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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


18. Februar 2010

Wieder mal ein DDR-Geistlicher, der nicht für die Stasi gearbeitet haben wollte

Mal wieder wehrte sich ein DDR-Geistlicher gegen den unschönen Vorwurf, für die Stasi gearbeitet zu haben. Das Landgericht Dresden erlaubte nun die Namensnennung in einer wissenschaftlichen Arbeit.

Die Kombination von DDR-Kirchler und Stasi-Vorwürfe ist immer für Medienrechtsprechung anfällig. Mand denke an die Fälle Stolpe, Gysi usw. Als ich letztes Jahr die Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley interviewte, äußerte sie ein tiefes Misstrauen gegen die Kirchenleute, von denen sie sich damals verraten fühlte. Und sie weigerte sich, die Urteile des Landgerichts Hamburg anzuerkennen, das ihr gewisse Verdächtigungen verbot. Sie war und ist bereit, für ihre Überzeugung und die Freiheit, diese zu äußern, in den Knast zu gehen, wie damals schon in Hohenschönhausen.

Maddie-Buch bleibt verboten

Das Buch des ehemaligen Ermittlers zum angeblichen Entführungsfall Maddie bleibt verboten, sagt DIE WELT.

Zugangserschwerungsgesetz bereits formell verfassungwidrig

Prof. Matthias Bäcker hielt beim Chaos Computer Congress einen überzeugenden Vortrag darüber, warum das Gesetz schon wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz ein Griff ins Klo war.

Bäcker weiß, wovon er redet: Vor seiner akademischen Karriere war er beim Bundesverfassungsgericht für die Begutachtung von Eingängen zuständig. Köhler wohl eher nicht. Gestern hätten es ihm Gäste erklären können.

17. Februar 2010

Alle Piraten an Deck! Köhler hat den Schwachsinn jetzt doch unterzeichnet!

Nicht zu fassen.

Nationalmannschaft ist Produkt des DFB (glaubt er)

Frau Adam und ihr Nymphensittich Toni haben ein ohrenkrebserzeugendes Lied über den von ihr prophezeiten Siegeszug der Deutschen Nationalmannschaft kreiert. Der DFB ließ es – mal wieder – an kommunikativem Geschick fehlen lassen und der deutschtümelnden Fußballenthusiastin einen denkbar arroganten Brief geschrieben, in welchem er die Erwähnung von Spielernamen und offenbar sogar den Begriff „Deutschland“ für sich reklamiert. Aua …

Wir erinnern uns an die gescheiterten Bemühungen, dem WDR-Sender „1Live“ die Parodie auf Poldi zu verbieten.

16. Februar 2010

VG Münster zum Elternrecht auf passive Religionsfreiheit im Kino

Ja Kruzifix, diese Zeugen Jehovas schon wieder!

Diesmal sollten Schüler aus Bocholt nicht am Schulbesuch des Filmes Krabat teilnehmen, weil es da um schwarze Magie gehe, und außerdem gibt es da Zauberer und so. Auf Engelwesen haben die Zeugen Jehovas nämlich intern ein Monopol, da soll niemand anderes einfach so rumfliegen und loszaubern. Zeugen Jehovas dürfen übrigens nicht einmal Zaubervorstellungen besuchen …

In Münster weiß man jedoch Zauberer zu schätzen! Uns so wies das Verwaltungsgericht Münster eine Feststellungsklage ab, welche die verpflichtende Teilnahme an der Schulveranstaltung als rechtswidrig geißeln sollte.

Wikileaks goes Iceland

Heute wird in Island eine Gesetzesinitiative eingebracht, die Island zum fortschrittlichsten Land der Informationskultur katapultieren könne. Weiter auf Telepolis.

15. Februar 2010

Wiesenhof will kein Skandalunternehmen sein und quält auch keine Tiere

Nach einem Bericht bei Report Mainz über den Geflügelzüchter Wiesenhof ließ das kritisierte Unternehmen der Tierrechtsorganisation PETA per einstweiliger Verfügung die Bezeichnungen „Skandalunternehmen“ verbieten. Auch möchte man sich keine „extrem tierquälerischen Zustände“ nachsagen lassen. Außerdem hat Wiesenhof Strafanzeige gegen die PETA-Aktivisten erstattet.

Derzeit unbekannt ist, ob auch der SWR eine einstweilige Verfügung kassiert hat.

Liebe Wiesenhöfer, das erinnert doch ein bisschen an „Freddy’s Hühnerhof“, ebenfalls beim Landgericht Hamburg. Freddy hat jetzt einen Ehrenplatz bei Wikileaks.

Landgericht Köln begrenzt internationale Zuständigkeit im Medienrecht auf bestimmungsgemäße Kenntnisnahme

Wenn sich Russen in russischer Sprache auf einer Website in Russland anmoppern, dann kann in Deutschland ein beleidigter Deutscher nicht einfach zu einem deutschen Gericht rennen. Wie die Kollegen von Dr. Damm & Partner melden, kann laut LG Köln der fliegende Gerichtsstand nur dann geltend gemacht werden, wenn es sich beim Ort des Aufrufens der Seite um einen „bestimmungsgemäßen“ Ort handelt, was bei der russischen Website nicht anzunehmen sei. Einen bloß zufälligen Ort lassen die Kölner nicht ausreichen. Anders als die Hamburger will man nicht einmal ein (geographisch außerhalb der angesprochenen Zielgruppe bestelltes) Abonnement ausreichen lassen, um den Tatort des Beleidigt-Werdens zu begründen.

Eine interessante Entscheidung, denn noch vor Jahren hatte sich Köln mal für Malaysia oder so zuständig gefühlt, wobei es sich allerdings um eine deutschsprachige Website handelte. Bzgl. der neuen Entscheidung ist interessant, dass die russische Sprache als Indiz herangezogen wurde, denn es leben hier nun mal eine Menge Russen. Selbst der für die Dokumentation des deutschen Presserechts zuständige Buskeismus-Forscher spricht besser russisch als deutsch …! ;-)

14. Februar 2010

Stefan Niggemeier mal wieder Opfer der Rechtskundigen

Blogger-Kollege Stefan Niggemeier hatte mich neulich – offenbar in einem emotionalen Anflug – ein bisschen plump angepöbelt und geschrieben,

„(…) Das ist ja an sich nicht schlimm, Rechtsanwälte müssen ja keine Journalisten sein (…)“

Nun hat in anderer Sache der Journalist, der kein Rechtsanwalt ist, ein rechtliches Problem. ;-)

Ein Kollege aus dem ProSieben-Universum gibt freundlichen Rat!

Der notorische Fernseher (brrrrrr!) Niggemeier wird jedoch wegen der erfreulichen Entwicklung der Sache mit den Call In-Shows, die ihm hart am Landgericht Hamburg zusetzten, trotzdem einen guten Tag haben!