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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


17. August 2011

Digitale Gesellschaft e.V. – Lobbying für Netizens

Als sich dieses Jahr der Verein „Digitale Gesellschaft“ formierte und einen etwas holprigen Start hinlegte, war mir nicht so ganz klar, was diese neue Initiative genau sollte. Interessenvertretung in Sachen Netz und Gesellschaft wurde bereits vom Chaos Computer Club, der Piratenpartei und diversen Gruppierungen in Sachen Datenschutz abgedeckt.

Die Präsentation von Markus Beckedahl (netzpolitik.org) auf dem CCCamp hat mich jedoch überzeugt, dass es insoweit doch eine Lücke gab, die nun von sehr kompetenten Leuten geschlossen wurde. Der Chaos Computer Club ist in den letzten Jahren sehr auf seine Neutralität bedacht und laut Beckedahl auch nicht rund im die Uhr für Medienvertreter etc. erreichbar. Die Piratenpartei ist noch eher auf dem Weg zu einer Partei, die auch jenseits ihrer Mitglieder und Wähler ernst genommen wird. Letztlich griffen die Medien bei ihrer Suche nach Internetexperten so häufig auf Sascha Lobo zurück, dass es sogar den nervte. Es ging also nicht etwa um Konkurrenz um die Lufthoheit zu Netzthemen, sondern darum, diese Nachfrage durch Gründung einer Organisation am Medienstandort Berlin in professionelle Bahnen zu lenken.

Da Markus Beckedahl ohnehin ständig als Interviewpartner zu Netzthemen angefragt wurde, war es durchaus ein logischer Schritt, die Gründung einer solchen Initiative in die Hand zu nehmen. Erfahrung mit PR und charmantem Krawallmachen hat er ja schon reichlich und weiß, wie die Medienvertreter ticken. Die von ihm angesprochenen Leute sind in der Internet-Szene durchweg gestandene Leute, gehören häufig den oben genannten Organisationen an. Hatte die Digitale Gesellschaft bei ihrer nahezu konspirativen Gründung laute Kritik der Netzgemeinde provoziert, so haben wir mit der Digitalen Gesellschaft nun eine Pressure Group, welche den Internetnutzern ein Gegengewicht zur Urheberrechtslobby bietet. Wer die Interessen der Netizens souveräner als die DiGiGes vertritt, der möge vortreten!

8. August 2011

Hat Dieter Gorny verstanden?

Zum Thema GEMA und Youtube hat Musikindustrie-Lobbyist Dieter Gorny begriffen, dass zumindest die eigenen Interessen von der gegenwärtigen GEMA-Politik eher nicht gefördert werden.

5. August 2011

Fliesharing-Abmahnanwalt-kritisches YouTube-Video von Solmecke wieder online

Dies ist das Video des Kollegen Solmecke, das die freundlichen Abmahnkanzlei Nümann Lang via Landgericht Köln zensieren ließ. Das OLG Köln hat den Spuk jetzt beendet. Den Kollegen Stadler hatte die Abmahnkanzlei auch zu gängeln versucht. Beim Kollegen Nümännchen bedanken wir uns für die nunmehr generierte Rechtssicherheit, über seine Praktiken berichten zu dürfen …

Via RA Seidlitz und Archivalia.

23. Juli 2011

David Copperfield mahnt Harry Potter ab

http://www.funnyordie.com/videos/1165eb5edb/david-copperfield-vs-harry-potter?playlist=featured_videos

Der US-Magier David Copperfield fühlt sich von Harry Potter seines geistigen Eigentums beraubt und hat daher Autorin Janne K. Rowling eine Abmahnung geschickt. Ob er schon einen Anwalt hat? Hm, ich muss mal alte Kontakte aufwärmen …

20. Juli 2011

Bette Midler ./. Lady Gaga: Die kleine Meerjungfrau

Die für ausgefallene Textilien bekannte Sängerin Lady Gaga tritt u.a. auch als Meerjungfrau auf und jemand in ihrem Team kam infolge der Gehbehinderung auf die nicht fernliegende Idee, sich an Land mit einem Rollstuhl zu behelfen.

Diesen Einfall hatte man allerdings schon 30 Jahre früher im Team von Bette Midler, weshalb die Diva zu fauchen begann. Ein Rechtsstreit zeichnet sich jedoch nicht ab.

Hierzulande jedenfalls hätte Midler auch keine Chance, denn bloße Ideen Gags, Kniffe usw. erreichen nicht die erforderliche Schöpfungshöhe, als dass man von einem Werk im Sinne des  § 2 UrhG sprechen könnte. Sofern die eigentliche künstlerische Leistung keine sklavische Nachahmung und auch kein fremder Ruf ausgebeutet wird, sind solche Ideen nicht schützbar – denn andernfalls müsste jeder Künstler eine unverhältnismäßige Recherche anstellen, bevor er die Bühne betritt. Auch würden durch solche Monopole Fortschritt und Weiterentwicklung in der Kunst behindert.

Mich erinnert der Fall an einen von mir betreuten Rechtsstreit, in dem ein Bauchredner dem anderen den Mund verbieten wollte. Konkret ging es um eine Bauchrednerpuppe in Form eines Kakadus, dessen Schnabel aufklappte und einen Fisch zum Vorschein brachte, der sich ebenfalls zu Wort meldete. Wir argumentierten damals, dass schon das Konzept „Fisch in Kakadu-Schnabel“ von der Natur vorgegeben und damit naheliegend sei und die Idee, Lebewesen in anderen Lebewesen reden zu lassen, bereits seit der biblischen Geschichte von „Jonas im Wahl“ schwerlich noch Originalität beanspruchen könne. Nachdem dem Anspruchsteller dieser Zahn gezogen war, fanden die Parteien schnell zu einer Einigung.

