-Foto usw.

„Ich habe jedes Verständnis für kritische Nachfragen.“

sagt Sebastian Knauer, jener STERN-Reporter, der vor 25 Jahren am 11.10. im Genfer Hotel Beau Rivage in ein fremdes Hotelzimmer eindrang. Warum Knauer überhaupt die Tür öffnete, obwohl ein „Bitte nicht stören“-Schild an der Klinke hing und auf sein Klopfen niemand herein bat, ist schon irgendwie seltsam. „Hausfriedensbruch“ ist auch in der Schweiz eine Straftat.

Drinnen fand er Aufzeichnungen des Herrn Barschel, die er mal eben ausspionierte und abfotografierte. Wie weit professionelle Journalisten gehen, ist bemerkenswert. Warum er auf die Idee kam und sich die Freiheit nahm, dann auch die Badezimmertüre zu öffnen und damit einen weiteren Privatbereich zu verletzen, ist seltsam, denn was hat ein politischer Journalist in einem fremden Badezimmer zu suchen?

Dass Knauer dann seinen sensationellen Fund fotografierte und der STERN dieses würdelose Foto abdruckte, hat man dann später beim Presserat kontrovers diskutiert. Definitiv allerdings war ab dem Fund der Leiche Interesse der Öffentlichkeit vorhanden, auch der Presserat sah dies so.

Für mich rätselhaft ist die Tatsache, dass die Notizen Barschels über Robert Roloff wie auf dem Präsentierteller im Hotelzimmer lagen und durch den STERN-Reporter sofort zum Bestandteil der Story wurden. Die Polizei hätte die Notizen vermutlich aus ermittlungstaktischen Gründen zurückgehalten. Selbst die Anhänger der schwer vorstellbaren Suizid-These gehen inzwischen davon aus, dass Barschel mindestens einen Sterbehelfer gehabt haben muss. Warum dieser zwar Spuren beseitigte, etwa das Whiskey-Fläschchen ausspülte oder eine Weinflasche verschwinden ließ, aber die „Visitenkarte“ von Roloff hinterließ, ist unverständlich.

Nunmehr kam insofern „Bewegung“ in den Fall, als dass ein Haar gefunden wurde, welches auf die DNA-Struktur des letzten Barschel-Gastes schließen ließe – wäre es nicht aus unerklärlichen Umständen dieses Jahr(!) aus dem Besitz der Staatsanwaltschaft Lübeck verschwunden. „Schlamperei“ erscheint bei einem so spektakulären Fall, bei dem es 1987 bereits genug Ermittlungspannen gegeben hatte, als nur schwer vorstellbar. Es darf bezweifelt werden, dass der nicht mehr existierende südafrikanische Geheimdienst oder die damals lebenden Iraner um Achmed Khomeini heute einen derart weit reichenden Arm in deutsche Behörden hätten. Damit kommen eigentlich nur noch Hintermänner in Deutschland oder dessen Partnerdienste in Betracht. Irgendwie unangenehm …

1. Oktober 2012

Mosley ./. Google am Landgericht Hamburg

Auch Herr Mosley hat sich im rechtsfreien Raum B 335 des Landgerichts Hamburg eingefunden und in eine Schlange der Herrschaften eingereiht, die Google das Verbreiten unangenehmer Websites mit unangenehmen Wahrheiten verbieten will, die längst jeder interessierte kennt. Während die Abenteuer des Herrn Mosley mit gutem Recht Privatsache sind (oder vielmehr waren), ist es der erstrebte Eingriff in die Autonomie der Suchmaschine Google nicht ohne weiteres.

Gegen Google wird häufig angeführt, dass die Suchmaschine ja durchaus Filter einsetze, etwa die Verlinkung von Websites mit Kinderpornographie nach Möglichkeit vermeide. Tatsächlich gibt es durchaus sensible Daten, die böswillige Mitmenschen unter dem Deckmantel der Anonymität ins Netz stellen, bei denen man es nicht zulassen kann, dass die Betroffenen bloßgestellt werden. Ich hatte mal einen Fall betreut, bei dem offenbar ein zur Scharlatanerie neigender „Therapeut“ extrem sensible Informationen und Briefe seiner Ex-Patientinnen anonym ins Netz stellte. Die problematische Frage ist, wo man die Stellschraube ansetzen soll, und wo Zensur anfängt. Gewisse Medienanwälte etwa kennen bei Ihren Unterlassungsbegehren schon im konventionellen Presserecht keine Schamgrenze und verunmöglichen damit sinnvolle Kommunikation.

