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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


19. März 2011

ZK 24 bekommt 133 Millionen Euro-Fall

Die Hamburger Pressekammer ist dieser Tage nicht zu beneiden, denn schon aufgrund von Krankenstand einerseits, und dem anhaltend landesweiten Interesse der Querulanten andererseits, die über den fliegenden Gerichtsstand am Sievekingplatz einfallen, gibt es dort jede Menge Arbeit.

Die Streitwerte im Medienrecht sind grundsätzlich üppig, meistens fünfstellig, manchmal sechsstellig. Nun aber ruft eine Firma einen Schadensersatz in Höhe von 133 Millionen Euro auf, die man gerne vom ZDF haben möchte. Frontal21 hatte das hier behauptet. Jetzt wollen die Aktienleute von den Mainzelmännern Geld sehen. Die geben sich gelassen.

Das Anhängigmachen in Hamburg könnte ein anwaltlicher Kunstfehler gewesen sein. In Hamburg holt man sich Unterlassungsverfügungen, Schadensersatz gibt es an anderen Gerichten schöner. Bei dem Streitwert wird die Sache sowieso bis nach Karlsruhe gehen, und da zieht das Hanseatische Recht nicht.

15. März 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (2)

Dr. Klehr entdeckte in den 90er Jahren nicht nur tolle Ideen gegen den lästigen Krebs, sondern auch seine Vorliebe für die Rechtspflege gegen unliebsame Journalisten. Und Dr. Klehr tat dann schließlich einen Advokaten auf namens Peter Gauweiler, der mal in der CSU irgendwas war. Vermutlich etwas sehr sympathisches.

Der Kollege Gauweiler, der sich anscheinend derzeit nicht mehr für Klehr verwendet (diese Ehre nimmt gegenwärtig vornehmlich ein Hamburger Kollege wahr), hat nun einen anderen höchst sympathischen Mandanten gefunden: den streitbaren Multimillionär Dr. Bernhard Schottdorf. Herr Schottdorf ließ einen ganzen Artikel verbieten, weil er meinte, dass dieser einen unschönen Eindruck erwecke, was ja irgendwie doof sei.

Für „Eindruck erwecken“ muss man übrigens nicht einmal nach Hamburg, das klappt auch am Landgericht Köln erfahrungsgemäß ganz hervorragend. Das OLG Köln jedoch, dem man keine sonderlich gute Meinung vom kölschen Landgericht nachsagt, wird nun morgen darüber entscheiden, ob der Passauer Bürgerblick dem ehrenwerten Herrn Schottdorf ein Unrecht getan haben sollte.

UPDATE: Schottdorf hat vor dem OLG Köln eine Bauchlandung gemacht!

14. März 2011

Wetten, dass er in Berufung geht …? Keine Gegendarstellung für nicht streitende Brüder

Die gute Nachricht: Die Gottschalk-Brüder liegen nicht im Streit – so lässt es der Thommy der Nation jedenfalls von seinem Advokaten vortragen und begehrte Gegendarstellung. Dieses nicht zu knapp, selbst im Inhaltsverzeichnis sollte darauf hingewiesen werden. (Das kann doch nur ein Scherz gewesen sein …)

Für eine Gegendarstellung reichte es nicht, weil das Landgericht München I die Äußerung eines Streits unter den Brüdern als Meinung bewertete, und Gegendarstellungen gibt es nun einmal nur bei Tatsachenbehauptung.

