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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


1. Februar 2010

Wissenschaftsfreiheit im Gerichtssaal

Hamburg gilt als die „englischste Stadt“ des Kontinents. Vielleicht hängt es damit zusammen, dass die Hamburger Rechtsprechung gegen Meinungsfreiheit Ähnlichkeiten zu jener des Vereinigten Königreichs aufweist, die international als äußerst meinungsfeindlich gilt. London ist sogar der Lieblingslandeplatz international fliegender Gerichtsstände.

Der bekannte Wissenschaftsjournalist Simon Singh hat seit letztem Jahr eine Klage wegen des Wörtchens „Bogus“ am Hals. Er hatte behauptet, ein Chiropraktikerverband propagiere Hokus Pokus-Behandlung.

„This organisation is the respectable face of the chiropractic profession and yet it happily promotes bogus treatments.“

Er dachte, er hätte seine Meinungs- bzw. Wissenschaftsfreiheit in Anspruch genommen, gewisse Verfahren gegen Asthma seien unwirksam, man könne ihm ja das Gegenteil beweisen.

Umgekehrt! Aus seinen Zweifeln folgerte man auf einen Betrugsvorwurf. Das ist zwar eine nicht ganz unlogische Konsequenz seiner Meinung, aber so hat er das nun mal nicht gesagt. Man forderte, Singh müsse diese ihm unterstellte Tatsachenbehauptung beweisen. Der Fall hat längst eine gewisse Debatte über die Rechtspraxis in diesem Bereich ausgelöst.

Sekten mit wundertätigen Verfahren klagen ja auch ganz gerne mal in Hamburg. Dazu vielleicht demnächst mal mehr.

Ich habe vor Jahren mal einen sehr ähnlichen Fall im Finanzbereich beim Landgericht Hamburg erlebt. Es wurden einem Äußerungen in den Mund gelegt, die man so nicht intendiert hatte. Andeutungen reichten, um einen unterstellten strafrechtlichen Betrugsvorwurf zu erdeuteln, der ironischerweise allerdings so weit von der Wahrheit gar nicht entfernt war. Vom Beklagten wurde dann erwartet, dass er die Schuld von Wirtschaftskriminellen beweist, die sich seit Jahren unter Strafanklage befanden, bei der lediglich über Details gestritten wurde. (Die Verfahren endeten übrigens nicht mit Freisprüchen.

27. Januar 2010

Verdachtsberichterstattung bzgl. angeblichem kommunistischen Saboteur verboten

Nunmehr hat das LG Berlin seine einstweilige Verfügung gegen Radio Bremen bestätigt. Die hatten einem damaligen DKP-Mann vorgeworfen, auf Reisen in der DDR die Kunst der Sabotage erlernt zu haben, um in der hochgeheimen DKP-Eliteeinheit „Gruppe Ralf Forster“ in Westdeutschland Partisanenaufträge durchzuführen.

Den umgekehrten Fall gab es auch. So formierte sich im westlichen Nachkriegsdeutschland bzw. Berlin die „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit“, die auf dem Gebiet der DDR terroristische Anschläge allerdings nicht nur vorbereitete, sondern auch durchführte, etwa das Anzünden von Brücken und Sprengen von Eisenbahngleisen. Ein damaliges Mitglied war der damalige JU-Vorsitzende und spätere Innenminister und Verfassungsgerichtspräsident Ernst Benda.

26. Januar 2010

Recht am eigenen Bild: RTL will mal wieder eine „Extra“-Wurst

RTL ist ja nicht ganz unbekannt für seinen laxen Umgang mit dem Recht am eigenen Bild. Derzeit laufen zwei Berufungsverhandlungen am OLG Düsseldorf:

Die „Arztserie“ wurde hier durch RTL fortgesetzt: Mal wieder wurde in einer Arztpraxis „versteckte Kamera“ gespielt. (War RTL nicht mal für Doktorspielchen zuständig?) Da gehört die aber nun mal nicht hin, das gesetzlich geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt ist eine kulturelle Errungenschaft, gegen die prinzipiell nichts einzuwenden ist. Wird es missbraucht, ist das ein Fall für die Staatsanwaltschaft, nicht aber für voyeuristische RTLümmel. Da hilft auch keine heiße Luft von wegen „Pressefreiheit“. Denn die kommt auch ohne dumme Gesichter aus. Was zu sagen ist, darf gesagt werden.

