Nachdem ich die Süddeutsche kürzlich des WikiLeaks-Bashings verdächtigte, versöhnt sie mich heute mit drei exzellenten Beiträgen zum Thema. Einer ist auch online: Der Gegenverschwörer. Lesebefehl!
Nachdem ich die Süddeutsche kürzlich des WikiLeaks-Bashings verdächtigte, versöhnt sie mich heute mit drei exzellenten Beiträgen zum Thema. Einer ist auch online: Der Gegenverschwörer. Lesebefehl!
Als ich am Montag mit Hans Leyendecker diskutierte, hielt der mit seinem Futterneid Ärger nicht hinterm Berg. Leyendecker und Prof. Greiner, der ebenfalls im SZ-Verlag veröffentlicht, redeten auf mich ein, das Veröffentlichen der Rohdaten wäre nutzlos, das müsse erst journalistisch gefiltert manipuliert zensiert verfälscht interpretiert und relativiert zerredet als Antiamerikanismus gelabelt kommentiert werden. Heute nun beklagt ausgerechnet die Süddeutsche, der SPIEGEL habe das Originalmaterial nicht korrekt wiedergegeben…
Ja, wie denn nun? Ich, für meinen Teil, ziehe es vor, Zugriff auf die Originale zu haben und mir meine Meinung höchstselbst zu bilden. Oder mir qualifizierte Kommentatoren anzuhören wie etwa Todenhöfer bei Markus Lanz (auf „Aus eigenen Fehlern lernen“ klicken).
Heute Abend dürfte es bei sternTV interessant werden, wo Ex-WikiLeaks-Sprecher Daniel Domscheit-Berg bei Jauch eingeladen ist. (Dessen Kritik am Projekt WikiLeaks teile ich, siehe obiges Video.)
UPDATE: Weitere Ungenauigkeiten. Ich glaube, dass es einen guten Grund dafür gibt, warum Gerichte Beweise unmittelbar erheben wollen …
Ich komme gerade von einer Radio-Talkshow, bei der ich mich mit dem bekannten Enthüllungs-Autor Hans Leyendecker über WikiLeaks gefetzt habe. Ich war heute kurzfristig aufgrund meines Kommentars bei Telepolis eingeladen worden.
Lästermaul Fefe, der den ganzen Tag schon schon die US-Komplimente über unsere Volksvertreter kommentierte, hat auch seinen Senf zu unserem Talk gegeben.
Der SPIEGEL bringt eine übersichtliche Presseschau. Eine interessante Ansicht las ich in der Süddeutschen:
Wenn sich ein US-Diplomat in Berlin von einem deutschen Politiker aus den Koalitionsverhandlungen erzählen lässt, betreibt er keine Spionage. Sich umzuhören ist seine Kernaufgabe.
Öhm, nö. Diplomaten müssen den Dienstweg ein- und Augen und Ohren bzgl. öffentlicher Quellen offen halten, nicht aber haben sie zu spionieren. Wenn ich mir als Diplomat von einem Informanten etwas erzählen lasse, das der Vertraulichkeit von dessen Dienstherrn unterfällt, dann ist das Spionage durch Anwerben bzw. Führen eines Agenten. Mit den Geheiminfos kann ja sonstwas passieren, sie können etwa als Kompromat zur Erpressung genutzt werden. Die juristische Bewertung ist irrelevant, die Herren Volksvertreter sind uns verpflichtet, nicht den Amis.
Ein ängstlicher Mensch namens Siegfried Kauder will uns so viel Angst einjagen, dass wir die Pressefreiheit aufgeben. So will dieser Mitmensch der Presse verbieten, über „terrorgefährdete Orte“ zu berichten und ist ausgerechnet sauer auf den SPIEGEL, der mit seiner Terrorpanik so treudoof den Unrechtsstaatlern in die Hände spielt. Es handelt sich bei Siegfried Kauder nicht etwa um einen Hinterbänkler, sondern um den Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Bundestags.
Der Deutsche Journalisten Verband hat nicht lange gefackelt und dem Mann sofort eine klare Absage erteilt.
Ich zitiere den gelernten Arzt Eckhard von Hirschhausen, der darauf hinweist, dass in Deutschland 10.000de Menschen jährlich an ärztlichen Kunstfehlern sterben, an islamischem Terrorismus jedoch hierzulande noch nicht ein einziges menschliches Opfer zu beklagen ist. Ferner weise ich auf den Publizisten Mathias Bröckers hin, der die ungleich größere Gefahr einer Stehleiter kabarettistisch in Relation zur Terrorparanoia setzt.
Vor Terroristen müssen wir keine Angst haben, schon statistisch nicht. Vor Gestalten wie Siegfried Kauder hingegen schon.
Laut BILD-Leserreporterin Alice Schwarzer will Kachelmanns Anwalt ihr künftiges Buch verhindern/beeinflussen/verhexen.
Die deutsch-französische Freunschaft wird offenbar im Wendland besonders hochgehalten. Der Kollege Christoph Müller hatte Strafanzeige wegen Amtsanmaßung und Verstoß gegen das Waffengesetz gegen den französischen Polizisten erstattet, die anscheinend nicht mehr zur Hand ist. Der Einsatz des Flics wird nun im Europaparlament diskutiert. Vielleicht haben die Drohnen, die keine Drohnen sind, schöne Fotos gemacht …
Der Betreiber des Forums Call-in-TV, Marc Döhler, hatte sich kritisch zu entsprechenden Shows geäußert, was ihm Ärger entsprechender Firmen einbrachte, denn die Branche ist gegen Kritik bekanntlich sehr empfindlich.
