8. Mai 2017
Am Oberlandesgericht Hamburg erwirkten der Verlag des stern sowie ein stern-Autor eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen einen Blogger, weil dieser dem Blatt u.a. das Verbreiten einer offenkundigen Lügengeschichte vorwirft.
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admin •
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31. März 2017
Was ich zu den Entwürfen eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes sagen möchte, mit dem der Berufspolitiker Heiko Maas gerade hausieren geht, könnte vermutlich selbst als Hatespeech angesehen werden. Daher lasse ich anderen den Vortritt:
Prof. Thomas Hoeren etwas weist nach, dass der Bundesjustizminister offenbar nicht so recht über Europarecht orientiert ist. Das schmerzt in mehrfacher Hinsicht, beherbergt doch Maas‘ alma mater in Saarbrücken das Europa-Institut, wo man so etwas hätte erlernen können. Oder Maas hätte einen seiner über 700 Untergebenen fragen können. Oder irgendwen halt.
Prof. Nico Härting warnt berechtigt vor den Plattformen induzierter Zensur.
Die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) e.V. weist neben verfassungsrechtlichen Bedenken auch auf die fragwürdigen Eingriffe in den Datenschutz hin.
So viel zu Maas und seinem handwerklich unqualifizierten Vorhaben. Bei seiner Klientel wird er als Kämpfer gegen Hatespeech vermutlich dennoch glänzen.
Erwartungsgemäß wettert natürlich auch YouTube-Managerin Susan Wojcicki gegen die Kollateralschäden solcher Eingriffe. Ich vertrete allerdings Mandanten, an denen via Google bzw. YouTube massiver Rufmord verübt wurde. Das Vertrauen in die Selbstreinigungskräfte der Plattformen teile ich eher nicht. Die US-Konzerne sind nun einmal eher der sehr weitgehenden US-amerikanischen Auslegung von Meinungsfreiheit verpflichtet. So sympathisch mir die umfassende Meinungsfreiheit in den USA auch sein mag, so wenig kann ich die aktuellen politischen Verhältnisse im Weißen Haus mit einer aufgeklärten Informationsgesellschaft assoziieren …
admin •
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22. März 2017
Eine feministische taz-Journalistin wollte über das Frauenbild des mächtigen Richters Thomas Fischer schreiben, der sich ihrer Wahrnehmung nach über Frauen despektierlicher äußere als über Männer. (Unstreitig schreibt er nicht durchgehend galant.) Sie nahm Fischers Gastfreundschaft in dessen Privathaus in Anspruch, änderte allerdings nachträglich das Format von Recherche zu O-Ton-Interview, das sie verschriftlichte und nach eigenen Vorstellungen kürzen wollte.
Da man das eigene Wort gegen sich gelten lassen muss, hat man jedoch Anspruch darauf, authentisch zitiert zu werden. Die Kürzungswünsche und neuen Textangebote Fischers harmonierten jedoch offenbar nicht mit der scripted reality der feministischen Enthüllungsjournalistin. Die wurde dann patzig und versuchte, ausgerechnet Fischer juristisch zu drohen. Als die naive Journalistin abgewiesen wurde, haute sie ihn mit einem schülerzeitungsmäßig geschriebenen offenen Brief endlich in die Pfanne, inklusive einer presserechtlich fragwürdigen Verdachtsberichterstattung.
Auch Richter Fischer griff zur Selbstjustiz und veröffentlichte nicht nur seine Wahrnehmung der Ereignisse, sondern eigenmächtig auch eine Entwurfsfassung für das Interview. Dies ist medienrechtlich auch nicht unspannend. So hatten Fischers Kollegen vom Landgericht Hamburg mal entschieden, dass Interviewfragen als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt sein können und die ungenehmigte Veröffentlichung im Internet zu einem Unterlassungsanspruch des Urhebers führt (Landgericht Hamburg, Beschluss vom 08.11.2012, Az. 308 O 388/12).
Mal sehen, wie das weiter geht. Sicherheitshalber habe ich den lesenswerten wie amüsanten Text mal abgespeichert …
Fischers Erfahrung mit der feministischen Journalistin erinnert mich an einen Shitstorm, den ich mir 2013 mit einer Kritik an der Arbeitsweise einer ähnlich begabten Journalistin einhandelte. Meine ursprüngliche Sympathie für Feministinnen ist seit diesem Shitstorm nicht mehr zurückgekehrt. Allerdings habe ich damals beobachtet, dass der im öffentlichen und digitalen Leben sehr präsente Feminismus im Alltag genau keine Bedeutung hat. Niemand benutzt Binnen-I, und insbesondere Frauen wollen sich nicht vor einen ideologischen Karren spannen lassen.
