Auf dem Chaos Computer Congress in Berlin traf ich die US-Kollegin Tiffany Rad, eine Hackerin und Professorin. Auf dem Kongress hielt sie einen Vortrag u.a. über „Jurisdiction Hopping“. Sich lästigen Rechtsordnung durch Platzierung des Informationsangebots in anderen Rechtsordnungen zu entziehen, wer tut denn so was … ;-)
Sie erzählte mir, dass der deutsche Zoll ihren Computer aufzumachen versuchte, was ihr schon an diversen Flughäfen passiert sei. Die Kiste war natürlich fachfrauisch gesichert.
Bei ihrem Berlinbesuch wurde die Hackerin jedoch selbst Opfer der Maschinen: Die Lufthansa verschlampte ihr Gepäck, was die Amerikanerin zu Tiraden auf Twitter veranlasste. Vermutlich zog auch das Gepäck andere Rechtsordnungen als die hiesige vor …
Die Begründung des angegriffenen Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts lässt eine Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Anordnung nicht erkennen.
Die Verfassungshüter hoben dieses Verbot nun auf, weil es zu allgemein gefasst sei und damit „unverhältnismäßig“ in die Meinungsfreiheit des Neonazis eingreife. Die Einstufung einer Position als „rechtsextremistisch“ sei eine „Frage des politischen Meinungskampfes“ und unterliege damit sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Einschätzungen, begründete das Gericht seine Entscheidung.
schreibt SPON.
Der erstmals wegen entsprechenden Veröffentlichungen (wohl aber offenbar wegen Volksverhetzung) belangte Beschwerdeführer sah seinen Anspruch auf Resozialisierung verletzt, wozu offenbar auch die Äußerungsfreiheit zu entsprechenden Themen gehört.
Lieber lese ich solche Urteile mit Bauchschmerzen, als dass ich Zensur ertragen wollte. Ich verweise an die jüdischen Rechtsanwälte der ACLU, die Neonazis vertreten, weil ihnen die Meinungsfreiheit ein wichtigeres Gut ist als Befindlichkeiten.
Auch Tunesien hat so seine Probleme, wenn es um Meinungs- und Pressefreiheit geht. Nunmehr wird auch in Tunesien die staatliche Zensur durch das Internet infrage gestellt.
Als ersten hat es den Rapper Ice T erwischt, der ein Problem mit Polizisten hat, die Probleme mit Männern haben, die ihr Haar lang tragen. Selbst das Landgericht Hamburg soll in dem Punkt jedenfalls moderate Maßstäbe pflegen …
Der Kollege Eisenberg hat dem FREITAG ein Interview zur Berichterstattung über Sexaffären von Politikern gegeben. Was der Kollege da im vorletzten Abschnitt über unsere schnuckelige Familienministerin äußert, das würden sich die wenigsten Medienanwälte trauen. Ich zitiere es vorsichtshalber mal nicht … ;-)
Offenbar in Erwartung eines Shotstorms, den die angekündigten WikiLeaks-Enthüllungen auslösen werden, hat die Bank of America damit begonnen, Domains zu blockieren, unter diese Strategie von Finanzvertrieben, die keine Aufklärungssites oder Ehemaligen-Organisationen wünschen.) Kurioserweise beleidigt sich die Bank hierdurch selber … :-)
Die Angst dürfte berechtigt sein: Der Buzz-Wert der Marke Amazon scheint durch die Rückgratlosigkeit des Konzerns gelitten zu haben. Schade aber auch …
Inzwischen wird WikiLeaks ausgerechnet auf Kuba gemirrored. Wenn 251.000 US-Dokumente – also die US-Sicht auf die Welt – da veröffentlicht werden, scheint auch dort die Meinungsfreiheit langsam Fuß zu fassen … ;-)
In Stuttgart hatte man neulich Meinungsfreiheit getestet, sich dann aber über einen Tisch ziehen lassen. So kommentieren es sinngemäß die Kollegen Peter Vonnahme, Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof i.R., ehem. Mitglied im Bundesvorstand der Neuen Richtervereinigung und Dr. Bernd Tremml, Leiter einer Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht in München.