17. Mai 2012
Vor einem Jahr hat ein Mandant von mir mit dem Landgericht Hamburg ein lustiges Experiment veranstaltet: Wo kriegt man die billigste Zensurverfügung?
Weil die aktuellen Bemühungen des Gesetzgebers, den fliegenden Gerichtsstand einzuschränken, leider das Presserecht ausnehmen, hole ich das Experiment aus meinem Giftschrank. Weiter bei TELEPOLIS.
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27. April 2012
Der Stellungskrieg Schertz ./. Schälike, in dem im wesentlichen ein Berliner Promi-Anwalt durch eine Vielzahl an Verfahren gegen presserechtskritische Berichterstattung des Betreibers der Datenbank „Buskeismus.de“ vorzugehen versuchte, darf inzwischen als entschieden angesehen werden. 113 Kerben darf Rolf Schälike inzwischen in sein virtuelles Kriegsbeil schlagen.
Herr Schälike und ich hatten vor Monaten gewettet, ob es ihm gelingen würde, den geschätzten Hamburger Kollegen Dr. Sven Krüger dazu zu provozieren, der neue „Schertz“ zu werden. Der geschätzte Kollege macht sich um das Persönlichkeitsrecht von dubiosen Krebsärzten, schillernden Klinikunternehmern und ähnlichen Lichtgestalten verdient, die u.a. das Internet von unliebsamen Informationen befreien möchten – Schälike spricht von „Zensur“. Schälike vollzieht konsequent den Streisand-Effekt und konterkariert damit die Arbeit solch tüchtiger Anwälte wie Herrn Dr. Sven Krüger. Dem Kollegen scheint der Gerichtsblogger großen Kummer zu bereiten, denn Herr Dr. Krüger sah sich jüngst veranlasst, seinen Schmerz in der „Deutschen Richterzeitung“ in einem langen, langen Beitrag über Amateurgerichtsberichterstattung von der Anwaltsseele zu schreiben.
-> DRiZ, März 2012, S. 77ff.
In der Freitagssitzung der Hamburger Pressekammer, wo sich der hanseatische Anwalt und der lästige Blogger regelmäßig begegnen, lief es heute für einen bemerkenswert klagefreudigen Krüger-Mandanten, der auch gegen Schälike persönlich vorgeht, nicht sonderlich gut. Wie Schälike berichtete, verlor der Kollege Dr. Krüger offenbar nicht nur die Prozesse, sondern auch die Contenance und nannte Herrn Schälike „geisteskrank“. Auf die nächste Eskalationsstufe darf man gespannt sein.
admin •
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26. April 2012
Während letzten Freitag sich die Kamera-Teams für die – an sich belanglose – Verkündung des Yuotube-Urteils in Stellung brachten, verpassten sie den eigentlichen Wirtschaftskrimi, der sich in Raum B 335 ereignete, wo die Hamburger Pressekammer zu tagen pflegt. Während es bei GEMA ./. Youtube um jährliche Beträge von etwa 2009 unter 10 Millionen Euro geht, möchte eine Firma das ZDF gegenwärtig um bis zu 133 Millionen Euro erleichtern.
Das ZDF hatte über die Amitelo AG berichtet, deren tatsächliche Firmensubstanz dem ZDF spanisch vorkam. Nach dem ZDF-Bericht ging die Firma „den Bach runter“, wie sich deren Anwalt ausdrückte. Die stolze Klage wird vom Kollegen Waldenberger vertreten.
Da ich am Freitag in Hamburg ohnehin zu tun hatte, sah ich mir das bizarre Schauspiel an. Das ZDF ließ sich nicht lumpen und schickte u.a. Prof. Gernot Lehr ins Rennen, ein Mitbeklagter bot Prof. Hegemann auf. Insgesamt saßen den Richtern 8 Robenträger gegenüber, sowie ein Vertreter der klagenden Firma, der allerdings mit seiner Bolotie nicht sonderlich seriös wirkte.
