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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


12. März 2011

Welttag gegen Internetzensur

Heute begeht „Reporter ohne Grenzen“ den Welttag gegen Internetzensur.

Man muss nicht einmal nach Lybien sehen – , um zu verstehen, was mit dem Instrument „Internetsperren“ gemacht wird, wenn es Politiker in die Finger kriegen. Die Tatsache, dass der Zugang der US-Congress-Bibliothek zu WikiLeaks gesperrt ist, obwohl dort in erster Linie die eigenen Dokumente verbreitet werden, sollte ‚Anlass genug sein, von diesem Teufelszeug die Finger zu lassen.

Ich vertrete u.a. Opfer von Kindesmissbrauch, denen gerade zivilrechtlich verboten wurde, über Peiniger zu berichten. Während man den Tätern vielleicht zugute halten könnte, dass sie aus Krankheit oder krankhaftem Trieb handeln, agieren Politiker, die Kinderpornographie als Vorwand für Internetzensur-Instrumentarien missbrauchen, berechnend.

11. März 2011

Diözese Regensburg missbraucht Landgericht Hamburg

Regensburg Digital hat nun endlich das lang erwartete Urteil kassiert.

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (1)

Zu den zähesten Dauerkunden der Medienjurisprudenz darf sich der Krebsarzt Dr. Nikolaus Klehr zählen, der heute bald mal wieder Termin vor dem LG Hamburg hat, diesmal gegen das ZDF wegen dem WISO-Beitrag vom 06.12.2010. Bei fast jeder mir bekannten Klehr-Klage argumentiert der gute Mann stets mit einem vierseitigen Gutachten einer vierseitigen „Gutachterlichen Stellungnahme“ der Charité von 1999, das die angeblich die Wirksamkeit seiner Heilkünste belege.

Dabei vergisst der erfahrene Kläger regelmäßig zu erwähnen, dass der „Gutachter“ gutachterliche Stellungnehmer längst mit Bausch und Bogen aus der Charité geflogen ist. Der Charité reichte schließlich Klehrs Hausieren mit ihrem guten Namen: Letztes Jahr verklagte sie Klehr erfolgreich auf Unterlassung. Das Urteil wurde kürzlich durch das OLG München bestätigt. Wir werden uns in absehbarer Zeit noch öfters mit Herrn Dr. Klehr zu beschäftigen haben …

UPDATE: Der Termin scheint abgesagt worden zu sein. UP-UPDATE: Der Termin war doch nicht angesetzt worden.

RICHTIGSTELLUNG:
Dr. Klehr ließ das ZDF und nunmehr auch mich persönlich durch seinen Anwalt wissen, es handele nicht um ein „Gutachten“ eine „Studie“. Allerdings steht im Original „Gutachterliche Stellungnahme“.

UPDATE 31.03.2011: Richtigstellung der Richtigstellung! Jetzt noch richtiger!

Herr Dr. Klehr hat NICHT moniert, es habe sich statt eines „Gutachtens“ um eine „gutachterliche Stellungnahme“ gehandelt. Er scheint sich daran gestört zu haben, dass das Papier nicht als „Studie“ bezeichnet wurde, oder so. Keine Ahnung, ich gucke kein Fernsehen. Lesen Sie es am besten selber nach, was er gemeint haben könnte!

Ich weise darauf hin, dass Herr Dr. Klehr nicht bestritten hat, dass der [UPDATE  15.4.: Prof. Kiesewetter) aus der Charité ausgeschieden ist, und würde sehr bedauern, wenn ein geneigter Leser einen solchen fernliegenden Trugschluss gezogen haben sollte.

