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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


5. August 2011

Fliesharing-Abmahnanwalt-kritisches YouTube-Video von Solmecke wieder online

Dies ist das Video des Kollegen Solmecke, das die freundlichen Abmahnkanzlei Nümann Lang via Landgericht Köln zensieren ließ. Das OLG Köln hat den Spuk jetzt beendet. Den Kollegen Stadler hatte die Abmahnkanzlei auch zu gängeln versucht. Beim Kollegen Nümännchen bedanken wir uns für die nunmehr generierte Rechtssicherheit, über seine Praktiken berichten zu dürfen …

Via RA Seidlitz und Archivalia.

27. Juli 2011

RTL bleibt RTL bleibt RTL …

Neulich hatte ich mich über eine unsägliche Borderlinerei von RTL aufgeregt, bei der einer Mandantin wirklich grottenübel mitgespielt wurde. Ein andermal vielleicht mehr.

Dazu passt, dass gegen RTL wegen einem anderen Missgriff gerade Ärger von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt droht. Eine RTL-Gestalt namens Vera Int-Veen hatte sich auf eine so unsägliche Weise in eine Wohnung geschlichen, dass ich das nicht einmal zusammenfassen will.

UPDATE: SPIEGEL

By the Way: Die Zuständigkeit der Niedersächsischen Landesmedienanstalt für den Kölner Sender hat historische Gründe, die mit dem Konflikt der bundesweiten Sendereichweite mit der Länderkulturhoheit zu tun haben. Als die RTLümmel erstmals ihre Sendelizenz bekamen, war man der Meinung, dass die Niedersachsen mal dran seien. Vielleicht gar nicht so schlecht, wenn geographisch da weniger gekölschklüngelt werden kann …

Missglückte Anträge auf einstweilige Verfügungen


Barbra Streisand – If You Go Away (Ne Me Quitte… von la_shivi

Das Spielchen mit beantragten einstweiligen Unterlassungsverfügungen ist u.a. deshalb so spaßig, weil bei direkter der Gegner normalerweise nichts von dem erfolglosen Versuch erfährt. Der gescheiterte Angreifer kann also häufig das Gesicht wahren.

Neben den Fällen, in denen die Kammer wegen Bedenken den Gegner vor Erlass einbezieht oder wegen hinterlegter Schutzschrift einbeziehen muss, gibt jedoch noch weitere Methoden, wie man entsprechende Peinlichkeiten aufspürt, die insbesondere unser lieb gewonnener Stammgast der Hamburger Pressekammer perfektioniert hat.

Besonders freut er sich natürlich dann über Rohrkrepierer, wenn diese von seiner Lieblingskammer gedeckelt werden. So geschehen etwa mit diesem von der Pharmaindustrie in den Sand gesetzten Zensurversuch, Nr. 103 im Schälike-Verzeichnis. Es ging wohl um ein Verbot dieses Beitrags, von dem ich mich natürlich mit dem Ausdruck der Entrüstung distanziere. Frau Streisand, hätten Sie Zeit für uns …?

26. Juli 2011

Wurde Günther Jauch ein Ohr abgeschnitten?

Günther Jauchs Anwalt sieht auf Fotos Dinge, die sonst niemand sieht. Manche Dinge sieht auch das Landgericht Hamburg, das manchmal bei nicht farbechter Wiedergabe eine Persönlichkeitsrechtsverletzung annimmt, weil etwa jemand kränklich aussieht usw. Neulich aber wurde es auch der farbenfrohen Pressekammer zu bunt:

Jauchs Anwalt monierte, dass Jauch nebst Gemahlin (deren Namen man nicht einmal nennen soll) auf der Titelseite der Postille „Viel Spaß“ in einer montierten Weise abgebildet wurde. Wegen der Bildaufteilung hatte man die Eheleute näher aneinander gerückt. Weil in dieser Position die auf der Originalaufnahme von hinten auf Jauchs Schulter gelegte Hand nicht mehr so recht passte, hatte man die Hand weggephotoshoped, zumal eine Kollision mit dem Logo beknackt ausgesehen hätte.

