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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


8. Dezember 2010

Zensur-Rebell Schälike zieht positive Jahresbilanz

Richter- und Answaltsschreck Rolf Schälike („Buskeismus.de“) zieht in seinem Pressejustiz-kritischen Blog eine positive Jahresbilanz. Rein persönlich hat er allen Grund dazu, denn er zählt nunmehr 75 abgewehrte juristische Angriffe auf seine Website. Nachdem er anfänglich an gegnerische Anwälte viel Lehrgeld hatte zahlen müssen, drehte er den Spieß um und konnte den Saldo an festgesetzten Anwaltskosten dieses Jahr ausgleichen. Hier nun seine Bilanz:

2010 – ein gutes Jahr für die Äußerungsfreiheit

Rechtsgeschichte soll 2009 geschrieben werden,“ hatte ich Ende 2008 in einer Weihnachtskarte an Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz geschrieben und bekam Recht. Die Weihnachtskarte wurde Gegenstand eines bis heute nicht beendeten Rechtsstreites. Auch Rechtsgeschichte wurde geschrieben.

Trotzdem habe ich nur teilweise Recht behalten. 2009 dürfte zwar seit Beginn der Aufzeichnung von Wetterdaten das Jahr gewesen sein, in dem die meisten einstweiligen Verfügungen auf mich niederprasselten, wirklich Rechtsgeschichte wurde dann aber erst 2010 geschrieben, obwohl Ende 2009 die Wende zu erkennen war. Mit dem BGH, Urteil vom 22.09.2009 – VI ZR 19/08 obsiegte der Daimler-Aktionär Jürgen Grässlin gegen Daimler AG und deren ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Jürgen Schrempp.

Das Bundesverfassungsgericht ist in einer Reihe von Entscheidungen den ausufernden Verboten wegen einer angeblichen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes 2010 relativ konsequent entgegengetreten. Es hat den BVerfG-Beschluss Gen-Milch 1 BvR 1890/08 vom 09.09.10 gegeben, der zumindest die Anwendung der Stolpe Entscheidung auf Ausnahmefälle reduzierte. Der BGH hat in seinen „Archiv Entscheidungen“ – VI ZR 243/08  v. 08.02.10 das Internet von der Verpflichtung befreit, alte Artikel immer wieder neu überprüften zu müssen und damit auch Geschäftsmodellen von Anwälten, die an der Vertretung verurteilter Mörder verdienten, den Boden entzogen. Der BGH hat in der Fraport Entscheidung VI ZR 36/07  v. 03.02.10  den Bereich der geschützten Meinungsäußerung ausgedehnt. Sumpf an Lügen, Täuschung, Vertuschung, Vetternwirtschaft, Polit-Kumpanei und Korruption dürfen als Meinung geäußert werden. Insgesamt werden Verbotsanträge häufiger zurückgewiesen. Auch Promis mussten Federn lassen.

Ich freue mich, dass auch mein wissenschaftliches Projekt dazu sein Schäflein beigetragen hat. Es steht fest

– dass meine Forschungsarbeiten und die damit zusammenhängende Berichterstattung kein Cyber-Stalking ist,

– die wahrheitsgemässe Berichterstattung über Rechtsanwälte mit deren Namensnennung regelmäßig nicht verboten werden kann,

– die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen mit Namensnennung der Anwälte und Parteien in vielen Fällen als zulässig angesehen worden ist, was im Jahre 2009 noch verboten worden war,

– die Wiedergabe eines Antragschriftsatzes eines Rechtsanwaltes als Teil einer gerichtlichen Entscheidung verletzt weder das Urheber- noch das Persönlichkeitsrecht,

– Berliner Anwälte können keine Reisekosten zurückerstattet bekommen, wenn diese gegen mich als Hamburger in Köln klagen, das Instrument des fliegenden Gerichtsstandes missbrauchend,

– der bekannter XXXXanwalt und XXXX Dr. Christian Schertz fühlte sich bemüßigt, fünf mal die Pressekammer des Landgerichtes Berlin wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, weil diese ihre Rechtsprechung geändert hat.

Auch mein Rechtsanwalt Eberhard Reinecke schrieb Rechtsgeschichte und ließ den Kläger, Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz auf der Strecke: BVerfG 1 BvR 2477/08 vom 18.02.10.

Ich wünsche allen treuen Lesern und Zensoren meiner Seite ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr, in dem jetzt schon sieben Termine mit Zensurbegehren feststehen.

