In Hannover residierten nicht nur Maschi, Wulff, Schröder und Käßmann, sondern auch ein weiterer Zeitgenosse, der ganz gerne mal aus der Prinzenrolle fällt und Klatschspalten beliefert. So beliebten es Durchlaucht ins Wasser zu hüpfen und dort eine Kröte zu küssen. Überraschend verwandelte sich diese im gleichen Moment in eine Prinzessin bürgerliche Frau. Erst jetzt kam ein Paparazzo dazu und missinterpretierte die prinzliche Tierliebe. Aus irgendwelchen Gründen fand der Prinz, dass seine Küsse Privatsache seien und klagte wegen der Abschussfotos und einer Interpretation des Geschehens, die seiner monegassischen Gemahlin missfallen dürften. (Das ist die, die ihre Skier selber trägt …) Das Landgericht Berlin gab der Klage statt und auch das Kammergericht wird wohl seiner Linie treu bleiben. Damit wird der Kuss des Prinzen dann wohl den BGH, das Bundesverfassungsgericht und ggf. wieder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigen.
Herr Oliver Georg Heller scheint etwas sensibel zu sein, denn seinen Namen hörte ich dieses Jahr in Kreisen meiner äußerungsfreudigen Mandantschaft mehrfach. Nun hat sich aber jemand über den sympathischen Anbieter von Branchenbüchern geäußert, den er nicht so leicht um Diskretion bzgl. seiner Geschäftspraktiken rufen kann: Der Bundesgerichtshof.
Der fehlgestartete Berliner Ex-Justizsenator hat sich per einstweiliger Verfügung gegen die Behauptung gewehrt, er habe bei der Schilderung seiner Beurkundungen von Kaufverträgen für Eigentumswohnungen gelogen. Und wie man das so macht als Berliner, man befasst damit natürlich das Landgericht Hamburg.
Zur Zeit steht die Berliner Fraktionsgeschäftsführerin der Piraten in der Kritik, weil sie Seminare über Esoterik gibt und offenbar angeblich auch der „Germanischen Neuen Medizin“ anhängt. Bekanntlich vertrete ich ja Kritiker, denen einer dieser Germanen das Leaken verbieten wollte und kenne daher diese Herrschaften ein wenig.
UPDATE: Die Betroffene bestreitet, der GNM anzuhängen. (Das sah im Posting der Fraktion aber ein bisschen anders aus.)
Mit Religion und Weltanschauung ist das so eine Sache, insbesondere bei einer Partei, die sich nicht auf christliche Legitimation oder eine ideologische Weltanschauung beruft, sondern die Freiheit des einzelnen Menschen in den Mittelpunkt stellt.
Auf dem Landesparteitag der Piraten in NRW wurde kürzlich die Unvereinbarkeit der NRW-Parteimitgliedschaft mit den Lehren der Scientology beschlossen. Dies berührt natürlich Art. 4 GG, das Grundrecht auf Glauben von u.a. Unsinn. Wenn man mit einer Regulierung der Glaubensfragen erst einmal anfängt, stellt sich die Frage, wann man bei einer Gesinnungspolizei und politischen Hexenjagden landet, und ob man derartige faktische Glaubensverbote nicht auf andere Religionen und Weltanschauungen ausdehnen müsste, denn alle Religionen sind in ihrer Tendenz totalitär. Ich habe mich aber vom Antragsteller davon überzeugen lassen, dass eine Durchsetzung dieses Statements nicht beabsichtigt ist, sondern in erster Linie der in der Presse begonnenen Kampagne entgegengewirkt werden sollte, die einen unbedeutenden NRW-Pirat (von über 3.000 NRW-Piraten), der sich überraschend als Hubbard-Jünger entpuppt hatte, zu skandalisieren begann.