Jauchs Anwalt wollte hierin eine Persönlichkeitsrechtsverletzung erkennen, zumal man die Fotomontage als solche nicht erkennen würde, was ja ganz schlimm sei. Allerdings steht da rechts oben „Fotomontage“ dran, denn auch bis zu „Viel Spaß“ hatte sich die alberne Ron Sommer-Entscheidung herumgesprochen, in der die Erkennbarkeit einer Montage streitig war.

Nach Meinung des Promi-Anwalts würde durch die montierte Position der Eindruck erweckt, zwischen den beiden gäbe es Knatsch. Außerdem wollte der Anwalt erkannt haben, seinem Mandanten sei am Ohr etwas weggeschnitten. Zwar sieht das Ohr tatsächlich eher aus wie das von Mr. Spock auf Drogen, aber das tat es auch schon auf der Originalaufnahme. Wäre diese unglückliche Einstellung geschönt worden, dann wäre der Anwalt wohl erst recht wegen eines Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht auf die Barrikaden gegangen.

Der an Kummer gewohnte Vorsitzende hob die ursprünglich erlassene einstweilige Verfügung wieder auf. Vermutlich hatte er nur nur mit einem Ohr hingehört …

UPDATE: Hier ist das Urteil.

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23. Juli 2011

Warum terrorisieren uns die Medien?

Nachdem unter anderem SPIEGEL ONLINE die Anschläge in Oslo zum Anlass nahm, in islamistischen Internetforen nach Jubelmeldungen zu recherchieren, um das beliebte Feindbild zu bedienen, hat sich der Attentäter nun als das genaue Gegenteil entpuppt: Christlich, blond, blauäugig.

Ein Kommentator wies darauf hin, dass die Medien nach Bekanntwerden dieser unerwarteten Personalie nicht mehr von „Terror“, sondern von einem Verrückten sprachen. Man ist geneigt, die Medien einmal zu fragen, warum eine Handvoll religiöser Fanatiker eigentlich als Legitimation für einen Kreuzzug gegen die halbe islamische Welt gesehen werden. Umgekehrt wurden in Afghanistan und im Irak Tausende Menschen ganz offiziell im Namen westlicher Staaten massakriert. Allein unser Oberst Klein hat fünf mal mehr Menschen auf dem Gewissen als die RAF, der 34 Opfer zugeschrieben werden. Wer sind eingentlich die Terroristen?

Den Herrschaften von SPIEGEL ONLINE, die leichtfertig fremde Kulturen in Verruf bringen, möchte ich aus gegebenem Anlass den Pressekodex in Erinnerung rufen, Ziffern 2, 10 und 12. Vermutlich hat der SPIEGEL seinen Online-Ableger gemeint, als er kürzlich das böse Internet auf den Titel hievte.

UPDATE:

Weiteres UPDATE:

Maschi wechselte Berater

Carsten Maschmeyer muss in irgendeinem lichten Moment jemand erklärt haben, wie Internet und andere Medien PR-mäßig funktionieren. Dass der Hamburger top of the notches-Medienanwalt für die „richtige Markenstory“ keine sonderlich große Hilfe war, hätte er von mir im Blog vor einem halben Jahr gratis bekommen können. Millionen-Maschi mag es aber lieber teuer und hat laut einem taz-Bericht die Firma Communications & Network Consulting (CNC) aus München angeheuert, die PR-Dienstleistungen anbietet. Die steht nun mit der Positionierung der Marke Maschmeyer vor einer anspruchsvollen Herausforderung.

Auch, wenn der NDR seinen Kompromiss als Sieg verkauft, bleibe ich dabei, dass es für diesen Deal kaum nachvollziehbaren Anlass gibt, insbesondere was die großzügige Kostenteilung betrifft. Die Maßlosigkeit, mit der Maschmeyer die Presseleute einzuschüchtern versuchte, hätte einer eindeutige Antwort und Stehvermögen verlangt. Hier jedoch wurde Schwäche signalisiert.