Mir ist jeder sympathisch, der sich für Benachteiligte einsetzt, aber gewisse Themen überlasse ich gerne anderen. Während etwa die Emma dem Missy-Magazin den wahren Feminismus erklärte und umgekehrt, habe ich meine Freizeit lieber für Salsa-Tanzen genutzt.
admin •
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15. März 2017
In den Nachrufen auf Horst Ehmke habe ich seine Verdienste um die Geheimdienstkontrolle vermisst.
Als die Regierung Brand das Bundeskanzleramt übernahm, führte Ehmke als Chef des Bundeskanzleramts die Aufsicht über die Geheimdienste. Dabei stieß er auf eine Liste mit Vertrauensjournalisten in Medienhäusern vom TV-Sender bis zur Lokalzeitung, über die der BND Einfluss auf die öffentliche Meinung nahm. Der Öffentlichkeit wurde dies erst 1998 bekannt (TELEPOLIS):
Horst Ehmke, Kanzleramtsminister der sozialliberalen Regierung, bekam im März 1970 eine Liste zu sehen, „mit Namen und Summen, die mein Erstaunen hervorriefen.“ Erstellt hatte sie die BND-Dienststelle 923, die pro Jahr circa 250.000 Mark für Honorare, Prämien und Spesen für die journalistischen Quellen aufwandte – im September 1972 wurde sie auf Anweisung der Sozialdemokraten von BND-Präsident Gerhard Wessel aufgelöst und durch eine echte Pressestelle ersetzt.
230 Journalisten waren mit Deckname und „Presseverbindungsführern“ auf der BND-Liste registriert. Darunter Rowohlt-Verlagschef Michael Naumann (NORDDORF), die Herausgeberin der ZEIT Marion Gräfin Dönhoff (DOROTHEA), Stern-Gründer Henri Nannen (NEBEL), Ex-BILD-Chefredakteur und Kanzlerfreund Peter Boenisch (BONGERT), ZDF-Intendant Karl Holzamer (HUPPERZ), Springer-Kolumnist Mainhardt Graf Nayhauß (NIENBURG), Gerhard Löwenthal vom ZDF (LOEBEN) und der Intendant der Deutschen Welle Walther Steigner (STEFFEL).
Eingeteilt wurden die Journalistenkontakte je nach Grad ihrer Intensität und Qualität in drei verschiedene Kategorien:
I – voll tragfähige, regelmäßige oder häufige Kontakte
II – Formalkontakte, unregelmäßige Kontakte nach Bedarf
III – Zufallskontakte, Planung usw.
Auch sonst hatte Ehmke mit den Diensten, die man heute „tiefen Staat“ nennen würde, alle Hände voll zu tun.
10. März 2017
Wenig überraschend geht Jan Böhmermann gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg in Berufung.
Überraschend ist allerdings die Beschimpfung des Gerichts durch den Berliner Kollegen Prof. Dr. Schertz, der bislang als der Beschützer der Persönlichkeitsrechte wahrgenommen wurde und aus welchen Gründen auch immer unter mehreren Gerichtsständen häufig den in Hamburg wählt:
„offensichtlich fehlerhaft, ja absurd“
Es ist kaum anzunehmen, dass der Kollege Schertz ernsthaft damit rechnete, das Landgericht Hamburg würde Äußerungen durchgehen lassen, die einem Kläger Sex mit Tieren andichten. So war es bislang Linie in der Rechtsprechung, und die Hamburger Gerichte sind nicht als Vorreiter für die Meinungsfreiheit bekannt, bei Satire sind die Hamburger Richter sogar päpstlicher als der Papst.
Die Berufung zum Oberlandesgericht Hamburg dürfte nur ein Zwischenschritt sein, denn der Senat urteilt sogar strenger. Wer Meinungsfreiheit leben will, der muss nach Karlsruhe.
admin •
19:38 •
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9. März 2017
Demnächst beginnt wieder die Saison für Rechtsstreite über Sondernutzungserlaubnisse für Wahlplakate. So erlaubt das Parteienrecht den zu Wahlen zugelassenen politischen Parteien unkonventionelles Plakatieren, während die Behörden versuchen, die Verschandelung der Städte zu begrenzen. So wird von Ort zu Ort sehr unterschiedlich über Satzungen und Verordnungen versucht, Anzahl, Art und Orte für Plakatierung zu kontingentieren. Bisweilen pflegen Beamte exrem unrealistische Vorstellungen davon, wie schnell Plakate nach der Wahl wieder entfernt werden müssen. Kleinere Parteien werden nicht selten benachteiligt.
