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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


11. Juli 2014

NSA: Die Medien gutieren Staatstheater

 

Die „Berichterstattung“ über die Reaktion der Bundesregierung auf den jüngsten Spionageskandal zeigt einmal mehr, wie unbrauchbar unsere eingetaktete politische Journaille arbeitet. Von mir aus könnte man die meisten Hauptstadtjournalisten gleich mitausweisen.

Da wird gejubelt, dass endlich mal – erstmals seit 70 Jahren Kolonialismus – ein CIA-Resident faktisch des Landes verwiesen wird. Angeblich sei man in Washington peinlich berührt. Es wird kritiklos berichtet, dass Deutschland die Zusammenarbeit mit der NSA erst einmal auf Eis lege.

B*******!

  • Ob der örtliche CIA-Aufseher bleibt oder ausgetauscht wird, spielt nicht die geringste Rolle. Das ist nichts weiter als psychologisches Symboltheater.
  • Solange im Dagger Complex über 1.000 SIGINT-Spione weiterhin ihre Arbeit verrichten und in Wiesbaden mit deutschen Steuergeldern(!) ein neues NSA-Abhörzentrum errichtet wird, ändert sich an der Überwachungspraxis genau gar nichts.
  • Angesichts der „Abhängigkeit“ deutscher Behörden vom Schatz der NSA und der im NATO-Statut verbrieften „Sicherheitsinteressen“ der in Deutschland stationierten US-Truppen ist eine Abkehr von einer Zusammenarbeit mit US-Diensten faktisch ausgeschlossen.
  • Die Behauptung eines Geheimdienstes, er würde dies und jenes nicht machen, ist ohne Überprüfbarkeit nichts wert.
  • Gestern wurden wieder von einer Drohne aus sechs Menschen getötet, vermutlich vom Operationszentrum in Ramstein Airbase aus. Das ist nach wie vor eine (nicht rechtlich, aber der Rechtspraxis nach faktisch) „exterritoriale“ Kolonie der USA. Die sechs Toten haben es allerdings nicht prominent in die Nachrichten geschafft.
  • In den USA interessiert sich für die deutschen Befindlichkeiten kein Mensch. Das US-TV berichtet über das Ausland nur, wenn dort irgendein Krieg ist.

Hinter den Kulissen geht die Arbeit weiter wie eh und je. Der CIA-Ami wird in seiner Community als Held empfangen werden, der patriotisch den Kopf hingehalten hat. Vielleicht bekommt er einen „Oliver North Orden“ oder so.

 

8. Juli 2014

William Binney über die NSA

https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=lq_Df0VMtfg

 

Letzte Woche war ich bei der 4. Netzpolitischen Soirée der GRÜNEN in Berlin, wo es um den NSA-Untersuchungsausschuss ging. Angekündigt waren u.a. der Präsident des Inlandsgeheimdienstes, der sich unseren Fragen auf einem Podium stellen sollte. Allerdings mussten er sowie Konstantin von Notz wegen einer überraschenden Sitzung im Parlamanetarischen Kontrollgremium kurzfristig absagen – am Folgetag erfuhren wir, worum es wohl gegangen sein dürfte, nämlich den CIA-Maulwurf, der ebenfalls Interesse am NSA-Ausschuss hatte.

Die Programmänderung hatte jedoch den Vorteil, dass Whistleblower William Binney nun die ungeteilte Aufmerksamkeit erfuhr. Binney ist nichts weniger als einer der Architekten der heutigen NSA. Er gilt als einer der besten Codeknacker der Welt und hatte 6.000 NSA-Techniker unter sich. Binney schätzt den aktuellen SIGINT-Etat auf etwa 100 Milliarden – und hält die NSA zur Terrorbekämpfung nahezu für sinnlos, allerdings für totalitär. Es dürfte schwierig sein, einen solch hochkarätigen Zeugen als „antiamerikanisch“ oder als „Verschwörungstheoretiker“ abzutun.

