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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


24. Juli 2013

Bekommt Obama eine Spiegelaffäre?

Bereits 2007 hatte der Geheimdienstspezialist James Risen in seinem Bestseller „State of War“ u.a. auf das exzessive Abhören der NSA hingewiesen. Damals hatte ich das Buch nach etwa der Hälfte aus der Hand gelegt, weil ich von Enthüllungen über die Bush-Regierung damals mehr als gesättigt und ohnmächtig war.

Probleme bekam Risen aber nicht unter Bush, sondern unter Obama. So wurde Risen nun von einem Berufungsgericht verurteilt, als Zeuge gegen einen möglichen Informanten auszusagen, einen angeklagten Ex-CIA-Mann. Die Pressefreiheit und der daraus abgeleitete Quellenschutz sind damit im „land of the free“ passé.

Wenn Risen etwas auf sich und die Pressefreiheit hält, wird er einsitzen müssen, und er hat gute Chancen, ein Held zu werden. Als Amerikaner muss er wenigstens nicht nach Guantánamo oder Abu Ghuraib. Aber auch im US-Knast soll es nicht schön sein. Insbesondere gelten dort nicht die Gesetze gegen Sklaverei, so dass die Industrie dort für 23 Cent Stundenlohn arbeiten lässt.

13. Juli 2013

Verfassung schützen!

Sehr geehrte Damen und Herren vom Bundesamt für Verfassungsschutz!

Als aufmerksamer wie besorgter Bürger weise ich Sie darauf hin, dass eine Person mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen im Begriff ist, in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen oder dies bereits getan hat. Der Verdächtige ist etwa Mitte 50, trägt eine randlose Brille, sieht Ihrem Dienstherren, dem Bundesinnenminister, weitgehend ähnlich und wurde zuletzt in Washington D.C., USA, gesehen. Der Mann steht in dringendem Verdacht, mit einer fremden Macht gegen vom Grundgesetz geschützte Güter zu konspirieren und ein „bestimmtes hochverräterisches Unternehmen“ gegen den Bund iSd § 83 Abs. 1 StGB vorzubereiten und Daten auszuspähen, § 202a StGB, bzw. Beihilfe zu beidem zu leisten.

Bitte schützen Sie unsere Verfassung und nehmen Sie den mutmaßlichen Extremisten unter Beobachtung! Ich empfehle den Einsatz von Abhörtechnologie. Eine Konsultation der G10-Kommission dürfte nicht erforderlich sein, denn der Betreffende ist mit der Überwachung einverstanden.

Recht herzlichen Dank für Ihren Einsatz! Weiterhin viel Erfolg bei der Gegenspionage wünscht Ihnen

Markus Kompa

4. Juni 2013

Ist Beate Merk noch im Amt?

Demokratie bedeutet Macht auf Zeit. Wenn etwa in Bayern eine Partei den Staat als Erbkönigreich von Amigos betrachtet, wird es Zeit, mal gründlich durchzulüften. Mit den Parteien verhält es sich wie mit dem Rundfunksender, der die hier verlinkte Doku über Mollath produzierte: Nur bei echter Unabhängigkeit können unverfälschte Ergebnisse erzielt werden.

Die Piraten lehnen aus Prinzip Spenden von Personen und Unternehmen über einen Betrag von 20.000,- € ab. Es ist zwar quasi ohne Geld nicht ganz so lustig, aber so etwas wie den Fall Mollath – oder nennen wir es ruhig den Fall „Beate Merk“ – wird es mit Piratenpolitikern nicht geben. Den Bayern kann geholfen werden.

Auch auf Bundesebene möchten wir zugunsten von Bürgerrechten einiges bewegen.

30. Mai 2013

Täuschten Polizisten Bomben-Attentate vor?

In Luxemburg stehen in einem inzwischen 39 Prozesstage währenden Verfahren zwei Polizisten auf der Anklagebank, denen das Vortäuschen der Bombenserie zwischen 1984 und 1986 zur Last gelegt wird. Schlagende Beweise für die Täterschaft gibt es nicht, jedoch zeichnet sich ein deutliches Bild, dass die Aktionen mit erheblichem Insiderwissen durchgeführt worden sein müssen und bei der Aufklärung massiv vertuscht wurde.