Die erste Verhandlung im neuen Jahr ist am 12.01.11 beim OLG Hamburg. Die Kanzlei Schertz hatte beim LG Hamburg verloren und hofft, in der Berufung das Verbot zu erhalten, den Lebenslauf ihres Chefs nicht im Frame aufrufen zu dürfen, um diesen zu kommentieren. Az. 5 U 89/09

Am nächsten Tag, Donnerstag, den 13.01.11 versucht Rechtsanwalt Dr. Schertz um 11:30 sein Glück bei Mauck vom LG Berlin in der Sache 27 549/09 und möchte u.a. 20.000,00 Schmerzensgeld für meine Weihnachtsgeschichte aus dem Jahre 2008.

Eine Woche später am 20.01.11 liegen gleich drei Verfahren an – 27 O 624/09, 27 O 787/09 und 27 O 665/09. Die Zensurverfahren beginnen um 11:00.

Na ja, dann gibt es noch eine Klage gegen meine Buskeismus-Zeitung, die Richter Schulz vom LG Hamburg an sich gerissen hat, um um 13:30  zu zensieren oder auch nicht – 325 O 217/10.

Mein ehemaliger Rechtsanwalt Helmuth Jipp, mit dem ich vor Jahren nur verloren habe, versucht es am 16.03.11 um 10:10 beim Landgericht Köln im s.g. Phychopathen-Prozess mir aufzuzeigen, wie der Rechtsstaat funktioniert. Az. 28 O 840/10.

Ich kann nur hoffen und beten, dass einige dieser Prozesse die Zahl der schönen Entscheidungen erhöhen. Nun glaube ich nicht an Gott, weil es diesen leider nicht gibt. Zu meinen Göttern gehören die Kläger, meine Anwälte, die Zensurrichter und der Zufall. Selbstverständlich gibt es noch ein paar andere, die Gott mit mir spielen.

Das Duo Schälike/Schertz wird uns also auch im neuen Jahr weiter erheitern!

7. Dezember 2010

WikiLeaks und die Journaille

Stern-Chef Reporter Hans-Martin Tillack findet klare Worte:

(…) Und ich finde es erstaunlich, wie viele schlechte Verlierer es im deutschen Journalismus gibt. Nicht wenige Kollegen spielen die Bedeutung der Papiere herunter und sprechen von Enthüllungen, die wir angeblich nicht brauchten, weil sie nur „mit mäßigem Nährwert“ ausgestattet seien.

Dass solches in einer Wochenzeitung mit besonders großem Papierformat zu lesen ist, überrascht dabei weniger. Dort hatte man bei manchen – nicht allen! – Autoren immer schon den Verdacht, dass sie viel lieber diplomatische Depeschen für mächtige Minister schreiben würden, als ganz unoffizielle Artikel für den Leserplebs.

Aber beim Abmoderieren des Wikileaks-Scoops beteiligen sich auch höchst erfahrene Recherchejournalisten. Kollegenneid? (…)

Demgegenüber schießt Hans Leyendecker immer noch erstaunlich deftig. Sorry, WikiLeaks ist zwar nicht perfekt, aber definitiv ein mächtiger Schritt in Sachen Aufklärung. Die Eigendarstellung(!) der US-Diplomaten als „puren Antiamerikanismus“ zu etikettieren, ist unglaublich billig und eines Mannes wie Leyendecker nicht würdig. Mir wurde schon mehrfach gesteckt, Leyendecker sei seine Rolle als oberster Deuter in Sachen Enthüllungsjournalismus zu Kopf gestiegen. Schade.

Ex-WikiLeaks-Sprecher Daniel Domscheit-Berg gibt im Talk Hintergrundinfos.

Profunde Infos gibt es da, wo das Herz der IT-Welt schlägt: Bei Heise.de.

Und natürlich bei Fefe, der auf den Kommentar des Guardian zur Verweigerung von Visa- und MasterCard gegenüber WikiLeaks hinweist:

Charles Arthur, the Guardian’s technology editor, points out that while MasterCard and Visa have cut WikiLeaks off you can still use those cards to donate to overtly racist organisations such as the Knights Party, which is supported by the Ku Klux Klan.

Eine der beiden Schwedinnen, die Julian Assange angezeigt hat, gerät angesichts 20 verschwundener Tweets ins Zwielicht. Der US-Kriegsminister interessiert sich auffällig für schwedische Sittenjustiz – wichtigeres hat er wohl nicht zu tun. Make love, not war! Wann mach Charlotte Roach den Beteiligten entsprechende Angebote?

6. Dezember 2010

Zeugeneinvernahme via Printmedien?