Unmittelbar vor der Veranstaltung sagte Binney im NSA-Ausschuss aus, wo es die Christdemokratien fertig brachten, den erhofften Stream aus dem NSA-Ausschuss zu zensieren. Umso mehr Aufmerksamkeit möge daher dem obigen Video zuteil werden. ;)

30. Juni 2014

NSA löst POEBEL auf

 

Wie die NSA gestern bekannt gab, wird die Einheit zur Beobachtung der Social Media der Berliner Piratenpartei (Pirate Observation Entity for Berlin Extremists feat. Lauer – POEBEL) nunmehr aufgelöst. Die Auswertungsabteilung in Fort Meade war die kostspieligste ihrer Art: Eine automatisierte SocInt-Analyse etwa der Twitter-Konversation von Berliner Piraten war nicht möglich, da diese keiner Logik folgt und nicht einmal Organigramme möglich waren, wer mit wem wirklich redet. So mussten rund um die Uhr deutsche Muttersprachler die Tweets und DMs von Berliner Piraten lesen, wobei das psychologisch betreute Team streng darauf achtete, pro Person eine maximale Tagesdosis von 30 Minuten nicht zu überschreiten. Trotz zweithöchster Besoldungsstufe hatte die NSA größte Schwierigkeiten, freiwilliges Personal zur Lektüre von Berliner Tweets zu finden, so dass sie am Schluss hierzu Häftlinge zwangsverpflichtete.

POEBEL und die hierdurch ermöglichten Zersetzungsmaßnahmen gelten als mit die größten Erfolge der US-Geheimdienste der letzten Jahre. So konnte man erfolgreich eine Bürgerrechtspartei durch provozierte Selbstbeschäftigung daran hindern, gegen den Überwachungsstaat Stimmung zu machen. Im für die NSA kritischen Snowden-Jahr, in das ausgerechnet die Bundestagswahl fiel, hatte die diskreditierte Piratenpartei keine Stimme mehr von irgendwie messbarem Gewicht. Die seit 2012 unter eine Dauerführungskrise leidende Partei war von Berliner Piraten auf der Verwaltungsebene kontrolliert und vor allem in den Medien repräsentiert worden, obwohl die Handelnden gar nicht repräsentativ waren.

Wie sich am Wochenende zeigte, fielen von Berlin protegierte Kandidaten, so sie denn nicht freiwillig zurückzogen, gnadenlos durch. Spontankandidat Christopher Lauer scheiterte an einer Formalität, die er vor zwei Jahren selbst etabliert hatte: So hatte er eine Urkunde mit erforderlichen Unterstützerunterschriften nachträglich manipuliert, im Video ab Minute 39.

Nach den Erfahrungen der letzten Jahre hatte sich beträchtliche Anzahl an Piraten in den anderen Bundesländern nicht entmutigen lassen und binnen Monaten eine alternative Versammlungsleitung aufgebaut. Undemokratischen Methoden begegnete man souverän mit demokratischem Verhalten. Machtverlust schmerzt, in einer Demokratie ist Wechsel jedoch der Normalfall.

In gewisse Verlegenheit geraten nun die Hauptstadt- und Twitter-Journalisten, die im Bundestagswahljahr fast durchgehend auf Berliner Filterbubbles und journalistische Echochambers hereinfielen. Eine bundesweit agierende Partei wurde bemerkenswert selektiv wahrgenommen und in einer Weise dargestellt, bei der man sich für seine Mitgliedschaft bisweilen sehr schämen musste. Wie sich jedoch an den Manipulationsversuchen im Vorfeld des Bundesparteitags zeigte, wo man es mit Zensur, Nichtakkreditierung unerwünschter Piratenpresse und trickreichem Ausschluss von Mitgliederrechten versuchte, waren viele der an Machtpositionen gerutschten Personen keine Piraten, sondern verblendete Ideologen. Allerdings keine echten Linken, denn Linke achten Arbeit und beweisen Solidarität, die auch aus Geben besteht.

Nachdem die Wirkmacht des Landesverbands Berlin am Wochenende auf Normalmaß zurückgefahren wurde, erhofft sich die NSA keinerlei verwertbare Erkenntnisse mehr, die eine tagesaktuelles Monitoring der Berliner Filterbubble rechtfertigen. Diese wird fortan bei der NSA nur noch wie Angry Birds-SocInt auf Vorrat gespeichert, interessiert aber niemanden mehr.

27. Juni 2014

KOMPASSGATE – Thorsten Wirth pullt eine Streisand

 

Wer hätte das gedacht? Piraten-Ex-Vorsitzender Thorsten Wirth und seine Getreuen machen jetzt die Streisand.