Um die haftungsauslösende und die haftungsausfüllende Kausalität des ZDF-Berichts für die Schäden zu beweisen, hatte Amitelo kiloweise Papier angekarrt. Möglicherweise ist dieses Verfahren auch der Grund, warum man mir einen Gerichtstermin aus organisatorischen Gründen verlegte, denn die Hamburger Presserichter sind derzeit wohl mit diesem Verfahren gut beschäftigt. In der Sache allerdings stehen für Amitelo die Chancen wohl schlecht. Zu Recht bezeichnete Waldenberger die Klage als „Musterprozess“, und auch das ZDF gibt sich selbstbewußt. Viel passierte in diesem sogenannten „frühen ersten Termin“ noch nicht.
Sofern der Amitelo-Anwalt nach RVG abrechnet, stehen ihm 272.224,40 Euro Honorar zu. Hoffentlich hat er Vorkasse genommen …
Die Youtube-Verkündung habe mich mir nach der 133 Millionen Euro-Show dann aber auch angesehen und bei TELEPOLIS zwei Beiträge zum Thema eingestellt:
admin •
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24. April 2012
Vor allem in den letzten Tagen vollzogen Würdenträger der Piratenpartei in Berlin deren Pubertät, was den Umgang mit Rechtsauslegern im Spannungsverhältnis zum Bekenntnis zur Netzneutralität betrifft. Anders als bei herkömmlichen Parteien mochten sich viele Piraten zu den Rechtsauslegern nicht in der reflexhaften Weise äußern, welche die Medien von Politikern gewohnt sind. Für Irritationen sorgte jüngst Hartmut Semken, dessen Äußerungen nicht durchweg glücklich gerieten, der sich inzwischen aber deutlicher artikuliert hat.
Diese bisherige Zurückhaltung hat ihre Ursache allerdings keineswegs in einer Präferenz für rechtes Gedankenschlecht, der politische Piratenkompass gibt definitiv keinen Anlass zu Beunruhigung. Die Ursache liegt vielmehr in dem Bekenntnis zur Netzneutralität, die zu den traditionellen Kernforderungen der Partei gehört; dieses in besonderem Maße, als die Piraten von 2006 bis ca. 2009 keine 1.000 Mitglieder aufwiesen. Dem untauglichen Versuch der Urheberrechtsindustrie und Sicherheitshysteriker, unter verschiedensten Vorwänden wie Kinderpornographie, Bomenbauanleitungen und Hassprediger das Netz zu zensieren, setzte man entschieden ein politisches Zeichen entgegen und demonstrierte Haltung, die bisweilen fundamentalen Charakter hatte.
Doch aus der einstigen – nennen wir sie einmal provokant – „Ein-Themen-Partei“ oder der „besseren Bürgerrechtsvereinigung“ ist inzwischen eine breit aufgestellte Bewegung geworden, die ganz allgemein die Parteienkultur und Lobbykratie auf den Prüfstand stellt und sich nicht mit Farbänderungen in rot-gelb-grün-dunkelrot abspeisen lässt. Mit inzwischen über 27.000 Mitgliedern, die ganz überwiegend in den letzten drei Jahren hinzukamen, hat sie fast halb so viele Parteigänger wie jeweils die in Jahrzehnten gewachsenen Mitbewerber FDP, Grüne oder Linkspartei. Waren die Mitglieder der ersten Generation vor allem im IT-Bereich beheimatet, so sind die Piraten inzwischen deutlich breiter in der Gesellschaft verankert und haben die Identität der jungen Partei geändert und ihre Ausrichtung dramatisch erweitert. -> www.kein-programm.de
Zu den Pfeilern der von den Piraten hochgehaltenen Netzneutralität gehörte auch in gewisser Weise das nordamerikanische Verständnis von Meinungsfreiheit, das insbesondere politisch in den USA sehr weit geht. Dies führte etwa in den USA zu der Kuriosität, dass sich in der Bürgerrechtsbewegung American Civil Liberties Union (ACLU) ausgerechnet jüdische Anwälte dafür einsetzen, dass Nazis ihre Meinung sagen dürfen. Grund ist die fundamentale Wertentscheidung der ACLU für konsequente Meinungsfreiheit, die nur dann verwirklicht sei, wenn der Markt der Meinungen nicht durch irgendwelche Zensur verfälscht wird. Hierfür ist die eher links stehende ACLU bereit, gewisse Schmerzen zu ertragen. Das kann man als Bürgerrechtsbewegung und NGO machen.
