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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


13. Oktober 2015

Das Nachlizenzierungsmodell des Dirk Vorderstraße

Fast vier Jahre nach meinem ersten Beitrag über die Masche des Amateurfotografen Dirk Vorderstraße versucht der Hobby-Jurist noch immer, diesen verbieten zu lassen. Herr Vorderstraße verbreitet seine Bildchen über Wikipedia und andere Google-trächtige Websites unter einer nur auf den ersten Blick kostenfreien Lizenz. Wer die Bildchen nicht mit den erforderlichen Angaben versieht, wird üppig zur Kasse gebeten (was die Gerichte so nicht mitmachten).

Letztes Jahr versuchte Herr Vordertraße vergeblich, für sein anrüchiges Geschäftsmodell die domainmäßige Bezeichnung „Abzocker“ zu verbieten. Die Berliner Richter meinten jedoch, dass man dieses getrost so bezeichnen könne und sprachen von „hinterhältig“ und „Falle“. In Vorbereitung eines Verhandlungstermins vor dem Oberlandesgericht Hamm bezeichnete Vorderstraßens Rechtsanwalt Herr Arno Lampmann von der Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum Rechtsanwälte diese Masche nun erstmals als „Nachlizensierungsmodell“.

Dieses Nachlizenzierungsmodell bewerten der Kollege Herr Lampmann und sein Mandant Herr Vorderstraße als Teilnahme am Wettbewerb. Ich lese in § 2 UWG allerdings nur etwas von „Absetzen“ von Waren und Dienstleistungen und „Abschluss und Durchführen“ von Verträgen. Ein Nachlizenzierungsmodell, das auf Ausbeutung provozierter gesetzlicher Schuldverhältnisse beruht, dürfte kaum durch Wettbewerbsrecht gedeckt sein.

Selbst dann, wenn Herr Vorderstraße professioneller Fotograf wäre, so hatte ihn bereits das Oberlandesgericht Frankfurt, Beschl. v. 28.01.2015, Az.: 6 W 4/15, wissen lassen, dass zwischen uns beiden kein Wettbewerbsverhältnis besteht.

Schon früher hatte der Kollege Lampmann Nachlizensierungsmodelle betreut, etwa im Bereich des Filesharing. So verwandte sich der Kollege Herr Lampmann einst für das schöne Werk Die Beschissenheit der Dinge, wo er für seine unverlangten Dienste 1.200,- € verlangte. Für unseren Prozess am OLG Hamm liegen rund 7.000,- € Prozesskosten im Skat.

10. Oktober 2015

Konferenz des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit in Leipzig

Diese Woche habe ich an der Gründungskonferenz des Europäischen Zentrum für Presse- und Medienfreiheit in Leipzig teilgenommen. In Deutschland sind wir in der glücklichen Situation, dass zumindest Strafrecht die Pressefreiheit nur ganz selten eine spürbar bedroht, während Journalismus in vielen Ländern sogar lebensgefährlich sein kann.

Sechs Menschen werden sich künftig professionell um die Belange vorwiegend europäischer Pressefreiheit kümmern. Als Standort wurde Leipzig nicht nur wegen des historischen Bezugs zur Meinungsfreiheit durch die Montagsdemonstrationen gewählt, sondern auch wegen seiner geographischen Entfernung etwa zum politischen Berlin. Die überwiegend von Journalisten und Medienjuristen aus dem Ausland besuchte Veranstaltung war anspruchsvoll und mit  professionellerem Aufwand als vergleichbare Tagungen durchgeführt worden. Im Rahmen der Gründungskonferenz wurde der Leipziger Medienpreis an einen in der Türkei verfolgten Publizisten sowie einen im Iran mit Haft und Filmverbot belegten Künstler vergeben.

Mit engagierten Streitern für investigativen Journalismus und Pressefreiheit wie Prof. Dirk Voorhoff (Universität Ghent) oder Henrik Kaufholz (SCOOP, Dänemark) sind gute Leute im Vorstand und ich bin gespannt, wie sich das Projekt entwickeln wird. Zu den Aktivisten gehört vor allem auch Stern-Journalist Hans-Ulrich Jörges.

