Wie ein Kollege meldet, hat man mal wieder die Ursache für den Absturz eines Gyrocopters gefunden. Es soll mal wieder ein „Pilotenfehler“ gewesen sein. Den Piloten kann man nicht mehr befragen, denn der ist tot.
Ich vertrete Mandanten aus der Ultra-Leicht-Szene, die akribisch Material über solche Abstürze, seltsame Praktiken der Zulassung und interessante personelle personelle Verflechtungen zusammentragen. Dies UL-Szene schätzt meine Mandanten als Nestbeschmutzer nicht besonders. Wie nicht anders zu erwarten, kam es zu äußerungsrechtlichen Prozessen.
Wir spielen mit dem Gedanken, unsere eigene Öffentlichkeit in Form eines Blogs zu schaffen, das zeitnah die wirklich seltsamen Vorgänge im UL-Bereich dokumentieren und kommentieren wird. Schon irgendwie traurig, dass man so etwas heute praktisch nur noch im Verbund mit einem Medienrechtler machen kann, ohne sich aus Hamburg eine einstweilige Verfügung wegen angeblich unzulässiger Verdachtsberichterstattung einzufangen.
Ein Pfaffe hatte vor einem Jahr seine sieben Sünden vor einem weltlichen Strafgericht gar bitterlich bereut. Jetzt kam sein gepeinigte Geliebte auf die Idee, ein Buch über ihren Seelsorger zu schreiben, wobei auf Namensnennung verzichtet wurde. Nun ist dem gefallenen Engel aufgegangen, dass er zwar im Fegefeuer brennen muss, auf der Erdoberfläche jedoch ein Allgemeines Persönlichkeitsrecht genießt. Da ist ihm plötzlich eingefallen, dass er sich wohl bei seinen Geständnissen geirrt haben muss und die Frau gar lügt. Bei Kirchens weiß man ja schon seit Evas Zeiten, was man vom Weibe zu halten hat! Zur Strafe will er nun die gute Frau ins Loch werfen lassen.
Bei ihrem Buchprojekt steht dem Opfer kein großer Verlag zur Seite, sie hatte es als Book on Demand veröffentlichen wollen.
Nein, wenn jemand anderes das Gemächt gezeichnet hat, gilt dessen Urheberrecht – auch gegenüber dem Modell. Das jedenfalls meint Kollege Eisenberg und hat einen Krawallblogger abgemahnt, den er recht gut kennt.
Also krawallig ist es ja schon, das Blog des zähen Chronisten der Hamburger Pressekammer Rolf Schälike. Doch der Ausdauer des passionierten Bergsteigers und Pilzesammlers sowie seinen Experimente mit der Justiz können sich inzwischen weder Journalisten verschließen, wie vor einiger Zeit die Sonntags-FAZ, gerade Die Zeit, und auch in der aktuellen Ausgabe der renommierten Fachzeitschrift „Archiv für Presserecht“ gibt kein geringerer als Prof. Dr. Karl-Heinz Ladeur in seinem lesenswerten Beitrag „Mediengerechte Spzifizierung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten gegen Beeinträchtigung durch Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik“ als Fundstelle etwa eine URL von buskeismus.de an – übrigens ein Urteil in Schälikes eigener Sache. Bekanntlich leistet sich der Mann Fehden mit Berliner Presseanwälten, die sich durch seine Berichterstattung „belästigt“ fühlen und bisweilen sogar im Duo bis u.a. nach Köln fliegen, um den Hamburger an der Ausübung seiner Grundrechte aus Art. 5 GG zu hindern. Die meisten Presserechtler haben übrigens längst erkannt, dass man sich mit Schälike besser nicht anlegt.
