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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


18. April 2013

Bundeswehr schießt mit urheberrechtlichen Abmahnungen

Die WAZ-Mediengruppe hatte im November 2012 Dokumente geleaked, die als Verschlusssache nur für den Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestags bestimmt waren. Mitte März diesen Jahres hat das Bundesverteidigungsministerium der WAZ eine Abmahnung geschickt. Der Verlag sollte das Veröffentlichen unterlassen, weil er * Trommelwirbel * gegen Urheberrecht verstoße.

Bei der WAZ blieb man standhaft und ließ das Datum verstreichen. Die Fraktion der NRW-Piraten fackelte nicht lange und stellte heute einen Mirror der Dokumente auf ihre Website, der heute präsentiert wurde. Im Rahmen einer Pressekonferenz erläuterte ich heute im Landtag die Rechtslage, die ich hier kurz skizziere.

Das Bundesverteidigungsministerium konnte die Dokumente nicht mehr mit Geheimhaltungsbedürfnissen einfangen, denn geleakte Dokumente sind nun einmal nicht mehr geheim. Daher versuchen es die Strategen nunmehr mit der Wunderwaffe Urheberrecht. Das Urheberrecht ist aber eigentlich zu dem Zweck bestimmt, die Interessen der eigentlichen Urheber (Urheberpersönlichkeitsrecht) und die Interessen der Verwerter zu schützen. Ersichtlich dienen die Berichte jedoch keinen künstlerischen Zwecken, ebenso wenig sind sie für eine urheberrechtliche Verwertung bestimmt. Im Gegenteil werden die Dokumente eines Tages nach Ablauf von Geheimhaltungs- und Archivfristen zu Zwecken der Forschung veröffentlicht und in diesem Moment zu „amtlichen Dokumenten“ im Sinne von § 5 UrhG werden, also gemeinfrei sein.

Ob die Dokumente strukturell tatsächlich vom Urheberrecht geschützt sind, ist zweifelhaft. Hierzu müsste es sich um Werke im Sinne von § 2 UrhG handeln, was eine persönlich geistige Schöpfung erfordert, die ein Mindestmaß an Individualität und sog. Gestaltungshöhe aufweisen muss. Die vorliegenden Dokumente sind aber überwiegend Berichte, die festgelegten Strukturen folgen. Die Autoren haben gerade keine Spielräume für Kreativität und Formgebung, sondern erfüllen einen militärischen Standard. Die enthaltenen Daten genießen schon gar keinen urheberrechtlichen Schutz. Auch die hieraus erstellten Graphiken sind keine individuellen Kunstwerke. Zur Orientierung: Gerichte halten anwaltliche Schriftsätze im Regelfall auch nicht für urheberrechtlich geschützt, denn diese dienen keinem ästhetischen oder wissenschaftlichen Zweck.

Man kann jedoch nicht ausschließen, dass ein Gericht zu einer anderen Bewertung gelangt. Riskant ist insoweit, dass einige der unsorgfältig eingescannten Dokumente unleserlich sind und daher der mögliche Inhalt nicht beurteilt werden kann. Daher ist von einem Risiko auszugehen, dass die Berichte als urheberrechtlich relevant eingestuft werden können.

In diesem Fall würden die im Urheberrecht statuierten Ausnahmen nicht greifen. Zwar dürfen Journalisten urheberrechtlich geschützte Werke bei der Berichterstattung über tagesaktuelle Ereignisse verwenden (§ 50 UrhG), auch ansonsten darf man sie zitieren, wenn man sich geistig mit den Werken auseinandersetzt (§ 51 UrhG). Dies gilt aber nur für veröffentlichte Werke. Außerdem stellt Leaken von Dokumenten keine inhaltliche Befassung dar, die für die genannten Ausnahmen aber erforderlich sind. Nach bislang herrschender Meinung sind die Ausnahmen, die im Urheberrechtsgesetz geregelt werden, abschließend.