Eine derartig langfristige Täuschungskampagne zugunsten besserer Polizeiausstattung wäre jedoch ohne Beispiel. Die Anwälte der beiden angeklagten Polizisten sehen denn auch in den Attentaten eine militärische Handschrift. Inszenierte Attentate zur psychologischen Beeinflussung der öffentlichen Meinung gehören zum Standardrepertoire von Militär und Geheimdiensten. So fanden etwa der US-Verteidigungsminister Caspar Weinberger und sein schwedischer Kollege Anfang der 1980er Jahre nichts dabei, die Bevölkerung vor vermeintlich russischen U-Booten zu verängstigen, die in schwedischen Hoheitsgewässern herumschnorchelten. Tatsächlich waren es U-Boote der NATO.

Was mich an dem Fall am meisten fasziniert: Die deutschen Medien berichten so gut wie gar nicht darüber, obwohl die Angelegenheit politisches und historisches Gewicht hat. Lediglich dem skurrilen „Zeugen“ Andreas Kramer war für kurze Zeit Aufmerksamkeit vergönnt, jedoch diente er publizistisch in erster Linie dazu, die Untersuchung lächerlich zu machen. Wenn ich mir ansehe, mit welch dürftigen Storys politische Journalisten dieser Tage Zeilen verschwenden, kann ich nur darüber staunen, wie man sich die wirklich starken Themen entgehen lassen kann.

7. Mai 2013

Verfassungsbeschwerde für 0,58 €!

Nachdem es den Gesetzgebungsorganen mal wieder nicht gelungen ist, verfassungsgemäße Gesetze zu erlassen, diesmal bzgl. der Bestandsdatenauskunft, müssen wir es halt selber richten. Genauer: Richten lassen, nämlich vom Bundesverfassungsgericht.

Sie haben die Möglichkeit, sich für die Kosten einer Briefmarke an einer möglicherweise historischen Verfassungsbeschwerde zu beteiligen. Wem Freiheit und Kampf gegen den Überwachungswahn etwas bedeuten, bitte einmal hier entlang!

3. Mai 2013

Maître Gaston Vogel: „Ich kultiviere Antipathie!“

Der in Luxemburg prominente Anwalt Dr. Gaston Vogel, der gegenwärtig als Strafverteidiger im Bombenlegerfall an den Festen des Großherzogtums rüttelt, scheint genau der richtige Mann für so einen Job zu sein. Vogel war bereits Anfang der 60er Jahre politisch aktiv, kämpfte auf Seiten der Algerier gegen den französischen Staat, engagierte sich für Kuba und gegen den Vietnamkrieg. Der temperamentvolle Advokat ist berüchtigt für pointierten, aber häufigen Gebrauch von Fäkalsprache. Der im konservativ katholischen Luxemburg beheimatete Vogel hasst Kirche, Monarchie und Justiz, was er jedermann oft und gerne wissen lässt. Auch Anwälte seien oft Banditen, deren Gesellschaft er meidet.

Eine Boulevardzeitschrift beklagt eine ihm gewährte „Narrenfreiheit“. Da in Luxemburg auch französisch gesprochen wird, steht dem Maître auch die Sprache zur Verfügung, in der man angeblich am elegantesten fluchen kann. Auf Sympathien legt er keinen Wert.

Während Vogel nicht mit Kritik an der Politik spart, vermied er selbst diesen Beruf, denn mit Unterordnung hat er ein fundamentales Problem. Neben Fachbüchern über Luxemburger Recht schrieb er auch über Christentum, Budhismus, Nietzsche und Marcel Proust. Der passionierte Kunstsammler gab auch einen Bildband über von ihm fotografierte Steine heraus.

Im Bommeleeër-Prozess verteidigt Vogel einen der angeklagten Polizisten, denen die mysteriösen Bombenanschläge zwischen 1984 und 1986 zur Last gelegt wird. Im Rahmen dieses Prozesses musste nicht nur der Luxemburger Geheimdienst Federn lassen, Vogel führte auch die Justiz vor und darf demnächst die Staatschefs Jean-Claude Juncker und Vorgänger Jacques Santer im Zeugenstand vernehmen, sowie möglicherweise auch Mitglieder des Hofs. In Luxemburg spricht man von einem Jahrhundertprozess.