Letztes Jahr musste ich für so einen Verwaltungsrechtsstreit die bisherige Praxis in Göttingen recherchieren und telefonierte hierzu mit dem dortigen Stadtarchiv. Bei dieser Gelegenheit erkundigte ich mich, inwiefern der in die Literatur eingegangene Skandal mit den illegalen Plakaten des Naturwissenschaftlers Prof. Lichtenberg von 1777 dort dokumentiert sei. Vor einem Jahrzehnt hatte ich über diesen Vorfall vor einer deutsch-amerikanischen Gesellschaft einen historischen Vortrag gehalten und damals alle mir greifbaren Quellen recherchiert.
Lichtenberg hatte es seinerzeit auf den amerikanischen Zauberer Jacob Philadelphia abgesehen, der in Göttingen gastieren wollte. Der Physiker verübelte es dem Magier, dass dieser naturwissenschaftliche Tricks anwendete, neidete ihm aber auch dessen Aufmerksamkeit und wirtschaftlichen Erfolg. Entgegen der staatlichen Zensur ließ er unter konspirativen Umständen ein vermeintlich von Philadelphia stammendes Plakat drucken und nachts in Göttingen verteilen, um den Zauberer durch großspurige Ankündigung von Wundern in Misskredit zu bringen.
Das Plakat hatte auch eine politische Bedeutung, denn es spielte auch mit Philadelphias Namen. Denn in Philadelphia hatte der US-Kongress getagt, der die Unabhängigkeit der britischen Kolonien erklärt hatte. Hessen gehörte damals ebenfalls zur britischen Krone. Der bedrängte Illusionist sah sich gezwungen, sein Gastspiel abzusagen.
Die Pointe an der Geschichte ist, dass die Intrige eine Art Streisand-Effekt auslöste. Während die Zaubereien des damaligen Star-Magiers nahezu vergessen sind, sprach sich Lichtenbergs Streich wie ein Lauffeuer herum und schlug sich nicht nur in den Gazetten, sondern auch in der Literatur nieder und machte Philadelphia noch ein Jahrhundertlang in Deutschland zum Synonym für Zauberer. Es gibt keine schlechte oder gute PR, sondern eben nur PR.
Im Göttinger Stadtarchiv war diese Begebenheit, die sich diesen Januar zum 250. Mal jährte, allerdings noch nicht erfasst. Unser Rechtsstreit führte dazu, dass dort nun meine Biographie über Jacob Philadelphia steht. Und weil meine Leser typischerweise Spaß an skurrilen Storys und Kulturgeschichte haben, stelle ich ein PDF ins Netz:
Der Erzmagier (Jacob Philadelphia)
21. Februar 2017
© Thomas Wolf, www.foto-tw.de CC BY-SA 3.0 DE
Derzeit debattiert man in der Wikipedia-Community, wie man mit jenen Fotografen umgehen soll, die aus unverständlichen bzw. missverständlichen Lizenzbedingungen bei Creative Commons Kapital schlagen. Wenn deren Werke aus der Wikipedia geworfen würden, wäre das für mich sehr schade:
Inzwischen schreibt etwa Thomas Wolf pro Jahr ca. 500 „Urheberrechtsverletzer“ an, denen er Ansprüche von bis zu 8.827,50 € vorgaukelt, weil sie die Urheber- und Lizenzbenennung bei seinen Lichtbildern nicht geleistet haben. Das sind für mich 500 potentielle Mandate pro Jahr. Die erste Wolf-Mandantin konnte die „Ansprüche“ vor Gericht auf unter 2% drücken, wir arbeiten gerade an 0%.
Problematik und juristischen Streitstand habe ich heute auf Telepolis dargestellt:
Wikipedia berät über Distanzierung von Fotolizenz-Abzockern
Bereits 2014 gab Mitbewerber Herr Dirk Vorderstraße den Berliner Gerichten Gelegenheit, dieses fragwürdigen Geschäftsmodell zu kommentieren, als er einem Blogger die Beschimpfung als „Abzocker“ verbieten lassen wollte. Die Richter waren jedoch der Ansicht, dass man die Drohung mit Anwaltskosten „getrost als Abzocken“ bezeichnen dürfe. Sie bezeichneten die Urheberrechtsverletzung als „unbedeutend“ und „Bagatelle“ und „nicht selten vom Berechtigten herausgefordert“, das Geschäftsmodell erscheine „hinterhältig“. Das urheberrechtliche Interesse des Urhebers an der Benennung seines Namens bei weiterer Verwendung seines Fotos werde „aus Sicht der Internetnutzer nicht sehr gewichtig sein, wenn schon bei der eigenen Veröffentlichung des Fotos durch den Fotografen oder den Berechtigten eine derartige Namensangabe fehlt“. Die Forderungen seien als „stark überhöht zu bewerten“.