Dem ZDF ist vom Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 18.01.2011, 324 O 657/10 einstweilen untersagt worden, die Aufnahmen aus den Münchener Praxisräumen des Antragsstellers zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten, wie sie in dem WISO-Beitrag zu sehen waren.
Ebenso ist dem ZDF untersagt worden, im Zusammenhang mit einer Berichterstattung darüber, dass es dem Antragsteller verboten sei, Eigenblutpräparate an seine Patienten auszuhändigen, und darüber, dass der Antragsteller in seiner Münchener Praxis aufgesucht worden sei, durch Verbreiten und/oder Verbreiten lassen der folgenden Äußerungen:

[UPDATE  15.4.“ZENSIERT“]

den Eindruck zu erwecken, der Antragsteller [UPDATE  15.4. ZENSIERT].

Ob der angeblich durch die Darstellung des ZDF erzeugte Eindruck zutreffend ist, vermag hier nicht beurteilt zu werden. Insoweit distanziere mich von einer solchen Deutung.

10. März 2011

Maschmeyer überrumpelt

Die ARD hat es wieder getan! Man hatte die Reportage „Neues vom Drückerkönig“, die von lästigen Anwälten bedroht wurde, unter strenger Geheimhaltung ins Programm gehievt. Erst am Tag der Ausstrahlung wurde das Werk beworben. Eine einstweilige Verfügung gegen die Ausstrahlung rechtzeitig zu erwirken und zuzustellen wäre innerhalb dieser kurzen Zeit selbst für die Kollegen aus Hamburg und Berlin schwierig gewesen.

Genauso war man 2007 bei der Doku „Das Schweigen der Quands“ verfahren, die überraschend in ein Drittes Programm genommen wurde, bevor die superreiche Familie die Advokaten in Marsch setzen konnte. Die Quands haben darauf verzichtet, sich vor Gericht lächerlich zu machen, sondern stattdessen das einzig richtige getan: Sie haben sich ihrer Vergangenheit offensiv gestellt.

Während gegen die erste Drückerkönig-Doku BILD in die Bresche sprang und schon am nächsten morgen ein Pseudo-Interview mit Maschi brachte, war man diesmal wohl nicht schnell genug. Während Maschis PR-Leute derzeit vermutlich an einer Gegenstrategie basteln, meldet der STERN heute eine dubiose Maschi-Spende an die FDP.

8. März 2011

Deutsches Presserecht schützt mutmaßlichen ägyptischen Geheimdienstpartner

Die unerschütterliche Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley hatte nicht nur die Courage, gegen das SED-System zu rebellieren, sondern ergriff seinerzeit die Initiative, in der Normannenstraße die StaSi-Zentrale zu stürmen und am Vernichten der Akten zu hindern. Wäre Frau Bohley letztes Jahr nicht gestorben, sie hätte angesichts der Erstürmung der ägyptischen Geheimdienstzentrale ein Lächeln auf ihren Lippen gehabt.

Aufgrund der inzwischen im Netz kursierenden Geheimdienstpapiere, die man in Ägypten fand, besteht ein gewisser Anfangsverdacht, dass eine sympathische deutsche Firma in Sachen Schnüffelsoftware den ägyptischen Staatssicherheitlern so richtig nett zu Diensten war – was jetzt hierzulande auf einmal sehr peinlich ist. Und ein bekannter Berliner Promi-Anwalt ist sich natürlich nicht zu schade, der Presse präventiv damit zu drohen, jegliche Verdachtsberichterstattung sofort unterbinden zu lassen und Schadensersatz geltend zu machen.

SPIEGEL online hat sich von dem Säbelrasseln nicht beeindrucken lassen.

4. März 2011

Gaby Weber heute im Deutschlandradio zu Eichmann

Wie mehrfach berichtet, war ich Zaungast bei Gaby Webers Prozess gegen den BND auf Freigabe der Akten über Eichmann. Die Spione im Dienste der Kanzlerin taten sich schwer, ihr Material den Forschern zur Verfügung zu stellen.

Heute nun um 19.15 Uhr präsentiert die hartnäckige Journalistin das Ergebnis ihrer Recherchen im Deutschlandradio. Wie sie mir vorab sagte, wird es da einige Neuigkeiten geben.

Eine eher unrühmliche Rolle spielte letztes Jahr das deutsche Fernsehen, das trotz Gaby Webers Hinweisen einen seltsamen Eichmann-Film sendete.