Im anderen Fall geht es um die Verdachtsberichterstattung, bei der ein später freigesprochener Mann beim angeblichen Drogenschmuggeln gezeigt und namentlich genannt wurde. Sein eingeklagtes „Honorar“ von 15.000,- Euro mag RTL ihm nicht gönnen. Natürlich behaupten die wieder das Vorliegen einer Einwilligung, weil der Gefilmte nicht widersprochen habe. Nun ja: Da das Filmen grundsätzlich zustimmungsfrei ist, sondern nur das Verbreiten, darf man im Gegenteil erwarten, dass sich die RTLümmel um die Einräumung entsprechender Bildnisrechte zu bemühen hätten. Doch die wecken natürlich keine schlafenden Hunde, ist doch den Wenigsten das sehr weit gehende Recht am eigenen Bild aus § 22 KunstUrhG bekannt. Es ist Sache des Verbreiters, dem Gefilmten die ungefähre Verwendung der Bilder vor Augen zu führen.

Eine gute Frage ist, warum die Herrschaften als Eingangsinstanz nicht das Landgericht Hamburg gewählt haben, das auch in der Frage der Reichweite einer Einwilligung nach § 22 KunstUrhG eine für Kläger sehr ansprechende Auffassung hat. Vielleicht, weil in Hamburg vergleichsweise geringer Schadensersatz für solche Fälle ausgeworfen wird.

25. Januar 2010

Ungläubige sollen dran glauben

Die „Brights Marburg“, welche der Teufel holen soll, erschreckten mit gar folgendem Unflat über einen kinderlieben Geistlichen:

“(..)”

Bei Kirchens war man nicht erbaut und suchte Seelenheil bei einem Anwalt, der nicht das jüngste Gericht abwarten wollte. Der Anwalt des Gottesmannes fand gar abmahnende Worte.

Seine Einladung, Buße zu tun, richtete er freilich nur gegen das sündige Blog, nicht aber gegen die ebenfalls lästernden Handelsblatter. Ist ja auch logisch: „Was ihr dem geringsten meiner Brüder getan habt, das habt ihr auch mir getan.“ Die Betonung liegt auf „geringstem“, die großen Brüder zählen nicht.

UPDATE (01.06.2010): Der Ungläubige hat mich gebeten, sein Zitat nicht mehr weiter zu verbreiten. Na gut!

13. Januar 2010

Hamburger Bräuche: BGH stellt Gebührenschinden mit Schubladenverfügung ab!

Während man den perfiden Taschenspielertrick „Schubladenverfügung“ andernorts schon immer für eine Unsitte hielt, hat man am Landgericht Hamburg ein großes Herz für kackendreiste Abmahner. Entsprechend servile Anwälte pflegen auf diese Weise ihre Opfer reinzulegen und abzukassieren. Diese Frechheit hat BGH nun um das Gebührenschinden entschärft, worauf der Kollege Stadler hinweist.

Normalfall

Normalerweise kriegt man zuerst eine Abmahnung, die man anerkennen kann, oder nicht. Der nächste Angriffsschritt wäre nun ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Abwehrstrategie: Schutzschrift

Aufgeweckte Anwälte nehmen jedoch Abmahnungen zum Anlass, bei Gerichten Schutzschriften zu hinterlegen, die vor Erlass einer einstweiligen Verfügung berücksichtigt werden müssen. Oft muss sogar vorher eine mündliche Verhandlung stattfinden.

Abwehrstrategie: Sofortiges Anerkenntnis

Hätte der Abmahner ganz auf eine Abmahnung verzichtet, könnte man bei Eintreffen einer einstweiligen Verfügung diese sofort anerkennen, mit der Folge, dass nach § 93 ZPO der Angreifer auf seinen Kosten sitzen bleibt.

Schubladen-Verfügung

Anwälte wie mein geschätzter Hamburger Kollege Dr. M. sind sich jedoch nicht zu schade, absichtlich auf die Abmahnung zu verzichten, um auf diese Weise ihre Opfer von der Hinterlegung einer Schutzschrift abzuhalten. Ohne, dass das Opfer die geringste Ahnung hat, wird hinter dessen Rücken an Hamburger Gerichten einstweilige Verfügungen ertrotzt, ggf. sogar über die Instanzen.

