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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Arbeitsrecht: Vorwurf „verschärfter Ausbeutung“ an Chef ist zulässige Meinungsäußerung

Porsche war sauer, weil sich ein (roter) Arbeitnehmer im Internet über verschärfte Ausbeutung beklagte. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg sah die Äußerung jedoch als durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt an. Daher sei kein Kündigungsgrund gegeben, berichtet die Financial Times Deutschland.

Bei Porsche ist man ja durchaus nicht unempfindlich. „Werner“ hatten sie zwischenzeitlich mal verboten, seinen Hobel „Red Porsche Killer“ zu nennen.

Via Handakte Weblawg.

« Politischer Frühschoppen am Landgericht Hamburg – Veröffentlichung fremder E-Mails: Ruhrbaron Schraven will es wissen »

Autor:
admin
Datum:
3. März 2010 um 14:14
Category:
Allgemein,Internet,Meinungsfreiheit,Persönlichkeitsrecht,Pressefreiheit,Zensur
Tags:
 
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