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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


6. April 2016

Sechster Jahrestag des Hubschraubervideos

Ende 2009 lernte ich im Berliner Chaos Computer Club „Daniel Schmitt“ kennen, den damaligen deutschen Sprecher der scheinbar vielköpfigen Organisation WikiLeaks. Damals konnten nur politisch besonders Interessierte mit dem Projektnamen etwas anfangen. Über einen verschlüsselten Chat berichtete Daniel vor sechs Jahren aus Island, dass man nun etwas „ganz Großes“ vorhabe, dafür sogar eigens eine Website einrichte.

Das Hubschraubervideo, mit der eigenen Kamera des US-Militärs aufgenommen, zeigte schonungslos und unabstreitbar den Zynismus der Besatzungsmacht. Es wurde groß.

Doch die Folgen ernüchterten: Alle Verantwortlichen dieser Menschenhatz sind auf freiem Fuß, der Mensch allerdings, der das Video geleakt hat, sitzt in Haft. Friedensnobelpreisträger Obama ist nur ein sympathisch wirkenderer Bush. Statt aus Hubschraubern lässt Obama Menschen von Drohnen aus abballern.

Noch immer hat die Politik kein Whistleblowerschutzgesetz geliefert, so dass der Mensch, der die Panama Papers leakte, in Deutschland Strafrecht und Schadensersatzforderungen zu befürchten hätte.

Schon bald nach dem Hubschraubervideo begann es bei WikiLeaks zu kriseln. Die großartige Geschichte WikiLeaks lähmte sich mit  Selbstbeschäftigung und Egos.

Einige der Erfahrungen von damals haben mich zu meinem Politthriller Das Netzwerk inspiriert, der dieser Tage erscheint. Auch dort gibt es eine Whistleblowerwebsite, von der die anonymen Mitglieder nicht wissen, wer der andere ist – und ob man ihm vertrauen kann.

1. April 2016

Unterschied zwischen Satire und Schmähkritik

Der Kollege Jan Böhmermann, ehemals Schöffenrichter am Amtsgericht Köln, hat seit letztem Jahr mehrfach in seiner Sendung den „Scherzanwalt Christian Witz“ zu Gast. Das könnte mit dem Rechtsstreit um Lukas Tagebuch zu tun haben, das von Böhmermann stammt.

Gestern nun erklärte Medienrechtsexperte Böhmermann ab Minute 9:40 den TV-Zuschauern insbesondere in Istanbul den Unterschied zwischen Satire und Schmähkritik.

https://youtu.be/7Dh3do-l_oU?t=583

Ich distanziere mich von dem Inhalt dieses Videos. Nicht, dass das Landgericht Hamburg wieder auf die Idee kommt, ich würde mir durch Einbinden eines Videos da irgendwas zu eigen machen. Die geographisch geringe Distanz zu Böhmermanns Show ist schon kompromittierend genug, denn die wird nur 600 m entfernt hier in Köln-Ehrenfeld aufgezeichnet.

UPDATE: Bei YouTube ist das Video inzwischen verschwunden.

23. Februar 2016

Sorayas Erbe – und was Jörg Kachelmann davon bekommt

Gestern hat das OLG Köln geklärt, wer das Erbe der 2001 verstorbenen Prinzessin Soraya Esfandiary Bakthiary antreten darf. Nach der Prinzessin vom Pfauenthron ist das lex Soraya benannt, nämlich ein Gesetzentwurf von 1958, der unbotmäßige Berichterstattung über den ausändischen Staatsgast unter Strafe stellen sollte. Ein Verfahren in diese Richtung war am Landgericht Hamburg initiert worden. Diese Einschüchterung hatten sich die Redaktionen jedoch nicht bieten lassen.

Der Beitrag handelte übrigens von einem drohenden Putsch. Wie die Geschichte zeigt, war dies ein Frage der Zeit.

