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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


13. Januar 2011

NDR widerspricht Maschmeyer

Der NDR hat eine Chronologie der Interviewanfragen ins Netz gestellt. Maschi hatte sich ja in der BILD („Verhör“) darüber beklagt, dass man ihn nicht ordentlich um ein Interview gebeten hätte.

Maschis Anwalt moppert, weil die Bildrechte beim letzten Interviewversuch verletzt worden seien. Hier stellt sich wieder die alte Frage, ob das widerspruchslose Dulden einer TV-Aufnahme als stillschweigende Einwilligungserklärung zu werten ist (eher nicht), und ob Berichtsinteresse der Öffentlichkeit an Aufnahmen besteht, bei denen der prominente Interviewpartner Desinteresse signalisiert. Darüber wird zu reden sein.

So verdienstvoll der Film sein mag, man hätte die Sendezeit auch mit einer Analyse des AWD-Systems verwerten können, das aus Menschen Drücker macht, die fähig sind, ihre Mitmenschen hemmungslos in den Ruin treiben. So etwa der ORF – Report vom 21.10.2008:

12. Januar 2011

Maschmeyer lässt gegen die ARD spammen und pöbeln

Heute Abend wird Der Drückerkönig und die Politik ausgestrahlt, trotz aller anwaltlichen Bemühungen, den Journalisten Knüppel und Papierfluten zwischen die Beine zu werfen. Maschmeyer jammert, man hätte ihm keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben – obwohl er etliche Interviewanfragen abgelehnt hatte.

Die Süddeutsche hat weitere Hintergründe zum Gebaren des ehrenwerten Herrn Maschmeyer, der bereits die Doku vom letzten Jahr abmahnen ließ:

Etliche Personen, die in dem Stück zum Teil nur am Rande ins Bild laufen, ließen sich nun von Prinz vertreten und ihre Persönlichkeitsrechte per Einstweiliger Verfügung schützen, andere Teile des Film sollten wegen strittiger Urheberrechte nicht wieder verwendet werden dürfen. Mal hatte Prinz Erfolg, mal nicht. Viele kleine Scharmützel, die Prinz gleich an drei Gerichtsorten initiierte.

Für Forumshopping und Mehrfachversuche für einstweilige Verfügungen an unterschiedlichen Gerichten ist der Kollege Prinz nicht unbekannt.

DIE WELT zitiert weiter den NDR-Juristen:

Dabei sind laut NDR-Justiziar Klaus Siekmann die wesentlichen Aussagen aus dem Film im September weder von Maschmeyer noch vom AWD inhaltlichen angegriffen worden. Angegriffen wurde stattdessen, dass der eine oder andere nicht gezeigt werden möchte oder dass Maschmeyers Auto schwarz und nicht weiß sei, beschreibt Siekmann beispielhaft „die Qualität der Rechtsstreitigkeiten“.

Auch diese Strategie ist bekannt. Der Abmahn-Profi ist sich aber nicht zu schade, sich vollends zum Büttel seines zahlungskräftigen Mandaten zu machen:

Die „zu erwartenden Rechtsverletzungen unseres Mandanten“ seien geeignet, schrieb die Kanzlei, „dass das Handeln des NDR bzw. der ARD (…) als Präzedenzfall dazu geeignet wäre, die Grenzen der gebührenfinanzierten und gesetzlichen Grundversorgung gerichtlich feststellen zu lassen“.

Das könnte spannend werden, denn die ARD-Rundfunkanstalten sind diejenigen, die sich am meisten mit Mächtigen anlegen, und das noch hoffentlich lange tun werden. Die TAZ hat indes den Kollegen Prinz zum „Faxweltmeister“ gekürt.

Wunderschön über den „Drückerberger“ schreibt aktuell Financial Times Deutschland:

Nach der Gründung von AWD 1988 war Maschmeyer jahrelang der Aussätzige von der unbeliebten Drückerkolonne. Damals wollten selbst die Chefs jener Versicherer ungern mit ihm gesehen werden, deren Policen er verkaufte. Heute ist der Bundespräsident sein Freund.

