24. März 2014
Auf Telepolis hatte ich kurz skizziert, warum ich das aktuelle Parteiausschlussverfahren der SPD gegen Edathy für fragwürdig halte. Aus einer politischen Partei kann man nicht einfach nach Lust und Laune ausgeschlossen werden, sondern nur dann, wenn ein Fall des § 10 Abs. 4 Parteiengesetz vorliegt:
„Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.“
Das Privatleben von Parteimitgliedern geht die Partei allerdings grundsätzlich nichts an. Selbst Kriminalität eines Parteimitglieds könnte einen Ausschluss nur dann tragen, wenn dieser einen Verstoß gegen einen Grundsatz der Partei darstellt, was natürlich von Partei zu Partei verschieden ist. So wären Korruption oder Betrug bei Politikern von CDU/CSU/SPD/FDP sozialtypisches Verhalten. In der Piratenpartei wäre Urheberrechtskriminalität unschädlich. Bei den Grünen wären kriminell dumme Ansichten über alternative Medizin mit den Grundsätzen der Partei vereinbar, zu denen Placebo-Symbolpolitik nun einmal gehört.
Es kann dahinstehen, ob der Partei durch die Edathy ein schwerer Schaden verursacht wurde, denn den hat Edathy nicht durch vörsätzlichen Satzungsverstoß oder erhebliche Verstöße gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verursacht. Ein Parteibezug wurde erst durch die Aufhebung der parlamentarischen Immunisierung hergestellt, die aber nach Stand der Dinge nur auf einen vagen Anfangsverdacht, nicht aber auf einen dringenden Tatverdacht gestützt war. Edathy dürfte so ziemlich der letzte gewesen sein, der den Fall in die Öffentlichkeit getragen hat.
Dem Ruf der Partei schaden allerdings Politiker wie Sigmar Gabriel, die nun einen Sündenbock in die Wüste schicken wollen. Ich vermute mal stark, dass man hofft, Edathy lasse sich durch das Verfahren rausekeln und käme einem Schiedsspruch zuvor. Dafür spricht, dass die ehrenwerten Genossen das dreiseitige Antragsschreiben an die Presse durchgestochen haben – ein klarer Verstoß gegen §§ 17, 9, 24 der Schiedsgerichtsordnung der SPD, der eine Parteiordnungsmaßnahme verdient hätte.
(Der Autor gehörte eineinhalb Jahre einem Bundesschiedsgericht einer politischen Partei an.)
13. März 2014
Herr H. ist heute vom Landgericht M. zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Bei Berichten wäre anzuraten, auf die bislang noch fehlende Rechtskraft hinzuweisen. So kann Herr H. immer noch Revision einlegen. Solange dies noch möglich ist, beurteilten Gerichte die Berichterstattung ohne eine solche Angabe als Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Der Hintergrund ist der, dass ein Mensch aufgrund der Unschuldsvermutung so lange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiges Urteil gesprochen ist. Ohne Angabe zur Rechtskraft wird – mitunter zwingend – der Eindruck erweckt, als sei die Verurteilung endgültig. Und wer lässt sich schon gerne nachsagen, er sei ein Straftäter?
Update: Herr H. hat auch konkret Spaß an Presserecht und schätzt es nicht, wenn man seine Steuerschulden höher schätzt, als er sie einräumt.

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7. März 2014
Die Kollegin Frau Rechtsanwältin Werth hatte am Landgericht Münster eine einstweilige Verfügung gegen einen Reiterverein beantragt, der sich angeblich fehlerhaft geäußert hätte. Den Antrag wies das Landgericht Münster nunmehr jedoch zurück:
Das Gericht sah es nach der mündlichen Verhandlung nicht mehr als glaubhaft an, dass die Äußerung falsch verstanden werden könnte. Lauterbach hatte in der mündlichen Verhandlung erklärt, dass er die Äußerung nur in Verbindung mit der Klarstellung wiederholen werde, dass die Gutachten sich auftragsgemäß lediglich mit den technischen Möglichkeiten und Wahrscheinlichkeiten einer Kontaminierung des Pferdes über das Tränksystems des Stalls der Reiterin befasst haben, nicht jedoch mit den anderen Möglichkeiten der Kontamination des Pferdes über die Gitterstäbe zur Nachbarbox oder durch eine gezielte Medikation.