Spannender als das finanzielle ist Sorayas presserechtliches Erbe:

Soraya ging nämlich gegen ein erfundenes Interview vor und schrieb schließlich Presserechtsgeschichte, indem sie am Bundesverfassungsgericht zivilrechtlich eine so im Gesetz nicht vorgesehene Geldentschädigung durchsetzte. Nach 12 Jahren erwirtschaftete die Ex-Prinzessin 15.000,- DM. Wenn sich die Presse eines besonders schwerwiegenden Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht schuldig macht, der nicht anders kompensiert werden kann, gibt es seither einen Anspruch eigener Art auf Geldentschädigung. Man muss also keine Schmerzen oder Behandlungskosten derselben nachweisen, sondern kann die Verlage auch so um Bares erleichtern.

Aktueller Rekordhalter ist Jörg Kachelmann, der in der ersten Instanz am Landgericht Köln auf das 635.000,- € kam.

 

6. Februar 2016

Themenabend zum Fall Uwe Barschel

Seit Jahren befasse ich mich auf TELEPOLIS mit dem Ableben des Dr. Dr. Uwe Barschel. 2012 besuchte ich hierzu den ehemaligen leitenden Oberstaatsanwalt Heinrich Wille, der vergeblich die Aufklärung in diesem Fall betrieb und damals ein Buch veröffentlichte, das man lange verhindert hatte. Damals war zum 25. Todestag ein Film geplant, der jedoch nicht realisiert wurde.

Heute nun strahlt die ARD im Rahmen eines Themenabends den Spielfilm Der Fall Barschel so wie eine neue Doku aus. Inzwischen wurde bekannt, dass der BND entgegen seinem früheren Dementi sehr wohl eine Akte zu diesem Fall hat, die er aber nicht freigeben möchte. Die Akte muss nicht notwendig etwas mit dem Mord zu tun haben, denn auch so gibt es für einen Nachrichtendienst genug Interesse an Barschel, etwa seine Verstrickung in den Waffenhandel und seine konspirativen Reisen in die DDR.

Bis heute weigert sich das BKA ohne überzeugenden Grund, das Original des angeblich gefälschten „Barschel-Briefs“ herausgegeben.  Informationen über die Korruption speziell der CDU Schleswig-Holsteins fanden tatsächlich Jahre später in die Öffentlichkeit und kosteten Barschels Amtsvorgänger das Amt des Verteidigungsministers.

Die Barschel-Affäre ist vor allem ein Lehrstück über Enthüllungsjournalismus und die angebliche Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der Journalistenzunft, die zum Teil ernsthaft von einem Suzid mit Sterbebegleitung fabuliert. Während meines kurzen Ausflugs in die aktive Politik zwischen Januar 2013 bis September 2013 habe ich interessante Erfahrungen mit politischen Journalisten im Wahlkampf gesammelt. Ich habe nicht den Eindruck gewonnen, dass sich in der Branche wesentlich etwas gebessert hat.

6. November 2015

Bundesrat will Facebooker & Co. deanonymisieren

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einen Gesetzesentwurf beschlossen, dem zufolge Bestands- und Nutzungsdaten von Telemedienanbietern auch zur Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten herausgegeben sollen. Künftig also sollen Auskunftsansprüche wegen „anonymen“ Mobbings in sozialen Netzwerken zur Enttarnung führen.

Der Beruf des Medienanwalts scheint Zukunft zu haben …

10. Oktober 2015

Konferenz des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit in Leipzig

Diese Woche habe ich an der Gründungskonferenz des Europäischen Zentrum für Presse- und Medienfreiheit in Leipzig teilgenommen. In Deutschland sind wir in der glücklichen Situation, dass zumindest Strafrecht die Pressefreiheit nur ganz selten eine spürbar bedroht, während Journalismus in vielen Ländern sogar lebensgefährlich sein kann.