Als politische Partei kann man das aber nicht, insbesondere nicht in Deutschland, wo wir nun einmal mit einem historischen Erbe umzugehen haben. So wenig es auch den eigentlich liberalen Piraten behagt, einander vorzuschreiben, was der andere zu glauben oder zu beschweigen hat, oder gar irgendwelche Gesinnungstests durchzuführen, so scheint sich langsam die Erkenntnis durchzusetzen, dass die Netzneutralität nicht 1:1 mit einer politischen Partei zu vereinbaren ist. Eine politische Partei muss das Spektrum ihrer Strömungen definieren, denn „Partei“ bedeutet, dass man sich auf einem gemeinsamen Nenner bewegt. Diese Definition ist meines Erachtens nunmehr faktisch geschehen. Wer Interesse am extremen Ausleben von Meinungsfreiheit hat, der mag dies tun, aber dann eben ohne Parteibuch der Piraten.
Soweit mir zu Ohren gekommen ist, kann man die Personen, die sich aktuell für rechtes Gedankenschlecht innerhalb der Piratenpartei Deutschland begeistern, an zwei Händen abzählen, was bei mehr als 27.000 Mitgliedern nicht so repräsentativ sein dürfte, wie es gerade verzweifelte Wahlkämpfer der Linkspartei in Lübeck zu suggerieren versuchen. Zu den irrwitzigen Entgleisungen des grünen Parteistrategen Volker Beck möchte ich lieber gar nichts mehr sagen. Befremdlich finde ich auch die schulmeisterliche Polemik der grünen Bundesgeschäftsführerin Steffi Lemke, die schamlos suggeriert, das Bundesschiedsgericht der Piraten hätte eine wertende Entscheidung getroffen, obwohl das PAV an einem Verfahrensfehler litt, den auch das grüne Schiedsgericht nicht hätte ignorieren können.
Nachdem die Medien anfangs das ihnen von den politischen Mitbewerbern schadenfroh servierte Thema dankbar aufgesogen haben, scheint das Strohfeuer mangels Substanz nicht mehr lange zu brennen. Jeglicher Versuch, insbesondere den Wahlkampf in NRW mit braunem Dreck zu kontaminieren, dürfte übrigens nach hinten losgehen. Nach meiner Kenntnis liegt die Anzahl brauner Piraten in NRW nämlich exakt bei Null.
4. April 2012
Zur aktuellen Posse um CICERO sage ich im Moment mal besser nichts … ;)
Aber als ich diesen unfassbaren Rant des Chefpublizisten des Ringier-Verlags Frank A. Meyer ansah, der CICERO verlegt, bin ich vor Lachen fast erstickt. Die Theorien, die da über die Piraten ausgegeben werden, sind wirklich „epic“ im Quadrat. Wir brauchen unbedingt mehr solche Dinosaurier.
Mann, Mann, Mann …
By the way: Mein Senf zum Propaganda-Flyer der Content-Industrie auf TELEPOLIS.
UPDATE: Ich habe das Interview mal hier zur Diskussion gestellt.
26. März 2012
Gestern vor genau 79 Jahren wurde der schillernde Hellseher Erik Jan Hanussen ermordet. Hanussen hatte Anfang der 30er Jahre durch einen Gerichtsprozess internationale Aufmerksamkeit auf sich gezogen, weil ihn unzufriedene Hellseh-Kunden ihn im tschechischen Leitmeritz angezeigt hatten. Die deutsche Übersetzung des veralteten Paragraphen in der Anklageschrift lautete, der Täter habe den Schwachsinnausgenutzt. Hanussens Anwalt beantragte daraufhin, festzustellen, dass die Nebenkläger schwachsinnig seien.