Damit wäre das Urheberrecht stärker als das Presserecht. Anders als im Spannungsverhältnis zwischen Presse-, Meinungs-, Informations- und Wissenschaftsfreiheit einerseits und Persönlichkeitsrecht andererseits, die jeweils Grundrechte sind, ist im deutschen Recht keine Abwägung zum Urheberrecht anerkannt. Daher dürfen die Zivilgerichte nicht ohne weiteres eine solche einführen. Aus diesem Grund bleibt entweder der Rechtsweg, der bis zur Verfassungsbeschwerde ausgeschöpft werden muss, oder aber ein Richter verfährt nach Art. 100 GG und legt die Sache bereits früher dem Bundesverfassungsgericht vor.

Allerdings gab es vor einigen Monaten eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg, der sich zum Spannungsverhältnis zwischen Presserecht und Urheberrecht äußerte. Geklagt hatten dort Modeschöpfer, die das Verbreiten von Fotos über ihre Modenschauen verbieten wollten. Zwar gaben die Richter den Klägern recht, allerdings war ausschlaggebend, dass die Beklagten die Fotos auf ihrer Website zu kommerziellen Zwecken benutzten. Sie bereicherten sich also an der Kreativität der Schneider. Hätten die Beklagten jedoch über einen Missstand im Modebereich berichtet, etwa über magersüchtige Models, so hätte ein solch ideeller Bericht nicht durch Rückgriff auf Urheberrecht verhindert werden dürfen.

Exakt so liegt der Fall hier. Dem Bundesverteidigungsministerium geht es nicht um den Schutz kreativer Leistungen, sondern um das Prinzip. An dem Material besteht aber ein legitimes, sogar überragend wichtiges Interesse der Öffentlichkeit, denn solange deutsche Soldaten in Afghanistan eingesetzt werden, sollten wir schon wissen, wie das gegenüber der Politik wirklich begründet wird. Insoweit greift das „Lex Wallraff“, das bei Berichten über eklatante Missstände auch das Verbreiten rechtswidrig beschaffter Informationen erlaubt.

Im Ergebnis also spricht alles dafür, dass die Verbreitung der geleakten Dokumente nicht durch Urheberrecht eingeschränkt werden kann. Aus den genannten Gründen ist aber nicht auszuschließen, dass in den unteren Instanzen die Entscheidung des EGMR nicht angemessen umgesetzt wird. Am Landgericht Hamburg etwa brauchen die dortigen Richter erfahrungsgemäß häufig eine Extraeinladung. Sollte das Verteidigungsministerium die WAZ-Mediengruppe oder die NRW-Piraten verklagen, so gäbe es einen Musterprozess, der insoweit Rechtsklarheit erzeugen würde. Der Schuss dürfte daher nach hinten losgehen.

Auf der Hardthöhe wäre man gut beraten, den geordneten Rückzug anzutreten. Gegen das Piratenschiff wird auch die Marine nicht helfen … ;-)

Zur Vertiefung über das Verhältnis geleakter Dokumente zum Urheberrecht: Hoeren/Herring, MMR 2011, S. 143ff. und S. 500ff.

17. April 2013

Gesetzgeberischer Terror

Kurz nach den Anschlägen in Norwegen erklärten etliche „Experten“ zum Teil „mit Sicherheit“ Islamisten zu den Tätern. In Wirklichkeit war der Terrorist ein konservativ-katholischer Extremist. Das zivilisierte Norwegen hatte damals mit großer Besonnenheit reagiert und sich nicht psychologisch terrorisieren und in eine Überwachungsgesellschaft zwingen lassen. Ich verneige mich vor solchen Politikern.

Deutschland leidet ebenfalls unter einem konservativ-katholischen Extremist, nämlich unter dem Ex-Zeitsoldaten Hans-Peter Uhl. Nachdem die Rote Gefahr in den 1990er Jahren gebannt schien, betätigt sich der Mann bisweilen als Verschwörungstheoretiker und fordert immer neue Sicherheitsgesetze, mit denen Bürgerrechte eingeschränkt werden. Uhl, der nicht gerade durch IT-Kompetenz aufgefallenen war,  jedoch ausgerechnet die Leute vom CCC als „Pseudo-Computerexperten“ bezeichnet hatte, nannte seinerzeit „jede Rede von ‚Zensur‘ oder ‚Freiheitsbeschränkung‘ pervers.“ Leider ist dieser offenbar nicht ganz orientierte Mann nicht Vorsitzender eines oberbayerischen Stammtischs, sondern der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Wie sich nun in Italien herausstellt, wo man die Netzsperren tatsächlich eingeführt hat, bewahrheiteten sich die Horrorszenarien, vor denen die Bürgerrechtler gewarnt hatten: Die aufgebaute Netzinfrastruktur wird eingesetzt, um Urheberrechtsverstöße zu bekämpfen – und um politische Informationen zu zensieren, gestern etwa Indymedia. Es ist vor allem der Piratenpartei Deutschland zu verdanken, dass diese 2009 den konventionellen Parteien 2% ihres Machtanspruchs streitig machte, was zur parteiübergreifenden Rücknahme des im Übrigen wohl verfassungswidrigen Gesetzes führte.