Nun wäre es ja durchaus nachvollziehbar, wenn Wirth sein unfassbar peinliches Interview mit dem Weser-Kurier wieder einfangen wollte. Das bislang einzige Politiker-Interview in dieser Liga wurde 2010 zwischen einer Geisterbeschwörerin und Uwe Barschel geführt. Doch Wirth ärgert sich nicht über seinen Missgriff, sondern will dem im Piratenumfeld erscheinenden KOMPASS am Zeug flicken.

Der KOMPASS nämlich hatte zum kommenden Bundesparteitag eine Sonderausgabe gebracht, in der er das Wahlsystem erklärt und die bis dahin bekannten Kandidaten vorstellt. Der Umstand, dass die Unwählbaren mit „Wahlempfehlung des progressiven Flügels“ gekennzeichnet sind, liegt in der Natur der Sache und ist zudem eine Frage der subjektiven Perspektive bzw. Hirnmasse. Die Darstellung ist fair und ausgewogen, presserechtlich jedenfalls nicht zu beanstanden.

Doch die Freiheit von Informationen, Meinung und Presse missfiel dem Piraten(?) Wirth offenbar, und da er sich kein Unrechtsanwalt leisten wollte, der dann zum Landgericht Hamburg tapert, musste der Partei-Justiziar seine Künste beweisen. Der verlangte zunächst vom KOMPASS eine „Gegendarstellung“, und zwar online und sogar in der aktuellen(!) gedruckten Ausgabe. Der KOMPASS gewährte eine solche in der online-Fassung, und zwar hauptsächlich deshalb, damit auch jeder weiß, mit welchen „Piraten“ man es zu tun hat. Was von dem Gebaren des Justiziars zu halten ist, habe ich hier seziert.

Doch die Online-Gegendarstellung reichte den Wirthsleuten nicht, auch die Print-Ausgabe sollte mit der „Gegendarstellung“ versehen werden. Natürlich hat der KOMPASS, vertreten durch Kompa, eine abgeforderte Erklärung höflich abgelehnt und wird nichts in seine aktuelle Ausgabe einfügen.

Während der Halbzeitpause des gestrigen Spiels zwischen Deutschland und den USA nun schickte der tapfere und wohl etwas erregte Justiziar gleich dreimal ein Fax, in dem „die Piratenpartei Deutschland“ auf ihr Hausrecht auf dem kommenden Bundesparteitag in Halle an der Saale am 28. und 29. Juni hinweist und dem Herausgeber das „Verteilen von Druckerzeugnissen“ untersagt.

Ich habe Zweifel, ob der Justiziar tatsächlich in Vertretungsmacht der Piratenpartei handelt, denn Zensur ist eigentlich etwas, bei dem wir dagegen waren. Die Ausgabe des KOMPASS ist sachlich nicht zu beanstanden. Der Justiziar hat mir weder einen Beschluss eines gegenwärtigen Entscheidungsträgers vorgelegt noch glaube ich, dass die am BPT für das Hausrecht zuständige Versammlungsleitung mit dieser Zensur einverstanden sein wird. Entgegen anderen Verfahren hat mir der Justiziar auch keine Vollmachtsurkunde vorgelegt, weshalb ich auf diesem Wege das Anliegen nach § 174 Satz 1 BGB zurückweise.

Der plumpe Zensurversuch geht allerdings wie stets etwa auch bei der TITANIC ins Leere: Die Auflage des KOMPASS ist bereits ganz überwiegend verteilt. Vor der Halle kann Wirth das Verteilen nicht untersagen. Da ein solches Verbot nur das Verteilen durch den Herausgeber verbietet, darf jeder Pirat erhobenen Hauptes mit seinem KOMPASS in die Halle einmarschieren – oder auch mit einem Stapel, falls andere Papier-affine Piraten lesen wollen, was Wirth ihnen zensieren will.

Ob es die Wirthsleute schaffen, rechtzeitig zum BPT Internetsperren zu installieren, um ein digitales Einsickern des KOMPASS zu verhindern, wird man sehen. Wer nun denkt, dass Piraten-Babo Thorsten Wirth nicht mehr tiefer sinken könnte: Das nächste Gate wird noch im Laufe dieses Tages bekannt gegeben. Stay tuned! Um das Warten zu überbrücken, hier ein Rahmenprogramm:

UPDATE: Für den BPT14.2 wurde eine Hausordnung vorbereitet, die allgemein das Auslegen und Verteilen von Druckerzeugnissen verbietet. Kann man machen. Aber gegenüber einem bestimmten Herausgeber willkürlich im Vorfeld ein konkretes Verbot auszusprechen, ist Zensur.

