9. Januar 2013
In diesem Beitrag über den Niedersachsen-Wahlkampf im Internet kommen ausgerechnet die Piraten nicht vor:
Dem NDR fiel dazu das Folgende ein:
Lieber Herr Kompa,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das ich zuständigkeitshalber beantworte.
Der von Ihnen kritisierte Beitrag „Wahlkampf im Internet“ hatte einen Test zum Gegenstand, inwieweit die im Niedersächsischen Landtag vertretenen etablierten Parteien das Internet nutzen. In der Anmoderation haben wir nicht nur darauf ausdrücklich hingewiesen, sondern auch gerade die Piratenpartei als beispielgebend für die Nutzung dieses Mediums angeführt.
Die Vorwahlberichterstattung des NDR berücksichtigt im Rahmen eines abgestuften Redaktionskonzepts alle Parteien, die zur Wahl zugelassen sind. Studiogespräche gibt es dabei mit jenen Gruppierungen, die dem Niedersächsischen Landtag angehören. Über die anderen Parteien, also auch über die Piraten, wird in Beitragsform berichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Arno Beyer
Stv. Intendant | Direktor
Meine Antwort:
Lieber Herr Dr. Beyer,
der Informationsauftrag des NDR beschränkt sich aber nicht auf die „die im Niedersächsischen Landtag vertretenen etablierten Parteien“.
Im 15. Rundänderungsfunkstaatsvertrag heißt es in § 11:
Auftrag
(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
Das ist offensichtlich nicht der Fall. Warum gelingt es dem NDR nicht, was der WDR vorbildlich geleistet hat? Insgesamt kamen die Piraten in der NDR-Berichterstattung erstaunlich kurz, und nach einem bemerkenswert tendenziösen NDR-Bericht über die Piraten aus anderen Bundesländern vom letzten Jahr wäre es ein Gebot der Fairnis gewesen, wenigstens die niedersächsischen Piraten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Kompa
8. Januar 2013
Heute vor genau einem Jahr hatte ich mit diesem Artikel den Hype für eine Präsidentschaftskandidatur Georg Schramms ausgelöst. Der satirisch gemeinte Beitrag löste ganz real eine Kette an unterhaltsamen Ereignissen aus, die sich über eineinhalb Monate hinzogen. Der Artikel wurde 2012 bei TELEPOLIS am meisten angeklickt.
4. Januar 2013
… wir sind ja grundsätzlich Freunde. Euer Sender wird von der Allgemeinheit finanziert, damit er unabhängig berichtet, was insbesondere ja gerade bei der politischen Berichterstattung wichtig ist. Das Klima der Meinungsvielfalt ermöglichte Anfang der 80er die Gründung einer neuen politischen Bewegung, und auch der unerwartete Erfolg der Piraten war ein Ergebnis eurer Arbeit, weil ihr fair geblieben seid.
Lieber NDR, was ist eigentlich gerade bei euch los? Bereits seit einigen Wochen ärgern sich vereinzelt Piraten, dass sie im Rundfunk kaum berücksichtigt werden. Kann man so oder so sehen. Nun aber hast du, lieber NDR, einen Beitrag „Wahlkampf im Internet“ gemacht, in dem ausgerechnet die „Internetpartei“ nicht vorkam. Auch bei den Sonntagsgesprächen mit Spitzenkandidaten scheint ihr die Piraten zu schneiden.
Lieber NDR, wir haben Wahlkampf. Gerade in dieser Zeit ist es euer Job, ausgewogen und fair zu berichten. Verschweigen ist jedoch die effizienteste Form von Zensur. Die Piraten habe eine realistische Chance auf einen Einzug in den Landtag und haben sich 2012 im politischen Spektrum etabliert. Ich finde das Unterschlagen der Piraten langsam nicht mehr witzig.
(Zur Klarstellung: Von den Forderungen vereinzelter GRÜNER in dem Video distanziere ich mich ganz entschieden.)

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1. Januar 2013
Auf dem Chaos Communication Congress des CCC in Hamburg hielten die Netzaktivisten Kirsten Fiedler (EDRI) und Markus Beckedahl (Digitale Gesellschaft) einen bemerkenswerten Vortrag über die insbesondere durch das EU-Recht zusammenlobbyierte Gesetzgebung wie ACTA & Co. Dabei beleuchteten sie vor allem die von der Urheberrechtsindustrie geforderte und gemauschelte Privatisierung von Rechtsdurchsetzung im IT-Bereich. Unbedingt ansehen!