Hanussens Anwalt war nicht weniger trickreich als sein berühmter Mandant. Auch presserechtlich gab es für ihn Arbeit. Insbesondere gelang Hanussen sogar ein Presse-Hack, in dem er einer kritischen Zeitung einen verriss über sich selbst zuspielte, diesen jedoch so codierte, dass er eine Spottbotschaft über die Redaktion ergab. Da Hanussen wusste, wie der Artikel gesetzt würde, plante er den Beitrag so, dass jeweils die ersten Worte einer Zeile in der Spalte herunter gelesen die Zeitung lächerlich machte.
Über Hanussen hatte ich mit Hilfe von dessen Biographen Dr. Wilfried Kugel vor vier Jahreneinen Beitrag bei Telepolis geschrieben. Kommenden Freitag halte ich um 20 Uhr im „café arte“ in Münster einen Experimentalvortrag über Hanussen und seine Fähigkeiten. Mir gelingen ja auch manchmal komische Dinge.
16. März 2012
Bild: Lurusa Gross: Hamburger Pressekammer 2008, rechts im Bild die heutige Vorsitzende Frau Käfer
Heute war Münster überdurchschnittlich in der Pressekammer vertreten. Es begann damit, dass die Herzspezialistin Sabine Däbritz den „Westfälischen Nachrichten“ etliches an Berichterstattung untersagen lassen wollte. Am besten mal Frau Däbritz googeln …
Die Westfälischen Nachrichten hatten neben ihrem Anwalt in Hamburg sogar ihren Chefredakteur persönlich und den Justiziar aufgeboten. Dort machten das Trio die Erfahrung, die ich 2006 dort hinter mich brachte. Die Anforderungen, die man in Hamburg an Berichterstattung aufstellt, haben mit dem journalistischen Alltag und der Verwirklichung der Pressefreiheit wenig bis gar nichts zu tun. So durfte die Zeitung Vorwürfe der Staatsanwaltschaft deshalb nicht mehr bringen, weil man nicht zuvor Frau Däbritz angehört hätte. Der Witz an der Geschichte ist, dass man das mehrfach versucht hatte, die gute Frau jedoch hatte wissen lassen, dass sie nicht mit der Presse rede. Nach den hanseatischen Vorstellungen muss jedoch ein Journalist vor praktisch jeder Behauptung erneut einen Korb abholen und dies auch belegen können. Die Äußerung der Staatsanwaltschaft unter dem Gesichtspunkt des Behördenprivilegs kann man auch vergessen. Der WN-Chefredakteuer kommentierte, dass Wulff wohl noch im Amt wäre, wenn das gelten würde. Wenn er wüsste, was in B 335 jede Woche abgeht …
Fast die gleiche Nummer ereignete sich bei einer weiteren Verhandlung heute bei einem anderen medizinischen Fall. Da hatte eine Ärztin unter Berufung auf ihre Schweigepflicht eine Auskunft abgelehnt, die nun einmal von der Anamnese bis zur Bahre gilt. Nichts, da, sie hätte stets gefragt werden sollen. In dem Prozess wurde absurde Wortklauberei betrieben und unter anderem darüber gestritten, ob man eine bis auf einen unwesentlichen Stoffrest bekleidete Frau als „nackt“ bezeichnen dürfe. Der Beklagten-Anwalt bezog sich auf den jüngsten Münster-Tatort, wo die an der Aaa gefundene Frauenleiche ebenfalls als „nackt“ bezeichnet wurde, obwohl die Kamera ein Höschen einfing. (Der Kollege hat aber genau geguckt …)
Den hanseatischsten Angriff auf die Pressefreiheit jedoch haben wir den Schlagerfuzzis zu verdanken. Ein Herr Karl Moik hatte sich im ZDF über ein bekanntes Ehepaar aus dem Stadl-Millieu wohl dahingehend geäußert, er meine, die inzwischen anscheinend beendete Ehe sei eine Inszenierung des Managements oder so gewesen. Etliche Medien hatten Herrn Moik zitiert. Die Ehepartner verstanden sich aber wohl immerhin noch so gut, dass sie jeweils die gleiche Kanzlei beauftragten. Nach Meinung der Hamburger Pressekammer hätte Moik nicht ohne weitere Recherche zitiert werden dürfen. Ergo: Die Presse darf künftig keine fremden Meinungsäußerungen oder Verdächtigungen wiederholen, ohne eigene Recherchen anzustellen. (An dieser Stelle distanziere ich mich von Karl Moik und insbesondere von seiner Musik.)