Sechs Menschen werden sich künftig professionell um die Belange vorwiegend europäischer Pressefreiheit kümmern. Als Standort wurde Leipzig nicht nur wegen des historischen Bezugs zur Meinungsfreiheit durch die Montagsdemonstrationen gewählt, sondern auch wegen seiner geographischen Entfernung etwa zum politischen Berlin. Die überwiegend von Journalisten und Medienjuristen aus dem Ausland besuchte Veranstaltung war anspruchsvoll und mit  professionellerem Aufwand als vergleichbare Tagungen durchgeführt worden. Im Rahmen der Gründungskonferenz wurde der Leipziger Medienpreis an einen in der Türkei verfolgten Publizisten sowie einen im Iran mit Haft und Filmverbot belegten Künstler vergeben.

Mit engagierten Streitern für investigativen Journalismus und Pressefreiheit wie Prof. Dirk Voorhoff (Universität Ghent) oder Henrik Kaufholz (SCOOP, Dänemark) sind gute Leute im Vorstand und ich bin gespannt, wie sich das Projekt entwickeln wird. Zu den Aktivisten gehört vor allem auch Stern-Journalist Hans-Ulrich Jörges.

Doch wer für Pressefreiheit streitet, wird sich daran messen lassen müssen, wie er selbst mit Kritik umgeht. Daher wage ich mal das Experiment und kritisiere:

Wer eine NGO aufzieht, muss diese einerseits solide finanzieren, sich andererseits die Unabhängigkeit bewahren und sich gegen Vereinnahmung durch Dritte als resistent erweisen. Ob das ECPMF diesen Spagat meistern wird, erscheint angesichts der bisherigen Finanziers zweifelhaft: Diese heißen Bertelsmann, Axel Springer SE, Europäische Kommission, Auswärtiges Amt (Deutschland) und Freistaat Sachsen sowie über die Leipziger Medienstiftung die Sparkasse Leipzig. Zumindest die beiden Mediengiganten haben am Export von Pressefreiheit ein wirtschaftliches Interesse und sind für politische Agenden bekannt, die Politiker werden wohl ebenfalls eine haben. Die folgenden drei Beobachtungen machten mich skeptisch:

1.

Weder der Vorsitzende des Vorstandes der Medienstiftung der Sparkasse Leipzig noch der OB der Stadt Leipzig ließen auch nur Spurenelemente von Medienkompetenz erkennen. In ihren Festreden bedauerten sie inbrünstig, dass es gegenwärtig Leute gäbe, die den Medien nicht glauben würden. Das haben diese Herren allen Ernstes wirklich so gesagt.

Liebe Leute, die Nachrichten zeigen uns nur einen winzigen Ausschnitt der Realität. Die Lüge beginnt bereits mit der Auswahl, was nicht gezeigt wird, und oft genug ist auch das Berichtete irreführend bis unwahr und dient unterm Strich dem Transport von Feindbildern. Ich verweise auf drei Interviews der Nachdenkseiten mit dem renommierten WDR-Journalist Walter von Rossum, dem Schweizer Friedensforscher Dr. Daniele Ganser und dem Medienkritiker Eckart Spoo sowie einen Beitrag von Polit-PR-Spezialist Albrecht Müller. Kein Stoff für Sonntagsreden …

2.

Politische NGOs waren und sind stets anfällig für Instrumentalisierung, etwa zur Verbreitung von Botschaften als scheinbar neutrale Meinungsführer.

Historisches Beispiel ist die von Anfang an erfolgte Unterwanderung von Amnesty International durch die CIA, um Propaganda gegen die Sowjetunion zu orchestrieren und in Ländern mit Bodenschätzen die „Menschenrechte“ anzuprangern. Die Gründerin der westdeutschen Sektion von AI war die CIA-Agentin Carola Stern. Die ebenfalls grundsätzlich verdienstvolle NGO „Reporter ohne Grenzen“ wird üppig aus den USA finanziert und hat bei US-Freunden wie Saudi-Arabien oder Poroschenko erstaunlich blinde Flecken. Die angeblich „grenzenlosen“ Reporter scheinen die Journalisten von RT nicht als ihresgleichen zu akzeptieren, wenn diese etwa in Ferguson Polizeiübergriffe beobachten.