30. April 2013

Mein erster Effekt im Bundestag

Wie mir heute durch das Protokoll des Bundestags vom 24.04.2013 bekannt wurde, musste die Bundesregierung in Gestalt von „Geheimdienst-Staatssekretär“ Ecki von Klaeden eine Anfrage beantworten, die sich auf meinen Telepolis-Beitrag vom 09.04.2013 bezog:

Antwort
des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)(Drucksache 17/13171, Frage 29):
Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zur Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes an Bombenanschlägen auf Strommasten in Luxemburg mitteilen, was lauteines deutschen Zeugen im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung für einen gegenwärtig in Luxemburg stattfindenden Prozess gegen zwei Polizeibeamte erklärt wird und demnach über seinen Vater, den mittlerweile verstorbenen J. K. K., im Auftrag einer geheimen „Gladio/Stay-behind“-Truppe der NATO vorbereitet wurde (junge Welt, 13. April 2013, Telepolis, 9. April 2013), und welche eigenen Anstrengungen hat die Bundesregierung in den letzten 20 Jahren unternommen, um die Beteiligung ihrer Behörden an weiterenTätigkeiten der besagten „Gladio/Stay behind“-Truppe derNATO auszuschließen oder zu bestätigen?
Antwort:
Eine Prüfung der einschlägigen Unterlagen hat bislang keine Hinweise ergeben, die die in Ihrer Frage angesprochenen Sachverhalte bestätigen könnten. Ungeachtet dessen hat die Bundesregierung eine weitere Prüfung der Vorwürfe veranlasst, unter anderem die Prüfung, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Infolge der weltpolitischen Veränderungen hat der Bundesnachrichtendienst in Abstimmung mit seinen alliierten Partnern zum Ende des 3. Quartals 1991 die Stay-behind-Organisation vollständig aufgelöst.
Heute wurden in einem Gerichtssaal in Luxemburg sieben vom dortigen Geheimdienstchef freigegebene Aktenordner zu Stay Behind präsentiert. So etwas müsste hier auch möglich sein.

NSU-Prozess – Könntet ihr jetzt mal bitte die Presse halten?!

Der Kollege Höcker hat neulich den wohl prestigeträchtigsten Erfolg seiner Karriere eingefahren: Er verschaffte durch den Gang vor das Bundesverfassungsgericht einer türkischen Tageszeitung einen Zuschauerplatz im Münchener NSU-Prozess. Resultat dieses Coups war jedoch nicht nur, dass die Plätze neu vergeben werden mussten, vielmehr führte ebendieses zu einer Vertagung des Prozessbeginns. Damit greift die Presse in ein Geschehen in einer Weise ein, die ihr eigentlich als beobachtendes Medium gar nicht zugedacht ist. Es ist zwar nicht anzunehmen, dass durch die Verzögerung ernsthafte Unterschiede entstehen, ausgeschlossen ist das aber keineswegs. So können in der Zwischenzeit Zeugen versterben, die Perspektive der Richter durch neue Ereignisse beeinflusst werden, was auch immer. Die Autorität des Gerichts ist durch diesen Schlenker sicherlich nicht gefördert worden.

Inzwischen nun heulen Zeitungsverlage los, die jetzt bei der Losvergabe leer ausgegangen sind, und wollen gar selbst klagen. Die sich zur Qualitätspresse zählenden Edelblätter neiden nicht nur den Gewinnern ihre Position, sondern wollen sie auch noch verächtlich machen. So zeigt man mit dem Finger verächtlich auf „Brigitte“, RTL2 und BILD und ärgert sich über das mehrfache Glück der öffentlich-rechtlichen Rundfunkhäuser.

Ich halte das für eine alberne Gockelei, denn den Redaktionen entgeht nichts. So ist etwa im Saal die Deutsche Presse-Agentur vertreten, von der alle Blätter Beiträge beziehen. Einige freie Journalisten sind dabei, deren Arbeiten die Verlage kaufen können. Die zahlreichen öffentlich-rechtlichen Häuser gewährleisten grundsätzlich eine seriöse Berichterstattung. Abgerundet wird das Bild durch die vielen Journalisten anderer Häuser, sodass eine ausgewogene Darstellung zu erwarten ist. Ich rechne übrigens stark damit, dass auch RTL2 mit RTL kooperieren wird. Filmen ist während der Verhandlung ohnehin nicht erlaubt. Und auch bei BILD und Brigitte arbeiten durchweg Profis, wenn auch Sprache und Perspektive auf die Leserschaft zugeschnitten sein mögen. Da hier eine Frau angeklagt ist, halte ich es durchaus nicht für unangemessen, dass 6,25% des entsprechenden Kontingents an eine Frauenzeitschrift vergeben wurden, und zwar an eine niveauvolle, die immerhin 3,6 Millionen Leser erreicht. Brigitte muss einen Vergleich zur Berichterstattung über den Fall durch die selbst erkorene Qualitätspresse nicht scheuen, und das Geringschätzen einer Frauenzeitschrift sagt eher etwas über die eigene Mentalität aus.

