Trotz eines zwei Jahre andauernden Rechtsstreits, ob der Name eines früheren StaSi-Mitarbeiters genannt werden darf, erschien der Spion nicht zum Prozesstermin. Der Äußernde war abgemahnt worden, verweigerte jedoch eine Unterlassungserklärung und hatte schließlich negative Feststellungsklage erhoben.
In dem Fall hatte der beklagte Spitzel Kirchenkreise in der DDR ausgespäht. Letzten Herbst hatte ich das Privileg, die Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley zu interviewen, die anfangs mit Unterstützung der DDR-Kirche Opposition betrieb und von IMs ausspioniert wurde. Später fühlte sie sich jedoch von vielen Kirchenleuten verraten – unter anderem von einem Herrn Stolpe und einem Herrn Gysi, die beide immer ganz fuchsig werden, wenn man ihn mit der StaSi in Verbindung bringt. Sicherlich sind das nur böswillige Gerüchte, von denen sich jeder anständige Anwalt mit Empörung distanziert!
Der Blogger Andreas Ammer, der sich sicherlich völlig zu Unrecht für mögliche Korruption der CSU interessiert, konnte sich zum Teil gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München wehren.
Nach einer Verhandlung am Montag entschied das Gericht nun, dass nur „dunkle Geldtöpfe“ zu beanstanden sei, die Wortwahl Ammers im Zusammengang mit der Versteuerung der Spende aber zulässig sei.
Letzten Sonntag bereicherten die diskussionsfreudigen Wikipedanten den Cyberspace mit einer aufschlussreichen Diskussion darüber, ob man auf der Einstiegsseite der Wikipedia mit dem Bild einer [böseböseböse] konfrontiert werden dürfe. Sogar der amerikanische Wikipedia-Halbgott Jimbo Wales schaltete sich in die zunehmend obskure Debatte ein. Hier meine soeben auf Telepolis erschienene Glosse.
Gestern hatte ich beim LawCamp in Frankfurt insbesondere Spaß am Vortrag des Kollegen Jörg Heidrich, Justiziar des Heise-Verlags, der über Forenhaftung sprach. Da die Heise-Foren die mit Abstand Bedeutsamsten sind, werden diese natürlich denkbar professionell betreut. Foren sind bekanntlich für Zeitgenossen anfällig, die um des Diskutierens Willen Diskussionen anzetteln, rumpöbeln usw.
Neben den Heise-Foren übt auch die Wikipedia eine unwiderstehliche Anziehungskraft auf sogenannte Trolle aus. Nachdem heute seit 0.00 Uhr auf der Hauptseite der deutschen Wikipedia ein weibliches Geschlechtsorgan abgebildet wurde (so etwas haben angeblich 50% der Weltbevölkerung, ist also zumindest außerhalb der Katholischen Kirche nicht notwendig schlimm), ging es dort sehr schnell sehr unterirdisch zur Sache. Wenn man sich ansieht, wie weit die Diskussion um 3.00 Uhr nachts bereits gediehen war, kann man ins Grübeln kommen, was das wohl für Menschen sind, die in der Nacht zum Sonntag nichts besseres zu tun haben. (Zu dieser Zeit pflegen normale Menschen ihre Geschlechtsorgane zu benutzen, anstatt darüber zu schreiben … :-))
Während des Vortrags saß übrigens vor mir ein Anwalt der Kanzlei, die den Verein Wikimedia Deutschland e.V. vertritt. Letztere sind Herrschaften, die zwar im Namen der Wikipedia gerne im großen Stil Spenden sammeln gehen, aber wenn man wegen Verleumdungen in die Verantwortung genommen wird, dann hat man angeblich mit der Wikipedia nichts zu tun, denn die ist ja in den USA und außerdem Sache der (anonymen) deutschen Wikipedia-Community. Wenn dem so ist, dann kann wohl die neurotische Wikipedia-Community nach Herzenslust beleidigen, denn da bekennt sich ja keiner zu. Gedenken wir an dieser Stelle einem vor einem Monat verstorbenen IT-Rechtler, der zur Haftungsfrage der Wikipedanten so einige Fragen gestellt hatte.
