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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


13. Dezember 2010

LG Berlin: Enercon vs. Atomlobby

Der Windernergie-Kraftwerk-Hersteller Enercon fand es nicht witzig, dass sich die Atomlobby mit seinen Windrädern gemein machte. Auf einer Fotomontage waren die mit grünem Fuß markenrechtlich geschützten Windräder und ein Atommeiler mit der Behauptung „Klimaschützer unter sich – Kernkraftwerk Unterweser und Windenergie: CO2-Ausstoß = Null“ zu sehen. „Rufausbeutung“ befand das Landgericht Berlin und erließ eine einstweilige Verfügung gegen die Atomlobby.

20. Oktober 2010

Kriminelle Anwälte in Würzburg

„Kriminelle Anwälte“ ist hier nicht tautologisch gemeint, vielmehr scheinen in Würzburg die Dinge etwas rustikaler zu laufen. So kommen in der Unterfranken-Metropole auf einen Advokaten im Schnitt nicht 533 Einwohner, sondern gerade mal nur 235 potentielle Rechtssuchende. Das verschärft den Wettbewerb anscheinend deutlich: Man hört wilde Geschichten von Provisionen von Strafverteidigern, die Knackis für Empfehlungsmarketing bekommen. So weit, so anrüchig.

Nun aber hört man von übler Nachrede, um Kollegen aus dem Geschäft zu drängen. Krasse Gegend, dieses Würzburg …

15. Oktober 2010

Promi-Anwalt muss Karikatur und Urteilsveröffentlichung dulden

Der Blogger Rolf Schälike hat erneut Freiheiten zur Veröffentlichungsfreiheit von Urteilen erstritten.

Beim Landgericht Köln holte sich der Kollege Sch…, dem die Bezeichnung „Sch…“ nicht anonymisiert genug gewesen war, eine weiter Klatsche. (Die Bezeichnung „Klatsche“ für peinliche Urteil war in einem früheren Rechtsstreit ebenfalls erfolglos kritisiert worden.) Doch Sch… muss sich die Bezeichnung „Sch…“ gefallen lassen.

Auch das erstrebte Verbot einer Karikatur mit der Sprechblase „Ein Scher z zum Glück“ ging in die Wicken.


(Corpus Delicti, von dem sich der Autor mit dem Ausdruck der Entrüstung distanziert. Bild: Vermutlich Lurusa Gross via Buskeismus.de.)

Die Logik des Kollegen mutet eigenartig an:

Die Karikatur sei zu untersagen, weil – entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – durch Fotomontagen in bildlichen Darstellungen keine unwahren Tatsachen behauptet werden dürften. Wenn also über das Verfahren des Klägers nach dem Gewaltschutzgesetz unter Identifizierung des Klägers nicht berichtet werden dürfe, dann dürfe dies auch nicht unter Identifizierung des Klägers mittels einer Karikatur geschehen.

Das Landgericht Köln mochte dem nicht folgen.

In einem weiteren Urteil, das ebenfalls am Mittwoch erging, wiesen die Kölner auch den Zensurwunsch hinsichtlich einer „Drei-Jahres-Bilanz“ zurück, in welcher der Blogger die gegen seine Berichterstattung unternommenen Zensurversuche dokumentierte. Wahrheitsgemäße Berichterstattung im Rahmen der Sozialsphäre muss jedoch ein gestandener Anwalt hinnehmen.

Schälike konnte seine gefürchtete Liste an gewonnenen Auseineindersetzungen mit Presseanwälten auf die Zahl „65“ aufstocken. ;-)

Linkhaftung: BGH hebt linkfeindliches Urteil gegen Heise auf

Das Herz der IT-Community schlägt bei Heise.de. 2oo5 war dem Verlag verboten worden, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft zu setzen. Land- und Oberlandesgericht München hatten „Landgericht Hamburg“ gespielt und so getan, als verstünden sie nicht, wie das Internet funktioniert.

In Karlsruhe allerdings, wo Hamburg bekanntlich aufhört, findet auch der Hamburger Vorort München seine Grenzen. So hatte denn der BGH ein Einsehen und hob das linkfeindliche Urteil auf. Glückwunsch, Heise! Und gut, dass ihr es durchgezogen habt.

3. Oktober 2010

Muskelmänner und -Mädels beim Landgericht Hamburg

Die (Front-)Berichterstattung über das Landgericht Hamburg kann unser Freund Schälike nicht alleine leisten. Nunmehr erhielt er in seiner Beobachtung von Spruchkörpern Unterstützung von gestählten Körpern. Das Bodybuilding Magazin berichtet von einer aktuellen Widerspruchsverhandlung gegen eine Unterlassungsverfügung, die sich ein Fotograf eingefangen hatte, weil er Plakate auf seiner Website verbreitete, auf denen ein Logo zu sehen war. Die Details des Falles sind mir jetzt nicht so wichtig wie die Tatsache, dass diese Leute von ihrem Recht auf Gerichtsöffentlichkeit Gebrauch machen.

2. Oktober 2010

Filesharer haben den Kaffee – nicht mehr – auf

Der Kollege Ferner kommentiert einen Bericht über die Düsseldorfer Café-Kette Woyton, die sich aus Haftungsgründen nicht mehr in der Lage sieht, ihren Kunden WLAN anzubieten. Als Kenner der gegenwärtigen Rechtsprechung habe ich mich eigentlich schon immer gefragt, wie Gastronomen so mutig sein können.