 

26. Juni 2014

Klinsmann und das Presserecht

Heute titelt die BILD-Zeitung mit Jürgen Klinsmann, einem langjährigen Prozessgegner des Axel Springer Verlags. Und diesmal ist man in der komfortablen Lage, auf einen gemeinsamen „Gegner“ zu verweisen, denn Klinsmann trainiert bekanntlich die US-Mannschaft im heutigen Spiel gegen die deutsche Elf.

Die BILD-Zeitung maßt sich seit Jahrzehnten an, mitzubestimmen, wer Kanzler oder Bundestrainer wird usw.. Wer was werden will, der muss mit BILD tanzen. Wollte Klinsmann aber nie. Von Anfang an schirmte er sein Privatleben ab, so wie es jedem zusteht. Im Gegensatz zu Lothar Mathäus, der BILD zuverlässig mit Boulevard-Käse versorgte. 1996 musste Mathäus gehen, offenbar auch auf Betreiben von Klinsmann.

Während der EM 1996 in England griff die BILD-Zeitung einen Besuch der Nationalelf in einer Hotelsauna auf, wo die Deutschen im Adamskostüm aufliefen – auf der Insel hält man nämlich in der Sauna Bekleidung für zweckmäßig. Durch ein Foto entstand der Eindruck, als wäre Klinsmann entsprechend freizügig durch das Hotel marschiert. Klinsmann erstritt für diesen Jux von BILD 25.000,- €, die er spendete.

Als Gerüchte über Klinsmanns Privatleben auftauchten, griff diese während der WM 1998 etwa Harald Schmidt auf, der aus vermeintlicher Sicht von Mathäus das „geheime WM-Tagebuch“ servierte und ihm satirisch „Zitate“ wie „Warmduscher“ und „Schwabenschwuchtel“ in den Mund legte. Das fand der DFB nicht witzig und erstritt von Schmidt eine Unterlassungserklärung.

Anders als seine Vorgänger lieferte Klinsmann auch keine Mannschaftsaufstellung im Voraus an BILD, alle Journalisten bekamen die Infos gleichzeitig. „Grinsi-Klinsi“ blieb auch in den Folgejahren unfreiwilliger Dauergast bei BILD, wie das BILDblog dokumentiert. Selbst Auswandern in die USA nutze nichts.

2009 fand Klinsmann einen neuen Gegner: die TAZ, die ihn satirisch an Kreuz schlug. Das Landgericht München meinte allerdings, dass auch einem gläubigen Christen so etwas zuzumuten sei, ebenso das Oberlandesgericht.

Egal. Wichtig is auf`m Platz!

25. Juni 2014

Luxemburger Bombenleger-Prozess geplatzt

 

Da ich am Wochenende ohnehin in der Gegend war, machte ich am Montag erneut einen Abstecher nach Luxemburg, um Impressionen des Bommeleeër-Prozesses aufzunehmen. Leider stand ich vor verschlossenen Türen, weil die da ihren Nationalfeiertag begingen. Da wurde mir klar, warum der Kollege Dr. Vogel meinte, der Dienstag wäre spannender … ;)

 

 

Heute nun ist das Verfahren am 176. Prozesstag geplatzt. Nunmehr nehmen sechs zum Teil hochrangige Gendarmen auf der Anklagebank platz, weil das Gericht mit dem Aussageverhalten der Staatsdiener nicht zufrieden war. Die „Gästeliste“ des „Jahrhundertprozesses“ war beeindruckend: Nicht nur Polizeichefs, Geheimdienstchefs und Ex-Staatschef Juncker, sondern sogar die Prinzen und deren Kindermädchen mussten in den Zeugenstand. Ein solches Verfahren würde ich mir auch für Deutschland wünschen.

5. Juni 2014

Anzüglicher Autofahrer

 

Im Januar 2010 hatte ich von einem freundlichen Italiener berichtet, der mich in Berlin spontan einkleiden wollte. Er brauchte allerdings damals zufällig ein bisschen Bargeld, weil er beim Spiel alles verloren hätte, nämlich für Benzin, um zum Gardasee zu kommen.