Eine Meinung liegt in Abgrenzung zur Tatsachenbehauptung vor, wenn die Äußerung nicht dem Beweis zugänglich ist, sondern ein wertender Charakter im Vordergrund steht. Bei einer Berichterstattung über Vorgänge hinter den Kulissen, liegt schwerpunktmäßig dann eine Interpretation vor, wenn der Leser aufgrund der Darstellung davon ausgeht, dass der Autor aufgrund bestimmter Umstände einen möglichen, aber nicht zwingenden Schluss zieht. Daher werden Äußerungen zu Absichten, Motiven und Vorstellungen in der Regel Meinungsäußerungen sein, nicht Mitteilung sogenannter innerer Tatsachen. Sie sind hingegen als Tatsachenbehauptungen einzustufen, wenn sie sich unmittelbar aus eigenen Äußerungen des Betreffenden ergeben oder wenn der Schluss von der Handlung auf die innere Tatsache eindeutig, unbestreitbar und zwingend ist (Seitz/Schmidt/Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch, 3. Aufl., Rn. 377). Nicht anders wird es der Leser auch bei Berichten über familieninterne Vorgänge verstehen: Erweckt der Autor den Eindruck, er habe Insider-Informationen oder berichtet er Fakten, welche seine Thesen als zwingenden Rückschluss erscheinen lassen, dann sind solche Berichte Tatsachenbehauptungen. Lassen die dargestellten objektiven Fakten hingegen nur einen vagen Rückschluss auf die aufgestellten Thesen zu den innerfamiliären Vorgängen zu, so verstehen die Leser diese als Interpretation. So liegt der Fall aber hier: Die Tatsachen, in Bezug auf welche dem Autor erkennbar verlässliche Informationen vorliegen sollen – insbesondere der Ausstieg des Bruders des Antragstellers aus dem gemeinsamen Unternehmen – lassen keineswegs zwingend auf einen Streit als Grund hierfür schließen, denn eine geschäftliche Trennung kann ohne Weiteres auch im Guten geschehen. Die gewählten Formulierungen lassen vielmehr erkennen, dass es sich insoweit um eine Interpretation des Autors handelt. Dass insoweit nur – nicht zwingende – Gründe vorliegen, geht insbesondere aus der These hervor, es „müsse“ „hinter den Kulissen“ (hinter welche mithin der Autor auch nicht sehen konnte) gekracht haben, … habe „offenbar“ die Nase voll gehabt von den merkwürdigen Geschäften seines Bruders.

via Prof. Dr. Schweizer.

Anträge auf Gegendarstellungen gehen häufig schief. Selbst sehr, sehr prominente Anwälte scheitern bisweilen daran, dass sie etwa Formerfordernisse wie die eigenhändige Unterschrift des Berechtigten schludern oder nach dem Pressegesetz des jeweiligen Bundeslande unzulässige Formulierungen verwenden.

12. März 2011

Welttag gegen Internetzensur

Heute begeht „Reporter ohne Grenzen“ den Welttag gegen Internetzensur.

Man muss nicht einmal nach Lybien sehen – , um zu verstehen, was mit dem Instrument „Internetsperren“ gemacht wird, wenn es Politiker in die Finger kriegen. Die Tatsache, dass der Zugang der US-Congress-Bibliothek zu WikiLeaks gesperrt ist, obwohl dort in erster Linie die eigenen Dokumente verbreitet werden, sollte ‚Anlass genug sein, von diesem Teufelszeug die Finger zu lassen.

Ich vertrete u.a. Opfer von Kindesmissbrauch, denen gerade zivilrechtlich verboten wurde, über Peiniger zu berichten. Während man den Tätern vielleicht zugute halten könnte, dass sie aus Krankheit oder krankhaftem Trieb handeln, agieren Politiker, die Kinderpornographie als Vorwand für Internetzensur-Instrumentarien missbrauchen, berechnend.

11. März 2011

Diözese Regensburg missbraucht Landgericht Hamburg

Regensburg Digital hat nun endlich das lang erwartete Urteil kassiert.

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (1)

Zu den zähesten Dauerkunden der Medienjurisprudenz darf sich der Krebsarzt Dr. Nikolaus Klehr zählen, der heute bald mal wieder Termin vor dem LG Hamburg hat, diesmal gegen das ZDF wegen dem WISO-Beitrag vom 06.12.2010. Bei fast jeder mir bekannten Klehr-Klage argumentiert der gute Mann stets mit einem vierseitigen Gutachten einer vierseitigen „Gutachterlichen Stellungnahme“ der Charité von 1999, das die angeblich die Wirksamkeit seiner Heilkünste belege.