Das Berliner Kammergericht äußerte auch Zweifel an einer „Berechtigung der Drohung mit den hohen Kosten […] durch zusätzliche anwaltliche Abmahnungen“ und verwies auf die BGH-Entscheidung zur missbräuchlichen Mehrfachabmahnung. Das Verhalten des Abzockers sei als „systematisch“ zu würdigen und lasse den Schluss zu, er wolle „sorglosen Internetnutzern eine Kostenfalle stellen“. Bei kostenlosen Inhalten insbesondere in der Wikipedia, wo Inhalte grundsätzlich übernommen werden dürften, werde die Aufmerksamkeit der Internetnutzer häufig gering sein. Die Lizenzforderung sei daher „im Hinblick auf die fehlende Urheberbenennung im Wikipedia-Artikel überraschend und widersprüchlich“.
Insgesamt könne das Verhalten des Abzockers dahin gewertet werden, „dass es ihm – angesichts des Inhalts seiner Forderungsschreiben – weniger oder gar nicht um eine Durchsetzung der Urheberbenennung (und der Lizenzangabe) geht (derartiges wird in den Forderungsschreiben für die Zukunft gar nicht gefordert), als vielmehr um die Durchsetzung einer Zahlungsforderung aus Anlass einer eher geringfügigen Urheberrechtsverletzung geht“ (Beschlüsse Landgericht Berlin, 27 O 452/14, Kammergericht 5 W 356/14). Eine Hauptsacheklage insoweit hat Herr Vorderstraße bislang nicht angestrengt.
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14. Februar 2017
Die größte Fake News dieser Tage ist die, Falschmeldungen, Propaganda und Spindoctoring seien ewas Neues. Allerdings scheint die Dreistigkeit, mit der inzwischen gelogen wird, immer primitiver zu werden.
Nun wollen uns im Bundestagswahlkampf diverse Faktchecker vor der Unwahrheit bewahren. So will ewa künftig das ZDF mit Wahrheit anfangen …
Auch die EU hat nun ein quasi militärisches Wahrheitsministerium eingerichtet, meldet die Nachrichtenagentur fefe.
Facebook hat eine Wahrheits-Kooperation mit dem angeblich unabhängigen Recherche-Kollektiv „Correctiv“ begonnen – die allerdings seltsam finanziert und mehrfach mit erstaunlich tendenziösem „Journalismus“ aufgefallen sind (Facebook-„Wahrheitsprüfer“ Correctiv verstrickt sich in Widersprüche). Wenn David Schraven demnächst Journalisten ausbilden will, muss ich an diese eigenartige Schraven-Story erinnern.
Ich bin ja mal gespannt, wer der nächste Wahrheitsanbieter wird. Wirklich gute Infos bekommt man derzeit am ehesten bei Satire-Sendungen.
10. Februar 2017
Das Landgericht Hamburg hat heute meinen Ehrenfelder Mitbürger Herrn B. zur Unterlassung der Rezitation von Teilen des Gedichts „Schmähkritik“ verurteilt.
Die Verurteilung hinsichtlich der sexuellen beleidigenden Stellen war zu erwarten und folgt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Strauß-Karrikaturen: Machtkritik ja, aber nicht unter der Gürtellinie) sowie der Tradition der Hamburger, bei der Abwägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zur Meinungsfreiheit im Zweifel zu verbieten. Da wird auch die Berufung zum OLG Hamburg, dessen Pressesenat aus vormaligen Richtern der Pressekammer des Landgerichts Hamburg besteht, nichts ändern.
Das Gericht hat sein Urteil juristisch und nicht politisch gefällt, was im Sinne eines Rechtsstaats zu begrüßen ist. Die Hamburger Richter scherten sich nicht um die öffentliche Meinung und scheuten auch ein unpopuläres Urteil nicht. Kritik an ihrer Urteilspraxis hat die Hamburger Pressekammer meines Erachtens noch nie irritiert – im Giuten wie im Schlechten.
Eine andere Frage ist es, wie Karlsruhe mit dem Fall umgehen wird. Im Urteil ZEIT-Prozesshanseln ./. Die Anstalt (ZDF) hatte der BGH klargestellt, dass man Äußerungen von Satirikern nicht wörtlich, sondern im Kontext interpretieren und die tatsächliche Intention beurteilen muss. Mit einem ähnlichen Kunstgriff hatte sich die Generalstaatsanwaltschaft Mainz aus der Affäre gezogen, wo man keinen Beleidigungsvorsatz feststellen konnte, der im Strafrecht nun einmal erforderlich ist – anders als beim zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch.