Kommenden Freitag wird an gleicher Stelle auch ein gewisser Herr Dr. Klehr wieder sein Glück gegen Google versuchen. Herr Dr. Klehr ist verärgert darüber, dass Google auf eine anonyme Website namens „Esowatch“ verlinkt. Als vor einem Jahr die erste mündliche Verhandlung lief, hatte selbst der Vorsitzende Richter Herr Buske dem forschen Kläger signalisiert, dass die von ihm als unwahr geschmähten Informationen nicht so unwahr erscheinen, als dass man Google bitten müsse, da mal drüber zu gehen. Nunmehr hat die Besetzung der Kammer gewechselt. Wie kürzlich das Titanic-Magazin herausfand, ist die aktuelle Vorsitzende bisweilen päpstlicher als der Papst.

24. September 2012

Zum Fremdschämen: Deutscher Juristentag

Diverse Organisationen maßen sich an, für Juristen zu sprechen. Etwa die Anwaltskammern, die knapp 160.000 Anwälte vertreten. Oder der Deutsche Anwaltverein, der sich 68.000 Mitglieder rühmt und seine Tagungen allen Ernstes mit einem christlichen Gebet zu beginnen pflegt. Die Richter und Staatsanwälte sind im Deutschen Richterbund (15.000 konservative Mitglieder) und in der Neuen Richtervereinigung (550 aufgeweckte Mitglieder) organisiert. Außerdem existieren noch Special Interest-Vereine wie der EDV-Gerichtstag e.V. oder der „Rechtsstandort Hamburg e.V.“ (ja, den gibt es wirklich!).

Diese Verbände machen sich zum Teil wertvolle Gedanken, sie verstehen sich aber auch als Lobby-Organisationen für Juristen – aber fungieren gelegentlich auch selbst als Lobby-Assets.

Da gibt es z.B. die traditionsreiche, aber mit 7.000 eher winzige Vereinigung „Deutscher Juristentag e.V.“, die es gerade einmal alle zwei Jahre schafft, eine Tagung durchzuziehen und offenbar der Lobby-Arbeit interessierter Kreise aufgesessen ist, die sie fleißig weiter trägt. Beim jüngsten „Deutschen Juristentag“ in München hat eine Arbeitsgruppe von ca. 30 angeblichen IT-Juristen die folgenden Vorschläge erarbeitet, die ganz überwiegend angenommen wurden (Hervorhebungen durch mich): (more…)

17. September 2012

Feinde des Internets

Passend zur aktuellen Renaissance der Verteufelung des Internets etwa durch Prantl und Friedrich hat die Gruppe Open-Site.org gerade eine eingängige Graphik im Propaganda-Stil über die Feinde des Internets ins Netz gestellt:

Enemies Of The Internet

16. September 2012

Strauß wollte den Atomkrieg

Der aktuelle SPIEGEL (Print) scheint wirklich interessant zu sein. So wird über die Pläne von Strauß für einen vorbeugenden Atomkrieg berichtet, der die Amerikaner beunruhigt habe. Allerdings scheint ausgerechnet Kissinger als vernünftig portraitiert zu werden. Ich bin gespannt, ob SPIEGEL auch berichtet, dass die Haltung von Strauß von 1:1 der Mentalität des damaligen Pentagons entsprach. Airforce General LeMay etwa setzte sich nach seiner Pensionierung als Kandidat für die Vize-Präsidentschaft sogar ganz offen für einen Dritten Weltkrieg ein.

By the way: Strauß forderte damals die „unbedingt notwendige“ Anschaffung des M65 Recoiless Nuclear Rifle ein – die schwachsinnigste Waffe, die je gebaut wurde, da der Schütze bei Gegenwind gleich mitverstrahlt wurde. Die Pläne der USA sahen übrigens vor, im Falle eines sowjetischen Einmarsches einen Korridor entlang der deutsch-deutschen Grenze mit Atomminen nuklear zu verseuchen. Dadurch wären in West-Deutschland Millionen Menschen durch den eigenen Staat verstrahlt worden.