Der eigentlich mit Alice Schwarzer bereits mehr als genug bestrafte Jörg Kachelmann muss nun eine Schweizer Zeugin fürchten – die allerdings als Schweizerin nicht effektiv zur Aussage verpflichtet werden kann, und offenbar auch keinen Bock hat, im Focus der Öffentlichkeit zu Angelegenheiten ihres Unterleibs befragt zu werden. Im FOCUS hingegen ist ihre Aussage mehr oder weniger schon nachzulesen. Das ruft natürlich des Kachelmanns Anwälte auf den Plan:

Schwenn sagte der SZ, er halte es für „verantwortungslos“, über die angeblichen Aussagen einer Zeugin zu berichten, wenn man wisse, dass diese nicht vor Gericht erscheinen werde. Kachelmanns Anwalt in Medienangelegenheiten, Ralf Höcker, erklärte, die Verteidigung sei schon vor längerer Zeit mit der angeblichen Zeugin konfrontiert worden. Falls diese tatsächlich in dem von Focus berichteten Sinn aussagen sollte, „wird das problemlos zu widerlegen sein“.

Und nun: Das Wetter.

BGH und Cour d’Appel de Paris zur Text- und Bildberichterstattung über Prominente

Der Kollege Prof. Schweizer hat die aktuellen Urteile aus Frankreich und Deutschland (Bild, Text), mit denen die Monegassen gegen die BUNTE unterlegen sind, im Volltext eingstellt.

Selbst wenn man davon ausgehen wollte, dass einzelne Äußerungen in dem beanstandeten, Artikel den Bereich der Privatsphäre der Klägerin tangieren, ist zu berücksichtigen, dass sich auf ein Recht, nicht gegen seinen Willen zum Objekt bestimmter medialer, die selbst gewählte Öffentlichkeit verbreiternder Erörterung gemacht zu werden, jedenfalls derjenige Grundrechtsträger nicht berufen kann, der sich in freier Entscheidung gerade der Medienöffentlichkeit aussetzt, indem er Veranstaltungen besucht, die – aus welchem Grund auch immer – erkennbar auf ein so großes Interesse von Teilen der Öffentlichkeit stoßen, dass mit einer Berichterstattung durch die Medien gerechnet werden muss.

So isses. Prinzessinnen sind nun einmal dazu da, dass über sie in Klatschblättern berichtet wird. Eine andere Funktion haben sie (zum Glück) nicht.

Auch, wenn Sie die Monegassen genauso wenig interessieren sollten, wie mich, so sollte man wissen, was die Berliner Gerichte alles zu Unrecht verboten hatten. Das Landgericht hat die Beklagte verurteilt, es zu unterlassen, unter Bezugnahme auf die Klägerin das Folgende zu verbreiten:

  1. „Party-Prinzessin Charlotte“;
  2. „Sie war wie eine neue Sonne, um die alle anderen Gäste kreisten… „;
  3. „Charlotte ist die neue Party-Sonne“;
  4. „Adieu – stille, kleine Charlotte, ihr mediterranes Temperament bricht offenbar durch:…“
  5. „Mit wehendem Haar erinnert sie auf dem Dancefloor an Mama Caroline in deren besten Zeiten in den Nachtklubs ‚Jimmi’z‘, ‚Maxim’s‘, ‚Regine‘ und ‚Club 56‘. Damals hatte Caroline – ob mit Philippe Junot oder Guillermo Vilas – die Ausgehszene zwischen Monte Carlo, Paris und New York geprägt.“;
  6. “ … die ‚Prinzessin außer Rand und Band‘.“;
  7. „Charlotte ist in ihrer Clique die Sonne, um die sich alle anderen drehen.“;
  8. „Genau ein Jahr ist es her, dass die Literaturstudentin Charlotte beim Rosenball ihr Debüt gab.“;
  9. „Die Welt war damals schon entzückt: Sie gab das Bild eines schüchternen, bescheidenen jungen Mädchens ab. Mit einem charmant hochgesteckten Pferdeschwanz sagte sie ihrer Kindheit Adieu. Hatte sogar diesen schüchternen Lady Di-Blick. Den Kopf bescheiden gesenkt, die Augen weit offen, (…)“;
  10. „Dagegen jetzt, zwölf Monate später, was für ein Kontrast! So viel ist passiert in diesem Jahr. Charlotte ist eingeschert in die High Society. Sie scheint dem Kokon ihrer Kindheit entschlüpft zu sein, ein strahlender Schmetterling hat sich entpuppt. Sie ist hineingewachsen in eine Gesellschaft, in der einerseits strenge Regeln gelten, andererseits einige wenige in ihren Kreisen sich das Recht nehmen, über diesen Regeln zu stehen.“;
  11. „Heute spielt Charlotte wie selbstverständlich ihre neue Rolle als strahlender Gesellschaftsmittelpunkt. Wie selbstverständlich trägt sie die großen Roben von Chanel und plaudert mit ihrer Freundin Eugenie über den neusten Klatsch aus der jungen Society.“;
  12. „Charlotte verkörpert mit ihrer unglaublichen Grazie den ‚Pedigree‘, den Adel, der nicht mal einen Titel braucht, um edel zu sein. ( … ) Aber mal ehrlich: Wer ist mehr Prinzessin vom Anblick her – die Windsor-Girls, die gern auf Pferden sitzen, oder Charlotte, die auf dem Rosenball tanzt?“;
  13. „Es muss die Grimaldi-DNA sein, die ihr Blut erhitzt. Charlotte lernt nach einer behüteten Kindheit gerade was Neues: „die Leichtigkeit des Seins“. Und damit sie nicht wie im Roman von Milan Kundera „unerträglich leicht“ wird, kann sich Charlotte auf ihre kluge Mutter verlassen. Die hatte schon Pierre und Andrea Blei in die Partyschuhe gekippt, indem sie die Söhne auf strapaziöse Charityreisen nach Asien und Afrika schickte. Caroline weiss, dass sich auch die schönsten Schmetterlinge die Flügel verbrennen können! Charlotte wird das nicht passieren.“
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5. Dezember 2010