Beim Heranziehen des Kontextes wird es allerdings eine Rolle spielen, dass das Schmähgedicht selbst türkisch untertitelt war, nicht allerdings die satirische Einkleidung. Die dementsprechend in der Türkei angekommene Message, dass in Deutschland rassistisch-sexistische Beleidigungen im TV salonfähig sind, war vermutlich auch kein Beitrag zur Völkerverständigung.
admin •
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10. Januar 2017
Der Bundesgerichtshof hat die Urteile des OLG Hamburg aufgehoben, mit denen die oberpeinlichen ZEIT-Journalisten Josef Joffe und Jochen Bittner dem ZDF angeblich getätigte Äußerungen in der Satire-Sendung „Die Anstalt“ verbieten ließen. Hier die Pressemitteilung des BGH:
Bundesgerichtshof zur Ermittlung des Aussagegehalts von Äußerungen in einer Satiresendung
Urteile vom 10. Januar 2017- VI ZR 561/15 und VI ZR 562/15
Der Kläger in dem Verfahren VI ZR 561/15 ist Mitherausgeber, der Kläger in dem Verfahren VI ZR 562/15 ist einer der Redakteure der Wochenzeitung „DIE ZEIT“. Die Kläger machen gegen die Beklagte, das ZDF, Ansprüche auf Unterlassung von Äußerungen geltend. Die Beklagte strahlte am 29. April 2014 das Satireformat „Die Anstalt“ aus. Gegenstand der Sendung war ein Dialog zwischen zwei Kabarettisten, in dem es um die Frage der Unabhängigkeit von Journalisten bei dem Thema Sicherheitspolitik ging. Die Kläger sind der Auffassung, im Rahmen dieses Dialogs sei die unzutreffende Tatsachenbehauptung aufgestellt worden, sie seien Mitglieder, Vorstände oder Beiräte in acht bzw. drei Organisationen, die sich mit sicherheitspolitischen Fragen befassen. Der Kläger in dem Verfahren VI ZR 562/15 ist darüber hinaus der Auffassung, es sei der Wahrheit zuwider behauptet worden, er habe an der Vorbereitung der Rede des Bundespräsidenten vor der Münchener Sicherheitskonferenz im Januar 2014, über die er später als Journalist wohlwollend berichtet hat, mitgewirkt.
Das Oberlandesgericht hat die Beklagte zur Unterlassung der angegriffenen Äußerungen verurteilt. Die vom Senat zugelassenen Revisionen haben zur Aufhebung der Berufungsurteile und zur Abweisung der Klagen geführt, weil das Berufungsgericht den angegriffenen Äußerungen einen unzutreffenden Sinngehalt entnommen hat. Bei korrekter Ermittlung des Aussagegehalts haben die Kabarettisten die oben genannten Aussagen nicht getätigt, so dass sie nicht verboten werden können. Zur Erfassung des Aussagegehalts muss eine Äußerung stets in dem Gesamtzusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist. Äußerungen im Rahmen eines satirischen Beitrags sind zudem zur Ermittlung ihres eigentlichen Aussagegehalts von ihrer satirischen Einkleidung, der die Verfremdung wesenseigen ist, zu entkleiden. Bei einem satirischen Fernsehbeitrag ist in den Blick zu nehmen, welche Botschaft bei einem unvoreingenommenen und verständigen Zuschauer angesichts der Vielzahl der auf einen Moment konzentrierten Eindrücke ankommt. Dies zugrunde gelegt lässt sich dem Sendebeitrag im Wesentlichen nur die Aussage entnehmen, es bestünden Verbindungen zwischen den Klägern und in der Sendung genannten Organisationen. Diese Aussage ist zutreffend.
Vorinstanzen:
LG Hamburg – Entscheidungen vom 21. November 2014 – 324 O 443/14 und 324 O 448/14
Hanseatisches OLG – Entscheidungen vom 8. September 2015 – 7 U 121/14 und 7 U 120/14
Karlsruhe, den 10. Januar 2017
Mit dem Einzug in die Hall of Shame des BGH schließen Joffe und Bittner zu Prozesshansel Melmut Markwort auf. Dieser galt bislang als einziger prominenter Journalist, der sich nicht dafür zu schade war, Kollegen oder Kabarettisten zu verklagen. Zwischen den Zeilen hat der BGH übrigens auch signalisiert, wie er in Sachen Böhmermann entscheiden wird.
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17:43 •
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