Letztes Jahr hatte sich ein Leser gemeldet und mitgeteilt, dass es der gute Mann in der Zwischenzeit bis nach München geschafft hätte.

Nunmehr höre ich von einem Leser, dass unser Freund sich wohl verfahren hat und statt am Gardasee in Frankfurt gestrandet ist:

Dem feinen Herren ist am heutigen Tage wieder ein ähnliches Missgeschick passiert, nach der Präsentation der handgefertigten Anzüge aus einer mir unbekannten aber wohl allen anderen bekannten italienischen Manufaktur ist er in Frankfurt auf üble russische Damen hereingefallen (sein O-Ton), die ihn in der Nacht um all sein Hab und Gut gebracht haben.
Nach meinem freundlichen Hinweis, wie er die Autobahn finden könnte, habe ich leider nur einen Anzug angeboten bekommen und der war a) eine Nummer zu klein und b) nicht mein Geschmack.

Bei 3.000,- Wert habe ich zwar gleich das Geschenk abgelehnt, aber als er mir von seinen Geldsorgen erzählt hat, habe Ich Ihm freundlich mitgeteillt, dass ich nun gar kein Interesse mehr habe. Schade nun werde ich nie herausfinden was ich hätte bezahlen sollen. Mein schlechtes Gewissen ist nun unermesslich, wenn ich hier lesen muss, dass ihm dies nun schon minimum drei mal in Deutschland passiert ist und immer in einer anderen Großstadt.

Beim nächsten Mal mache ich direkt ein Foto von ihm und ich hoffe, das alle anderen, die er anspricht, ebenso unhöflich sind.
Man hat es halt nicht leicht … Ich drücke ihm die Daumen! ;)
29. Mai 2014

Snowden erklärt, wie schnell Handys „geownt“ werden

 

Vor ein paar Jahren wurde mir zugetragen, was Geheimdienste so alles mit Handys anstellen könnten. Das klang damals alles ein bisschen nach Verschwörungstheorie. Experten bestätigten mir aber, dass sie keine Zweifel daran hätten, dass damals etliche Markenhandys serienmäßig mit einer heimlich eingebauten Backdoor ausgestattet waren. Es soll sogar möglich sein, dass man mit Eingabe einer bestimmten Telefonnummer innerhalb einer Funkzelle von jedem Handy aus entsprechende Handys abhören könnte, ebenso über das Mikrofon in der Umgebung geführte Gespräche. Da ich das nicht nachprüfen konnte, habe ich nicht darüber geschrieben.

NBC-Journalist Brian Williams befragte nun Edward Snowden, inwiefern etwa der russische Geheimdienst in sein iPhone eindringen könnte, etwa während des Besuchs der Winter-Olympiade in Sotschi. Snowden bestätigte, dass der Zugang zum angreifenden Telefonnetz ausreiche, um im selben Moment das Gerät zu „ownen“, also zu hacken und zu kontrollieren. Gut aufgestellte Geheimdienste wie die von Russland, China oder eben der USA könnten die Geräte sogar selbst anschalten. Ist ein Gerät erst einmal unter Kontrolle, kann der Angreifer selbstverständlich besuchte Websites nachvollziehen, Passwörter auslesen, Terminkalender ansehen …

Während früher die Geheimdienste das Problem hatten, ihre Wanzen über längere Zeiträume mit Strom zu versorgen, sind wir so hilfsbereit und laden unsere Smartphones regelmäßig auf. Und wir bezahlen auch noch selber für unsere mobile Überwachungswanze, die uns bis in die Schlafzimmer überwacht.

Ich kenne etliche Internetaktivisten, die aus Prinzip keine Handys benutzen. Das Minimum aber ist ein Aufklerber über der neuigierigen Kamera. In etlichen Ministerien müssen Handys am Eingang abgegeben werden. Selbst das Entfernen von Akkus wird nicht als ausreichend betrachtet.