Auch das Handelsblatt staunt über Maschis Motzen. Kurzum: Sympathiepunkte hat Maschi mit seinem Zensurversuch keine gemacht. Dafür aber wird Frau Streisand für den AWD-Gründer singen – gratis.

Der Stoff ist längst bei den Kabarettisten angekommen:

11. Januar 2011

Maschmeyer mag ARD-Doku nicht

Drückerkönig Carsten Maschmeyer, dessen früherer AWD googlemäßig unter meiner Website Finanzparasiten.de leidet, hat den Grand Seigneur der der Medienanwälte engagiert, um die Ausstrahlung eines für ihn wenig schmeichelhaften Films in der ARD zu verhindern.

Der Weg, den der Kollege Prof. Prinz wählte, ist bemerkenswert: So schrieb der Anwalt offenbar sämtliche ARD-Anstalten an. Die allerdings scheinen unbeeindruckt zu sein. Der Streisand-Effekt ist indes schon an der Arbeit.

„Der Drückerkönig und die Politik“ Mittwoch, 21.45 Uhr, ARD.

5. Januar 2011

BVerfG: Beschluss des Landgerichts Hamburg zur Durchsuchung einer Rundfunkredaktion war illegal

Beschluss BVerfG – 1 BvR 1739/04 – vom 10.12.2010

Die Begründung des angegriffenen Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts lässt eine Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Anordnung nicht erkennen.

Na, so was! Und das in Hamburg …

Bericht im SPIEGEL.

1. Januar 2011

OpenLeaks comming!

Daniel Domscheit-Berg, bekannt als ehemaliger deutscher Sprecher von WikiLeaks, hielt auf dem Choas Comupter Congress ad hoc zwei Vorträge. Zum einen sprang er für eine verhinderte Referentin ein, um IMMI vorzustellen. Zum anderen entschloss er sich, eine Präsentation zum neuen Projekt OpenLeaks zu machen.

28. Dezember 2010

Temperamentvolles Interview mit Eisenberg

Der Kollege Eisenberg hat dem FREITAG ein Interview zur Berichterstattung über Sexaffären von Politikern gegeben. Was der Kollege da im vorletzten Abschnitt über unsere schnuckelige Familienministerin äußert, das würden sich die wenigsten Medienanwälte trauen. Ich zitiere es vorsichtshalber mal nicht … ;-)

20. Dezember 2010

Assange im Auenland

Man kann von Assange sagen, was man will, die Medienstrategie ist beeindruckend.

Nach dem Martyrium im viktorianischen Knast, bei dem er fotografiert durch die rotgetönten Fenster des Papamobils Transportfahrzeugs zu einem traurigen Alien verklärte, präsentiert uns der Wiederauferstandene zu Weihnachten Bilder vom idyllischen Landsitz. Seine Interviews gibt des Australier nicht etwa von drinnen im Herrenhaus, sondern empfängt die Reporter draußen vor winterlicher Naturkulisse, wo er dramatisch in der Kälte die Fragen beantwortet. Mit dieser optischen Konkurrenz zur „Heiligen Familie“ wird er emotional Punkte machen.

Ein Reporter von ABC fand es plötzlich interessant, Assange nach einem ansonsten sachlichen Interview nach Details zu seinen Abenteuern mit den Schwedinnen zu befragen, was Assange mit der einzig angemessenen Reaktion beantwortete, in dem er das unziemliche Verhör beendete. Cooler wäre es allerdings gewesen, zu sagen:

„Tell Mrs. Clinton: I did not have any sex with that Monica Lewinsky!“

Ich habe ja noch immer nicht die Hoffnung aufgegeben, dass Charlotte Roach dem Whistleblower ein Angebot macht, das die Schwedinnen schützt und ihn bei Laune hält … ;)