Damit sind wir wieder ziemlich genau beim vom BGH in der Luft zerissenen Markwort-Urteil, das mich zu diesem „Interview“ mit dem vormaligen Häuptling der Hamburger Pressekammer inspiriert hatte. Dessen Nachfolgerin, Frau Käfer, macht genau da weiter. 2008 hatte ich Frau Käfer als damalige Beisitzerin in der ZK 24 erlebt, wie die Kammer meinem Mandanten die Haftung für ein Wiki aufs Auge drückte. Irgendein Unbekannter hatte dem Mandanten nachts etwas in sein Wiki geschissen, das er ab Kenntnisnahme sofort gelöscht hatte. Obwohl es bereits damals allgemeine Meinung war, dass Betreiber für fremde Äußerungen in Foren, Blogs oder Wikis nur ab Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis haften und dies sogar die Vorinstanz so entschieden hatte, hat die Kammer tatsächlich eine wirre Haftung konstruiert, die nach heutiger Rechtsprechung allerdings ohne jede Grundlage ist. Zu dem, was mir die Pressekammer letzte Woche angetan hat, ein andermal.
Nachdem gerade gestern nebenan am Hanseatischen OLG das Schandurteil gegen RapidShare verkündet wurde, das im Widerspruch zur Sicht des OLG Düsseldorf steht, hat es diese Woche mal wirklich wieder in sich gehabt. Diese unfassbare Seuche namens „fliegender Gerichtsstand“ muss abgeschafft werden. Es reicht jetzt.
PS: Meinen für Samstag geplanten Vortrag zum „Hanseatischen Persönlichkeitsrecht“ beim IT-LawCamp in Frankfurt muss ich leider absagen. In Münster findet kommendes Wochenende der Aufstellungsparteitag der Piraten NRW statt, dessen Vorbereitung im Moment dringender ist. Vielleicht mache ich den Vortrag, den ich letzte Jahr auch schon gehalten hatte, ja mal als Podcast und lasse es anonym verbreiten …
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Dr. Nikolaus Klehr pflegt nicht nur seine Kritiker zu verklagen, er wird auch ganz gerne einmal selbst verklagt – oder gar angeklagt. Derzeit krebst er am Salzburger Landesgericht rum, wo man ihm den Prozess macht und gewisse Dinge klehren möchte. Doch in Österreich erklehrt der Mann gar erstaunliches:
Seine Methode zur Krebsbekämpfung sei eben nicht Schulmedizin, sondern „alternativ“.
liest man bei Chiemgau-Online. Das ist hochspannend, denn Dr. Klehr ließ in Hamburg ausrichten, er sei in der Fachwelt anerkannt, womit doch wohl nicht die esoterische gemeint war, oder?
Es gebe eben nicht immer für alles wissenschaftliche Beweise, meinte der Angeklagte. Er habe auch viele Erfolgsfälle vorzuweisen. Die werde er präsentieren, er sei jedenfalls kein Betrüger.
Ja, wie denn nun? Hatte der verehrte Kollege Dr. Krüger für Herrn Dr. Klehr denn nicht vorgetragen, die Methode sei „hochwirksam“?
Auch lastet der Staatsanwalt dem „Krebsarzt“ an, er habe die Patienten mangelhaft „über die nicht wissenschaftlich belegte Wirksamkeit“ seiner Behandlungsmethode aufgeklärt.