Vielleicht gibt es in Düsseldorf dann wieder WLAN-Kaffee, wenn der „fliegende Gerichtsstand“ eines Tages abgeschafft wird. Dann müssen nämlich nur die Kölner in die Röhre gucken, die da so ein Landgericht haben, das im Filesharing den Ruf hat, den meine Freunde in Hamburg im Presserecht haben.

Vielleicht ist das aber auch nur der Trick eines in Düsseldorf beheimateten Mobilfunkanbieters, der seine UMTS-Sticks unter die Leute bringen will … ;-)

18. September 2010

„Im Internet erscheint der Beklagte (…) als Zauberer (…). Es gibt also starke Hinweise, dass der Beklagte (…) unerlaubte Handlungen vornimmt“

Meine Güte, was rauchen eigentlich Schweizer Anwälte, die sich im deutschen Medienrecht versuchen, so für ein Kraut? Oder ziehen die möglicherweise ein ganzes Alphorn voll Gras durch?

Ein in den bisherigen Verfahren stets glücklos wie ungeschickt agierender eidgenössischer Kollege verstand bislang meine Hinweise nicht, weshalb es stets deren Wiederholung durch einen Richter bedurfte, um Einsicht zu stiften. Aus Mitleid vor seinem – übrigens multimillionenschweren – Mandanten machte ich ihn schließlich bei einem Vollstreckungsproblemchen darauf aufmerksam, dass er eine angebliche Begleichung eines Titels freundlicherweise binnen zwei Wochen nachweisen möge, andernfalls sein Mandant mit einer Zwangsvollstreckung zu rechnen hätte. Dem Unglücksvogel war nichts Intelligenteres eingefallen, als mich Minuten später per Email wegen dieser altruistischen Rechtsauskunft gegenüber der Anwaltskammer der Nötigung und Erpressung zu „denunzieren“.

Es kam noch besser: Die Gegenseite verklagte meinen Mandanten und mich auf Schadensersatz wegen der „Nötigung“ und „Erpressung“, da ich mit einer rechtswidrigen Vollstreckung gedroht hätte. Da ihm meine Klageerwiderung dann wohl doch etwas im Magen gelegen haben muss, versuchte er es wie ein gekränkter Wikipedianer mit persönlicher Diskreditierung:

„Im Internet erscheint der Beklagte zu 1) (…) als Zauberer (…). Es gibt also starke Hinweise, dass der Beklagte zu 1) (…) unerlaubte Handlungen vornimmt.“

Ich habe vor Lachen fast in die Tischkante gebissen … :-P

Was muss wohl die arme Richterin gedacht haben? Hält mich der Advokat etwa für einen Hexenmeister, der mit Voodoo seinen Mitmenschen Schadenszauber zufügt? Oder will er der Richterin gar verklickern, spleenige Herren, die mit Zauberkunststückchen der Welt etwas Farbe bringen, tendierten zu Kriminalität?

Lieber Kollege von der Alm, wenn Sie mich mal so richtig in Misskredit bringen möchten, dann erzählen Sie das nächste mal doch dem Gericht besser, ich sei Vorsitzender eines im Untergrund agierenden Falschspielersyndikats und pflege Freundschaft mit Taschendieben, falschen Hellsehern, echten Spionen und paranormalen Löffelverbiegern. … Spätestens dann wird die Richterin wohl die Lektüre der Schriftsätze abbrechen und sich fragen, ob denn der Schweizer Anwalt noch etwas von dem Kraut für sie übrig hat … ;-)

Hoffentlich kommt der Gegner nicht auf den Trichter, mal den Anwalt zu wechseln, dann wir werden noch viel Spaß miteinander haben …

17. September 2010

500 Millionen Freunde

Mit großer Spannung warte ich schon seit Wochen auf den Film „500 Millionen Freunde“ (The Social Network), doch noch bis zum 7. Oktober muss ich mich gedulden.

Die Macher überzeugen schon durch die Verwendung der Cover Version „Creep“ (Radiohead) von  Scala And Kolacny Brothers. Bevor das jetzt jemand per Filesharing downloaded, besser gleich bei Youtube anhören … ;-)

1. September 2010

Dosenlobby muss Sprüche in die Tonne kloppen

Die Getränkedosen müssen seit gestern nun den Rand halten! Der Unterlassungsanspruch ist nun wasserdicht!

19. Juni 2010

Vroomfondel und Majikthise fordern Verlegerschutzrecht

Im Science Fiction-Klassiker „Per Anhalter durch die Galaxis“ gibt es eine (nicht in der Kinofassung von 2005) enthaltene Szene, die mich ein bisschen an die gegenwärtige Forderung der Verleger für ein eigenes Leistungsschutzrecht zur Bekämpfung der Informationsfreiheit im Internet erinnert.

In der Szene geht es darum, dass der sagenhafte Computer „Deep Thought“ gestartet werden soll, der die Frage nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest beantworten soll. Dies versuchen zwei Abgesandte der Gewerkschaft der Philosophen zu verhindern, da sie befürchten, durch die Konkurrenz der Maschine der Effizienz ihres Geschäftsmodells beraubt zu werden. Das Problem wurde jedoch nicht politisch gelöst, sondern pragmatisch: Da die Berechnung der Antwort siebeneinhalb Milliarden Jahre dauerte, konnten die Philosophen Bücher verkaufen, in denen sie über die Antwort spekulierten und hatten damit ausgesorgt.

Aufgeweckte Journalisten und Verleger sollten daher schnell damit anfangen, Bücher gegen den technologischen Fortschritt zu schreiben und des Ende des qualifizierten Journalismus prophezeien … ;)