Wie diese Übersicht verdeutlicht, hat die SPD jede Sauerei zum Abbau der Bürgerrechte mitgemacht, obwohl es hierzu keinen Anlass gab. Seit 20 Jahren gab es in Deutschland keine dem Linksterrorismus oder Islamisten zugeschriebenen Anschläge, solche hätten auch nicht durch Überwachungsgesetze verhindert werden können. Zur Aufklärung oder gar Verhinderung der NSU-Mordserie waren die Instrumente offensichtlich untauglich.

Nun also dürften die – nach wie vor nicht zugeordneten – Anschläge in Boston neuen Wind in die Segel der Terrorhysteriker blasen. Es wird daher schwierig sein, den Vertretern der beiden Volksparteien im Bundesrat ihre unsägliche Bestandsdatenauskunft auszureden. Wer sich noch nicht sein Hirn hat vergiften lassen, dem empfehle ich zur qualifizierten Meinungsbildung diese aktuellen Stellungnahmen:

25. März 2013

Prägnantes Video zum Leistungsschutzrecht

Siehe auch Heldenstadt.de.

 

23. März 2013

Vorsicht beim Spiegeln von SPIEGEL

„Die Redaktion von SPIEGEL ONLINE “ lässt uns seit gestern wissen, wie sie zum Leistungsschutzrecht steht:

Wir erlauben weiterhin die Verlinkung von Artikeln durch Übernahme von Überschrift und Anrisstext. Sie brauchen dafür keine vorherige Genehmigung, und wir werden Ihnen dafür keine Rechnung schicken. Das gilt auch dann, wenn Sie auf Ihren Seiten über Werbung Geld verdienen.

Natürlich können Sie auch weiterhin aus unseren Artikeln zitieren. Wir freuen uns darüber! Was wir allerdings wie bisher nicht erlauben, sind Kopien kompletter Artikel, erheblicher Textpassagen oder Bilder ohne Rücksprache.

Danke, aber das Verlinken von Artikeln ist auch ohne gnädige Erlaubnis zulässig. Wer URLs in das www einstellt, will nun einmal verlinkt werden. Da gibt es nichts zu verhandeln.

Dass man Werke mit deren Titel bezeichnen darf, ist ebenfalls eine Selbstverständlichkeit. Im Gegenteil darf ein Werk ohne Einwilligung des Urhebers nicht einmal anders bezeichnet werden, vgl. § 13 UrhG (im politischen Diskurs hierüber ggf. aber schon).

Was die komplette Übernahme von Artikeln betrifft, stellt SPON zutreffend fest, dass die wie bisher auch nicht ohne Erlaubnis zulässig ist. Das LSR bringt also insoweit nichts Neues.

Und jetzt „schenkt“ uns SPON auch noch das Zitieren – ebenfalls eine an sich im Urheberrechtsgesetz längst geregelte Sache. Das Problem beim Zitieren aber ist, was unter „erhebliche Textpassagen“ verstanden werden soll. Wenn ich zu knapp zitiere, kann ich Dinge aus dem Zusammenhang reißen, den Autor in Misskredit bringen, ggf. sein Werk sogar entstellen. Ich muss also, wenn ich den Gedanken korrekt wiedergeben will, schon das Wesentliche zitieren. Was genau bitte unterscheidet das „Wesentliche“ vom „Erheblichen“?