11. Juli 2011

Vertrag zwischen NDR und Maschmeyer geleaked

Den Nachdenkseiten ist der am 05.07.2011 unterzeichnete Deal zwischen Maschmeyer & Co. und den NDR-Leuten zugespielt worden. Tage vorher beim Treffen von Netzwerk Recherche hatten sich der NDR-Justiziar und der Kollege Fricke für ihre heroische Arbeit feiern lassen, den Journalisten den Rücken zu stärken. Obwohl man große Aussichten hatte, die Rechtsstreite zu gewinnen, macht man plötzlich vor Maschi Männchen und teilt sich sogar die Prozesskosten.

Aufgrund der bekannten Vorwürfe jedenfalls ist nur sehr schwer nachzuvollziehen, weshalb der NDR Anlass sieht, sein Rückgrat einzurollen. Selbst, wenn einzelne Anträge etwa wegen der Bildnisse, die Maschi beim Überfallinterview zeigen, verschütt durchgegangen wären, so hätte der NDR den Gebührenzahlern Haltung demonstriert. Da es für die überwiegenden Anträge sehr gut aussah, ist es mehr als unverständlich, warum sich der NDR auf die hälftige Übernahme der Gerichtskosten eingelassen hat. Auch für den Verzicht auf den „Judge’s Cut“ ist schwerlich ein Anlass zu sehen.

Wie auch immer es der Hamburger Kollege geschafft haben mag, den NDR und die ebenfalls involvierten Rechercheure und den Präsentator Lütgert zur Unterschrift zu bewegen, das Ergebnis war wirklich mehr, als man erwarten konnte. Vermutlich kennen wir nicht die ganze Geschichte.

Fachlich interessant ist, dass der NDR in Köln in Anspruch genommen wurde, obwohl Maschis Kanzlei das Hamburger Medienrecht wie keine zweite geprägt hat. Aus dem angesprochenen Bestrafungsantrag darf man auf Rechtsunsicherheiten wegen der Verwendung von einstweilen verbotenen Bildnissen schließen, die sich Lütgert vor der Kamera erneut ansah. Mit den strafrechtlichen Drohungen scheint Maschi ernst gemacht zu haben, obwohl diese lächerlich sind.

Hatte sich der NDR durch seine Haltung gegenüber dem mächtigen Maschi über ein halbes Jahr hinweg profiliert, so dürfte er in der Achtung der Gebührenzahler aufgrund Feigheit vor dem Feind in gleicher Weise wieder gesunken sein.

10. Juli 2011

Wiki-Watch in der CheckUser-Falle

Die seltsamen Querelen um das Wikipedia-kritische Projekt „Wiki-Watch“ und dessen Protagonisten Wolfgang Stock schlagen Wellen. Ein diesbezüglich kritischer Artikel in der FAZ ist nun in überarbeiteter Form wieder online.

Stock wird vorgeworfen, mit seinem Account – allerdings vor dem Wiki-Watch-Projekt – anrüchige PR-Schönungen für einen Konzern zu dessen Wikipedia-Artikel versucht zu haben. Wikipedanten ist es ähnlich wie Politikern zu eigen, bei unerwünschter Kritik Schwächen in der Person des Kritikers zu suchen, um diese mundtot zu machen. Hierzu bietet die „Vorratsdatenspeicherung“ von Wikipedia reichlich Gelegenheit, um Kompromat zu finden.

Praktisch alle professionellen Wikipedanten halten sich daher einen Schwarm an „Sockenpuppen“, um je nach Bedürfnis ihre Identität zu wechseln – so offenbar auch Stocks „Wiki-watch-de“, der allerdings mit dem Account „Diskriminierung“ Übereinstimmungen aufweist. Dieses Sockenpuppen-Mimikri hat längst zur Entwicklung einer Abteilung „Saatssicherheit“ geführt, die verdächtige Accounts in einem „CheckUser“ genannten Verfahren einer Rasterfahndung unterzieht und mit dem Instrumentarium von Kriminalisten und Geheimdienstlern gemeinsame Identitäten aufspürt.

Nach Beobachtung von Kritikern wird das CheckUser-Verfahren ähnlich willkürlich instrumentalisiert wie die Offline-StaSi. Manche sind eben „gleicher“.