Mir fiel vor zwei Jahren die Ehre zu, Deutschlands wohl ungewöhnlichsten Gerichtsreporter einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Sicher, es dauert ein bisschen, bis man die Qualität seiner Arbeit erkennt, und viele Kollegen äußern sich abschätzig über den manchmal etwas kauzig wirkenden Herrn. Aber man muss einem Vogel auch dann zuhören können, wenn er nicht singt (Michael Ende). Wie im obigem Video von Zapp zu sehen ist, zeigen Schälikes Dokumentationen der Hamburger Absurdidäten Wirkung. Man spricht inzwischen im Bezug auf die Hamburger Pressekammer auch im Printbereich ganz offen von „Zensur“, der Kollege Prof. Weberling von
„grottenfalscher Interpretation der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts.“
Prof. Ladeur äußert sich ein bisschen vornehmer und beendet seinen aktuellen Beitrag wie folgt:
„Zur Zeit wird die Rechtsprechung ihrer Rolle bei der Herausbildung von Regeln nur in Grenzen gerecht.“
Heute ist definitiv der verrückteste Tag, seit ich zum Medienrecht blogge!!!
Jetzt übt sich Kai Dieckmann in der Kunst der Gerichtsreportage und BILDet im Stile von Buskeismus.de das Wortprotokoll eines presserechtlichen Gerichtstermin ab, und zwar in der Alien-Sache, in der Dieckmanns Lieblingsgegner geklagt hatte. Der Lieblingsgegner ist wiederum ein TAZ-Mitbegründer und außerdem ein von mir in fachlicher Hinsicht sehr verehrter Presseanwalt. Er wurde von seiner von mir in jeglicher Hinsicht verehrten Kanzleikollegin vertreten.
Der lange Arm aus Karlsruhe reicht bis zum Sievekingplatz in der Freien- und Hansestadt Hamburg. Und dort klatschte dessen Hand vor einem Monat so laut auf die Backen der hanseatischen Richter, dass es nur so knallte …
Man hatte Grässlin verboten, den dubiosen Rücktritt des vormaligen Daimler-Häuptlings Schrempp mit diesen Worten zu kommentieren:
„a) Ich glaube nicht, dass der Rücktritt (des Klägers zu 2 als Vorsitzender des Vorstands der Klägerin zu 1) freiwillig war. Ich glaube, dass er dazu gedrängt und genötigt wurde.
b) … und das muss damit zusammenhängen, dass die Geschäfte nicht immer so sauber waren, die Herr S. geregelt hat.“
Kontext nicht beachtet, Wertungen als Tatsachenbehauptungen gedeutelt
Diese Ausschnitte aus einem Interview hat sich die Hamburger Pressekammer rausgepickt, ohne den Kontext hinreichend zu beachten – das Standard-Verfahren am Sievekingplatz. Und die Hanseaten wollten darin einen Eingriff in Persönlichkeitsrecht und „Unternehmenspersönlichkeitsrecht“ (muhahaha!) erkennen, da die Äußerungen als Tatsachenbehauptungen einzustufen seien. Selbst bei Einordnung als Verdachtsberichterstattung seien die Voraussetzungen hierzu nicht erfüllt. Diesem Unsinn wollte der BGH jedoch nicht folgen. (more…)
Gegenwärtig wird ja in der Blogosphäre heiß über die Löschkriterien der Wikipedia diskutiert. Inzwischen ist bekannt, dass die Anzahl der Autoren nicht mehr weiter wächst, jedoch Autoren mit qualifiziertem Fachwissen sich mit befremdetem Kopfschütteln von dem Web2.0-Projekt abwenden. Falls irgendjemand sich fragt, warum es Akademiker etc. anwidert, sich auf Diskussionen mit den Wikingern einzulassen, dem sei die Lektüre der aktuellen Löschdiskussion zu Fefes Blog empfohlen. Ich hoffe ja ganz inständig, dass nicht eines Tages auch der Beitrag über Toiletten in Japan die Relevanzkriterien unterschreitet, sondern erhalten bleibt.
Ich selbst hatte früher auch mal in der Wikipedia rumgedoktert, und zwar nur Beiträge editiert, bei denen ich wohl eine gewisse Kompetenz beanspruchen darf. Reine Zeitverschwendung, die Bereitschaft hierzu ist mir heute sogar extrem peinlich! Ich wurde mal drei Monate wegen einer Satire auf einen unterirdischen Adminpedia-Zwischenfall gesperrt, später dann endgültig, weil ich in einem ansonsten streng sachlichen Statement einen Neurotiker als Neurotiker bezeichnet hatte. Der Neurotiker war jedoch aufgrund seiner Kontakte sakrosankt. Manche sind halt gleicher.