Gleiches gilt für den Vortrag der Datenschutzaktivistin Katharina Nocun über den eigenartigen Gesetzgebungsprozess zum fadenscheinigen Meldegesetz.
Während Katharina Nocun bei der Niedersachsen-Wahl für die Piraten antritt, stehen weder Kirsten Fiedler noch Markus Beckedahl für die Piraten als Kandidaten etwa für die Bundestagswahl zur Verfügung, ebenso wenig wie etliche andere kompetente Leute aus den Reihen des Chaos Computer Clubs. Was ich angesichts der Dichte an Knallköpfen bei den Piraten bestens verstehen kann. Sascha Lobo bringt die Kritik an den Piraten in seiner aktuellen Kolumne bei SPON auf den Punkt:
„Für das Internet wäre einen starke Piratenpartei wichtig gewesen.“
Wie wir es hin bekommen könnten, die Piraten für die diesjährige Bundestagswahl fit zu machen und bei den Wählern Kompetenz wenigstens für unsere Kernthemen zu signalisieren, weiß ich leider auch nicht. Aber ich versuche wenigstens, meinen Beitrag zu leisten, und bewerbe mich bei den Piraten NRW nunmehr für einen Listenplatz.

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25. Dezember 2012
Im Sommer diesen Jahres war ich in der Verlegenheit, einen Prozess finanzieren zu müssen, der seiner Natur nach nur in Karlsruhe Aussicht auf Erfolg hat. Gegner war der ehrenwerte Krebsbehandler Dr. Klehr. Eigentlich hatte ich nur mit überschaubarer Unterstützung gerechnet, welche die jeweils aktuelle Instanz mitfinanzieren würde. Nachdem innerhalb weniger Tage rund 40.000,- € auf meinem Konto landeten, stellten sich ungeahnte Herausforderungen. So gilt es, 1.500 Eingänge mit jeweils unterschiedlichen Beträgen zu verwalten, von denen ein Großteil verfügt hat, dass sie im Erfolgsfalle in einen Fonds überführt werden sollen, der ähnliche Prozesse finanziert, während andere, wie ja die Ansage war, ihren Einsatz gerne zurück hätten. Da ich ein chronisches Zeitdefizit habe und ungern fremdes Geld bei mir rumliegen habe, wollte ich das über einen gemeinnützigen Verein abwickeln lassen. Es stelle sich jedoch heraus, dass das ideelle Fördern fremder Prozesse nicht als steuerbegünstigter Zweck gesehen wird, ein Verein also ggf. Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zahlen müsste, was nicht der Zweck der Prozessfinanzierung war. Umgekehrt hatte ich die Befürchtung, das bei mir liegende Geld könnte sich irgendwie auf meine Einkommenssteuer auswirken, was Maßnahmen erfordert hätte. Das scheint jedoch nicht der Fall zu sein. Ich teile also allen Klehr-Anlegern mit, dass das Geld, soweit es nicht für den Prozess bereits verwendet wurde, entgegen den Planungen noch auf meinem Konto liegt und von mir persönlich verwaltet wird.
Obwohl am hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg die Schriftsätze längst gewechselt sind, wurde uns noch immer kein Prozesstermin genannt. Auch scheint es dabei zu bleiben, dass den Vorsitz den Senat ein alter Bekannter führen wird, so dass in dieser Instanz kaum mit einem Bewusstseinswandel gerechnet werden kann. Inzwischen haben sich bekannte Juristen in Fachzeitschriften zu dem Fall geäußert, und mir ist bislang keine Fachmeinung bekannt, die den Hamburgern beigepflichtet hätte. Auch im Bundesjustizministerium wird der Fall aufmerksam verfolgt. 2013 wird haftungsrechtlich spannend!
Nochmals herzlichen Dank an alle Klehr-Anleger, die den Kampf möglich gemacht haben!