WikiLeaks: USA mahnt die Schweiz ab

Der US-Botschafter in der Schweiz droht:

„Die Schweiz solle sich sehr genau überlegen ob sie jemanden wie Assange Unterschlupf gewähren wolle.“

Bevor mir jetzt jemand das Etikett „Verschwörungstheoretiker“ anheftet, lassen wir mal jemanden zu Wort kommen, der von Berufs wegen wissen sollte, worüber redet:

Für den Ex-Geheimdienstchef der Schweiz, Peter Regli, ist Julian Assange sogar in höchster Lebensgefahr. Er wäre nicht überrascht, wenn Assange plötzlich Opfer eines Autounfalls werden würde. Regli hält es ebenso nicht für unwahrscheinlich, dass der Wikipedia-Gründer vor einen U-Bahn-Zug auf die Gleise stürzen oder auf unerklärliche Weise an einem „Herzinfarkt“ sterben würde.

Vor knapp einem Jahr hatte ich mal über die klandestinen Mordprogramme der frühen CIA einen Artikel verfasst. Reality is stranger than fiction. 1989 war die verkohlte Leiche eines gewissen Karl Koch gefunden worden, einem anarchistischen Hacker und Mitglied des Chaos Computer Clubs, der Geheimnisse der USA an das KGB geliefert hatte. Der Fall wurde nie aufgeklärt.

Angesichts der eine Million Menschen, die wegen der vorgegaukelten „Massenvernichtungswaffen“ von den USA getötet wurde, ohne dass die Weltgemeinschaft das irgendwie sanktioniert hätte, sollte man sich über die Hemmschwellen der entsprechenden Entscheidungsträger keine allzu großen Illusionen machen.

Dann schauen wir mal, was dem nun prominentesten Hacker der Welt am 23.12. passiert …

4. Dezember 2010

WikiLeaks wird analog

Dieses Jahr sah ich den wirklich beeindruckenden Autorenfilm „8th Wonderland eines französischen Regisseurs, in dem es um eine Handvoll Leute ging, die mit einer Website den Lauf der Geschichte verändern wollen und eine Vielzahl an Followern hinter sich bringen, die mit den für Korruption anfälligen Staatssystemen nichts mehr anfangen können. Der Streifen ist so genial wie unterhaltsam, so dass ich nicht verstehe, warum er nur in einigen Programmkinos gelaufen ist. Jeder TV-Programmchef, der nicht auf den Kopf gefallen ist, sollte sich sofort eine Lizenz besorgen!

Seit dieser Woche ist „8th Wonderland“ alias WikiLeaks Teil der analogen Welt. Verzweifelt versuchen die Regierungen etwa von Frankreich und den USA, wo man vor Jahrhunderten das Menschenrecht Meinungsfreiheit kultivierte, zu zensieren, was das Zeug hält. Hätten wir heute die „Internetsperren“, dann besteht nicht der geringste Zweifel, dass die Politiker „zu unserem Wohl“ dieses Zensurinstrument benutzen würden. Mit welcher moralischen Berechtigung die USA China „Zensur“ vorwerfen wollen, soll mir mal jemand erklären.