Die Satire, die damals sogar aus den Logbüchern getilgt wurde, hatte mir neulich jemand von dem Haufen wegen eines Rechtsstreits quasi als Vorhalt zugemailt. Lustig, denn ich hatte keine Kopie davon. So kann ich sie jetzt irgendwo wieder ins Netz einspeisen, wo sie die Wikinger nicht löschen können. Vielleicht hier? Wikipedia ist Realsatire pur!
“Dabei kommt es – jedenfalls wenn es sich, wie vorliegend, um rufbeeinträchtigende Behauptungen handelt – auch nicht darauf an, ob die Behauptung vormals zutreffend und zulässig war.”
Die Tatsache, dass es für Internetmedien in keiner Weise praktikabel ist, mögliche Änderungen von in Artikeln dargelegten Sachverhalten zu antizipieren, um täglich sämtliche Archivinhalte der Realität anzugleichen, ignoriert das Landgericht völlig. Auch die Verbannung älterer Artikel in ein Archiv, das weder mittels Suchmaschinen noch über Links erreichbar ist, kommt einem Berufsverbot für Onlinemedien und Blogger gleich.
(…) Die gängige Abmahnpraxis hinterlässt jedoch den Eindruck, als ginge es nicht um objektive Information, sondern darum, kritische Berichterstatter unter Geiselnahme des Persönlichkeitsrechts mundtot zu machen.
Dann aber werden die Aktien-Blogger irrational:
Wir glauben trotz der jüngsten Entscheidung auch weiterhin an die zweckgerichtete Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht und blicken dem für November terminierten Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Hamburg mit Zuversicht entgegen.
Liebe Aktienblogger, ich habe jetzt eine ganz schlechte Nachricht für euch: beim Landgericht Hamburg wird NIE zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht abgewogen. Das passiert erst in Karlsruhe. Und es interessiert an der Außenalster auch niemanden, ob etwas im Internet praktikabel ist. In zwei Jahren dürft ihr dann vielleicht sagen, was ihr über Herrn Frick zu sagen habt.
Aber schön, dass euch aufgefallen ist, dass das Wort „Pressefreiheit“ im Urteil nicht ein einziges Mal auftaucht. Die spielt im Hamburger Landrecht nämlich keine Rolle …
Seit 2006 streiten sich der Doping-Praktiker Jan Ullrich und der Doping-Experte Prof. Werner Franke vor Hamburger Gerichten – natürlich um die Wahrheit bzw. wer die gepachtet hat, genauer: Wer wem welche Wahrheit verbieten darf.
Franke hatte im Prinzip zutreffend behauptet, Ullrich habe an den Doping-Arzt Fuentes Geld gezahlt, was Ullrich in einer eidesstattlichen Versicherung bestritt und hiermit dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Unterlassungsverfügung aus dem Kreuz leiern konnte.
Werden wir mal etwas präziser: In einem TV-Interview hatte Franke erklärt,
Ullrich habe in einem Jahr dem spanischen Mediziner Eufemiano Fuentes 35.000 Euro für Dopingmittel überwiesen.
Franke meinte, damit lediglich die Presse zitiert zu haben. Doch in Zeiten der Stolpe-Rechtsprechung verwiesen ihn die Hamburger darauf, dass Franke als großer Doping-Experte, der auch im Fall selber recherchiere, so zu verstehen sei, als gebe er eigene Erkenntnisse zum Besten.
In Hamburg glaubt man blind, was in eidesstattlichen Versicherungen gelogen wird. Aber im Hauptverfahren, wo man Beweise zu erheben pflegt, könnte es peinlich werden, denn die eidesstattliche Versicherung war offenbar erstunken und erlogen: Laut BKA (Tagesspiegel) hatte der Radfahrer schlappe 80.000,- Euro an Fuentes überwiesen und sich auffällig häufig in Madrid aufgehalten. Anders als bei seinem Frohlocken über das Hamburger Urteil hält sich Ullrich diesmal mit Kommentaren zurück.