Da dem SPIEGEL offenbar bislang geheime Dokumente vorliegen, hoffe ich, dass auch die mir von einem „Mr. X“ berichtete Anfrage von Adenauer an Kennedy während der Berlin-Krise dabei ist. So wurde mir aus zuverlässiger Quelle zugetragen, Adenauer habe damals die DDR atomar bombardieren wollen. Als dies die amerikanische Seite ablehnte, soll er gebeten haben, wenigstens „symbolisch“ eine DDR-Stadt zu bombardieren. Das Dokument ist meines Wissens bislang noch nicht freigegeben. Die ZDF-Zuschauer wählten Adenauer übrigens mal zum „größten Deutschen“.

Alles wird gut.

Heribert Prantl sucht den Shitstorm

Der bislang von mir hoch geschätzte Herausgeber der Süddeutschen Zeitung, Heribert Prantl, hat entdeckt, dass das Internet ein böser Ort ist. In einem aktuellen Beitrag macht er das Internet für die Verbreitung der offenbar von Wulffs Parteifreunden 2006 lancierten Gerüchte über das angebliche Vorleben der gegenwärtig mediensuchenden Bettina Wulff verantwortlich und äußert auch sonst interessante Ansichten.

Hier die schönsten Zitate:

  • „Simitis akzeptiert es nicht, wenn die neue Informationstechnologie mit der Meinungsfreiheit einfach gleichgesetzt wird – wie dies die Grünen und die Piraten tun.“
  • „Es ist mit dem Internet ähnlich wie mit dem Auto: Man kann sich damit das Leben wunderbar erleichtern, man kann damit aber auch Leute totfahren.“
  • „Für das Internet gibt es noch kaum Regeln.“
  • „Wer vergisst? Wie vergisst er? Das geht im Internet nicht so leicht.“
  • „Die Hetzer im Internet sind und bleiben meist anonym.“
  • „Warum? Weil Konzerne wie Google riesige Maschinerien gegen das Recht auf Vergessen geworden sind.“
  • „Das bisherige Internetrecht verdient nicht einmal das Wort Recht.“

Als Rechtsanwalt, der häufig Blogger mit seriösen Anliegen vor Gericht vertritt, sehe ich mich außerstande, auf diesen wirren Amoklauf sachlich zu reagieren. Ich verweise stattdessen auf meine Internetrechtsgeschichte „Von Links und rechtsfreien Räumen“.

Nachtrag: Prantl hat aufs falsche Pferd gesetzt.

10. September 2012

Google und die Netzneutralität

Gegenwärtig wehrt sich die vormalige 1st Lady gegen Google, weil sie sich durch die Funktion beeinträchtigt sieht, die automatisch weitere Suchwörter anbietet. Diese Vorschläge stammen von anderen Nutzern, die zuvor nach einer solchen Kombination gegoogelt haben (was dezent daran erinnern sollte, dass Google uns beobachtet). Soweit bekannt, gab es bislang fünf erfolglose Versuche anderer Kläger, diese Autovervollständigungsfunktion untersagen zu lassen. Die aktuelle Klage liegt allerdings etwas anders, so dass ich mich mit Prognosen lieber zurückhalte. In Sachen Haftung pflegt das Landgericht Hamburg bekanntlich sehr eigenwillige Ansichten. Am Landgericht Frankfurt war bereits ein Versuch erfolgreich.

Die Information, dass die anderen Nutzer diese Kombination gesucht haben, ist für sich genommen (vermutlich) nicht unwahr. Persönlichkeitsrechtlich gesehen ist vorliegend allerdings problematisch, dass auf diese Weise Sachverhalte unterhalb der Gürtellinie ventiliert werden, was nach deutschem Presserecht grundsätzlich unzulässig ist. Das in den prüden USA beheimatete Google filtert übrigens ohnehin gewisse Inhalte auch aus dieser Funktion aus.

Ein weiteres Problem liegt darin, dass nun einmal auch Google anfällig für Manipulation ist. Aufgeweckte Hacker könnten Google mit inszenierten Suchanfragen bombardieren und auf diese Weise Menschen und Firmen in Misskredit bringen.

Es stellt sich daher für Google die politische Frage, ob, wo und ab welcher Schwelle in die Suchalgorithmen eingegriffen werden darf, kann oder soll. Auch, wenn es im Einzelfall weh tun mag: Rechtspolitisch kann die Antwort nur lauten: Netzneutralität. Alles andere führt uns in illusionäre orwellsche Welten. Ein „Informationsministerium“ wäre das Letzte, was die Menschheit weiterbringt.