Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


3. März 2010

Veröffentlichung fremder E-Mails: Ruhrbaron Schraven will es wissen

Der bereits am Landgericht Hamburg gestählte Blogger David Schraven hat angekündigt, E-Mails aus Rüttgers Club zu veröffentlichen, was man dort nicht ganz so witzig findet – denn die eigenen Persönlichkeitsrechte vermarktet man ja lieber selber… ;-)

Die eigentliche Begründung aber lautet, dass es sich um eine „geklaute“ Email handelt, was nicht schick ist. Da gab es in der Vergangenheit durchaus Urteile, welche insoweit eine Indiskretion sehen, etwa das Landgericht Köln hat sich da hervorgetan. Schraven indes lässt sich nicht einschüchtern und sieht sich durch Wahrung berechtigter Interessen gerechtfertigt. Kenner denken an die Wallraff-Entscheidung. Man wird sehen.

Das Leaken von auf illegale Weise gewonnenem Material könnte man allerdings eleganter bewerkstelligen: Wenn Wikileaks.org die Infos zuerst bringt, sind sie nicht mehr geheim und können dann mehr oder weniger berichtet werden, wenn nicht gar in derbste Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird. Bis uns Schraven seine Geheimnisse bzw. die der NRW-CDUler mitteilt, überlassen wir Volker Pispers das Wort:

Und wenn wir schon dabei sind:

Arbeitsrecht: Vorwurf „verschärfter Ausbeutung“ an Chef ist zulässige Meinungsäußerung

Porsche war sauer, weil sich ein (roter) Arbeitnehmer im Internet über verschärfte Ausbeutung beklagte. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg sah die Äußerung jedoch als durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt an. Daher sei kein Kündigungsgrund gegeben, berichtet die Financial Times Deutschland.

Bei Porsche ist man ja durchaus nicht unempfindlich. „Werner“ hatten sie zwischenzeitlich mal verboten, seinen Hobel „Red Porsche Killer“ zu nennen.

Via Handakte Weblawg.

DFB-Schiri ruft LG-Schiri

Bei DFB-Schiedsrichtern scheint es ja in Sachen Nächstenliebe beinahe ähnlich zuzugehen wie bei den Jesuiten … Auch hier will man seinen Ruf verteidigen, und wie könnte man das schöner als durch Anrufung der Gerichte? Die Boulevardpresse jedenfalls hat ihren Spaß und wird sich wohl kommenden Donnerstag am Landgericht München I einfinden. Der Fall wird immer rätselhafter.

2. März 2010

BGH: Internationaler Fliegender Gerichtsstand Deutschland bestätigt

Wer in Deutschland beim Internetsurfen sein Persönlichkeitsrecht verletzt sieht und der Abruf in Deutschland nahe liegt, der darf laut Urteil vom 2. März 2010 – VI ZR 23/09 des Bundesgerichtshofs in Deutschland klagen (Pressemeldung). Das klappt jedenfalls dann, wenn der Gegner „The New York Times“ heißt und man der Kontakte mit der russischen Mafia verdächtigt wird. Die Düsseldorfer Gerichte werden sich also mit der Sache weiter befassen.

Kürzlich hatte das Landgericht Köln für eine Klagemöglichkeit gegen Abträglichkeiten auf einer russischen Website die Bestimmungsgemäßheit des Abrufs als Kriterium gesehen, der bei einer russischen Website in russischer Sprache hierzulande eher nicht anzunehmen sei.

Fakten, Fakten, Fakten zur BUNTE-Spitzelei

Heribert Prantl, jener Ex-Staatsanwalt, der die Süddeutsche Zeitung souverän führt, gehört fraglos zu den Lichtgestalten der Journalisten-Zunft. Wortreich kommentierte er die Heuchelei der BUNTEN, die ihre Schmutzarbeit vornehm outgesourcet hatte.

Aber man sollte ruhig auch einen anderen Namen nennen: Lebensgefährte von BUNTE-Chefin Particia Riekel ist Helmut Markwort, dessen Sensibilität mehrfach Presserechtsgeschichte schrieb. So hatte der gute Mann nichts besseres zu tun, als gegen eine Karikatur von TITANIC mit den Worten F…, F…, F…  vorzugehen und stolze 60.000,- D-Mark „Schmerzensgeld“ aufzurufen. Mit der zumindest im Hamburger Durchlauferhitzer erfolgreichen Klage wegen Interviewäußerungen, die sich die Saarbrücker Zeitung angeblich zu eigen gemacht hätte, hatte Markwort seine eigene Branche in unüberschaubare Gefahren gebracht. Der VI. Senat des BGH machte dem Spuk vor ein paar Monaten ein verdientes Ende.