Dabei vergisst der erfahrene Kläger regelmäßig zu erwähnen, dass der „Gutachter“ gutachterliche Stellungnehmer längst mit Bausch und Bogen aus der Charité geflogen ist. Der Charité reichte schließlich Klehrs Hausieren mit ihrem guten Namen: Letztes Jahr verklagte sie Klehr erfolgreich auf Unterlassung. Das Urteil wurde kürzlich durch das OLG München bestätigt. Wir werden uns in absehbarer Zeit noch öfters mit Herrn Dr. Klehr zu beschäftigen haben …

UPDATE: Der Termin scheint abgesagt worden zu sein. UP-UPDATE: Der Termin war doch nicht angesetzt worden.

RICHTIGSTELLUNG:
Dr. Klehr ließ das ZDF und nunmehr auch mich persönlich durch seinen Anwalt wissen, es handele nicht um ein „Gutachten“ eine „Studie“. Allerdings steht im Original „Gutachterliche Stellungnahme“.

UPDATE 31.03.2011: Richtigstellung der Richtigstellung! Jetzt noch richtiger!

Herr Dr. Klehr hat NICHT moniert, es habe sich statt eines „Gutachtens“ um eine „gutachterliche Stellungnahme“ gehandelt. Er scheint sich daran gestört zu haben, dass das Papier nicht als „Studie“ bezeichnet wurde, oder so. Keine Ahnung, ich gucke kein Fernsehen. Lesen Sie es am besten selber nach, was er gemeint haben könnte!

Ich weise darauf hin, dass Herr Dr. Klehr nicht bestritten hat, dass der [UPDATE  15.4.: Prof. Kiesewetter) aus der Charité ausgeschieden ist, und würde sehr bedauern, wenn ein geneigter Leser einen solchen fernliegenden Trugschluss gezogen haben sollte.

Dem ZDF ist vom Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 18.01.2011, 324 O 657/10 einstweilen untersagt worden, die Aufnahmen aus den Münchener Praxisräumen des Antragsstellers zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten, wie sie in dem WISO-Beitrag zu sehen waren.
Ebenso ist dem ZDF untersagt worden, im Zusammenhang mit einer Berichterstattung darüber, dass es dem Antragsteller verboten sei, Eigenblutpräparate an seine Patienten auszuhändigen, und darüber, dass der Antragsteller in seiner Münchener Praxis aufgesucht worden sei, durch Verbreiten und/oder Verbreiten lassen der folgenden Äußerungen:

[UPDATE  15.4.“ZENSIERT“]

den Eindruck zu erwecken, der Antragsteller [UPDATE  15.4. ZENSIERT].

Ob der angeblich durch die Darstellung des ZDF erzeugte Eindruck zutreffend ist, vermag hier nicht beurteilt zu werden. Insoweit distanziere mich von einer solchen Deutung.

8. März 2011

Deutsches Presserecht schützt mutmaßlichen ägyptischen Geheimdienstpartner

Die unerschütterliche Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley hatte nicht nur die Courage, gegen das SED-System zu rebellieren, sondern ergriff seinerzeit die Initiative, in der Normannenstraße die StaSi-Zentrale zu stürmen und am Vernichten der Akten zu hindern. Wäre Frau Bohley letztes Jahr nicht gestorben, sie hätte angesichts der Erstürmung der ägyptischen Geheimdienstzentrale ein Lächeln auf ihren Lippen gehabt.

Aufgrund der inzwischen im Netz kursierenden Geheimdienstpapiere, die man in Ägypten fand, besteht ein gewisser Anfangsverdacht, dass eine sympathische deutsche Firma in Sachen Schnüffelsoftware den ägyptischen Staatssicherheitlern so richtig nett zu Diensten war – was jetzt hierzulande auf einmal sehr peinlich ist. Und ein bekannter Berliner Promi-Anwalt ist sich natürlich nicht zu schade, der Presse präventiv damit zu drohen, jegliche Verdachtsberichterstattung sofort unterbinden zu lassen und Schadensersatz geltend zu machen.