Apropos „Troll“ und „Wikipedia“. Der Geschäftsführer des Wikimedia Deutschland e.V. hatte mal versucht, mich gegenüber Journalisten in meiner Abwesenheit zu diskreditieren, in dem er mich als „langjährigen Troll“ bezeichnete. Meine Aufforderung, mir doch mal einen echten Trollbeitrag von mir in einer Artikeldiskussion zu zeigen, blieb ungehört, ebenso wenig sah er Anlass zu einer Entschuldigung. Stattdessen sendete er eine merkwürdige Mail an den Heise-Verlag, um mich dort als Autor in Misskredit zu bringen. Die Mail beinhaltete einen aus dem Zusammenhang herausgerissenen und manipulierten Text. Der pennälerhafte Streich ging ebenso nach hinten los wie das hier und erlaubt Aufschluss über die Mentalität dieser Leute.
Hier hat sich der Geschäftsführer nicht sehen lassen:
Die in der Überschrift verwendete Bezeichnung der Wikipedanten als „textbasiertes World of Warcraft“ habe ich übrigens von einem User im Heise-Forum übernommen, in der Hoffnung, das hierfür noch keine Marke eingetragen wurde und sie auch sonst zum „freien Wissen“ zählt …
NRW-Landesvater Jürgen Rüttgers ist sauer auf Blogger wegen der Verbreitung gewisser Indiskretionen. Nun hofft man in Düsseldorf, dass es die Staatsanwaltschaft richten werde. Das Handelsblatt – übrigens aus Düsseldorf – misst den Blogs durchaus Potential zur Wahlentscheidung bei.
Jungs, habt ihr am Rhein eigentlich kein Internet, wo man mal nachsehen könnte, was man unter Streisand-Effekt versteht? Und dass es in Zeiten von WikiLeaks schlichtweg unsinnig geworden ist, politisch brisante Lecks juristisch schließen zu wollen?
Wie bei Stefan Niggemeier ausführlich berichtet, hat der justizkritische Blogger Rolf Schälike die absurde Verfügung des Promi-Anwalts Dr. S. auch im Berufungsverfahren abwenden können: Er darf dem Promi-Anwalt wieder näher als 50 m kommen. Die Posse erinnert an ein ähnliches Verfahren von Michael Moore, dem ein sensibler Milliardär ebenfalls ein Abstandsgebot aufs Auge drücken wollte.
Eigentlich wollte ich den Fall ja nicht kommentieren, aber gegenwärtig ruft die Chronistenpflicht.
Der geschätzte Kollege Promi-Anwalt Dr. S., der offenbar mit dem Abmahnen von Gerichtsbloggern nicht so recht ausgelastet ist, hat einem Herrn Amerell untersagt, Emails eines Herrn Kempter zu verbreiten. Hierzu hatte sich Dr. S., der beim „Fliegenden Gerichtsstand“ offenbar miles&more bekommt, des Landgerichts Köln bedient, die offenbar besonders gerne Emails verbieten.
Der Herr Amerell wiederum fand es nicht witzig, dass sich ein Herr Zwanziger Anspielung auf die aktuell ins Blickfeld geratene etwas zu nahe Nächstenliebe bei Gott&Sohn leistet – und hatte nichts Dringenderes zu tun, als gegen Zwanziger eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Dies tat er irritierenderweise nicht in Hamburg oder Berlin, sondern bei sich zu Hause in Augsburg, wo man offenbar auch die Lehre des Eindrucks verinnerlicht hat. Harald Schmidt scheint den Vergleich ja noch machen zu dürfen.
Der Kollege Stadler weist in seinem stets lesenswerten Blog auf die aktuelle Diskussion zum Hackerparagraphen hin. Auf dem 26C3 hatte der Kollege Dominik Böcker vom AK Vorrat im Dezember einen Vortrag zu diesem Thema gehalten, siehe Video. Dort gab es auch ein Panel, bei dem Hacken mit Kunst verglichen und eine entsprechende Freiheit gefordert wurde.
Gemeinsam mit Böcker hatte ich 2008 den Frontberichterstatter in Pressesachen vor dem Landgericht Köln gegen einen bekannten Medienanwalt vertreten, der sich durch den Gerichtsblogger verfolgt sieht. Nach etlichen Grabenkämpfen zwischen den Berliner Anwälten und dem Blogger steht morgen eine Entscheidungsschlacht am Landgericht Berlin zu der Frage an, ob man gegen Blogger das Gewaltschutzsgesetz fruchtbar machen kann. Der Anwalt hatte sich gestalkt gefühlt und daher einen 50 m Mindestabstand durchgesetzt. Das erinnert ein bisschen an den Milliardär, der einmal Michael Moore eine ähnliche Abstandsverfügung aufgebrummt hatte.