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14. Dezember 2012
Zwei Jahre nun schon dauert der in höchstem Maße querulatorische Prozess des entzückenden Herrn Dr. Klehr, über den man auf anonymen Websites wie z.B. PSIRAM wenig erfreuliches lesen kann. Zuvor standen solche Beiträge auf der kritisch zu Pseudomedizin eingestellten, anonymen Website ESOWATCH, als deren Betreiber Herr Dr. Nikolaus Klehr meinen Mandanten sah. Außerdem verklagte Herr Dr. Nikolaus Klehr die Suchmaschine Google, weil die auf die Website verwies usw.. Den Rest des Internets und etliche Medien hatte Klehr in den vergangenen zwei Jahrzehnten von Kritik sauber klagen lassen. ESOWATCH/PSIRAM steht jedoch noch wie der Fels in der Brandung. Und auch beim zum Google-Konzern gehörenden Youtube kann man zu „Nikolaus Klehr“ interessante Videos finden, von denen ich mich mit Gruß an Herrn Buske natürlich distanziere.
Dr. Nikolaus Klehrs tüchtiger Anwalt Dr. Krüger, der sich vor der Pressekammer Hamburg als „Ostfriese“ zu bezeichnen pflegt, hatte es erfolgreich gemeistert, den eigentlich letztes Jahr schon vom damaligen Vorsitzenden Richter Herrn Buske beerdigten Prozess mit einem telefonbuchdicken Schriftsatz in eine schließlich einjährige Verlängerung zu treiben. Nach einem weiteren Jahr Rumeiern verkündete heute die Hamburger Pressekammer, dass in der ersten Instanz Schluss ist.
Wer der die geheimnisvollen Betreiber von Esowatch waren, bleibt nach wie vor ein großes Rätsel … ;)
Gegenstandswert: 160.000,- €
Kommende Woche gibt es Neuigkeiten von der „Klehranlage“.

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13. Dezember 2012
Die bayrischen Bündnis-Grünen haben die GEMA-Lobbyistin Agnes Krumwiede wieder für den Bundestag aufgestellt, diesmal nur Platz 11 statt 9. In ihrer Rede profiliert sich Agnes mit der Situation von Asylsuchenden, was ja als solches zu begrüßen ist. Der eigentliche Job von Agnes ist aber „kulturpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion“, wo sie selbst ihren grünen Parteifreunden für ihre Naivität in Sachen Netzpolitik peinlich ist. Dass sich die Grüne auf den CSU-Spezi und Opern-Lobbyist August Everding vermag ich nicht zu kommentieren. Vielleicht findet Agnes im neuen Bundestag ja eine Aufgabe, die ihr mehr liegt.
Positiv möchte ich ihr zugute halten, dass sie gestern beim Beschneidungsgesetz für den alternativen Entwurf gestimmt hat, der einen Einwilligungsvorbehalt des Beschneidungsfreudigen ab dem 14. Lebensjahr vorsieht. Doch die Mehrheit im Bundestag hält wie Krumwiedes Parteifreund und „Rechtsexperte“ Volker Beck das Reinschnibbeln in Kinderpenisse für angemessene Religionsausübung.
(Vor ein paar Wochen war ich in Agnes Revier Ingolstadt künstlerisch unterwegs, und daher ein Tipp von Künstler zu Künstlerin: Mit Gesten sparsamer umgehen! Wenn ein Argument stark ist, sollte man eine Dopplung durch kräftige Gesten ganz vermeiden. Und wenn man in Bayern eine starke Geste macht, dann nicht in der Luft, sondern mit der Faust auf einen geeigneten Tisch. Bei funktionierenden Mikrofonen nicht reinschreien oder wenigstens langsames Crescendo aufbauen, nicht schon am Anfang.)
In letzter Zeit häufigen sich bei mir die Fälle, bei denen die Gegner irgendwelche „Energien“ verkaufen, etwa durch „Akkupressur“ oder obskure Produkte im Esoterikbereich. Mein neuester Gegner versteht sich offenbar auf die Kundalini-Energie. Es handelt sich um den höchsten Lama unter dem Dalai Lama, einen gewissen Herrn Lama Ole Nydahl.
„Willst du wahrhaft glücklich sein, geh einfach am Unglück vorüber!“
sagte der Dalai Lama. Lama Ole jedoch schickt meiner Mandantin lieber Anwälte, obwohl die bekanntlich schlecht für das Karma sind.
Eure Heiligkeit Lama Ole, wir haben ein paar schöne Prozesse vor uns … Gerne werde ich eurer Heiligkeit bei der Erleuchtung behilflich sein und in die Geheimlehre der Barbara Streisand einführen. :)

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10. Dezember 2012
Zum dritten mal hatte ich beim „Tatort“ (Hannover) ein Déjà-vu. Dieser thematisierte die Abgründe im Finanzberater-Millieu. Eine Kommissarin bekommt im Parkhaus (nur) einen Reifen abgestochen, ein bedrängter Staatsanwalt erhängt sich.