Religion und Esoterik haben sich politisch als Legitimation für Kriege, Machtansprüche, Rassismus, Sexismus, Sklaverei und Zensur bewährt und sind quasi das geistige Synonym für Unfreiheit. Sogar die Hiroshima-Bombe wurde von einem Geistlichen zuvor gesegnet. Soweit mir bekannt ist, hatte man auf Piratenschiffen für Pfaffen keinen Platz, und ich war 2010 auch alles andere begeistert darüber, dass in NRW ausgerechnet ein den GRÜNEN entlaufener Pfaffe als Landtagskandidat fungierte. Aber Piraten sind nun einmal toleranter als Glaubenskrieger.
Was also machen wir jetzt mit dieser Esoterik-Enthusiastin, die der Presse Angriffsfläche bietet und die Piraten als Vertreter der Aufklärung in Verruf bringt? Von mir aus darf jeder glauben, woran er will, so lange das sozialverträglich ist und er oder sie mir nicht auf die Nerven geht. Ob Heilpraktiker schädlicher sind als etwa Schulmediziner und deren Pharmaindustrie, mögen andere beurteilen. Die Berliner Piraten jedenfalls distanzieren sich zwar von der Germanischen Neuen Medizin, sehen aber keinen Handlungsbedarf. Positiv hieran ist zu vermerken, dass sich die Berliner Piraten von der Presse nicht zu Reflexen einschüchtern lassen und das Grundrecht auf Glaubensfreiheit ehren.
Trotzdem: In einer repräsentativen Position der Piraten möchte ich für meinen Teil vorzugsweise Leute sehen, die zuvor ihren Verstand bewiesen haben. Sorry, aber wenn man ausgerechnet zu den rechtsbraunen Germanischen Medizinmännern findet, dürfte allein schon die erforderliche Basic Brain Power für ein Piraten-Amt an politischen Schalthebeln deutlich unterschritten sein. Die Politikerin war übrigens schon in ihrem früheren Leben als FDP-Frau durch „Pyramiden-Energie“ aufgefallen. Da ich gerade mit einem Anthroposoph die Klinge kreuze, der mit mystischen Energiefeldern hantiert, ist mein Bedarf an Eskapisten derzeit sehr begrenzt.
Die Vertreter der „Neuen Germanischen Medizin“ hatten darüber gejammert, dass jemand ihre Mailing-Liste veröffentlichte und damit das Landgericht Stuttgart erstinstanzlich von einem Persönlichkeitsrechtsverstoß überzeugen können. Die dann von meiner Wenigkeit vertretene Berufung zum OLG Stuttgart hatte Erfolg. Die Entscheidung hatte in der Fachpresse und bei investigativen Journalisten ein gewisses Echo gefunden.
Der von mir verehrte VI. Senat des Bundesgerichtshofs hat nunmehr entschieden, den Fall nicht zur Revision anzunehmen. Fall erledigt!
(Danke an alle Journalisten, die uns mit Material versorgt haben!)
Der mir in den letzten fünf Jahren so ans Herz gewachsene Vorsitzende Richter von Deutschlands wohl bedeutendster Pressekammer wird ab kommendem Jahr eine Hausnummer weiter im Hanseatischen Oberlandesgericht wirken. Statt in einem vergleichsweise schlichten Sitzungsraum wird er dort gediegenes Ambiente mit hölzernen Stehpulten etc. vorfinden. Es wird erwartet, dass er die Nachfolge der zeitgleich in den Ruhestand gehenden Senatsvorsitzenden Frau Dr. Raben antreten wird, die in letzter Zeit reihenweise die Urteile der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg aufhob. Auf Herrn Buske, der derzeit seinen Resturlaub abfeiert, wartet dort bereits Richter Dr. Weyhe, vormals sein Beisitzer in der ZK 24.
Die Personalentscheidung ist durchaus der Erwähnung wert, denn an Herrn Vorsitzenden Richter Buske schieden sich die Geister, waren sich aber jedenfalls darin einig, dass Entscheidungen der ZK 24 nur schwer einzuschätzen waren, sieht man einmal von der scharfen Hamburger Tendenz zum Verbot ab.
