7. März 2014
Die Kollegin Frau Rechtsanwältin Werth hatte am Landgericht Münster eine einstweilige Verfügung gegen einen Reiterverein beantragt, der sich angeblich fehlerhaft geäußert hätte. Den Antrag wies das Landgericht Münster nunmehr jedoch zurück:
Das Gericht sah es nach der mündlichen Verhandlung nicht mehr als glaubhaft an, dass die Äußerung falsch verstanden werden könnte. Lauterbach hatte in der mündlichen Verhandlung erklärt, dass er die Äußerung nur in Verbindung mit der Klarstellung wiederholen werde, dass die Gutachten sich auftragsgemäß lediglich mit den technischen Möglichkeiten und Wahrscheinlichkeiten einer Kontaminierung des Pferdes über das Tränksystems des Stalls der Reiterin befasst haben, nicht jedoch mit den anderen Möglichkeiten der Kontamination des Pferdes über die Gitterstäbe zur Nachbarbox oder durch eine gezielte Medikation.
Sieht nach einem Kunstfehler im Unterlassungsantrag aus. (Das werde ich nur um Zusammenhang mit diesem Blogpost wiederholen …)
admin •
19:17 •
Abmahnung,
Allgemein,
Die lieben Kollegen,
einstweilige Verfügung,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
PR,
Pressefreiheit,
Verdachtsberichterstattung,
Zensur •
Comments (0)
5. März 2014
Vor 160 Jahren machte sich der britischen Journalist William Howard Russell sehr unbeliebt. Russell war nämlich, wenn man so will, der erste Kriegsberichterstatter. Sein Einsatzgebiet war 1854 die Krim. Bis dahin war es bei Kriegen in Europa üblich, dass die Geschichte im Nachhinein geschrieben wurde, während Russell per Telegraf für die Zeitungsleser quasi „in Echtzeit“ schrieb. Da Russel nicht mit Kritik am britischen Militär sparte, führte dieses 1856 die Militärzensur ein.
Dieser Tage wird auf und über die Krim wieder allerhand gelogen. Besonders peinlich file eine Propagandainszenierung auf, bei der ein und dieselbe Schauspielerin in fünf verschiedenen Rollen Ukrainerinnen darstellte. Wer von der Zuverlässigkeit der Medienwelt in Sachen Krieg geheilt werden möchte, dem empfehle ich unbedingt Phillipp Knightleys „The First Casualty“.
25. Februar 2014
Beim Lesen des heute veröffentlichten GCHQ-Dokuments “The Art of Deception: Training for Online Covert Operations” über die Zersetzungsmanipulationen des britischen Geheimdienstes musste ich trotz des widerwärtigen Themas mehrfach schmunzeln: Es geht um geheimdienstliche Täuschungsoperationen im Internet, die den Schlapphutschülern anhand des Schemas eines Zauberkunststücks erläutert werden. Diese werden aufgelockert durch Hinweise auf bekannte Zauberkünstler, die mit Geheimdiensten zu tun hatten.
Vor einem Jahrzehnt hatte ich Fachkreisen Biographien über exakt solche Zauberkünstler veröffentlicht, etwa über den angeblichen „War Magician“ Jasper Maskelyne oder eben John Mulholland (zudem ich gerade einen Dokumentarfilm berate). Mein speeniges Buchprojekt „Böse Zauberer“ müsste ich mal wieder angehen. Über gelegentlich zauberhafte Spionage habe ich neulich ein ePub bei HEISE mit dem Titel COLD WAR LEAKS. (Hier ein Mitschnitt einer Lesung mit der Mulholland-Story).
Einige der Beiträge sind mit Kartentricks illustriert. Nun ja, dafür reicht es bei mir noch … ;)
A Gambler’s Nightmare from Oguz Teoman on Vimeo.