Das Landgericht Hamburg hatte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen Döhler erlassen. Inzwischen ist Döhler seine damalige Domain los und befindet sich insoweit im niederländischen Exil.
Die Münchner Richter waren den Zensurwünschen in einem ähnlichen Verfahren gegen Döhler nicht ganz so aufgeschlossen. Schließlich konnte Döhler nun auch die Hamburger Landrichter umstimmen. So richtig glücklich ist Döhler nicht:
So sehr mich dieses Urteil freut, so sehr befremdet mich dann doch die offensichtliche Willkür des Landgerichts. Zur Erklärung: Wir haben damals die fast wortgleiche Einstweilige Verfügung vom Landgericht Hamburg erhalten – und uns wurde in einer mündlichen Anhörung seitens der Richter deutlich gemacht, dass es keinen Zweck habe, dagegen vorzugehen.
Das machen die Hamburger eigentlich immer so.
(…) Das ist das glatte Gegenteil von dem, was uns gesagt wurde – wohlgemerkt von der selben Kammer des Landgerichts! Unsere damalige Anerkennung der Einstweiligen Verfügung führte schließlich angesichts des hohen Streitwertes von 100.000 Euro zu den fünfstelligen Kosten, für die Sie dann erfreulicherweise so fleißig gespendet haben. Dass mich das Ganze dadurch nicht finanziell ruiniert hat, bedeutet aber nicht, dass ich das so auf sich beruhen lasse: Wir werden nun mit allen Mitteln dagegen vorgehen und eine Wiederaufnahme des Verfahrens verlangen.
Hm. Naja, so ähnlich halt.
Glückwunsch, Herr Döhler! Man darf sich von den Hamburger Richtern nicht einschüchtern lassen, sondern muss Stehvermögen beweisen.
Mich fasziniert die Kritik Döhlers an den Game-Show-Veranstaltern besonders, weil es da um den Vorwurf des Falschspiels ging. Ich hatte 2005 eine Publikation zu dieser in Deutschland kaum bekannten Kunst des Glücksspielbetrugs verfasst und verfolge das Genre mit Leidenschaft.
UPDATE: „Animösen“-Kritiker Stefan Niggemeier hat das Ding schon besprochen.
Schlagwörter: LAndgericht Hamburg 325 O 85/10Seine Durchlaucht, der König von Schweden, erfreut sich dieser Tage gesteigerter Präsenz in der Boulevardpresse. Der Sylvia ihr König soll beim außerehelichen Liebesspiel mit Mätressen gefilmt worden sein, auch habe er sich für die Smoerebroeds der Sängerin von „Army of Lovers“(!) interessiert.
Will man in Schweden eine Unterlassung durchsetzen, so muss man selbst die Karten auf den Tisch legen. So bürgerlich wird man sich bei Königs allerdings kaum geben wollen. Anders im deutschen Presserecht: Da ist der Äußernde beweisbelastet, der Betroffene kann einfach bestreiten, sich dann feist zurücklehnen und genüsslich zusehen, wie ein Hamburger Richter daraus eine Unterlassungsverfügung zimmert. (Es hat schon einen Grund, warum etwa WikiLeaks u.a. schwedisches Presserecht in Anspruch nimmt.)
Speziell in Angelegenheiten des Herzens und der Prinzenrolle kommt es in Deutschland allerdings nicht einmal darauf an, ob etwas stimmt oder nicht: Die Intimsphäre ist hierzulande grundsätzlich vollumfänglich geschützt. Zudem besteht unter den großen Verlagen Konsens, die Seitensprünge von Politikern nicht zu thematisieren, was jedenfalls in der Bonner Republik durchgehalten wurde. Hätten Sie gedacht, dass Brandt und Strauß die gleiche Mätresse hatten? Und dass Sie so eine fette Story NICHT in der BILD-Zeitung finden würden?
Zwei Herrschaften aus dem italienischen Kulturkreis wollten sich nicht in dem Buch „Mafiaexport“ von Francesco Forgione verewigt sehen und bestanden auf ihrer einstweiligen Verfügung gegen den Verlag.
Der Vorsitzende Richter der Münchner Pressekammer ist ein souveräner Jurist, der sich durch nichts einschüchtern lässt, forschen Anwälten etwa schnell ihre Grenzen zeigt. Auch vor den ehrenwerten Herren nahm er kein Blatt vor den Mund:
Der Vorsitzende Richter leitete die Verhandlung mit dem mutigen, an den ehemaligen Pizzabäcker gerichteten Satz ein: „Es gibt einiges, was dafür spricht, dass Sie einer Verbrecherorganisation angehören.“ Damit, man entschuldige das Sprachbild, hatte der Richter aber sein Pulver weitgehend schon verschossen. Im weiteren Verlauf zeigte sich schnell, dass dem Gericht die vorgelegten Beweise führender europäischer Polizeibehörden nicht ausreichten, um alle beanstandeten Buchpassagen als zulässig zu erachten.
Bei einem BKA-Bericht soll dessen Authentizität in Zweifel gezogen worden sein. In einer Widerspruchsverhandlung, also dem Verfahren, um eine einstweilige Verfügung zu bekämpfen, hat man nur sehr eingeschränkte Verteidigungsmöglichkeiten und im Äußerungsrecht nun einmal die Beweislast. Vorerst wurde das Buch kalt gemacht.