In Mitleidenschaft von der Peinlichkeit wurden neben dem bekannten Berliner Medienanwalt Prof. Johannes Weberling auch Prof. Wolff Heintschel von Heinegg gezogen, an dessen Lehrstuhl Stocks Projekt angesiedelt ist. Das Projekt Wiki-Watch dürfte aufgrund des nun gegebenen Defizits an Glaubwürdigkeit erledigt sein, zumal Stock dem konservativen Deutschen Institut für Jugend und Gesellschaft nahe steht, wo man aufklärungsresistentes Gedankengut kultiviert wie die Schnappsidee, Homosexualität sei therapierbar. Da die Wikipedanten einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Homosexuellen aufweisen, dürften solche Positionen kaum auf Gegenliebe stoßen.

9. Juli 2011

Maschmeyer macht Kuhhandel mit NDR

Eine Woche, nachdem Maschmeyer nicht, wie zwischenzeitlich abgekündigt, beim Jahrestreffen von Netzwerk Recherche aufgelaufen ist, wird nun bekannt, dass man sich zur „Nichtverfolgung“ der Rechtsstreite entschlossen hat.

Die Süddeutsche deutet an, es sei Maschmeyer gelungen, etliche Kräfte im NDR zu binden. Andere Vorteile aus dem Deal sind kaum erkennbar. So wird der Judge’s Cut entfernt und das Häuschen von Machmeyer darf nicht mehr gezeigt werden – was lächerlich ist, denn zum Protzen ist es doch wohl da. Wenigstens scheint seine Villa, in der unser Bundespräsident zu urlauben pflegte, falls dies nicht ebenfalls mit „Privathaus“ gemeint ist. Für einen öffentlich-rechtlichen Sender, der sich als eines der wenigen Medien einen solchen Rechtsstreit leisten könnte und die Aussichten günstig waren, ist das eher schwach.

Auch Maschmeyer selbst will nun – kein Witz – ins TV-Geschäft einsteigen: Papagei-TV.

UPDATE: Wer trotzdem sehen will, wie der Maschi schön wohnen tut, kann ja bei Google-Streetview die MaschmeyerRürup AG Independent International Consultancy, Hanebuthwinkel, Hannover suchen … :-P

7. Juli 2011

Anlageberater will Revision gegen Hamburger Google-Urteil 3 U 67/11 einlegen

Wie DER SPIEGEL meldet, möchte der Finanzmensch, der Google das Googlen verbieten wollte (und beim Landgericht Hamburg auch konnte) gegen das Berufungsurteil Revision einlegen. Besonders stört er sich an dem Textbaustein, das Urteil habe keine „grundsätzliche Bedeutung“, wobei ich jedoch ganz schwer hoffen will, dass dem so ist.

Also: Der unglaublich solide Kläger, gegen den wegen Immobiliengeschäften etc. während des Verfahrens mindestens 15 Zivilverfahren liefen und ein gegen den Kläger eingeleitetes Strafverfahren wegen Betruges in 13 Fällen gegen Zahlung einer Geldauflage von 300.000 EURO eingestellt wurde, will von Google nicht mit den Suchbegriffen „Schrottimmobilien“ und „Betrug“ gefunden werden. Nun ja, …

In dem Urteil 3 U 67/11 des Hanseatischen Oberlandesgerichts steht wörtlich:

„So würde über den Umweg der Inanspruchnahme des Suchmaschinenbetreibers eine „Zensur“ von Informationen stattfinden, die im Interesse eines freien Meinungsaustauschs, der durch den Einsatz der Suchmaschinen als Verzeichnis der im Netz stehenden Beiträge gewährleistet wird, nicht hinzunehmen ist.“

Schöner hätte ich das auch nicht sagen können. Für die Revision sehe ich schwarz, denn die Leute vom VI. Senat des BGH, die voraussichtlich zuständig sein werden, halten vom Grundrecht der Meinungsfreiheit erfahrungsgemäß eher viel. Und wenn schon das OLG Hamburg ein Einsehen hat …

Am 02.09. werden wir sehen, ob auch der Vorsitzende Richter der Hamburger Pressekammer in einem ähnlichen Verfahren das richtungsweisende Urteil vom Sievekingplatz 2 anerkennt oder als „Einzelfallentscheidung“ bewertet. In Hamburg weiß man nie …

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