Doch wer für Pressefreiheit streitet, wird sich daran messen lassen müssen, wie er selbst mit Kritik umgeht. Daher wage ich mal das Experiment und kritisiere:

Wer eine NGO aufzieht, muss diese einerseits solide finanzieren, sich andererseits die Unabhängigkeit bewahren und sich gegen Vereinnahmung durch Dritte als resistent erweisen. Ob das ECPMF diesen Spagat meistern wird, erscheint angesichts der bisherigen Finanziers zweifelhaft: Diese heißen Bertelsmann, Axel Springer SE, Europäische Kommission, Auswärtiges Amt (Deutschland) und Freistaat Sachsen sowie über die Leipziger Medienstiftung die Sparkasse Leipzig. Zumindest die beiden Mediengiganten haben am Export von Pressefreiheit ein wirtschaftliches Interesse und sind für politische Agenden bekannt, die Politiker werden wohl ebenfalls eine haben. Die folgenden drei Beobachtungen machten mich skeptisch:

1.

Weder der Vorsitzende des Vorstandes der Medienstiftung der Sparkasse Leipzig noch der OB der Stadt Leipzig ließen auch nur Spurenelemente von Medienkompetenz erkennen. In ihren Festreden bedauerten sie inbrünstig, dass es gegenwärtig Leute gäbe, die den Medien nicht glauben würden. Das haben diese Herren allen Ernstes wirklich so gesagt.

Liebe Leute, die Nachrichten zeigen uns nur einen winzigen Ausschnitt der Realität. Die Lüge beginnt bereits mit der Auswahl, was nicht gezeigt wird, und oft genug ist auch das Berichtete irreführend bis unwahr und dient unterm Strich dem Transport von Feindbildern. Ich verweise auf drei Interviews der Nachdenkseiten mit dem renommierten WDR-Journalist Walter von Rossum, dem Schweizer Friedensforscher Dr. Daniele Ganser und dem Medienkritiker Eckart Spoo sowie einen Beitrag von Polit-PR-Spezialist Albrecht Müller. Kein Stoff für Sonntagsreden …

2.

Politische NGOs waren und sind stets anfällig für Instrumentalisierung, etwa zur Verbreitung von Botschaften als scheinbar neutrale Meinungsführer.

Historisches Beispiel ist die von Anfang an erfolgte Unterwanderung von Amnesty International durch die CIA, um Propaganda gegen die Sowjetunion zu orchestrieren und in Ländern mit Bodenschätzen die „Menschenrechte“ anzuprangern. Die Gründerin der westdeutschen Sektion von AI war die CIA-Agentin Carola Stern. Die ebenfalls grundsätzlich verdienstvolle NGO „Reporter ohne Grenzen“ wird üppig aus den USA finanziert und hat bei US-Freunden wie Saudi-Arabien oder Poroschenko erstaunlich blinde Flecken. Die angeblich „grenzenlosen“ Reporter scheinen die Journalisten von RT nicht als ihresgleichen zu akzeptieren, wenn diese etwa in Ferguson Polizeiübergriffe beobachten.

Im Vorstand des ECPFM ist die engagierte Medienanwältin Galina Arapova aus Russland, die alle Berechtigung der Welt hat, um die dortigen Verhältnisse und insbesondere die Einschüchterung von Journalisten anzuprangern. Ich will keinesfalls den Mut und die Motive der Kollegin infrage stellen oder in sonstiger Weise respektlos erscheinen, aber im Rahmen des neuen Kalten Kriegs wäre es verwunderlich, wenn man nicht die Gelegenheit wahrnehmen würde, um sie für politische Zwecke zu instrumentalisieren.

Positiv anzumerken ist, dass der Vorstandsvorsitzende Henrik Kaufholz durchaus sehr deutliche Worte auch für Präsident Obama fand, der Whistleblower gnadenlos verfolgt und damit eine vitale Bedrohung für Pressefreiheit darstellt. Der Däne ging dabei weiter als alle Deutsche, die in vergleichbaren Situationen Reden halten.

3.

Zu den Gästen gehörte auch der EU-Abgeordnete und Kohl-Spezi Elmar Brok. Der Mann war lange ein Bertelsmann-Lobbyist mit parlamentarischem Mandat – andernorts würde man so etwas Korruption nennen. Als Streiter für Pressefreiheit war der Politiker bislang nicht aufgefallen, im Gegenteil baute er bei kritischer Berichterstattung Druck auf Journalisten auf und spielte eine fragwürdige Rolle in der Ukrainekrise (wo man dieser Tage ein eigenartiges Verständnis von Pressefreiheit hat). Brok wäre so ziemlich der letzte, dem man auf einer Veranstaltung zur Pressefreiheit eine Bühne geben sollte. Während der Veranstaltung mahnte ausgerechnet dieser Zeitgenosse bei EU-Beitrittskandidaten altklug Hausaufgaben bei der Pressefreiheit an.