23. Februar 2014
Die Pressesprecherin der Piratenpartei Deutschland (Berlin) beharrt noch immer tapfer darauf, dass die Identität der mäßig vermummten „Feme“ von Dresden nicht geklärt sei. Nahezu der Rest der Welt beurteilt dies offenbar anders. (Update: taz bleibt bei ihrer Behauptung. ;) ) Mit Verspätung von 69 Jahren detonierten Harris‘ letzte Blindgänger in der Piratenpartei: #Bombergate. Dem hallte ein sehr häßlicher Twitterstorm hinterher, bei dem es zu Schwerveletzten kam – mancher wurde in seinen Ansichten verletzt, mancher in seiner Würde. Jeder kann sich ein Bild davon machen, wie schnell insbesondere Berliner Weltverbesserungspiraten fähig sind, ihre Gesprächspartner als „Nazis“ zu bezeichnen.
Nachdem sich der Bundesvorstand gewisse Zeit mit einer Reaktion ließ, die dann eher halbherzig ausfiel, setzte ein Exodus etlicher bekannter Piraten ein, darunter ehemalige Bundesvorstände, ein amtierender Landesvorsitzender und ITler, die den Laden aufgebaut hatten. Die größten Landesverbände veröffentlichten daraufhin deutlich kritischere Stellungnahmen. Doch der Shitstorm der Trollhorden, die überwiegend in Berlin heimisch zu sein scheinen und bundesweit einzufallen pflegen, riss nicht ab – dafür der Partei-Orga der Geduldsfaden, so dass diese in Streik tat: #orgastreik!
Die „Sabotage“ von Kommunikationseinrichtungen war gerade in der für Netzneutralität kämpfenden Piratenpartei ein eher unerwarteter Schritt. Ungleich absurder fiel jedoch die Reaktion etwa der selbsternannten Anarchisten(!) aus, die mit Schadensersatzforderungen, Parteiausschlussverfahren und Strafrecht drohten – wie Anarchisten halt so sind … ;) Manche dem ultralinken Flügel zuzurechnende Helden sprachen auch noch den ehrenamtlichen IT-Arbeitssklaven das „Streikrecht“ ab, etwa die ideologisch besonders aufgeladenen JuPis. Absurder geht es nicht mehr. (Update: Doch, geht! Ein Antideutscher bemängelte in einer Stellungnahme schlechtes deutsch.)
Wie man es dreht und wendet: Orgastreik mag radikal gewesen sein, aber für viele, die eher eine sozialliberale Bürgerrechtspartei und nicht eine Anarcho-ultrafeministische MLPD 2.0 für Bildungsferne sein wollen, der letzte Schritt vor dem Austritt aus einer gekaperten Partei.
Während man gewisse Trolle ertragen, ignorieren oder blocken muss, möchte ich gerne einen Tweet für die Nachwelt konservieren. Die folgende „geistreiche“ Äußerung stammt nicht von irgendwem, sondern vom sich dem „linken Flügel“ zurechnenden Beauftragten für die Bundesparteitagsorga, der dort regelmäßig die Versammlungsleitung macht und gelegentlich in Selbstgerechtigkeit zu ertrinken droht:
Die Piraten hatten nach der Bundestagswahl den dysfunktionalen Bundesvorstand von Neumünster ausgetauscht – aber das sonstige schrille Personal beibehalten. Selbst notorische VersagerInnen behielten Einfluss. Keine Pointe.
Auch in Berlin gibt es durchaus zivilisierte und konstruktive Piraten, allerdings werden die kaum wahrgenommen. Leuchtendes Beispiel war Cornelia Otto, die für die Berliner ins Rennen für den Bundestag geschickt worden war. Doch ihre ruhige, freundliche und kompetente Art passte nun einmal nicht zur Trollhochburg. Am Freitag verließ sie nach langem Ringen mit sich selbst die Partei.