Nachtrag zum offenen Brief von Holofernes an BILD

Mathias Döpfner wird auf den Holofernes-Streich der BILD-Zeitung angesprochen:

Das Augenzwinkern der BILD from Jörg Wagner on Vimeo.

Frau Holofernes im WDR

Diskussion der Rechtsfragen bei Telemedicus und dem Kollegen Stadler.

3. März 2011

Markus Frick: „Es tut mir leid.“

„Börsenguru“ und Heißluftproduzent Markus Frick nahm seinen Auftritt vor der Wirtschaftsstrafkammer als Angeklagter zum Anlass, sich bei seinen Fans zu entschuldigen.

Der Staatsanwalt liest die Anklageschrift vor. Die Vorwürfe: Der Kerl im feinen Anzug habe in 49 Fällen den Kauf von Aktien empfohlen, ohne zugleich seine „bestehenden eigenen wirtschaftlichen Interessen“ offen gelegt zu haben. Dies lief dann laut Staatsanwalt wie folgt ab: Die fast 20000 Abonnenten des Börsenbriefs investierten in die empfohlenen Aktien, wodurch die Kurse stiegen und Frick stillschweigend profitierte, da er sich selbst zuvor mit den Werten günstig eingedeckt hatte. Viele der Anleger verloren dagegen Geld. Der Staatsanwalt wirft Frick zudem vor, den Anlegern wertlose Aktien empfohlen zu haben. Dabei soll es sich um Papiere der Rohstofffirmen Star Energy, StarGold Mines und Russoil gehandelt haben, die Frick ebenfalls selbst besaß. Aufgrund von seinen Empfehlungen sollen die Kurse zunächst enorm gestiegen sein, bevor sie auf nahezu null abstürzten.

schreibt die Süddeutsche.

Herr Frick besaß nach seinen Großtaten die Frechheit, Kritikern vor Gericht den Mund zu verbieten, etwa dem Aktienblog. Muss ich noch schreiben, wo er das gemacht hat?

Britischer Ex-Spionagechef warnt in geheimer Rede vor WikiLeaks – und wird geleakt

Der frühere MI6-Chef Richard Dearlove spricht in Cambridge vor den Nachwuchskräften der britischen Elite über Medienmanipulation und WikiLeaks. Seine heimlich mitgefilmte Rede wurde nun geleakt und von Assange kommentiert. Am Schluss seiner Ansprache konfrontiert ihn eine Studentin mit dem Downingstreet-Memo. Da wurde er pampig!

„Himmel, Arsch und Zwirn“ wird zurückgezogen

Zu den klassischen Irrtümern im Persönlichkeitsrecht gehört die Annahme, eine Person sei nur deshalb nicht erkennbar, wenn man deren Namen nicht schreibt. Es kann sogar ausreichen, wenn die Person in ihrem persönlichen Umfeld erkannt wird. Im Einzelfall ist da viel Wertung dabei. Am Landgericht Tübingen bzw. Amtsgericht Rottenburg wehrte sich ein Frau gegen einen Roman, in dem sie ungünstig wiedererkennt.

Das Schwäbische Tagblatt schreibt:

Namentlich nicht identifizierbar ist – neben dem eigenen Ex-Lebensabschnittsgefährten der Autorin – auch eine Frau, die als frühere Partnerin von Greisungs Ehemann eingeführt wird. Und insgesamt nicht sonderlich gut wegkommt: Das beginnt bei ihrem literarischen Namen „La Dejada“, was zu deutsch „Die Verlassene“ bedeutet. Und es endet noch lange nicht bei Spekulationen um eine vorgetäuschte Schwangerschaft, mit der die als zanksüchtige Nebenbuhlerin charakterisierte Frau lateinamerikanischer Herkunft im Buch versucht, den ehemaligen Liebhaber zurückzugewinnen.

Das Vorwort war dann wohl auch noch etwas ungeschickt …

BILD: Haag und Herchen Verlag GmbH