16. Juli 2011

Belgische Zeitungsverleger schießen Eigentor gegen Google

Mein Blogger-Kumpel Fefe, der seinerzeit gegen eine Zeitungsverlag das heute legendäre Paperboy-Urteil erstritt und damit Dienste wie „Google News“ in Deutschland erst möglich machte, weist heute auf eine Farce in Belgien hin.

Belgische Verleger hatten Google aus Sorge um ihr Urheberrecht das Verbreiten ihrer Nachrichten untersagen lassen. Google setzte das Urteil um, mit der Folge, dass die betroffenen Zeitungen jetzt in der Google-Sphäre unsichtbar sind. Und jetzt jammern diese genau Leute über „Boykott“

Ich würde die Entscheidung „Paperboykott“ nennen! :-P

20. Juni 2011

Gerichtsfete

Diese Einladung u.a. an die Freunde der Hamburger Justiz zum Sommerfest am Sievekingplatz erinnerte mich an ein Erlebnis letzten Monat am Landgericht Köln. In Kölle bekommt man einstweilige Verfügungen besonders schnell, die Zusendung der Antragsschrift hingegen kann schon einmal etwas dauern. Montags vorab per Fax Antragsschrift abgefordert. Montags drauf noch immer nicht da. Telefonische Begründung: Freitag war Gerichtsfete, die hatte vorbereitet werden müssen. Mittwochs war das Ding dann da. Vorab faxen macht man aus Prinzip nicht. Für digital agierende Menschen ist das alles schwer begreiflich …

Tja, in Köln versteht man es halt, zu feiern. Als in den Hochzeiten der RAF mal das in Köln ansässige Bundesamt für Verfassungsschutz in den bislang größten Alarm versetzt wurde, war es nicht einsatzfähig: Es war damals Rosenmontag …

Was die Hamburger betrifft, werde ich die Einladung zum 19.08. in der Grundbuchhalle, in deren Gebäudeabschnitt auch die ZK 24 residiert, vermutlich nicht wahrnehmen. Vielleicht lädt mich aber die ZK 8 noch zum Nachtreffen ein, weil möglicherweise die eigenmächtige Wiedergabe des Plakats mit der Graphik nicht konform mit dem gegenwärtigen Urheberrecht sein könnte. Ich habe schon mal einen urheberrechtlichen Prozess gesehen, in welchem ein Graphiker ein Logo abmahnte, das aus nichts weiter als einer Note bestand. Die obige Graphik könnte die erforderliche Schöpfungshöhe nach § 2 UrhG erreicht haben, falls sie nicht ohnehin aus vorbestandenen Icons generiert wurde. Nos risk, no fun … ;)

9. Juni 2011

Kommentar zu kino.to-Razzien

Etliche der bloggenden Juristen haben sich gestern zu den europaweiten Razzien bei den Leuten hinter und im Dunstkreis von kino.to geäußert. Spannend ist die Frage, inwiefern der Abruf eines Streams eine urheberrechtsrelevante Handlung darstellt, was unterschiedlich bewertet wird und insbesondere nicht gerichtlich geklärt ist. Eine gewisse Einigkeit besteht, dass die Behörden wohl Besseres zu tun haben werden, als den Betrachtern von Streams strafrechtlich nachzugehen. Nicht einmal Filesharer und sonstige private „Raubkopierer“ haben heute strafrechtlich etwas zu befürchten, denn die Gefängnisse sind ja schon mit Schwarzfahrern voll.

Die Piratenpartei hat natürlich eine vom Fall losgelöste, politische Herangehensweise. Sie sieht das (grenzwertige) Portal kino.to als Konsequenz gesetzgeberischen Versagens. Das aus analogen Zeiten stammende Urheberrecht sei noch immer nicht an digitale Realitäten angepasst worden. In der Diskussion wies jemand darauf hin, dass im Prinzip auch Youtube in einer ähnlichen Marktlücke operiere. Statt mit Razzien bestraft wurde Youtube von Google gekauft, die Existenz von Videohostern wird durchgehend als Bereicherung des Internets empfunden, dient insbesondere der Content-Industrie als Marketing-Instrument.

Im Heise-Forum wies jemand darauf hin, dass das die bei den Razzien federführende Polizeistruktur INES ursprünglich auf Bekämpfung von Korruption spezialisiert gewesen sei und schloss daraus, dass es wohl keine Korruption mehr gäbe, wenn INES Zeit für so etwas habe. Das mag polemisch sein, aber irgendwo ist da auch was dran. Ich habe noch nicht gehört, dass Lobbyisten den Schwarzfahrern in den Berliner Gefängnissen Gesellschaft leisten. Ob unsere Gesellschaft an selbsternannten „Zweitverwerten“ und ihren Konsumenten mehr krankt als an Lobbyisten, wage ich zu bezweifeln.

Zur Struktur von kino.to siehe dieses Interview (via telemedicus).

8. Juni 2011

Elektrischer Reporter zieht Musikindustrie den Stecker!

Der Elektrische Reporter hat einen Blick in die „Zukunft“ der Musikindustrie geworfen … ;)

16. Mai 2011

Hoeren über Urheberrechtsgeschichte

Vortrag from convoco.co.uk on Vimeo.

Prof. Hoeren, dessen Faszination für Internetrecht ich seit dessen Wechsel an die Uni Münster ca. 1996 verfolge, hat einen interessanten Vortrag mit Bezügen zur Geschichte des Urheberrechts gehalten. Übrigens: Der Mann, der sich um die Rechner der rechtswissenschaftlichen Fakultät Münster kümmert, Jens Seipenbusch, war bis zum Wochenende Vorsitzender der Piratenpartei Deutschlands.