Schließlich trudelte auch aus Sachsen eine altklug belehrende Stellungnahme ein, die den Linksautonomen/Antideutschen/Ultrafemimimiwasweißich gefällig sein dürfte – brav. Keine ausdrückliche Äußerung kam bisher vom „LV Hollywood“ (Berlin), wo man sich um mangelnde Solidarität mit Dramaqueens sorgt – und lieber weiter Party macht. Die deutlichste Stellungnahme hingegen bot am Samstag schließlich der Landesverband Schleswig-Holstein. Well done! :)
admin •
02:19 •
Allgemein,
Beweise,
Internet,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
Politik,
PR,
Strafrecht,
Überwachung,
Verdachtsberichterstattung,
Zensur •
Comments (2)
13. Februar 2014
Letzte Woche hatte ich mir im Landtag NRW u.a. diese Expertenanhörung zur Situation der Wirtschaftspionage vor dem Hintergrund der Snowden-Leaks angesehen. Daniel Schwerd stellt ab Minute 37 unbequeme Nachfragen, warum dem für die Abmwehr von Wirtschaftsspionage zuständigen Landesamt für Verfassungsschutz scheinbar Informationen unbekannt sind, die jeder Interessierte in den Medien erfahren kann. Er spielte dabei auf den Vortrag von Jacob Appelbaum über die „Angry Neighbours“ genannten Werkzeuge an, mit denen anvisierte Systeme auch ohne Internetanschluss ausgespäht werden können.
Die Experten beurteilten die Spielräume des Staates zur Abhilfe als gering. Einer der Auswege sehen sie in Open-Source-Systemen.
Frank Markus Barwasser, besser bekannt als „Erwin Pelzig“, hat neulich in seiner satirischen Talkshow ernsthaft geleakt. Barwasser ist nämlich auch kein so großer Fan des Freihandelsabkommens, dass sicher nur zu unserem Besten hinter verschlossen Türen verhandelt wird. Wie man das so macht in Demokratien …
Barwasser bekam nun Protokolle gesteckt, wie krass da die Geheimhaltung läuft. Wer es noch nicht gesehen haben sollte, bitte mal machen.
Und nochmal zu Edathy:
Zum aktuellen Informationsstand, dass es sich wohl um sogenannte „Posing Pictures“ handeln soll, sowie zum Verhalten seiner „Parteifreunde“ hatte ich vorhin auf Telepolis geschrieben.
Die – nennen wir es mal – Pointe des Falles liegt eigentlich darin, dass Edathy bis 2009 Vorsitzender des Innenausschusses war und dann (als Nichtjurist) im Rechtsausschuss wirkte. 2008 war er dabei, als § 184b StGB überarbeitet wurde. Er hat also an dem Gummiparagraf mitgewirkt, der ihm jetzt verdachtsweise zur Last geworden ist.
Damals fügte man den bis dahin straflosen „Besitz“ von kinderpornografischem Material ein, sowie die Strafbarkeit sogenannter „Jugendpornografie“ und hantierte mit Begriffen wie „wirklichkeitsnahes Geschehen“. (Update: Offenbar war Besitz kinderpornographischer Schriften bereits seit 1993 strafbar, nicht nur das Verbreiten.) Der Besitz von Posing Pictures kann dann strafbar sein, wenn Kinder abgebildet werden, die ihre unbedeckten Genitalien oder ihr unbedecktes Gesäß „aufreizend zur Schau stellen”. Wann dies der Fall ist, wird in Evidenzfällen nachvollziehbar sein, dürfte aber noch einige Strafrechtler beschäftigen. Vermutlich kann so manch harmloses Foto von Kleinkindern im Planschbecken bei entsprechender Neigung Reize auslösen.
Apropos Gummiparagraf: 2011 hatte Edathy einmal die Vorratsdatenspeicherung(!) mit dem Argument(!) gefordert, ihm habe jemand unverlangt eine Plastik-Vagina zugesandt(!). Nun ist er ja selbst über alte Daten gestolpert, die ein Kreditkartenunternehmen quasi auf Vorrat gespeichert hatte …
Ein anderes Körperteil nahm Rechtsausschuss-Mitglied Edathy quasi in den Mund, als er einem Fotografen das kreuzweise Züngeln hieran empfahl – nachdem Edathy dessen Urheberrecht auf Facebook missachtet hatte. Pharisäertum ist Edathy also nicht unbedingt fremd. Im Bundestag allerdings werde ich ihn jedenfalls nicht vermissen.