Vor Jahren hatte ich mir einen Kleinkrieg mit im wesentlichen einem Finanzdienstleister geliefert. Der Ruf des Unternehmens litt an seiner Vergangenheit am neuen Markt, wo die Unternehmensaktie seinerzeit mit so viel heißer Luft aufgepumpt worden war, dass sie durch die Decke schoss, um nach peinlichen Enthüllungen über Bilanztricks um 90% zusammenschrumpelte. Zwar war nahezu die gesamte Führungsmannschaft ausgetauscht worden, doch die Marke war beschädigt, so dass man einen Krakeeler wie mich im Internet schlecht brauchen konnte. Die effektive „Frau Streisand“ bescherte dem Konzern ein PR-Desaster, meine (leider seit Jahren nicht mehr aktualisierte) Website finanzparasiten.de steht bei Google für entsprechende Firmennamen nach wie vor prächtig.
Während meines knapp drei Jahre währenden Martyriums gegen den übermächtigen Gegner stießen zu meinem Team zwei Whistleblower, deren Hinweise seinerzeit knapp 8 Milliarden Euro Luft aus der Aktie entweichen ließen. Einer der beiden Whistleblower fand nach Aussagen bei der Staatsanwaltschaft zweimal alle vier Reifen seines Autos zerstochen vor und erlebte auch ganze andere „Scherze“. Eine auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Staatsanwältin, die dem politisch gut verdrahteten Konzern an die Wäsche wollte, wurde unter seltsamen Umständen in die Abteilung für Verkehrsdelikte versetzt und nahm dann ein Angebot als Amtsrichterin an. Die „Schmuddelgeschichten“, die mir so zugetragen wurden, lasse ich mal aus. Verfilmt ist dieses Drehbuch nicht.
Die Tatort-Autoren können sich mal melden, falls sie Input brauchen. Ich würde nicht einmal etwas berechnen, denn ich weiß ja, wie schwer sie es haben … ;)
Die Whistleblower gingen – wie so häufig – aus der Geschichte als Verlierer hervor. Ein Whistleblowerschutzgesetz („Hinweisgeberschutzgesetzes“), das schon lange diskutiert wird, ist langsam überfällig.
(Es handelte sich bei meinem damaligen Gegner übrigens nicht um den ins mediale Kreuzfeuer geratenen Anbieter aus Hannover, auf den der dortige „Tatort“ offensichtlich auch anspielt, mit dem ich selbst noch keinen Stress hatte.)

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28. November 2012
(HINWEIS FÜR TAZ-LESER: Das Folgende war ironisch gemeint.)
- Nachdem die Rechtsprechung zu Filesharing-Fällen die bestehenden Geschäftsmodelle von auf Urheberrecht spezialisierten Anwaltskanzleien zunehmend gefährdet, besteht zur Sicherung von Arbeitsplätzen entsprechend versierter Fachkräfte dringender Bedarf an neuen Aufgabenfeldern. Das Leistungsschutzrecht wird für jede Menge Rechtsunfrieden sorgen und ist daher aus anwaltlicher Perspektive nur zu begrüßen.
- Nach Wegfall von Internetsperrgesetz und ACTA besteht für die Piratenpartei unter dem Aspekt des Wahlkampfes in Niedersachsen Bedarf nach einem griffigen Beispiel, dass die Verrückten nicht etwa in der Piratenpartei, sondern in den Regierungsparteien sitzen. Der politische Wert eines nach allen Expertenmeinungen unsinnigen Gesetzes wie des LSRs und die willfährige Ignoranz der lobbyhörigen Politiker diesbezüglich ist wahlkampftechnisch unschätzbar.
- Die aktuelle Berichterstattung einiger Medien zum LSR, an dem ihre Verleger ein (irrationales) Interesse haben, ist ein pädagogisch wertvolles Beispiel für die „Unabhängigkeit“ und „Zuverlässigkeit“ des Journalismus. Einen plakativeren Beweis für die Funktionslosigkeit des gegenwärtigen politischen Systems kann man sich schwerlich vorstellen.
Nach weiteren Gründen für das LSR können Sie ja mal googeln …