Aus dem ECPMF kann etwas Großes werden, aber man sollte die Leute, mit denen man sich einlässt, gut im Blick behalten.

6. Oktober 2015

Verfassungsschutz 1950-75: Geheimdienst ohne Geheimnisse?

 

Ab 2011 hatten die Historiker Constantin Goschler und Michael Wala Zugang zu den Akten des deutschen Inlandsnachrichtendienstes erhalten, genauer: zum ersten Vierteljahrhundert. Nunmehr haben sie ihr Werk „Keine neue Gestapo“ vorgelegt. Der SPIEGEL durfte vorab rezensieren und pickte sich die interessantesten Erkenntnisse heraus. Nunmehr habe auch ich das Werk gelesen.

Brisanteste Meldung ist die Manipulation des Bundestagswahlkampfs von 1953, in dem die Verfassungsschützer die DKP sabotierten, indem sie Postsendungen mit Propagandamaterial umleiteten. Details fehlen leider. Ganz so sensationell ist die Enthüllung nicht, denn damals wurden etwa im deutsch-deutschen Postverkehr millionenfach Propagandasendungen zensiert, was seit 2012 detailliert bei Foschepoth nachzulesen ist.

Das war es dann aber auch schon. Die Skandale und Querelen, die Goschler und Wala auflisten – John, Traube, Schrübbers, Nollau … – sind allesamt nicht neu, sondern pressebekannt. Der Dienst, der u.a. Nazis aus dem Staat halten sollte, hatte selbst ein braunes Personalproblem – detailliert nachzulesen bei Peter Ferdinand Koch in Enttarnt (2011), der in erster Linier freigegebenes Material der US-Dienste auswertete.

Wirklich neue Enthüllungen habe ich in dem Buch nicht ausmachen können. Ob dies nun daran liegt, dass nichts zu enthüllen war oder dass die Akten zu lückenhaft waren, kann man von außen schlecht beurteilen. Wer sich einen Überblick über die Geschichte des Bundesamts für Verfassungsschutz verschaffen möchte, wird im entsprechenden Kapitel meines Buchs Cold War Leaks vermutlich schneller und pointierter bedient.

22. September 2015

Dirk Vorderstraße scheitert zum dritten Mal mit fliegendem Gerichtsstand

Fotofreund Dirk Vorderstraße, der mit seinem Co-Pilot Herrn Rechtsanwalt Arno Lampmann von der Kanzlei Lampmann, Haberkamm, Rosenbaum erneut den „fliegenden Gerichtsstand“ bemühte, musste nun zum dritten Mal durchstarten. Nachdem das Landgericht Köln den Helden der Lüfte zweimal das Landerecht verweigerte, sagte auch der Tower des Amtsgerichts Frankfurt „touch and go!“. Zwei Parteien aus dem Münsterland müssen sich nicht ohne sachlichen Grund in Frankfurt beharken, nur weil Hessen am Internet hängt. Herr Vorderstraße hat nun die Möglichkeit, sein Glück z.B. mit einer Berufung zu versuchen.

UPDATE: Herr Vorderstraße hat inzwischen tatsächlich Berufung gegen das Urteil eingelegt. :)

Das Ganze ist für Herrn Vorderstraße deshalb etwas doof, weil er gegen eine spiegelbildliche negative Feststellungsklage von mir am Amtsgericht Münster ebenfalls verloren hatte. So hatte sein Anwalt nicht inhaltlich vorgetragen oder fristgemäß entsprechend auf meine Erledigungserklärung reagiert, was Prozessverlust und Kostenpflicht nach sich zog.

In der Sache begehrte Herr Vorderstraße Ersatz für die Besprechungskosten mit seinem Rechtsanwalt wegen eines angeblich rechtswidrigen Blogbeitrags. Statt mich abzumahnen, hatte er sofort den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, die sich jedoch zwischenzeitlich erledigt hatte. Da der anwaltlich vertretene Herr Vorderstraße weder den Weg des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO gegangen war, noch den Rechtsstreit für erledigt erklärte, hatte er damals schon aus diesem Grund die Prozesskosten tragen müssen.

UPDATE: Herr Vorderstraße hat durch seinen Anwalt gegen den Kostenbeschluss sofortige Beschwerde eingelegt.

UPDATE: Seine sofortige Beschwerde blieb erfolglos.