Schutzschrift unterlaufen

Die so erschundene einstweilige Verfügung stellt man jedoch nicht zu, sondern übersendet heuchelnd dem Opfer eine Abmahnung, in der man etliche Unterlassungsansprüche fordert, darunter auch den bereits gerichtlich festgestellte. Nicht nur, dass die Sache hierdurch absichtlich unübersichtlich wird, man beraubt das Opfer auch der Möglichkeit einer Schutzschrift, die dann nämlich ins Leere gehen würde – die eV ist ja schon in der Welt, nur weiß das das Opfer davon nichts.

Anerkenntnis unterlaufen

Anschließend wird dann die einstweilige Verfügung zugestellt. Hat nun ein Opfer die Abmahnung nicht anerkannt, etwa weil man sich etwas von der Schutzschrift erhoffte, so wurde es nunmehr auch der Möglichkeit des sofortigen Anerkenntnisses beraubt. Denn, so die Logik der lieben Hamburger Richter, wer eine nachträgliche Abmahnung nicht anerkennt, der hätte das wohl auch vorher nicht getan. Spekulativ, aber so ist das in Hamburg nun mal.

Keine Abmahnkosten mehr

So kann es passieren, dass man plötzlich auf den Kosten eines über mehrere Instanzen geführten Verfahrens sitzt, von dem man nie etwas gehört hatte. Und damit nicht genug: Der feiste Abmahner will auch noch Geld für seine „vorgerichtliche“ Abmahnung sehen.

Doch von „vorgerichtlicher“ Tätigkeit wird man bei nachgerichtlicher Abmahnung nicht sprechen können. So war schon immer meine Meinung.

Und wieder bröckelt ein Stück weit Hamburger Landrecht. Arme Kollegen … ;-)

Verfahren gegen David Copperfield eingestellt

Wie würde es mein Blogger-Kollege Kai in seinem Nebenjob als BILD-Macher formulieren:

Als der Star-Magier David Copperfield eine junge Frau für ein paar Tage auf seine Paradis-Insel Copperfield Bay einlud, war kaum zu erwarten, dass er ihr nur Zaubertricks zeigen würde. Dann kamen seltsame Vorwürfe über Zudringlichkeiten und Freiheitsberaubung. Letzteres ist auf einer Insel allerdings schon seltsamer Vorwurf … Die Frau wollte Geld und machte ihre Drohung war, an die Öffentlichkeit zu gehen.

Nunmehr wurde bekannt, dass die Unschuld vom Lande tatsächlich eine Prostituierte war, die wohl das Geschäft ihres Lebens gewittert hatte. Da hatte sie ein bisschen geflunkert. Das Verfahren gegen Copperfield wurde nunmehr eingestellt. Nun hat die Dame ein gewisses Problem.

In der Presse war Copperfield jedoch jahrelang geschlachtet worden.

Nunmehr kann man sich wieder besser denn je mit ihm sehen lassen …

12. Januar 2010

„Die Wahrheit der Lüge“ soll verboten werden

Bereits mit einer einstweiligen Verfügung war das Enthüllungsbuch eines Ex-Polizisten im Fall Maggie bedacht worden. Sein Verdacht, dass es nie eine Entführung gegeben hat, steht nun in Lissabon vor Gericht. Man will ihn wegen Verleumdung strafrechtlich belangen sowie Schadensersatz. Der Autor hatte immerhin ganz gut verdient, da will man was von ab.

Der unberührbare Busen der RTL-Chefin

Gerade ist Stefan Niggemeier wieder heftig am Schimpfen. Der war vor ein paar Jahren von RTL unter Anklang rechtlicher Konsequenzen gebeten worden, einen Screen-Shot zu entfernen, der RTL-Chefin Dr. Schäfferkordt im Kampf mit einem ungünstig sitzenden Textil zeigte. Die Dame gibt in Interviews ja zum Besten, sie sei schüchtern.

