Wie hier mehrfach berichtet, hatte ein Unternehmer einen Weg gefunden, wie man den LIDL-Konzern mit konkurrenzfähig preiswerten Brötchen beliefert: Sparen an Produktionsmitteln und Humankapital.
Enthüllungs-Journalist Günter Wallraff hatte in einer Undercover-Reportage mit zum Teil versteckter Kamera gedreht und war Zeuge unfassbarer Vorgänge geworden. Aus Kostengründen seien keine gebotenen Reparaturen oder neue Bleche angeschafft worden. Wallraff und ein ebenfalls verklagter Arbeitskollege hatten u.a. geschildert, es sei immer wieder zu Verbrennungen gekommen. Es hätte nicht ausreichend intakte Handschuhe gegeben, mit denen etwa im Fall eines häufig auftretenden Defekts des Laufbandes die Backbleche hätten vom Band genommen werden können. Das Strafverfahren in Bad Kreuznach verzögerte sich aus diversen Gründen über Jahre hinweg, was Wallraff für eine Strategie der Verteidigung hält. Zwischenzeitlich meldete die Firma Insolvenz an.
Im Oktober 2011 wiederholte Wallraff einige Äußerung über verbrannte Mitarbeiter bei „Hart, aber fair“ (ab 44. Minute), formulierte jedoch über „alle“ Kollegen. Zudem zitierte er diese mit dem Begriff „Sklavenarbeit“ und äußerte, der Unternehmer versuche, sich seiner Gerichtsbarkeit bzw. seiner Verurteilung durch Befangenheitsanträge zu entziehen.
Der Unternehmer, der Wallraff zufolge seine Erklärungen von Teneriffa aus abgibt, heuerte den Kachelmann-Anwalt Prof. Dr. Ralf Höcker an, der die undankbare Aufgabe hatte, gegen die Ikone des Enthüllungsjournalismus, dessen Arbeitskollegen und den SWR einstweilige Verfügungen zu beantragen und Klage zu erheben. Wallraff zu verklagen gehört aber nun einmal zu den Dingen, die man einfach nicht tut, – insbesondere dann, wenn man etwas unter dem Deckel halten will. Der Streisand-Effekt scheint sich noch immer nicht hinreichend genug herumgesprochen zu haben. Schon allein deshalb war dieser Prozess von pädagogisch hohem Wert – und Wallraff hatte seine Bühne: (more…)
Der Grandseigneur der Enthüllungsjournalisten, der Presserechtsgeschichte geschrieben hatte, Günther Wallraff himself muss mal wieder vor den Kadi, diesmal in Köln. Die Klägerseite, die große Brötchen backt, wird von Promi-Anwalt Ralf Höcker vertreten. Am Freitag ist in Köln Showdown.
Wird es dem Kollegen Höcker gelingen, die Serie erfolgreicher Zensurabwehr zu beenden?
In Hannover residierten nicht nur Maschi, Wulff, Schröder und Käßmann, sondern auch ein weiterer Zeitgenosse, der ganz gerne mal aus der Prinzenrolle fällt und Klatschspalten beliefert. So beliebten es Durchlaucht ins Wasser zu hüpfen und dort eine Kröte zu küssen. Überraschend verwandelte sich diese im gleichen Moment in eine Prinzessin bürgerliche Frau. Erst jetzt kam ein Paparazzo dazu und missinterpretierte die prinzliche Tierliebe. Aus irgendwelchen Gründen fand der Prinz, dass seine Küsse Privatsache seien und klagte wegen der Abschussfotos und einer Interpretation des Geschehens, die seiner monegassischen Gemahlin missfallen dürften. (Das ist die, die ihre Skier selber trägt …) Das Landgericht Berlin gab der Klage statt und auch das Kammergericht wird wohl seiner Linie treu bleiben. Damit wird der Kuss des Prinzen dann wohl den BGH, das Bundesverfassungsgericht und ggf. wieder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigen.