Inzwischen wagen sich Verschwörungs-„Experten“ aus den Löchern und gehen mit der These hausieren, Assange stünde auf der Payroll der CIA. Nun gibt es zwar in der Geschichte etwa des KGB tatsächlich Operationen, bei denen man die Preisgabe von Staatsgeheimnissen in großem Ausmaß inkauf genommen hat, etwa zum Schutz vor sensiblen Quellen, die durch Abwehrmaßnahmen verraten worden wären. Auch hatte das KGB etwa bei der Operation Gold (Berliner Spionagetunnel) den Zugriff auf die Telefonleitungen geduldet, wobei es zu den Motiven des KGB unterschiedliche Theorien gibt. Aber dass die CIA in diesem Ausmaß ihre Diplomatenkorrespondenz opfern und ihre Kontakte zum „befreundeten“ Ausland strapazieren würde, da bräuchte man schon ein verdammt gutes Motiv.

Das einzige, was noch dämlicher als diese krude Verschwörungsthese ist, war seinerzeit der Kommentar eines US-Militärs, der sich über Guantanamohäftlinge beschwerte, die Suizid verübten, weil sie hierdurch die USA in Misskredit brächten. Gemein, aber auch.

Zutreffend ist allerdings, dass ein öffentlicher „Briefkasten“ wie WikiLeaks perfekt wäre, um Desinformation unterzubringen. Bis heute ist WikiLeaks allerdings noch kein Ei gelegt worden. Konkrete Verdachtsfälle sind mir nicht bekannt.

Hören wir daher, was der kompetenteste WikiLeaks-Reporter zu sagen hat: Robert Foster!

13. Dezember 2010

Assanges Anwalt im Interview

David Frost, der seinerzeit das berühmte Interview mit Richard Nixon machte, hatte den Kollegen Mark Stephens in seiner Talkshow „Frost over the World“ zu Gast. Stephens vertritt Julian Assange, der in London aufgrund eines schwedischen Haftbefehls ohne schlüssige Vorwürfe festgehalten wird.

6. Dezember 2010

Zeugeneinvernahme via Printmedien?

Der eigentlich mit Alice Schwarzer bereits mehr als genug bestrafte Jörg Kachelmann muss nun eine Schweizer Zeugin fürchten – die allerdings als Schweizerin nicht effektiv zur Aussage verpflichtet werden kann, und offenbar auch keinen Bock hat, im Focus der Öffentlichkeit zu Angelegenheiten ihres Unterleibs befragt zu werden. Im FOCUS hingegen ist ihre Aussage mehr oder weniger schon nachzulesen. Das ruft natürlich des Kachelmanns Anwälte auf den Plan:

Schwenn sagte der SZ, er halte es für „verantwortungslos“, über die angeblichen Aussagen einer Zeugin zu berichten, wenn man wisse, dass diese nicht vor Gericht erscheinen werde. Kachelmanns Anwalt in Medienangelegenheiten, Ralf Höcker, erklärte, die Verteidigung sei schon vor längerer Zeit mit der angeblichen Zeugin konfrontiert worden. Falls diese tatsächlich in dem von Focus berichteten Sinn aussagen sollte, „wird das problemlos zu widerlegen sein“.

Und nun: Das Wetter.

BGH und Cour d’Appel de Paris zur Text- und Bildberichterstattung über Prominente

Der Kollege Prof. Schweizer hat die aktuellen Urteile aus Frankreich und Deutschland (Bild, Text), mit denen die Monegassen gegen die BUNTE unterlegen sind, im Volltext eingstellt.

Selbst wenn man davon ausgehen wollte, dass einzelne Äußerungen in dem beanstandeten, Artikel den Bereich der Privatsphäre der Klägerin tangieren, ist zu berücksichtigen, dass sich auf ein Recht, nicht gegen seinen Willen zum Objekt bestimmter medialer, die selbst gewählte Öffentlichkeit verbreiternder Erörterung gemacht zu werden, jedenfalls derjenige Grundrechtsträger nicht berufen kann, der sich in freier Entscheidung gerade der Medienöffentlichkeit aussetzt, indem er Veranstaltungen besucht, die – aus welchem Grund auch immer – erkennbar auf ein so großes Interesse von Teilen der Öffentlichkeit stoßen, dass mit einer Berichterstattung durch die Medien gerechnet werden muss.