Mit meinem obigen Zitat habe ich möglicherweise bereits gegen die Konzeption des LSR verstoßen, sehe mich aber außerstande, den SPON-Artikel kürzer wiederzugeben, ohne den Sinn zu entstellen. Da ich mich also vielleicht schon jetzt gegen das Konzept des LSR versündigt habe, macht es dann sicherlich auch nichts mehr, wenn ich weiter zitiere:

Übrigens: Wir bieten Ihnen Überschriften, Anrisse und Links auf unsere Artikel auch als RSS-Feed an. SPIEGEL ONLINE nutzt dieses offene Datenformat, um Überschriften und Snippets im Web zu verbreiten.

Aha. SPON will also selbst bestimmen und kontrollieren, wie seine Werke in Kurzdarstellung kommuniziert werden. Ich persönlich möchte aber beim Hinweis auf Artikel und der Inhaltsangabe schon selbst beurteilen und mitteilen, was da wohl wirklich drin steht und was davon wichtig ist und lehne derartig bevormundende Handreichungen dankend ab.

Es ist also nach wie vor völlig unklar, was uns SPON denn nun wirklich gestattet.

Unerfindlich ist vor allem, wie bei nichtkommerzieller Übernahme „erheblicher Textanteile“ für SPON ein Schaden entstehen soll. Wenn solche erheblichen Textteile mit dem Original verlinkt sind, werden diese SPON Leser zuführen, sind also eine gute und kostenlose Werbung. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendjemand für die Wiedergabe von SPON-Artikeln Geld bezahlen würde, wenn er sie genauso gut kostenlos verlinken kann. Da geht kein Geld verloren. Der Bundestag ist beim LSR einem Phantomschaden aufgesessen.

21. März 2013

Bundesnachrichtendienst in Verlegenheit

In den 1980er Jahren kam es in Europa zu einer Serie an geheimnisvollen Attentaten, etwa das beim Münchner Oktoberfest. Auch in Luxemburg wurden etliche Objekte gesprengt. Im Rahmen eines Prozesses leisten dort die Strafverteidiger(!) und Journalisten die Aufklärung. Etliche Beweismittel verschwanden. Nun hat er Sohn eines hochrangigen BND-Agenten in einer eidesstattlichen Versicherung ausgesagt, dass sein Vater gemeinsam mit dem Chef des Luxemburger Geheimdienstes die Inszenierung der Terroranschläge koordiniert hatte. Durch den Terror sollte die genasführte Bevölkerung gegen den Kommunismus und damit auf die NATO eingeschworen werden.

Obwohl der Prozess denkbar spektakulär ist und offensichtlich höchste Kreise verstrickt sind, hat die deutsche Presse bislang den Fall ausgelassen. Letzte Woche hat der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele, Mitglied des parlamentarischen Kontrollgremiums der Geheimdienste, unter Bezug auf meine Berichterstattung eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. In Pullach dürften die Schlapphüte derzeit Schnappatmung haben.

Erst seit dieser Woche haben auch zwei überregionale deutsche Medienhäuser mit der Recherche begonnen. Auf Heise habe ich wie folgt berichtet:

Derzeit hat man in Luxemburg einen verstorbenen „verwirrten Alleintäter“ im Angebot, auf den man die Aktionen schieben könnte. Jedoch wurden von Zeugen vier Täter gesehen. Doch solche Ungereimtheiten hatten auch beim Oktoberfestattentäter nicht gestört, wo ebenfalls noch weitere Täter beobachtet wurden. Verwirrte Alleintäter hat man öfters, etwa beim Reichstagsbrand, bei den Ermordungen von John F. Kennedy, Robert Kennedy und Martin Luther King.

20. März 2013

Herr Kern machte Fotos

15. März 2013

Dr. Nikolaus Klehr „fördert“ Journalistenpreis

Während diesen Freitag wieder die weisen Häupter der Pressekammer des Landgerichts Hamburg über Persönlichkeitsrechte wichtiger Menschen befinden, tagt in der Charité Berlin das „Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin“ auf einem Kongress. Bei dieser Gelegenheit ehren die Mediziner die BR-Journalistin Claudia Gürkov, die sich wie keine andere an die Fersen des berüchtigten Krebsbehandlers Herrn Dr. Nikolaus Klehr gehängt hat, mit einem Journalistenpreis.