Was aber gar nicht geht: Den Prozess noch weiter mit wehleidigen juristischen Winkelzügen zu verzögern. Heult doch, ihr Mädchen!

17. April 2013

Gesetzgeberischer Terror

Kurz nach den Anschlägen in Norwegen erklärten etliche „Experten“ zum Teil „mit Sicherheit“ Islamisten zu den Tätern. In Wirklichkeit war der Terrorist ein konservativ-katholischer Extremist. Das zivilisierte Norwegen hatte damals mit großer Besonnenheit reagiert und sich nicht psychologisch terrorisieren und in eine Überwachungsgesellschaft zwingen lassen. Ich verneige mich vor solchen Politikern.

Deutschland leidet ebenfalls unter einem konservativ-katholischen Extremist, nämlich unter dem Ex-Zeitsoldaten Hans-Peter Uhl. Nachdem die Rote Gefahr in den 1990er Jahren gebannt schien, betätigt sich der Mann bisweilen als Verschwörungstheoretiker und fordert immer neue Sicherheitsgesetze, mit denen Bürgerrechte eingeschränkt werden. Uhl, der nicht gerade durch IT-Kompetenz aufgefallenen war,  jedoch ausgerechnet die Leute vom CCC als „Pseudo-Computerexperten“ bezeichnet hatte, nannte seinerzeit „jede Rede von ‚Zensur‘ oder ‚Freiheitsbeschränkung‘ pervers.“ Leider ist dieser offenbar nicht ganz orientierte Mann nicht Vorsitzender eines oberbayerischen Stammtischs, sondern der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Wie sich nun in Italien herausstellt, wo man die Netzsperren tatsächlich eingeführt hat, bewahrheiteten sich die Horrorszenarien, vor denen die Bürgerrechtler gewarnt hatten: Die aufgebaute Netzinfrastruktur wird eingesetzt, um Urheberrechtsverstöße zu bekämpfen – und um politische Informationen zu zensieren, gestern etwa Indymedia. Es ist vor allem der Piratenpartei Deutschland zu verdanken, dass diese 2009 den konventionellen Parteien 2% ihres Machtanspruchs streitig machte, was zur parteiübergreifenden Rücknahme des im Übrigen wohl verfassungswidrigen Gesetzes führte.

Wie diese Übersicht verdeutlicht, hat die SPD jede Sauerei zum Abbau der Bürgerrechte mitgemacht, obwohl es hierzu keinen Anlass gab. Seit 20 Jahren gab es in Deutschland keine dem Linksterrorismus oder Islamisten zugeschriebenen Anschläge, solche hätten auch nicht durch Überwachungsgesetze verhindert werden können. Zur Aufklärung oder gar Verhinderung der NSU-Mordserie waren die Instrumente offensichtlich untauglich.

Nun also dürften die – nach wie vor nicht zugeordneten – Anschläge in Boston neuen Wind in die Segel der Terrorhysteriker blasen. Es wird daher schwierig sein, den Vertretern der beiden Volksparteien im Bundesrat ihre unsägliche Bestandsdatenauskunft auszureden. Wer sich noch nicht sein Hirn hat vergiften lassen, dem empfehle ich zur qualifizierten Meinungsbildung diese aktuellen Stellungnahmen:

13. April 2013

Bestandsdatenauskunft? Nein Danke.

An diesem Wochenende haben Aktivisten kurzfristig in 28 Städten Demonstrationen gegen die vom Bundestag beschlossene Bestandsdatenauskunft organisiert, weitere Demos werden folgen. In Münster hatten wir heute als Experten zu Gast:

  • Dirk Schatz, MdL, Polizeikommissar a.D., Rede
  • Udo Vetter, Strafverteidiger und Lawblogger, Rede
  • Marina Weisband, Psychologiestudentin, Rede
  • Markus Barenhoff, Informatiker, Rede