Nachdem ihm das Gericht zweimal höflich Zweifel an der örtlichen Zuständigkeit signalisierte, lud es zur mündlichen Verhandlung eigens, um die Zulässigkeit zu diskutieren. Nun glaubte Herr Vorderstraße, mein im Ergebnis rechtmäßiger Bericht wäre im Zeitpunkt der Konsultation seines Anwalts rechtswidrig gewesen und er hätte Anspruch darauf, dass ich seinen Klönschnack mit seinem Anwalt iHv 745,40 € zzgl. Zinsen bezahlen soll. Da kommen jetzt die Kosten für zwei weitere verlorene Prozesse dazu, was den Schaden mindestens verdoppelt. ;)

Amtsgericht Frankfurt 32 C 1841/15 (69)

Eigentlich wollte ich ja zur Verhandlung persönlich nach Frankfurt anreisen – Bahnfahrt 1. Klasse nebst Hotelübernachtung (Messepreise wegen IAA) und Kanzleiabwesenheitsgeld. Dafür hätte ich dann Herrn Vorderstraße rund 500,- € extra in Rechnung gestellt. Ich habe mich dann vor Ort vertreten lassen, denn sonst hätte ich bereits Montags anreisen müssen, und da habe ich meinen Salsaabend. Den Herrn Vorderstraße werde ich auch so noch oft genug sehen …

31. Juli 2015

Geheimer Freundschaftsdienst

Zu den bekannten Witzen im Geheimdienstbereich gehört der Klassiker mit dem Agent, der seinem Kontaktmann mehrfach am Telefon über einen im Garten vergrabenen geheimen Gegenstand berichtet. Infolgedessen suchen diverse Geheimdienste das Objekt, allerdings erfolglos. Dem Agent ging es jedoch in Wirklichkeit darum, dass jemand den Garten umgräbt.

Ähnlich könnte sich die Geschichte von netzpolitik.org abgespielt haben. Deren Spendenmodell hat nämlich bislang nicht so richtig funktioniert. Doch mit der Hilfe der Spitzenagenten aus Köln-Chorweiler dürfte das Projekt nunmehr seine Geldsorgen los geworden sein.

-> Neulandesverrat

17. Juni 2015

Gerhard Schröder ./. DER SPIEGEL: Coverstory – Update

Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder soll gegenwärtig die Autorität genommen werden. Wer ein Putinversteher ist, muss nun einmal damit rechnen, dass z.B. Geheimdienstinformationen und ähnliches an die Presse gespielt wird. Das ehemalige Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL, das Putin nicht jetzt stoppte, aber das vielleicht ja mal später schaffen wird, ist sich natürlich nicht für eine entsprechende Medienoperation zu schade. So bildete man den Kanzler neben zwei weiteren Gestalten des Berliner Politbetriebs auf dem Cover ab.

Dabei bediente sich DER SPIEGEL als Stilmittel in einer Fotomontage der Optik von erkennungsdienstlichen Fotos. Dies ist natürlich insoweit problematisch, als dass die Printmedien dem Kodex des Deutschen Presserats (ha-ha!) zufolge nicht vorverurteilend berichten sollen. Kanzler Schröder ist bekanntlich sehr sensibel und lässt am Landgericht Hamburg schon mal Haare spalten.

Nun hat Schröder den SPIEGEL abgemahnt. Der Schritt dürfte eher ein Pressegag des ehemaligen Medienkanzlers sein, denn als Politiker aus der ersten Reihe muss man eben etwas abkönnen und ein dickes Fell haben. Andererseits muss man ja in der Hamburger Pressekammer mit allem rechnen …

Den Titel „Die Verführung – Das Kasachstan-Komplott. Wie sich deutsche Politiker von den Millionen eines Diktators und seiner Diener locken ließen“ wird man bei entsprechend aufgebotenen Anlasstatsachen als zutreffende Tatsachenbehauptung oder zulässige Meinungsäußerung bewerten dürfen. Allerdings sind meine Erfahrungen mit dem SPIEGEL bei der Recherche nicht durchgehend überzeugend.

Schröder könnte sich indes gegen die Darstellung mit schwarzen Haaren wehren, falls diese sich inzwischen dem Weiß eines berühmten Hamburger Richters angepasst haben sollten. ;)

UPDATE:

Habe jetzt die SPIEGEL-Story durch. Meine Skepsis über die Qualität der SPIEGEL-Recherche war berechtigt. Die Story ist sehr gut (auch wenn mich die vermutlich unappetitliche Quelle interessieren würde), aber einen Gehalt, der eine Kriminalisierung Schröders tragen könnte, habe ich da nicht gefunden.