Nichtsdestotrotz hätte auch für ihn die Unschuldsvermutung gelten müssen. Und wie der Kollege Vetter zu Recht anmerkt, ist es schon fragwürdig, wenn der Erwerb legaler Bilder ohne weiteres einen „Anfangsverdacht“ für illegale Bilder auslöst, auf den sich Hausdurchsuchungen stützen lassen. Ob die Staatsanwaltschaft wohl nichts Dringenders zu tun hat?
(Update: Selbstverständlich halte ich es für richtig, dass Kinderpornographie verboten ist.)
admin •
00:09 •
Allgemein,
Beweise,
Internet,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Persönlichkeitsrecht,
Politik,
Strafrecht,
Überwachung,
Verdachtsberichterstattung,
Zensur •
Comments (6)
12. Februar 2014
Bei den Meldungen zu Edathy lassen es einige Medien an Professionalität vermissen. Daher ein paar Anmerkungen:
Wenn die Behörden davon sprechen, es seien „Beweismittel sichergestellt“ worden, heißt dies nicht notwendig, dass tatsächlich Beweise gefunden wurden. Wird etwa eine Festplatte beschlagnahmt, weiß man zunächst einmal gar nicht, ob sie ergiebig ist.
Eine Zeitung meldet, die niedersächsische Justizministerin fordere von der Staatsanwaltschaft eine Erklärung, wie Fotos aus Durchsuchungen bei SPD-Politiker Edathy in die Öffentlichkeit gelangen konnten. Das wird sie so vermutlich nicht gefordert haben, denn die Fotos hatte die Lokalzeitung eigenmächtig durchs Fenster gemacht. Den Tipp zur Razzia hatte die Presse nach eigener Aussage nicht aus staatlichen Kreisen, sondern aus solchen der Landes-SPD bekommen. (Ob man einem so geschwätzigen Journalist wohl noch mal etwas leaken möchte …?)
Wenn die Staatsanwaltschaft sagt, dass sie Edathy wie jeden anderen auch behandelt, ist das juristisch korrekt, da Edathy aus eigenem Entschluss seinen Status als Mitglied des Bundestags aufgab, mithin keine Immunität mehr beanspruchen konnte. Angeblich soll eine Aufhebung bevorgestanden haben. SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Christine Lambrecht verbreitete etwas von „schwerwiegenden Vorwürfen“, anstatt die Justiz ihre Arbeit machen zu lassen.
Zur Unrechtmäßigkeit des Wohnungsfotos hatte ich bereits etwas gesagt.
Zur Sach- und Interessenlage, ob Geheimdienste hinter den Anschuldigungen stecken könnten, kommentiert Fefe vom Chaos Computer Club. Es geht übrigens weniger darum, ob man ihm etwas in seinen Bereich untergeschoben hat, sondern darum, dass verdächtige Downloads mit Edathys IP-Adresse in Verbindung gebracht werden. Bildlich gesprochen: Während einem früher egal sein konnte, ob in China ein Sack Reis umfällt, kann es heute zur sozialen Ächtung ausreichen, dass jemand im Ausland eine Datenspur behauptet.
11. Februar 2014
Die Zeitung DIE HARKE „rechtfertigt“ ihr Foto, das ihr Reporter von einer Balustrade aus durch das geschlossene Fenster von Edathys Wohnung gemacht hatte. Laut SPIEGEL ONLINE/Reuters will die Zeitung dennoch an Inhalt und Bebilderung des Artikels festhalten:
„Ja, wir bleiben bei unserer Darstellung“, sagte Autor Reckleben der Nachrichtenagentur Reuters – obwohl der frühere Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses mittlerweile juristische Schritte angekündigt hat. „Die Strafanzeige sehe ich gelassen, da hat er keine Chance“, sagte Reckleben weiter. Edathy sei „kein kleiner Bürgermeister“, sondern „eine veritable Person der Zeitgeschichte“.