Nicht, dass mich interessieren würde, wo die Monegassen ihren fragwürdig erworbenen Reichtum verprassen und sich vom Erben erholen, aber die Welt soll ruhig wissen, dass Durchlaucht Zeit in der Skiregion Arlberg verbrachten. Die Prinzessin auf der Erbse hatte sich nämlich an diesem Artikel des Fachblatts BUNTE über die Ski-Region gestört, der sich am Rand auch im Glanz der Hoheit sonnt. Prominente im öffentlichen Raum können ggf. Unsichtbarkeit beanspruchen, wie es uns die Caroline-Entscheidung gelehrt hat, und da dachte die Caroline, dass dies auch für ihren Urlaubsort und das Tragen von Skiern ohne Lakaien gilt. Es bedurfte des Bundesverfassungsgerichts, um die Pressefreiheit zur verwirklichen:
„Das allgemeine Persönlichkeitsrecht bietet im Bereich der Wortberichterstattung keinen so weitreichenden Schutz wie bei der Veröffentlichung von Bildern. Es schützt nicht schon davor, überhaupt in einem Bericht individualisierend benannt zu werden, sondern bietet nur in spezifischen Hinsichten Schutz (…) Außer unter dem Gesichtspunkt des Schutzes am gesprochenen Wort bietet das allgemeine Persönlichkeitsrecht aber keinen Schutz vor personenbezogenen Äußerungen unabhängig von ihrem Inhalt.“
Herr Oliver Georg Heller scheint etwas sensibel zu sein, denn seinen Namen hörte ich dieses Jahr in Kreisen meiner äußerungsfreudigen Mandantschaft mehrfach. Nun hat sich aber jemand über den sympathischen Anbieter von Branchenbüchern geäußert, den er nicht so leicht um Diskretion bzgl. seiner Geschäftspraktiken rufen kann: Der Bundesgerichtshof.
Der fehlgestartete Berliner Ex-Justizsenator hat sich per einstweiliger Verfügung gegen die Behauptung gewehrt, er habe bei der Schilderung seiner Beurkundungen von Kaufverträgen für Eigentumswohnungen gelogen. Und wie man das so macht als Berliner, man befasst damit natürlich das Landgericht Hamburg.
Der mir in den letzten fünf Jahren so ans Herz gewachsene Vorsitzende Richter von Deutschlands wohl bedeutendster Pressekammer wird ab kommendem Jahr eine Hausnummer weiter im Hanseatischen Oberlandesgericht wirken. Statt in einem vergleichsweise schlichten Sitzungsraum wird er dort gediegenes Ambiente mit hölzernen Stehpulten etc. vorfinden. Es wird erwartet, dass er die Nachfolge der zeitgleich in den Ruhestand gehenden Senatsvorsitzenden Frau Dr. Raben antreten wird, die in letzter Zeit reihenweise die Urteile der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg aufhob. Auf Herrn Buske, der derzeit seinen Resturlaub abfeiert, wartet dort bereits Richter Dr. Weyhe, vormals sein Beisitzer in der ZK 24.
Die Personalentscheidung ist durchaus der Erwähnung wert, denn an Herrn Vorsitzenden Richter Buske schieden sich die Geister, waren sich aber jedenfalls darin einig, dass Entscheidungen der ZK 24 nur schwer einzuschätzen waren, sieht man einmal von der scharfen Hamburger Tendenz zum Verbot ab.
Richter Buske irritierte selbst seine Kritiker durch seinen jovialen Arbeitsstil. Souverän domptierte er die skurrilsten Verbieter, Krakeeler und Anwälte. Auch mit seinem hartnäckigsten Kritiker, den Betreiber der Website Buskeismus.de, pflegte er bis auf Ausnahmen einen gelassenen Umgang. Doch die Freundlichkeit des charismatischen Königs der Löwenmähne im Termin täuschte über seine gefährlichen Eingriffe in die Meinungsfreiheit, die viele Justizopfer in den Wahnsinn oder nach Karlsruhe trieb, wo man immer wieder von seinen Entscheidungen abwich.
Künftig nun wird der streitbare Richter also nicht mehr in der praktisch wichtigsten Eingangsinstanz ZK 24 wirken, die fortan von dem dort eingearbeiteten beisitzenden Richter Herrn Dr. Maatsch geleitet wird. Die Serie an die ZK 24 aufhebenden Urteilen am Sievekingplatz 2 dürfte jedoch bald beendet sein.
Freunde der Meinungsfreiheit sollten nicht zu früh jubeln: Als vor Jahren die ZK 25 einen Teil der Internet-Fälle übernahm, wurde es mit dem gleichfalls souveränen Vorsitzenden Richter Schulz noch schlimmer.