27. Mai 2015

Geheimdienst-Anstalt

 

Bei der aktuellen Ausgabe der Anstalt hatte ich mal wieder ein Dé-jà Vue. Zu den Themen passen meine folgenden Telepolis-Beiträge, die in aktualisierter Form in Cold War Leaks zu finden sind:

 

22. Mai 2015

Bombenstimmung am Karnevalssonntag

 

Erinnern Sie sich noch an den Karnevalssonntag, als in Braunschweig der Umzug abgesagt werden sollte – wegen einer Terrorwarnung? Nach drei Monaten ist nunmehr amtlich, dass die Polizei auf Klönschnack hereingefallen war.

Ich war damals nicht irgendwo, sondern in der terrorgefährlichsten Zone Deutschlands überhaupt: Ich begab mich in den Kölner Karneval und war auf dem Weg in dessen Epizentrum. Beim Nutzen von Massenverkehrsmitteln inmitten von vermummten Gestalten verfolgte ich am Smartphone, ob es denn in Braunschweig nun knallen oder in Köln eine Massenpanik ausbrechen würde. Denn es stand unmittelbar die Kölner Schull un Veedelszöch bevor. Ich entschied mich für „Freiheit statt Angst“ – und der Rest der Stadt auch.

Ich wohnte dem Umzug nicht von irgendwo bei, sondern auf der Ehrentribüne des Oberbürgermeisters, erste Reihe. Ich wäre also garantiert draufgegangen! (Wie es ein westfälischer Karnevalsmuffel geschafft hat, ausgerechnet den Kölschen Klüngel zu unterwandern, obwohl er nicht einmal so genau weiß, was genau die „Ehrengarde“ ist, soll vorläufig ein Geheimnis bleiben. :) )

In Köln interessierte sich allerdings genau niemand für die Terrorwarnungen. Ein Evakuieren hätte vermutlich zu Opfern oder zu Straßenschlachten zwischen radikalen Karnevalisten und der Polizei geführt. Stattdessen blieben die Narren gelassen. In den Thermoskannen befanden sich keine Bomben, sondern Kaffee. Statt Molotowcocktails gab es Sekt. Terrorwarnungen des Verfassungsschutzes weiß man in Köln einzuordnen, denn der Verfassungsschutz sitzt in Köln-Chorweiler und ist manchmal jeck.

Um das Sicherheitsgefühl meiner Umwelt zu erhöhen, hatte ich mich übrigens als Schlapphut verkleidet.

20. Mai 2015

Fotografen in Bonn brauchen gute Motive

Wie mir nunmehr bekannt wurde, hat das Landgericht Bonn das Urteil des Amtsgerichts Bonn gegen den fotofreudigen Hilfssheriff bestätigt. In Bonn sieht man es als unrechtmäßig an, Personen ohne deren Einwilligung zu fotografieren, selbst wenn dieses unverfänglich oder nicht belästigend (weil heimlich) geschieht.

Über das Ergebnis kann man sich streiten. Rechtstechnisch ist die Begründung nicht überzeugend. Das Landgericht subsummiert den Fall unter das „Recht am eigenen Bild“ aus §§ 22 KunstUrhG. Dieses Gesetz regelt aber nicht das Anfertigen von Fotos, sondern nur das Verbreiten und zur Schau stellen von solchen.

Das historische KunstUrhG stammt aus einer Zeit, als man zum Anfertigen eines Fotos einen großen Aufwand wie einen Magnesiumblitz hatte und auch das Ausstellen und Verbreiten nicht ohne weiteres möglich war. Heute allerdings kann jeder Handybesitzer seine Bilder sofort weltweit twittern. Dazu braucht man andere Gesetze als die aus dem Postkutschenzeitalter.

Seit Entdeckung des allgemeinen Perönlichkeitsrechts durch das Bundesverfassungsgericht wissen wir, dass § 22 JunstUrhG und andere Gesetze nur die Ausprägung eines „allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ sind. Eingriffe in gesetzlich ungeregelte Sachverhalte sind daher hieran und nicht am KunstUrhG zu messen, das insoweit auch kein lex specialis ist.