Im Vorstand des ECPFM ist die engagierte Medienanwältin Galina Arapova aus Russland, die alle Berechtigung der Welt hat, um die dortigen Verhältnisse und insbesondere die Einschüchterung von Journalisten anzuprangern. Ich will keinesfalls den Mut und die Motive der Kollegin infrage stellen oder in sonstiger Weise respektlos erscheinen, aber im Rahmen des neuen Kalten Kriegs wäre es verwunderlich, wenn man nicht die Gelegenheit wahrnehmen würde, um sie für politische Zwecke zu instrumentalisieren.

Positiv anzumerken ist, dass der Vorstandsvorsitzende Henrik Kaufholz durchaus sehr deutliche Worte auch für Präsident Obama fand, der Whistleblower gnadenlos verfolgt und damit eine vitale Bedrohung für Pressefreiheit darstellt. Der Däne ging dabei weiter als alle Deutsche, die in vergleichbaren Situationen Reden halten.

3.

Zu den Gästen gehörte auch der EU-Abgeordnete und Kohl-Spezi Elmar Brok. Der Mann war lange ein Bertelsmann-Lobbyist mit parlamentarischem Mandat – andernorts würde man so etwas Korruption nennen. Als Streiter für Pressefreiheit war der Politiker bislang nicht aufgefallen, im Gegenteil baute er bei kritischer Berichterstattung Druck auf Journalisten auf und spielte eine fragwürdige Rolle in der Ukrainekrise (wo man dieser Tage ein eigenartiges Verständnis von Pressefreiheit hat). Brok wäre so ziemlich der letzte, dem man auf einer Veranstaltung zur Pressefreiheit eine Bühne geben sollte. Während der Veranstaltung mahnte ausgerechnet dieser Zeitgenosse bei EU-Beitrittskandidaten altklug Hausaufgaben bei der Pressefreiheit an.

Aus dem ECPMF kann etwas Großes werden, aber man sollte die Leute, mit denen man sich einlässt, gut im Blick behalten.

23. Juni 2015

Sachverständiger Zeuge für Trickdiebstahl

Amtsgericht Münster, 22.06.2015, 14.00 Uhr

„Zeuge K. bitte eintreten!“

Die beiden entgegen kommenden anderen Zeugen, zwei Kaufhausdetektive, dürfen vorzeitig gehen. Der Angeklagte hat die von ihnen bezeugten Taten gestanden.

Zeugenbelehrung über Wahrheitspflicht usw..

Amtsrichterin: „Fangen wir an mit den Angaben zur Person. Alter?“

Zeuge K.: „Noch 42.“

Amtsrichterin: „Was machen Sie beruflich?“

Zeuge K.: „Ich bin Rechtsanwalt. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Und politischer Journalist.“

Amtsrichterin: „Es geht um die Vorgänge am 24./25.05.2014. Erzählen Sie mal aus Ihrer Sicht!“