Auch in „8th Wonderland“ gibt es Angriffe auf die Server, dem Projekt wird der Stecker gezogen. Doch dann kommt „9th Wonderland …“ Und sollte es gelingen, WikiLeaks abzuschalten, so wird die Idee bleiben und 1000fach kopiert werden.

Eine Idee kann man nicht bekämpfen – ebenso wenig, wie einen Märtyrer, was insbesondere US-Idioten noch nicht verstanden haben. Ein Journalist der WASHINGTON TIMES ruft zum Mord an Assange auf, und bestätigt damit dessen Weltsicht auf die USA. Auch einfältige US-Politiker versuchen, sich durch entsprechende Tiraden an Assange zu profilieren. Der Mann hat also gute Chanchen, dass die T-Shirt-Branche mal ähnlich gut an ihm verdienen wird wie an Che Guevara.

Wie der Twitter-Account von WikiLeaks heute verkündet, hat WikiLeaks nunmehr die Wikipedia an Bekanntheitsgrad Google zufolge eingeholt. Das hatte wohl auch der Schatzmeister der deutschen Wikipedia zu spüren bekommen, dessen Kunden im Job ihn hierauf ansprachen, so dass der Mann das Handtuck warf. Diese Info scheint am ersten Tag niemanden interessiert zu haben, ich fand sie auf der Vereinsseite und mailte sie der Kuriosität wegen an Bloggerkönig Fefe, der sie bloggte. Minuten später zog Netzpolitik.org nach, und heute findet sich die Meldung sogar im gedruckten Spiegel. Auch das ist ein Stück Web 2.0.

3. Dezember 2010

Süddeutsche kann doch, wenn sie will

Nachdem ich die Süddeutsche kürzlich des WikiLeaks-Bashings verdächtigte, versöhnt sie mich heute mit drei exzellenten Beiträgen zum Thema. Einer ist auch online: Der Gegenverschwörer. Lesebefehl!

2. Dezember 2010

Back Up von WikiLeaks

Aus aktuellem Anlass hier noch einmal das Video vom schwedischen Server-Bunker, den auch WikiLeaks mit der Datensicherung beauftragt hat.

1. Dezember 2010

Süddeutsche basht WikiLeaks

Als ich am Montag mit Hans Leyendecker diskutierte, hielt der mit seinem Futterneid Ärger nicht hinterm Berg. Leyendecker und Prof. Greiner, der ebenfalls im SZ-Verlag veröffentlicht, redeten auf mich ein, das Veröffentlichen der Rohdaten wäre nutzlos, das müsse erst journalistisch gefiltert manipuliert zensiert verfälscht interpretiert und relativiert zerredet als Antiamerikanismus gelabelt kommentiert werden. Heute nun beklagt ausgerechnet die Süddeutsche, der SPIEGEL habe das Originalmaterial nicht korrekt wiedergegeben…

Ja, wie denn nun? Ich, für meinen Teil, ziehe es vor, Zugriff auf die Originale zu haben und mir meine Meinung höchstselbst zu bilden. Oder mir qualifizierte Kommentatoren anzuhören wie etwa Todenhöfer bei Markus Lanz (auf „Aus eigenen Fehlern lernen“ klicken).

Heute Abend dürfte es bei sternTV interessant werden, wo Ex-WikiLeaks-Sprecher Daniel Domscheit-Berg bei Jauch eingeladen ist. (Dessen Kritik am Projekt WikiLeaks teile ich, siehe obiges Video.)

UPDATE: Weitere Ungenauigkeiten. Ich glaube, dass es einen guten Grund dafür gibt, warum Gerichte Beweise unmittelbar erheben wollen …

30. November 2010

Blogs werden präventiv dicht gemacht – Danke, JMStV

Derzeit sorgen einige bekannte Blogger für Aufsehen, indem sie aus Protest und Verzweiflung über die gesetzgeberische Inkompetenz ihre Blogs vom Netz nehmen., so etwa VZlog oder Isotopp. Wie unfähig die entsprechenden Politiker sind, kann man sehr schön daran sehen, dass offenbar deren eigene Websites nicht den rechtlichen Anforderungen genügen.

Die Simulation des fatalen Ergebnisses ist eigentlich eine coole und drastische Art des Protests. Ich kann da allerdings nicht mitmachen, denn Zensur und dergleichen beuge ich mich grundsätzlich nicht. Außerdem muss den Grünen ja jemand ihre gebrochenen Wahlversprechen vorhalten. Dieses Blog wird das letzte sein, dass freiwillig dicht macht! ;)

UPDATE: Sie auch KLAWTEXT!