Richter Buske irritierte selbst seine Kritiker durch seinen jovialen Arbeitsstil. Souverän domptierte er die skurrilsten Verbieter, Krakeeler und Anwälte. Auch mit seinem hartnäckigsten Kritiker, den Betreiber der Website Buskeismus.de, pflegte er bis auf Ausnahmen einen gelassenen Umgang. Doch die Freundlichkeit des charismatischen Königs der Löwenmähne im Termin täuschte über seine gefährlichen Eingriffe in die Meinungsfreiheit, die viele Justizopfer in den Wahnsinn oder nach Karlsruhe trieb, wo man immer wieder von seinen Entscheidungen abwich.
Künftig nun wird der streitbare Richter also nicht mehr in der praktisch wichtigsten Eingangsinstanz ZK 24 wirken, die fortan von dem dort eingearbeiteten beisitzenden Richter Herrn Dr. Maatsch geleitet wird. Die Serie an die ZK 24 aufhebenden Urteilen am Sievekingplatz 2 dürfte jedoch bald beendet sein.
Freunde der Meinungsfreiheit sollten nicht zu früh jubeln: Als vor Jahren die ZK 25 einen Teil der Internet-Fälle übernahm, wurde es mit dem gleichfalls souveränen Vorsitzenden Richter Schulz noch schlimmer.
Ein für Anmaßung nicht ganz unbekannter Wikipedia-Mächtiger, der vermutlich im richtigen Leben genau gar nichts zu sagen hat, hielt es für eine gute Idee, den Artikel zum Hacker-Kollektiv telecomix zu löschen. Telecomix hatte sich während des „arabischen Frühlings“ um die Aufrechterhaltung der Informationsstrukturen gegen die staatliche Zensur verdient gemacht, indem man u.a. alte Modems einsetzte, auf welche die staatlichen Zensoren nicht vorbereitet waren.
Da sich zensurfeindliche Hacker nicht so einfach zensieren lassen, entsteht hier im relativ sicheren sogenannten „Benutzernamensraum“ eine neue Version.
@Wikipedia: Wird es nicht langsam mal Zeit, eure Kinderkrankheiten auszukurieren und unqualifiziertes Personal irgendwelchen unschädlichen Beschäftigungen zuzuführen?
Während sich hierzulande abgehalfterte Politiker bei Carsten Maschmeyer schamlos die Klinke in die Hand geben, ermittelt die Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt in der Causa AWD „gegen rund 20 Personen aus dem Kreis des Managements“ wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs.
Als Verdächtige werden AWD-Gründer Carsten Maschmeyer sowie aktuelle und frühere Geschäftsführer von AWD Österreich und das Unternehmen selbst ausgemacht.
Die Angelegenheit scheint nicht unerheblich mit den Enthüllungen des AWD-Whistleblowers Maximilian von Ah zusammen zu hängen, der dieses Jahr einen halbherzig getarnten Schlüsselroman über seine Zeit als offenbar AWD-Führungskraft veröffentlicht hat.
Der sympathische Nicht-Onkologe Herr Dr. Nikolaus Klehr, der unglücklich darüber ist, dass viele Fachleute an seinen Krebsheilkünsten zweifeln und daher eine beachtliche Anzahl an medienrechtlichen Prozessen anstrengte, vermochte den Bayerischen Rundfunk offensichtlich nicht einzuschüchtern.
Heute nun lief ein neuer, nunmehr 30 Minuten langer Radio-Beitrag auf Bayern 2 über Herrn Dr. Nikolaus Klehrs erstaunliche PR-Gefechte. Auch medizinrechtlich zum Thema „Therapiefreiheit“ und Aufsicht hochinteressant. In den letzten fünf Minuten behandelt der Beitrag die Klagewut des Dr. Nikolaus Klehr.
Ob das alles im Beitrag stimmt, kann ich natürlich nicht beurteilen und erkläre hiermit zur Kenntnisnahme speziell der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg, dass ich mich von allen Behauptungen im Bericht distanziere. Man weiß ja nie, was die in Hamburg einem so zurechnen … ;)