Reckleben wird seine Rechtsmeinung wohl etwas relativieren müssen. Auch „Personen der Zeitgeschichte“ sind kein Freiwild, ebenso wenig deren private Räumlichkeiten.
Ein Berichtsinteresse der Öffentlichkeit wird sich für das fragliche Foto kaum begründen lassen, denn dort ist weder Edathy noch irgendetwas zu sehen, was mit den Vorwürfen zu tun haben könnte. Das Zimmer ist von der Privatsphäre geschützt, da es nicht ohne Hindernisse eingesehen werden konnte. Damit liegt mit einiger Sicherheit ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Herrn Edathy vor.
Auch der Pressekodex dürfte verletzt sein:
Ziffer 8 – Schutz der Persönlichkeit
Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung. Ist aber sein Verhalten von öffentlichem Interesse, so kann es in der Presse erörtert werden.
Zutreffend ist allerdings die Einschätzung, was den strafrechtlichen Vorwurf betrifft. So wäre eine Fotografie von Edathys Wohnung nur dann nach § 201a StGB strafbar, wenn dort Personen abgelichtet werden, die zum Schutzkreis der Vorschrift gehören. Abgebildet wurden aber nur Staatsanwälte und deren Hilfspersonen, die gerade nicht die häusliche Abgeschiedenheit einer Wohnung wahrnehmen.
Auf den Aufnahmen sind allerdings künstlerische Bilder an der Wand zu sehen. Sofern der Künstler diese noch nicht offiziell veröffentlicht hat, wozu eine privates Aufhängen in der Wohnung nicht notwendig zählt, dann könnte ein Eingriff in § 12 Abs. 1 UrhG vorliegen.
admin •
20:10 •
Allgemein,
Fotorecht,
Internet,
Medienrecht,
Persönlichkeitsrecht,
Politik,
Pressefreiheit,
Recht am eigenen Bild,
Strafrecht,
Überwachung,
Urheberrecht,
Verdachtsberichterstattung •
Comments (3)
„Ich gehe davon aus, dass die Unschuldsvermutung auch für mich gilt. Ein strafbares Verhalten liegt nicht vor.“
Mit diesen Worten verteidigte sich Herr Edathy (SPD), der vor wenigen Tagen sein Bundestagsmandat so plötzlich aus angeblich gesundheitlichen Gründen niedergelegt hatte. Zu Recht beschwert er sich darüber, dass bei seiner Hausdurchsuchung die Presse dabei war, die etwa darüber berichten konnte, dass die dort präsente Staatsanwältin u.a. für Sexualstraftaten zuständig ist.
Das Thema Unschuldsvermutung interessierte Edathy allerdings nicht so sehr, als es um die Vorratsdatenspeicherung ging, die er so vehement verteidigte. Die aber bedeutet nichts anderes als die Aufgabe der Unschuldsvermutung an uns allen. Wenn man dieser Tage sieht, dass bereits Kontakte zu angeblichen „Terroristen“ und der Besitz eines gebrauchten Handys eines Verdächtigen dazu führen können, dass unsere amerikanischen Freunde ihren Drohnen den Abschussbefehl auf den georteten Besitzer geben, kann man schwerlich bestreiten, dass Metadaten tödlich sind.
Wer gefährlich ist, der soll gezielt verfolgt werden und ein faires Verfahren bekommen – so wie Herr Edathy es für sich einfordert.
Ein faires Verfahren darf übrigens auch nicht die – auf den ersten Blick paranoid erscheinende – Möglichkeit außer acht lassen, dass auf Rechnern kompromittierendes Material untergeschoben wird. Genau so etwas etwa kann und macht nämlich die NSA (auch wenn ich das im vorliegenden Fall für sehr unwahrscheinlich halte).