Zeuge K.: „Ich war gegen 0.00 Uhr von Dortmund im Nahverkehrszug nach Münster unterwegs. Ich hatte eine Veranstaltung der Martin-Sonneborn-Partei besucht, wo wir den Wahlsieg der Europawahl vorgefeiert hatten. War ein guter Abend. Ich habe mich leicht angeschickert in den überwiegend leeren Nahverkehrszug gesetzt und das Jacket mit meinem Portemonnaie in der linken Innentasche an den Haken gehängt. Normalerweise habe ich immer Körperkontakt mit meiner Brieftasche, aber in dem Fall hatte ich es riskiert. Etwas weiter hinter mir hat eine Gruppe, die offensichtlich erfolgreicher dem Alkohol zugesprochen hatte, ziemlich Lärm gemacht. Gegen Ende der Fahrt war ich wohl leicht eingenickt. Im Hauptbahnhof in Münster stellte ich fest, dass die Brieftasche weg war. Ich habe mit jemandem vom Servicepersonal den Zug durchsucht. Da, wo die Gesellschaft gesessen hatte, war inzwischen eine Kotzlache. Ich nehme an, dass jemand während meines Nickerchens von der hinter mir liegenden Sitzgruppe aus in die Tasche gelangt hat. Ich habe das eher als schlechten Scherz übermütiger, betrunkener Jugendlicher interpretiert. Nachdem ich das Delikt angezeigt hatte, durfte ich – ohne Fahrkarte, Geld oder Kreditkarte – nach Hause laufen. Dort hat mich dann der Anrufbeantworter empfangen, auf dem mir die Polizei mitteilte, dass die Brieftasche gefunden wurde. Ich war froh, dass die Brieftasche mit allen Ausweisen wieder da war, wobei das Bargeld fehlte. Das ist sie.“

Amtsrichterin: „Sind Sie sich sicher, dass die Brieftasche noch da war, als Sie sich hingesetzt haben? Könnte es sein, dass diese Ihnen bereits vorher entwendet wurde?“

Zeuge K.: „Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Ich bin nebenberuflicher Zauberkünstler und mit professionellen Bühnentaschendieben befreundet. Ich trete jeden dritten Donnerstag im Monat im Café Arte mit meinem Bühnenpartner auf, der einer der besten Armbanduhrendiebe ist, die ich kenne. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, aber für sehr unwahrscheinlich, dass man mir etwas klauen könnte, ohne dass ich das merke.“

Verteidiger: „Ist Ihre Brieftasche innen heller als außen?“

Zeuge K.: „Nein.“

Die Beteiligten nehmen mehrfach ein Video in Augenschein, das von einer Sicherheitskamera im Zug stammt. Man sieht dort, wie der Angeklagte den Zeugen passiert, während dieser sich im Gang mit der Jacke über dem Arm für den Sitzplatz entscheidet. Anschließend sieht man den Zeugen, wie diese ab-, jedoch der Kamera zugewandt offenbar konspirativ mit einer Brieftasche hantiert. Der Angeklagte lässt vortragen, es sei seine eigene Brieftasche, die er heute leider nicht mehr besitze. Zeuge K.: „Also, wenn der Angeklagte es tatsächlich geschafft hat, in dieser Aktion mit dem ‚Scherengriff‘ die Brieftasche zu stibitzen, dann hat er meinen fachlichen Respekt. Ich würde dem sogar 50,- € für die Vorstellung bezahlen!“

Der Angeklagte lächelt – möglicherweise stolz. Wahrscheinlich aber, weil er es besser weiß.

Die Beteiligten haben nämlich Zweifel, ob es sich tatsächlich um seine Brieftasche handelt, da die auf dem Video offenbar innen heller ist. Die Brieftasche des Zeugen K. wurde später in der Toilette gefunden. Es scheint so, als habe der Angeklagte bereits jemand anderes erleichtert. Der Diebstahl zum Nachteil des Zeugen K. dürfte erst später erfolgt sein. Die Auswertung des Videos scheint von der Polizei voreilig abgebrochen worden zu sein.“

Richterin, Staatsanwältin und Verteidiger erkundigen sich noch mal, wann die monatliche Vorstellung sei. Jeden dritten Dienstag im Monat, 20 Uhr, Café Arte (100 m neben dem Oberverwaltungsgericht NRW).

Zeuge K.: „Wir sehen uns dann!“

Der Angeklagte wird vermutlich nicht kommen, obwohl er dort für seine berufliche Zukunft einiges lernen könnte, denn Diebstahl und Falschspiel wird dort als Kunst gepflegt.

Auf der Zeugenentschädigungsstelle erkundigt sich die Kostenbeamtin nach meinem Verkehrsmittel.