27. Februar 2010

Heiße Luft aus dem Luftstrom

Eine Bürgerinitiative beklagte sich in einer Zeitung:

„Mit dieser Aktion wollten sie, wie H. ausführte, ihren Unmut darüber ausdrücken, dass die Lebenspartnerin des Luftstrom-Geschäftsführers ein Grundstück für 45 Cent pro Quadratmeter von einem Privatmann gekauft habe, was dann wenige Tage später zum Sonderbaugebiet erklärt worden sei. Dadurch habe sich der Wert gesteigert, erklärte André Heil. Ihn wundere die ganze Geschichte. Auf dem Areal solle ein Betriebsgebäude entstehen“.

Die Luftstrom-Frau beantragte beim Landgericht Darmstadt eine einstweilige Unterlassungsverfügung, die jedoch abgelehnt wurde:

„Die im (…) wiedergegebene Äußerung entspricht nun aber bis auf den Grundstückspreis in vollem Umfang den Tatsachen, denn die Gemeinde hat nach dem unwidersprochen gebliebenem Vortrag der Verfügungsbeklagten nun tatsächlich lediglich circa vier Wochen nach dem Erwerb des Grundstücks die Absicht gefasst, dieses zu einem Sonderbaugebiet mit der Folge zu erklären, dass dessen Wert sich dramatisch steigern wird…“

(…)

„Da diese Äußerung von den Verfügungsbeklagten als Mitglieder einer Bürgerinitiative im Meinungsstreit über die Auswirkungen etwaiger Zersiedlungen durch Windkraftanlagen getätigt wurde und die Verfügungsbeklagten die ihnen zu Gebote stehenden Möglichkeiten der Aufklärung wahrgenommen haben, kann ihnen als Privatleuten kein Sorgfaltspflichtverstoß im Hinblick auf diese objektive unwahre Tatsachenbehauptung zur Last gelegt werden.“

(…)

„Im Übrigen entsprechen die zitierten Äußerungen der Wahrheit und sind auch geeignet, Dritten zur Meinungsbildung bei der auch in der Öffentlichkeit zunehmend kontrovers diskutierten Frage der Ansiedlung weiterer Windkraftanlagen zu dienen, weshalb dies Äußerungen insgesamt durch Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz gedeckt und mit der Folge gerechtfertigt sind, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen war.“

So isses.

26. Februar 2010

Wettbewerb um Heuchelei beim Internetsperrgesetz

Der Kollege Stadler hat auf ein erschreckendes Videodokument parlamentarischen Totalversagens hingewiesen (das ich weder einbetten kann,noch möchte). Da basht ein CDU-Hinterbänkler – völlig  zu Recht – das Versagen der SPD während ihrer Regierungszeit zum Internetzensurgesetz. Aber dann redet sich der Provinzpolitiker aus Korschbroich so in Zensursula-Rage, dass man bei der Piratenpartei für solch billige Feindbilder gar nicht dankbar genug sein kann … Heveling, wir können doch bei der NRW-Wahl auf dich zählen, oder? ;)

Hat eigentlich inzwischen jemand Herrn Köhler darauf hingewiesen, dass das Gesetz schon aus formellen Gründen evident verfassungswidrig ist und schon daher schon nicht hätte unterschrieben werden dürfen …? Das hatte Prof. Matthias Bäcker auf dem Chaos Computer Congress eingehend erläutert. Während dieser Veranstaltung lernte ich auch kurz Franziska Heine kennen, die zum Thema weitaus Intelligenteres als unsere Berufspolitiker zu sagen hat, siehe obiges Video.

UPDATE:

In Hevelings Revier, nämlich in Korschenbroich, findet übrigens ab Morgen der Landesparteitag der NRW-Piraten statt. Vielleicht kann der Mann da noch was lernen …?

Isländisches Parlament empfängt Medieninitiative mit offenen Armen

Das von WikiLeaks protegierte Projekt, Island mit dem modernsten Presserecht der Welt zu zieren, nimmt Formen an! Gratulation, Jungs!

Zum vorgestern erfolgten Leak der Studie über die Zukunft der privaten Krankenkassen ist zu ergänzen, dass das entsprechende Institut eine Stunde nach WikiLeaks die Studie ebenfalls online stellte. Na bitte, geht doch …! ;)

25. Februar 2010

Microsoft schaltet Cryptome ab

Wegen Verletzung von Urheberrechten setzte Microsoft die Zensur des Enthüllungspotals Cryptome durch. Cryptome setzt sich ähnlich wie WikiLeaks für die Meinungsfreiheit und für die Distribution von Staatsgeheimnissen ein. Deren Website ist nun offline.

UPDATE: Heise hat einen lesenswerten Beitrag zum Thema.

UPDATE: Microsoft hat verstanden!

24. Februar 2010

Gab es die Suppenküchen?

Äußerungsrecht zum Fressen gern!