Beschluss BVerfG – 1 BvR 1739/04 – vom 10.12.2010
Die Begründung des angegriffenen Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts lässt eine Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Anordnung nicht erkennen.
Na, so was! Und das in Hamburg …
Beschluss BVerfG – 1 BvR 1739/04 – vom 10.12.2010
Die Begründung des angegriffenen Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts lässt eine Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Anordnung nicht erkennen.
Na, so was! Und das in Hamburg …
Das Bundesverfassungsgericht hob ein vom OLG München ausgesprochenes fünfjähriges Publikationsverbot auf, mit welchem dem Beschwerdeführer „Verbreitung rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts“ untersagt worden war.
Die Verfassungshüter hoben dieses Verbot nun auf, weil es zu allgemein gefasst sei und damit „unverhältnismäßig“ in die Meinungsfreiheit des Neonazis eingreife. Die Einstufung einer Position als „rechtsextremistisch“ sei eine „Frage des politischen Meinungskampfes“ und unterliege damit sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Einschätzungen, begründete das Gericht seine Entscheidung.
schreibt SPON.
Der erstmals wegen entsprechenden Veröffentlichungen (wohl aber offenbar wegen Volksverhetzung) belangte Beschwerdeführer sah seinen Anspruch auf Resozialisierung verletzt, wozu offenbar auch die Äußerungsfreiheit zu entsprechenden Themen gehört.
Lieber lese ich solche Urteile mit Bauchschmerzen, als dass ich Zensur ertragen wollte. Ich verweise an die jüdischen Rechtsanwälte der ACLU, die Neonazis vertreten, weil ihnen die Meinungsfreiheit ein wichtigeres Gut ist als Befindlichkeiten.
UPDATE: Pressemitteilung des BVerfG.
Auch Tunesien hat so seine Probleme, wenn es um Meinungs- und Pressefreiheit geht. Nunmehr wird auch in Tunesien die staatliche Zensur durch das Internet infrage gestellt.
Als ersten hat es den Rapper Ice T erwischt, der ein Problem mit Polizisten hat, die Probleme mit Männern haben, die ihr Haar lang tragen. Selbst das Landgericht Hamburg soll in dem Punkt jedenfalls moderate Maßstäbe pflegen …
Konkret geht es um diesen Song:
Der Kollege Eisenberg hat dem FREITAG ein Interview zur Berichterstattung über Sexaffären von Politikern gegeben. Was der Kollege da im vorletzten Abschnitt über unsere schnuckelige Familienministerin äußert, das würden sich die wenigsten Medienanwälte trauen. Ich zitiere es vorsichtshalber mal nicht … ;-)
Offenbar in Erwartung eines Shotstorms, den die angekündigten WikiLeaks-Enthüllungen auslösen werden, hat die Bank of America damit begonnen, Domains zu blockieren, unter diese Strategie von Finanzvertrieben, die keine Aufklärungssites oder Ehemaligen-Organisationen wünschen.) Kurioserweise beleidigt sich die Bank hierdurch selber … :-)
Die Angst dürfte berechtigt sein: Der Buzz-Wert der Marke Amazon scheint durch die Rückgratlosigkeit des Konzerns gelitten zu haben. Schade aber auch …
Inzwischen wird WikiLeaks ausgerechnet auf Kuba gemirrored. Wenn 251.000 US-Dokumente – also die US-Sicht auf die Welt – da veröffentlicht werden, scheint auch dort die Meinungsfreiheit langsam Fuß zu fassen … ;-)
WikiLeaks.org hat das Hosting der Homepage nun ausgerechnet an ein Unternehmen in Langley vergeben – einen Steinwurf entfernt von der CIA-Zentrale, wo man gerade eigens die WTF gegründet hat.
Le Monde hat Assange zum „Mann des Jahres“ ausgerufen.
Die UNO untersucht gegenwärtig, ob Bradley Manning aufgrund der Bedingungen seiner spartanischen Einzelhaft gefoltert wird.
Einen guten Überblick verschafft Deutschlandradio.
Wikileaks-Karikaturen:
Ungarn bekommt eine Zensur-Behörde. Nicht, dass es da wider einen Aufstand gibt, oder so.
China zensiert die Worte „leerer Stuhl“ und „Oslo“. Und komplett CNN und BBC.
Das US-Militär zensiert Medien mit WikiLeaks-Inhalten.
Apple zensiert eine WikiLeaks-App, die indirekt Spenden an WikiLeaks leiten will.
Peter Mühlbauer würdigt in TELEPOLIS die Männer des Jahres in Sachen Presse-, Rede- und Informationsfreiheit, darunter natürlich lauter Helden dieses Blogs
In Stuttgart hatte man neulich Meinungsfreiheit getestet, sich dann aber über einen Tisch ziehen lassen. So kommentieren es sinngemäß die Kollegen Peter Vonnahme, Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof i.R., ehem. Mitglied im Bundesvorstand der Neuen Richtervereinigung und Dr. Bernd Tremml, Leiter einer Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht in München.
IKEA: Niedrigsteuern auf Milliardengewinne
Hochgeladen von verbraucherinfoTV. – Neueste Nachrichten Videos.
Das Landgericht Düsseldorf hatte das Unternehmenspersönlichkeitsrecht gegen die Pressefreiheit abgewogen. Eine scheinbar schwedische Firma mit anrüchigen Finanzpraktiken wollte den Branchenkennern verbieten lassen:
„Dies wären rund 350 Mio. Euro an Steuern, die am Fiskus irgendwie vorbeigeschmuggelt werden,“ … „Wie es oben steht, ist der, der eine Steuerverkürzung betreibt, indem er unrichtige oder unvollständige Angaben macht, ein Steuerhinterzieher und mit einer Freiheitsstrafe zu verurteilen. Das von Frontal21 aufgedeckte IKEA-System erweckt nach ‚mi‘-Sicht klar den Veracht.“
Man wird halt nicht einer der reichsten Männer der Welt, wenn man nicht ein paar Leute arm macht.
Das Landgericht Düsseldorf sah im ersten Satz eine Meinungsäußerung, im zweiten eine zulässige Verdachtsberichterstattung – und wies den Zensurwunsch ab.
„Sie brauchen damit nicht zu warten“ – erklärten die Richter – „bis der volle Nachweis amtlich bestätigt ist. Sie können vielmehr Vorgänge von sich aus aufgreifen, auch in einem Stadium, in dem zunächst lediglich ein Verdacht besteht.“
Ach, wenn doch alle deutschen Landgerichte so vernünftig wären …