So isses. Prinzessinnen sind nun einmal dazu da, dass über sie in Klatschblättern berichtet wird. Eine andere Funktion haben sie (zum Glück) nicht.

Auch, wenn Sie die Monegassen genauso wenig interessieren sollten, wie mich, so sollte man wissen, was die Berliner Gerichte alles zu Unrecht verboten hatten. Das Landgericht hat die Beklagte verurteilt, es zu unterlassen, unter Bezugnahme auf die Klägerin das Folgende zu verbreiten:

  1. „Party-Prinzessin Charlotte“;
  2. „Sie war wie eine neue Sonne, um die alle anderen Gäste kreisten… „;
  3. „Charlotte ist die neue Party-Sonne“;
  4. „Adieu – stille, kleine Charlotte, ihr mediterranes Temperament bricht offenbar durch:…“
  5. „Mit wehendem Haar erinnert sie auf dem Dancefloor an Mama Caroline in deren besten Zeiten in den Nachtklubs ‚Jimmi’z‘, ‚Maxim’s‘, ‚Regine‘ und ‚Club 56‘. Damals hatte Caroline – ob mit Philippe Junot oder Guillermo Vilas – die Ausgehszene zwischen Monte Carlo, Paris und New York geprägt.“;
  6. “ … die ‚Prinzessin außer Rand und Band‘.“;
  7. „Charlotte ist in ihrer Clique die Sonne, um die sich alle anderen drehen.“;
  8. „Genau ein Jahr ist es her, dass die Literaturstudentin Charlotte beim Rosenball ihr Debüt gab.“;
  9. „Die Welt war damals schon entzückt: Sie gab das Bild eines schüchternen, bescheidenen jungen Mädchens ab. Mit einem charmant hochgesteckten Pferdeschwanz sagte sie ihrer Kindheit Adieu. Hatte sogar diesen schüchternen Lady Di-Blick. Den Kopf bescheiden gesenkt, die Augen weit offen, (…)“;
  10. „Dagegen jetzt, zwölf Monate später, was für ein Kontrast! So viel ist passiert in diesem Jahr. Charlotte ist eingeschert in die High Society. Sie scheint dem Kokon ihrer Kindheit entschlüpft zu sein, ein strahlender Schmetterling hat sich entpuppt. Sie ist hineingewachsen in eine Gesellschaft, in der einerseits strenge Regeln gelten, andererseits einige wenige in ihren Kreisen sich das Recht nehmen, über diesen Regeln zu stehen.“;
  11. „Heute spielt Charlotte wie selbstverständlich ihre neue Rolle als strahlender Gesellschaftsmittelpunkt. Wie selbstverständlich trägt sie die großen Roben von Chanel und plaudert mit ihrer Freundin Eugenie über den neusten Klatsch aus der jungen Society.“;
  12. „Charlotte verkörpert mit ihrer unglaublichen Grazie den ‚Pedigree‘, den Adel, der nicht mal einen Titel braucht, um edel zu sein. ( … ) Aber mal ehrlich: Wer ist mehr Prinzessin vom Anblick her – die Windsor-Girls, die gern auf Pferden sitzen, oder Charlotte, die auf dem Rosenball tanzt?“;
  13. „Es muss die Grimaldi-DNA sein, die ihr Blut erhitzt. Charlotte lernt nach einer behüteten Kindheit gerade was Neues: „die Leichtigkeit des Seins“. Und damit sie nicht wie im Roman von Milan Kundera „unerträglich leicht“ wird, kann sich Charlotte auf ihre kluge Mutter verlassen. Die hatte schon Pierre und Andrea Blei in die Partyschuhe gekippt, indem sie die Söhne auf strapaziöse Charityreisen nach Asien und Afrika schickte. Caroline weiss, dass sich auch die schönsten Schmetterlinge die Flügel verbrennen können! Charlotte wird das nicht passieren.“
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