Apropos: Liebe NSA, der aktuelle Akku meines Samsung macht es nicht mehr lange. Es wäre doch nur fair von euch, wenn ihr euch an den Kosten für einen neuen beteiligt. ;)

28. Mai 2014

Breites Entsetzen über Desinteresse der Behörden am NSA-Skandal

Das ZDF zeigte gestern den ersten Teil einer eingängigen Doku über den NSA-Skandal. Nachdem Generalbundesanwalt Runge – taktisch geschickt nach der EU-Wahl -nun bekannt gegeben hat, dass er nicht einmal Ermittlungen anstellen werde, fällt es selbst gestandenen Juristen schwer, die Contenance zu bewahren. Der Kollege Udo Vetter, den sonst wirklich nichts, aus der Ruhe bringt, benutzt sogar Kraftausdrücke. Ich selbst habe mich auf Telepolis in die Satire geflüchtet und sarkastisch eine Legalisierung des Rechtsbruchs angekündigt, die leider näher an der Realität ist, als einem lieb sein kann.

Letztes Jahr hatten Udo Vetter und ich in Berlin über die mögliche Kontrolle von Geheimdiensten in einem parlamentarischen Untersuchungsausausschuss gesprochen, den es nun inzwischen gibt. Gerne hätte wir dabei kompromisslos mitgewirkt. Der Kollege Prof. Härting greift heute am Bundesverwaltungsgericht die Mitteilungsfreudigkeit des BND an – ein spannender Test, ob die politischen Blockaden durch rechtsstaatliche Verfahren gebrochen werden können.

Inzwischen hat das ZDF berichtet, dass die enge Kooperation des BND mit der NSA seit 1974 besteht und beruft sich hierzu auf Informationen aus dem Nachlass von Ex-BND-Vizepräsident Dieter Blötz. Als das Material von Blötz vor Jahren aufgetaucht war, hatten die angefragten Journalisten abgewinkt. So diente es schließlich dem BND-Forscher Erich Schmidt-Eenboom als Fundgrube für seine Bücher, die ihm seinerseits die Überwachung durch den neugierigen Dienst einbrachte. Heute sendet das ZDF um 22.45 Uhr die Fortsetzung.

22. Mai 2014

Lila Bikini

 

Manchmal frage ich mich schon, was einige Leute so für Vorstellungen vom Medienrecht haben. So machte anscheinend ein Kollege einer Klägerin Hoffnung, sie könne von einer Boulevardzeitung eine Geldentschädigung verlangen, weil sie im Bikini auf ein Foto gerutscht war.

Während ein Unterlassungsanspruch mangels legitimen Berichtsinteresse der Öffentlichkeit am Dekolleté der Klägerin aussichtsreich war, hätte man sich die Klage auf Geldentschädigung und erst recht die Berufung sparen können. Den Geldentschädigungsanspruch (vulgo „Schmerzensgeld“) gibt es nur dann, wenn eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt, die anders nicht kompensiert werden kann. „Schwere“ Persönlichkeitsrechtsverletung? Bikini-Foto am öffentlichen Strand? Hallo?

Von „schwerer“ Persönlichkeitsrechtsverletung spricht man bei Bezug zu Sexualität, Indiskretionen und krassen Lügen usw.. Geld gibt es nur ganz ausnahmsweise. Sicher aber nicht bei situationsadäquater Bekleidung am Ballermann.

Nächster Versuch: Weil in dem Beitrag über einen ausgeraubten Fußballer berichtet wurde, der in „pikanter Frauenbegleitung“ gewesen sei, argumentierte die „bloßgestellte“ Klägerin, Teile der Leserschaft könnten die Veröffentlichung auch zum Anlass für Spekulationen darüber nehmen, ob es sich bei der Klägerin um eben diese handele. Hm … Sogenannte „Andeutungen“ kann man zwar nicht nur mit Text, sondern auch mit Bildern machen, die unzutreffende Schlussfolgerungen suggerieren. Eine solche scheint vorliegend so zwingend aber nicht gewesen zu sein. Da sich die Klägerin nicht auf den realistischen Unterlassungsanspruch beschränkte, hat sie sich nun unnötige Prozesskosten produziert.

Noch rätselhafter als den untauglichen Geldanspruch finde ich allerdings, dass in dem Urteil die Farbe des Bikinis genannt wurde. Eine Relevanz dieses Details wäre mir bislang nicht aufgefallen. Mich hätten in dem Zusammenhang andere Dinge mehr interessiert … ;)

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 14.05.2014 – 6 U 55/13

UPDATE (24.04.2015): Der BGH hat die Entscheidung bestätigt.