Eine von den Hamburgern zunächst gegen den Bayerischen Rundfunk erlassene einstweilige Unterlassungsverfügung, die Herr Dr. Nikolaus Klehr und der tüchtige Kollege Herr Dr. Sven Krüger eines Beitrag von Frau Gürkov zunächst trickreich erstritten hatte, war dort zum Großteil wieder aufgehoben worden. Klehr&Krüger versuchten ihre Glück eine Hausnummer weiter beim Pressesenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts, dem inzwischen Herr Buske vorsitzt – erfolglos. Dem Kollegen Krüger war es nämlich zum Verhängnis geworden, dass er Fristverlängerung für Schriftsätze beantragt hatte. Bei Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz ist es aber ein bisschen ungeschickt, wenn man demonstriert, dass man es dann doch nicht so eilig hat …

12. März 2013

Welttag gegen Internetzensur

1. März 2013

Wo bleiben Solidaritätskonzerte für Bradley Manning?

Gestern hat Bradley Manning, der seit drei Jahren inhaftierte politische Gefangene der USA, seine Kooperation mit WikiLeaks eingeräumt. Er tat dies aus einer moralischen Entscheidung, die mir allerhöchsten Respekt abnötigt. Und ich würde es jetzt verdammt gerne sehen, wenn sich unsere Künstler für diesen Menschen in der Weise engagieren würden, wie man es 1988 beim Solidaritätskonzert für Nelson Mandela tat. Keine zwei Jahre später war Mandela draußen.

Dass es sich „unser engster Verbündeter“ USA leistet, Tausende Menschen per Hubschrauber und Drohnen abzuballern und die eigenen Leute für die Wahrheit unter folterähnlichen Bedingungen einkerkert, ist nicht hinzunehmen. Es wird Zeit, dass so laut wie irgendwie möglich zu sagen.

26. Februar 2013

Wie ich Europas größten Terroranschlag versenkte

Im Oktober 2011 hätte ich – wäre ich publizistisch etwas geschickter gewesen – einen Scoop landen können. So berichtete ich bei TELEPOLIS darüber, dass der vorgeblich wegen eines „Konstruktionsfehlers“ 1959 eingestürzte Staudamm von Malpasset in Wirklichkeit das Resultat eines Terroranschlags gewesen war. Mit über 400 Todesopfern der gravierendste. Diese Information fand sich erstmals in der Biographie über den deutschen Geheimdienstmann Richard Christmann von Ritzi/Schmidt-Eenboom.

Die Autoren hatten mir ihr Manuskript zur Vorab-Rezension mit Sperrfrist überlassen. In Absprache mit den Autoren entschied ich mich dafür, die wesentlichen Stationen des wohl bemerkenswertesten deutschen Geheimagenten nachzuzeichnen, von denen die Verwicklung in das Attentat nur eine ist. Christmann hatte in Tunesien enge Kontakte zum algerischen Widerstand gegen Frankreich und berichtete dem Bundesnachrichtendienst von den Anschlagsplänen. Doch Adenauers obskurer Geheimdienst unternahm offenbar nichts, um den Massenmord zu verhindern.

Da ich nicht zu reißerisch schreiben wollte, brachte ich diese Episode am Schluss meines Beitrags in kurzen Sätzen unter. Ich rechnete damit, dass andere Rezensenten des Buches sich auf diesen Scoup stürzten oder Leser meines Beitrags eine Welle der Empörung auslösen würden. Doch nichts geschah. Das Buch erhielt in den Zeitungen sehr gut Kritiken, doch niemand griff die Staudamm-Story auf. Nicht einmal das Heise-Forum interessierte sich für meinen Beitrag. Damit war die Story versenkt.

Diesen Januar jedoch strahlte ARTE die Doku „Der steinige Weg zur Freundschaft“ aus, der das Thema aufgriff. Die Doku löste in Frankreich heftige Reaktionen aus. Inzwischen gibt es neben dem Telegramm von Christmann an den BND noch eine zweite Quelle, nämlich das Archiv des DDR-Geheimdienstes Hauptverwaltung Aufklärung. Offenbar hat Christmann nicht nur vorab berichtet, sondern in Unterstützung der Algerier, die wie er selbst den französischen Staat hasste, sich sogar an der Beschaffung des Sprengstoffs beteiligt. Eine Kollegin von TELEPOLIS berichtet heute über eine parlamentarische Anfrage an die Regierung über das Wissen des BND.