Ein bekannter Berliner Medienanwalt, der Showstars, Spitzensportler und ehemalige Bundeskanzler zu vertreten pflegt, störte sich an einer illustrierten Liste von damals 102 Entscheidungen, die zugunsten eines Gerichtsbloggers ausgegangen waren, sowie an einer Presseerklärung. Die Berliner Pressekammer wies die Klage ab, sodass sich die Anzahl der „schönen Entscheidungen“ nunmehr auf 113 erhöhte:
(…) Der Beklagte bezweifelt die Prozessfähigkeit des Klägers. Dieser habe in den Jahren 2008 von dem Beklagten ca. 51.000,00 EUR erstreiten können, zugleich aber hätten der Kläger und „seine Mitstreiter im System XXX & Co.“ in den gegen den Beklagten gerichteten Verfahren Rechtsanwalts- und Gerichtskosten von ca. 105.000,00 EUR zahlen müssen. Daraus ergebe sich, dass bei dem Kläger der seltene Fall der „querulatorischen Prozesssucht“ vorliege.
(…)
1. Das Vorliegen der Prozessfähigkeit und der weiteren Prozessvoraussetzungen prüft das Gericht in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen, § 56 Abs. 1 ZPO. Dies bedeutet indessen nicht, dass das Gericht von sich aus die zur Beurteilung der Prozessfähigkeit erforderlichen Tatsachen zu ermitteln und aufzuklären hat. Vielmehr setzt die Pflicht zur Überprüfung der Prozessfähigkeit erst dann ein, wenn hinreichende Anhaltspunkte für ihr Fehlen vorliegen (BGH NJW 2004, 2523, 2524). Solche Anhaltspunkte sind hier nicht vorhanden. Sie sind insbesondere nicht schon darin zu erblicken, dass der Kläger eine Vielzahl von Verfahren gegen den Beklagten angestrengt hat, von denen er nur einen Teil gewonnen hat. Es ist jedermann unbenommen, gerichtliche Verfahren unabhängig von ihren Erfolgsaussichten anhängig zu machen. So steht es auch dem Kläger frei, seines Erachtens unzulässige Äußerungen des Beklagten anzugreifen, zumal sich aus dem Verlauf der bisher zwischen dem Kläger und dem Beklagten geführten Rechtsstreitigkeiten nichts für die Erfolgsaussichten des hiesigen Verfahrens ableiten lässt.
(…)
An dieser [Begründetheit der Klage] fehlt es allerdings insgesamt. Dem Kläger stehen die geltend gemachten Unterlassungsansprüche gegen den Beklagten aus einer Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts, §§ 823, 1004 Abs. 1 Satz 2 analog BGB i. V. m. Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG, weder hinsichtlich der Unterseite „102 schöne Entscheidungen“ (unten 1.) noch hinsichtlich der „Presseerklärung“ (unten 2.) zu.
(…)
Der Beklagte bezweckt mit der „Presseerklärung“ auch offensichtlich nicht die Herabsetzung der Person des Klägers. Er bedient sich nicht einmal besonders scharfer Formulierungen, sondern schildert in sachlicher Form den Ausgang verschiedener Rechtsstreitigkeiten, die 6er Kläger gegen den Beklagten angestrengt hat. Soweit der Beklagte mit Formulierungen wie „Zensoren“, „fragwürdige und umstrittene Gestalten“ und „Die Geheimzensur und deren Vertreter erlitten eine Schlappe“ Meinungen kundtut, verlassen diese nicht den Boden sachlicher Auseinandersetzung und sind daher nicht als Schmähkritik zu werten.
Der sympathische Nicht-Onkologe Herr Dr. Nikolaus Klehr, der unglücklich darüber ist, dass viele Fachleute an seinen Krebsheilkünsten zweifeln und daher eine beachtliche Anzahl an medienrechtlichen Prozessen anstrengte, vermochte den Bayerischen Rundfunk offensichtlich nicht einzuschüchtern.
Heute nun lief ein neuer, nunmehr 30 Minuten langer Radio-Beitrag auf Bayern 2 über Herrn Dr. Nikolaus Klehrs erstaunliche PR-Gefechte. Auch medizinrechtlich zum Thema „Therapiefreiheit“ und Aufsicht hochinteressant. In den letzten fünf Minuten behandelt der Beitrag die Klagewut des Dr. Nikolaus Klehr.
Ob das alles im Beitrag stimmt, kann ich natürlich nicht beurteilen und erkläre hiermit zur Kenntnisnahme speziell der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg, dass ich mich von allen Behauptungen im Bericht distanziere. Man weiß ja nie, was die in Hamburg einem so zurechnen … ;)