„Fahrrad.“

„Sehr löblich!“

Tja, so ist das halt in Münster! Der frühere wie legendäre Gerichtspäsident war damals auch immer mit einem klapprigen Rad zwischen Uni und Gericht gependelt.

Auf der Gerichtskasse wird mir ein Zeugengeld ausgezahlt, das wohl in etwa der Summe des entwendeten Geldes entspricht. Damit kann ich leben. Der Angeklagte, der offenbar seinen Drogenkonsum finanziert hat, dürfte auch so genug gestraft sein. Ein Taschendieb ist mir sympathischer als Gewalttäter. Und wer nicht auf seine Geldbörse ausreichend aufpasst, der muss halt Lehrgeld zahlen.

20. Mai 2015

Fotografen in Bonn brauchen gute Motive

Wie mir nunmehr bekannt wurde, hat das Landgericht Bonn das Urteil des Amtsgerichts Bonn gegen den fotofreudigen Hilfssheriff bestätigt. In Bonn sieht man es als unrechtmäßig an, Personen ohne deren Einwilligung zu fotografieren, selbst wenn dieses unverfänglich oder nicht belästigend (weil heimlich) geschieht.

Über das Ergebnis kann man sich streiten. Rechtstechnisch ist die Begründung nicht überzeugend. Das Landgericht subsummiert den Fall unter das „Recht am eigenen Bild“ aus §§ 22 KunstUrhG. Dieses Gesetz regelt aber nicht das Anfertigen von Fotos, sondern nur das Verbreiten und zur Schau stellen von solchen.

Das historische KunstUrhG stammt aus einer Zeit, als man zum Anfertigen eines Fotos einen großen Aufwand wie einen Magnesiumblitz hatte und auch das Ausstellen und Verbreiten nicht ohne weiteres möglich war. Heute allerdings kann jeder Handybesitzer seine Bilder sofort weltweit twittern. Dazu braucht man andere Gesetze als die aus dem Postkutschenzeitalter.

Seit Entdeckung des allgemeinen Perönlichkeitsrechts durch das Bundesverfassungsgericht wissen wir, dass § 22 JunstUrhG und andere Gesetze nur die Ausprägung eines „allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ sind. Eingriffe in gesetzlich ungeregelte Sachverhalte sind daher hieran und nicht am KunstUrhG zu messen, das insoweit auch kein lex specialis ist.

Hier stellt sich die Frage, ob tatsächlich eine planwidrige Regelungslücke des Gesetzgebers vorliegt. Das ist aus meiner Sicht nicht der Fall. Der Gesetzgeber hat sich gerade erst kürzlich mit dem Recht der Fotofreiheit befasst, wenn auch im strafrechtlichen Zusammenhang. So wurde § 201a StGB verschärft, der das Anfertigen von Fotos in den in Abs.1, Nr. 1 und 2 und Abs. 3 Nr. 1  genannten Fällen untersagt.  Bei dieser Gelegenheit hätte der Gesetzgeber auch ein ggf. weitergehendes zivilrechtliches Verbot für solches Fotografieren formulieren können, das zwar nicht bestraft werden muss, jedoch zivilrechtlich zu unterlassen ist. (Die Neufassung von § 201a StGB trat erst zwei Wochen nach diesem Urteil in Kraft.)

Das ist nicht geschehen. Auch die Abs. 2 erfassten Fotos mit der Eignung, „dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden“, betreffen nur das Zugänglich-Machen, nicht aber die Anfertigung. Sofern der Bonner Fotograf nicht auf Privatgelände oder in einem FKK-Bereich knipst oder auf nackte Minderjährige oder gar auf militärische Sicherheitsbereiche draufhält, dürfte seine Fotofreude von der allgemeinen Handungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG geschützt sein.