Hier stellt sich die Frage, ob tatsächlich eine planwidrige Regelungslücke des Gesetzgebers vorliegt. Das ist aus meiner Sicht nicht der Fall. Der Gesetzgeber hat sich gerade erst kürzlich mit dem Recht der Fotofreiheit befasst, wenn auch im strafrechtlichen Zusammenhang. So wurde § 201a StGB verschärft, der das Anfertigen von Fotos in den in Abs.1, Nr. 1 und 2 und Abs. 3 Nr. 1  genannten Fällen untersagt.  Bei dieser Gelegenheit hätte der Gesetzgeber auch ein ggf. weitergehendes zivilrechtliches Verbot für solches Fotografieren formulieren können, das zwar nicht bestraft werden muss, jedoch zivilrechtlich zu unterlassen ist. (Die Neufassung von § 201a StGB trat erst zwei Wochen nach diesem Urteil in Kraft.)

Das ist nicht geschehen. Auch die Abs. 2 erfassten Fotos mit der Eignung, „dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden“, betreffen nur das Zugänglich-Machen, nicht aber die Anfertigung. Sofern der Bonner Fotograf nicht auf Privatgelände oder in einem FKK-Bereich knipst oder auf nackte Minderjährige oder gar auf militärische Sicherheitsbereiche draufhält, dürfte seine Fotofreude von der allgemeinen Handungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG geschützt sein.

Die Bonner Gerichtevertreten allerdings vertreten die Rechtsauffassung, dass man zusätzlich zur allgemeinen Handlungsfreiheit auch ein „schützenswertes Eigeninteresse“ benötigt. Dem liegt wohl auf der Wertungsebene das Unbehagen darüber zugrunde, dass sich der Fotograf gewissermaßen als Hilfssheriffs aufführt und verdeckte Überwachung durchführt. Man assoziiert quasi Amtsanmaßung, die bei entsprechend ernsthaftem Auftreten sogar strafbar wäre (was vorliegend nicht der Fall ist). Denn dem Fotograf ging es um den Nachweis von Ordnungswidrigkeiten.

Nun gibt es durchaus Entscheidungen, in denen wahrnehmbare Kameras aus Gründen des Datenschutzes, wegen Schikane und Belästing usw. abgebaut werden mussten. Aber dass man Fotografen vorschreibt, aus welchen Motiven sie ihre Motive bannen, ist einigermaßen neu. Auch für heimliches Fotografieren hat der Gesetzgeber bislang keine anderen Regeln aufgestellt als für konventionelles.

Die Entscheidung sollte Privatdetektiven und investigativen Journalisten zu denken geben, die sich ggf. aus § 201a Abs. 4 StGB analog rechtfertigen müssen.

Landgericht Bonn, Urteil v. 07.01.2015 – Az.: 5 S 47/14.

12. Mai 2015

Spaziergänger brauchen Ausweise

Die Polizei hat jederzeit das Recht, die Personalien festzustellen. Wer seine Identität nicht durch einen mitgeführten Ausweis dokumentieren kann, darf eingepackt und auf die Wache gebracht werden (Sistierung).

Zum Wochenende ist dies einem pressebekannten Spionforscher und Spaziergänger in Griesheim bei Darmstadt widerfahren. Seit fast zwei Jahren spaziert Bangert friedlich mit Gleichgesinnten zum Spiongehege Dagger Complex, stets beäugt von Polizei, Geheimdiensten und Militär. Diesmal allerdings kam es zu einem Zwischenfall, den Polizei und Bangert unterschiedlich wiedergeben.

Die Darstellung, Bangert hätte die Zufahrt durch seinen Körper blockiert, ist angesich deren Breite nicht nachvollziehbar. Ebenso schwer zu glauben fällt die angebliche Notwendigkeit einer Identitätsfeststellung. Warum ein Bürger erst mit dem Gesicht in den Dreck gedrückt und dann Pfefferspray in die Augen bekommt, ist schon etwas seltsam. Auch der Alkoholgehalt von 0,8 Promille spricht nicht für eine unkontrollierbare Gefahr.

Wie sich der Vorfall tatsächlich zugetragen hat, könnte anhand eines Videos nachvollzogen werden. Dieses befindet sich auf einem der Datenträger, welche die Polizei jedoch zum „Zweck der Beweissicherung“ beschlagnahmt hat. Auch das ist ein bisschen merkwürdig, denn wenn ein Ort gut überwacht sein dürfte, dann doch wohl der NSA-Standort Nr. 1 in Europa. Da scheint die Polizei jedoch keine Filme eingesammelt zu haben.

Wir lernen: Bei zu erwartendem Polizeikontakt mit politischem Hintergrund immer einen Ausweis, aber auch ein Parkticket mitführen.

Für Facebookverweigerer habe ich das Statement von Banger geraubmordkopiert: (more…)