Nun kritisiert Niggemeier den RTL-Voyeurismus bzgl. eines 18jährigen Barden, der sich vor dem Sängerwettstreit auf der Toilette „beim Abtropfen“  nicht die erforderliche Ruhe gegönnt hatte, woraus ein Fleck auf der Hose resultierte. Da sich der Barde nicht in zivilisierter Umgebung befand, wo man derartiges wie Gentlemen übersehen hätte, sondern einem RTLümmel gegenüber saß, wurde er durch den Fernsehwolf gedreht. Medienunerfahrene Zuschauer dürfen bloßgestellt werden, die hieran gut verdienende Chefin hingegen hat Anspruch auf eine Glasglocke – sie gebietet ja einer ganzen Rechtsabteilung, die wiederum teuerste Anwälte dirigiert.

Alte Geschichten

Ach, die Frau Anke Schäfferkordt! Vier Jahre ist es jetzt schon her, als ich die persönlich geladene RTL-Chefin am Oberlandesgericht Köln empfangen wollte. Sie hat einfach gekniffen und kam nicht, so dass auch ich keine Expertise über deren Oberweite erstellen kann. Manche sind halt gleicher. Doch ihre Jungs fürs Grobe kamen – und vielen auf die Schnauze. Auch in Köln wird nur mit Wasser gekocht! ;-) (more…)

11. Januar 2010

Medien-Geschichte: Geheimdienstlich lancierte Ente bei der TAZ

In der TAZ wurde gerade an ein unrühmliches Kapitel erinnert: Die wohl erfolgreichste Desinformationskampagne östlicher Dienste, welche den Amerikanern die Urheberschaft des AIDS-Virus andichtete. In Teilen Afrikas wird das heute noch geglaubt.

Nach dem Kalten Krieg stellte sich heraus, dass sowohl die Stasi als auch der Verfassungsschutz die Redaktion der TAZ unterwandert hatten. Die TAZ war seinerzeit gegründet wurde, als auffiel, dass die etablierten Medien bestimmte Themen nicht oder verfälscht darstellten, weil es halt mit der Unabhängigkeit der Medien nicht ganz so weit her ist, als man es uns denn Glauben machen will. Die Geheimdienste beider Länder waren sich offenbar einig, dass durch einen unkontrollierten Informationskanal ihre Interessen gefährdet würden – entsprechend „glücklich“ sind sie heute über das Internet. (more…)

8. Januar 2010

„Sicherlich“: Psychologischer Erklärungsversuch für Polizeifehler soll Beleidigung sein

Eine Islam-Wissenschaftlerin machte sich Gedanken über die psychologischen Abläufe eines Polizisten, der Scheiße gebaut hatte. Nachdem eine ägyptische Frau im Gerichtssaal erstochen wurde, schoss der nämlich nicht etwa auf den Attentäter, sondern auf den ebenfalls ägyptischen Ehemann der sterbenden Frau, den er am Bein traf.

Nun hatte eine Islam-Wissenschaftlerin gegenüber einem iranischen Radiosender die Vermutung geäußert,

diesem Fehlschuss könne ein rassistischer Subtext zugrunde liegen. In einem Interview mit einem iranischen Radiosender verwendete sie dabei das Wort „sicherlich“;

Manche Leute glauben, das Wörtchen „sicherlich“ signalisiere eine Meinungsäußerung, welche vom Grundgesetz geschützt sei. In Nürnberg sieht man in so etwas wohl im Gegenteil die Bekräftigung einer Tatsachenbehauptung. Auch sogenannte „innere Tatsachen“ wie Überzeugungen und Motive gelten als prinzipiell nachprüfbare Tatsachen, welche der Äußernde beweisen muss.

Der Polizist hatte natürlich nichts besseres zu tun, als sich gegen diese Verdachtsäußerung zu wehren. Wahrscheinlich war er gar nicht ausländerfeindlich, sondern hatte einfach was gegen Beine. Wenn Bayern äußerungsrechtliche Probleme haben, ist normalerweise das Landgericht Hamburg zuständig. Doch die königlich bayrische Justiz fackelte nichte lange rum und schickte der Islam-Wissenschaftlerin wegen ihrer erschröcklichen Meinungsäußerung gleich mal einen Strafbefehl.

Positiv ist anzumerken, dass der Polizist diesmal nicht geschossen hat.