Die Bonner Gerichtevertreten allerdings vertreten die Rechtsauffassung, dass man zusätzlich zur allgemeinen Handlungsfreiheit auch ein „schützenswertes Eigeninteresse“ benötigt. Dem liegt wohl auf der Wertungsebene das Unbehagen darüber zugrunde, dass sich der Fotograf gewissermaßen als Hilfssheriffs aufführt und verdeckte Überwachung durchführt. Man assoziiert quasi Amtsanmaßung, die bei entsprechend ernsthaftem Auftreten sogar strafbar wäre (was vorliegend nicht der Fall ist). Denn dem Fotograf ging es um den Nachweis von Ordnungswidrigkeiten.

Nun gibt es durchaus Entscheidungen, in denen wahrnehmbare Kameras aus Gründen des Datenschutzes, wegen Schikane und Belästing usw. abgebaut werden mussten. Aber dass man Fotografen vorschreibt, aus welchen Motiven sie ihre Motive bannen, ist einigermaßen neu. Auch für heimliches Fotografieren hat der Gesetzgeber bislang keine anderen Regeln aufgestellt als für konventionelles.

Die Entscheidung sollte Privatdetektiven und investigativen Journalisten zu denken geben, die sich ggf. aus § 201a Abs. 4 StGB analog rechtfertigen müssen.

Landgericht Bonn, Urteil v. 07.01.2015 – Az.: 5 S 47/14.

12. Mai 2015

Spaziergänger brauchen Ausweise

Die Polizei hat jederzeit das Recht, die Personalien festzustellen. Wer seine Identität nicht durch einen mitgeführten Ausweis dokumentieren kann, darf eingepackt und auf die Wache gebracht werden (Sistierung).

Zum Wochenende ist dies einem pressebekannten Spionforscher und Spaziergänger in Griesheim bei Darmstadt widerfahren. Seit fast zwei Jahren spaziert Bangert friedlich mit Gleichgesinnten zum Spiongehege Dagger Complex, stets beäugt von Polizei, Geheimdiensten und Militär. Diesmal allerdings kam es zu einem Zwischenfall, den Polizei und Bangert unterschiedlich wiedergeben.

Die Darstellung, Bangert hätte die Zufahrt durch seinen Körper blockiert, ist angesich deren Breite nicht nachvollziehbar. Ebenso schwer zu glauben fällt die angebliche Notwendigkeit einer Identitätsfeststellung. Warum ein Bürger erst mit dem Gesicht in den Dreck gedrückt und dann Pfefferspray in die Augen bekommt, ist schon etwas seltsam. Auch der Alkoholgehalt von 0,8 Promille spricht nicht für eine unkontrollierbare Gefahr.

Wie sich der Vorfall tatsächlich zugetragen hat, könnte anhand eines Videos nachvollzogen werden. Dieses befindet sich auf einem der Datenträger, welche die Polizei jedoch zum „Zweck der Beweissicherung“ beschlagnahmt hat. Auch das ist ein bisschen merkwürdig, denn wenn ein Ort gut überwacht sein dürfte, dann doch wohl der NSA-Standort Nr. 1 in Europa. Da scheint die Polizei jedoch keine Filme eingesammelt zu haben.

Wir lernen: Bei zu erwartendem Polizeikontakt mit politischem Hintergrund immer einen Ausweis, aber auch ein Parkticket mitführen.

Für Facebookverweigerer habe ich das Statement von Banger geraubmordkopiert: (more…)

5. Mai 2015

Wien erstattet Strafanzeige wegen BND-NSA-Spionage

Die Österreicher haben inzwischen Anzeige gegen Unbekannt eingeleitet. In Wien befindet sich mit 17.500 akkreditierte Diplomaten die weltweit größte Dichte an entsprechenden Zielpersonen. Der Wiener UN-Standort ist als größer als der in New York. Erich Möchel hatte auf dem letzten Chaos Communications Congress einen bemerkenswerten Vortrag über die Aktivitäten der NSA gehalten.

Die aktuellen Vorgänge im BND-NSA-Skandal habe ich auf Telepolis skizziert.