Es fehlt eigentlich nur noch, dass Herr Dr. Klehr auf Esowatch verweist, wo ja jedermann Kritik an der Klehrschen Methode nachlesen könne …
Bevor die ZK 24 durchdreht, distanziere ich mich mal von Chiemgau-Online, dem Salzburger Staatsanwalt und Dr. Klehr – man weiß ja nie …
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13. März 2012
Im Zusammenhang mit dem hier dokumentierten Wallraff-Fall wurde auch eine Zeitung auf Unterlassung einer Äußerung in Anspruch genommen. Den Unterlassunsanspruch begehrte eine GmbH in Liquidation, die ihr „unternehmenspersönlichkeitsrecht“ verletzt sah und für ihre Geschäftsehre kämpfte.
Das Landgericht Köln schloss sich jedoch der Meinung des Zeitungsverlags an. Eine GmbH, die liquidiert wird, könne nicht mehr zulässig Geschäfte tätigen, welche die Abwicklungsgesellschaft in eine werbende Gesellschaft umwandelten. Unter Berücksichtigung des Abwicklungszwecks der Liquidationsgesellschaft nach § 72 GmbHG dürfte jedenfalls für die Klägerin von den streitgegenständlichen Äußerungen schädigende Auswirkung nicht mehr vorliegen, so dass mit dem Widerrufsverlangen nicht eine Wiedergutmachung des Schadens, sondern eine Entschuldigung erstrebt wird. Neue Geschäfte dürfen nur insoweit abgeschlossen werden, als sie objektiv dem Abwicklungszweck dienen und subjektiv zu diesem vorgenommen werden.
admin •
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12. März 2012
Einigen Wikipedanten war aufgefallen, dass der kritische Journalist Marvin Oppong mal wieder zu einem Wikipedia-Thema recherchierte, diesmal für SPIEGEL-Online. Dies führte zu eigenartigen Abwehrreaktionen, wie man sie eher von angezählten Bundespräsidenten kennt. So wollte Wiki-Eminenz Achim Raschka über zwei bei der SPIEGEL-Gruppe beschäftigte Ex-Wikimedia-Funktionäre Informationen zur Recherche einholen und Druck ausüben. Hintenrum gilt Wikipedanten als normales Sozialverhalten.
Tatsächlich erhielten Raschkas V-Leute beim SPIEGEL Informnationen – allerdings zuerst falsche, die sie dann richtig stellen. Das mit dem Redaktionsgeheimnis scheint eher so ein unverbindliches Motto zu sein …
Heute nun erschien die Geschichte, wobei sich diese nicht gegen die Wikipedanten richtete, sondern gegen PR-Manipulationen von Konzernen. (Die Story erinnerte mich an meine Beteiligung am historischen Edit-War über einen Finanzvertrieb, der 2007 ebenfalls von SPON gewürdigt wurde!) Der Hysterie der reaktionären Wikipedanten war ohne Grundlage. Das hielt sie natürlich nicht von ihrem Bashing ab, sie können halt nicht anders.
Bei dieser Gelegenheit kam heraus, dass der vormalige 1. Vorsitzende und der nachgerückte ehemalige 2. Vorsitzende von Wikimedia e.V. bei der SPIEGEL-Gruppe nach wie vor an der Einbindung von Wikipedia-Inhalten arbeiten. Als Laie hätte ich mir ja vorgestellt, dass man da einmal ein Programmierung macht, ab und an nachbessert, und das war’s. Stattdessen haben die beiden da offenbar richtige Arbeitsplätze.
Wie hat man sich das vorzustellen? Wenn also jemand bei SPON in die Suchmaske etwas eingibt, erscheint das bei Kurt Jansson am Bildschirm. Der ruft daraufhin in ein Rohr Kommandos in den Maschinenraum, wo Michail Jungierek mit Kabeln und Steckern die Verbindung zur Wikipedia-Datenbank herstellt. Oder ist das so schlecht programmiert, dass man zwei Leute zur Wartung braucht? Sie bleibt rätselhaft, die Wikipedanten-Welt …