SPIEGEL online hat sich von dem Säbelrasseln nicht beeindrucken lassen.

7. März 2011

Maschmeyer: „Titten gucken, Schniedel gucken, Mitarbeiter einstellen!“

Gestern hat sich SPIEGEL-TV des Themas AWD angenommen, SPIEGEL-Print spendiert Maschi satte 7 Seiten, auch SPIEGEL Online hat etwas.

Vor fünf Jahren war die Branche der Finanzvertriebe kein Medienthema, auch im Internet fand man zu den Strukkibuden wenig. Alles muss man selber machen! Also bastelte ich die Website finanzparasiten.de, die ein paar launige Infos über diese seltsamen Firmen aggregierte. Sie müssen sich die Domain nicht merken: Googeln Sie einfach nach AWD usw … ;)

Ich werde häufig gefragt, warum finanzparasiten.de – obwohl eine statische Website, die zugegeben in den letzten Jahren schwach gepflegt wurde – so gut bei Google steht. Nun ja: Seit das Landgericht Hamburg 2006 damit begann, mir Inhalte zu verbieten, tat der Streisand-Effekt seine unvermeidliche Wirkung. Die Jungs vom Sievekingplatz sind in Sachen PR einfach unschlagbar! :P

4. März 2011

Gaby Weber heute im Deutschlandradio zu Eichmann

Wie mehrfach berichtet, war ich Zaungast bei Gaby Webers Prozess gegen den BND auf Freigabe der Akten über Eichmann. Die Spione im Dienste der Kanzlerin taten sich schwer, ihr Material den Forschern zur Verfügung zu stellen.

Heute nun um 19.15 Uhr präsentiert die hartnäckige Journalistin das Ergebnis ihrer Recherchen im Deutschlandradio. Wie sie mir vorab sagte, wird es da einige Neuigkeiten geben.

Eine eher unrühmliche Rolle spielte letztes Jahr das deutsche Fernsehen, das trotz Gaby Webers Hinweisen einen seltsamen Eichmann-Film sendete.

3. März 2011

Markus Frick: „Es tut mir leid.“

„Börsenguru“ und Heißluftproduzent Markus Frick nahm seinen Auftritt vor der Wirtschaftsstrafkammer als Angeklagter zum Anlass, sich bei seinen Fans zu entschuldigen.

Der Staatsanwalt liest die Anklageschrift vor. Die Vorwürfe: Der Kerl im feinen Anzug habe in 49 Fällen den Kauf von Aktien empfohlen, ohne zugleich seine „bestehenden eigenen wirtschaftlichen Interessen“ offen gelegt zu haben. Dies lief dann laut Staatsanwalt wie folgt ab: Die fast 20000 Abonnenten des Börsenbriefs investierten in die empfohlenen Aktien, wodurch die Kurse stiegen und Frick stillschweigend profitierte, da er sich selbst zuvor mit den Werten günstig eingedeckt hatte. Viele der Anleger verloren dagegen Geld. Der Staatsanwalt wirft Frick zudem vor, den Anlegern wertlose Aktien empfohlen zu haben. Dabei soll es sich um Papiere der Rohstofffirmen Star Energy, StarGold Mines und Russoil gehandelt haben, die Frick ebenfalls selbst besaß. Aufgrund von seinen Empfehlungen sollen die Kurse zunächst enorm gestiegen sein, bevor sie auf nahezu null abstürzten.

schreibt die Süddeutsche.

Herr Frick besaß nach seinen Großtaten die Frechheit, Kritikern vor Gericht den Mund zu verbieten, etwa dem Aktienblog. Muss ich noch schreiben, wo er das gemacht hat?