Sieht nach einem Kunstfehler im Unterlassungsantrag aus. (Das werde ich nur um Zusammenhang mit diesem Blogpost wiederholen …)

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5. März 2014
Vor 160 Jahren machte sich der britischen Journalist William Howard Russell sehr unbeliebt. Russell war nämlich, wenn man so will, der erste Kriegsberichterstatter. Sein Einsatzgebiet war 1854 die Krim. Bis dahin war es bei Kriegen in Europa üblich, dass die Geschichte im Nachhinein geschrieben wurde, während Russell per Telegraf für die Zeitungsleser quasi „in Echtzeit“ schrieb. Da Russel nicht mit Kritik am britischen Militär sparte, führte dieses 1856 die Militärzensur ein.
Dieser Tage wird auf und über die Krim wieder allerhand gelogen. Besonders peinlich file eine Propagandainszenierung auf, bei der ein und dieselbe Schauspielerin in fünf verschiedenen Rollen Ukrainerinnen darstellte. Wer von der Zuverlässigkeit der Medienwelt in Sachen Krieg geheilt werden möchte, dem empfehle ich unbedingt Phillipp Knightleys „The First Casualty“.
27. Februar 2014
Letztes Jahr hatte ich schon einmal für „Schweinchen Babe“-Synchronsprecherin Anne Helm die Kohlen aus dem Feuer geholt, nachdem sie Mist gebaut hatte. Wenn sie aktuell Hilfe braucht, etwa bei der Durchsetzung von Polizeischutz oder der Organisation konspirativer Unterkunft, helfe ich gerne. Und auch vor angreifenden Nazi-Idioten würde ich sie im Rahmen meiner Möglichkeiten schützen. Nicht allerdings würde ich eine Demo von gerade einmal 11 armseligen Neonazi-Elendsgestalten durch Aufmerksamkeit und Negativ-PR aufwerten wollen. Ich halte es mit den Grünen Neukölln, die nichts davon halten, Stichwortgeber für Nazis zu spielen. Die Berliner Piraten allerdings scheinen zur eigenen Profilierung Nazis dringend zu benötigen.
Eine andere Frage ist die Politikerin Anne Helm. Die hat zwar inzwischen eingeräumt, dass die Aktion in Dresden wohl nicht ganz das Gelbe vom Ei war, will sonst aber keine Konsequenzen ziehen. Wäre sie eine gute Politikerin, hätte sie das Unausweichliche bereits letzte Woche getan und ihrer Partei eine krasse Zerreißprobe und ihren Buddies Interessenkonflikte erspart. Ob Anne Helm doch noch ihren Verzicht auf die Annahme eines Mandats im EU-Parlament erklärt, ist inzwischen egal, denn einen EU-Wahlkampf der Piraten wird es diesmal nicht geben.
Dagegen spricht bereits das unfassbare Verhalten der Spitzenkandidatin Julia Reda, die den dringenden Verdacht noch immer nicht ausgeräumt hat, einen digitalen Kettenhund auf parteiinterne Kritiker zu hetzen oder dieses zumindest zu billigen. Für Berliner Piraten ist es offenbar normal, kritische Parteikollegen mit kruden Nazis-Prangern in Misskredit zu bringen und „Listen“ von Gegnern zu führen. Reda war auf dem Ticket der „Jungen Piraten“ gereist, eine Art digitale Schlägerorganisation erstaunlich primitiver Zeitgenossen, die im Windschatten der Piraten eine Parallelstruktur aufgebaut hatten. Reda war zudem vom umstrittenen Landesverband Berlin protegiert worden, der sich nach seinem Statement vom letzten Sonntag außerhalb des Parteikonsens gestellt hatte. Kein Pirat, der noch eine Funken Selbstachtung hat, wird für diese verkorkste EU-Liste einen Finger krumm machen wollen. (Tut mir leid, Foti, Anke und Bruno.)
Die schwächste Figur in dieser Affäre machte leider der neue Piraten-Babo Thorsten Wirth, dem offenbar dessen Loyalität zu Gestalten aus dem radikalisierten Landesverband Berlin zum Verhängnis wurde. Der Bundesvorstand wäre gemäß § 8 der Bundessatzung verpflichtet gewesen, den Landesverband Berlin aufzufordern,
„die Einheit der Piratenpartei Deutschland zu sichern, sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der Piratenpartei Deutschland richtet.“
Dass die Einheit der Partei beschädigt wurde, ist unübersehbar, hatten doch diverse Landesverbände eindringlich zum Einschreiten aufgefordert:
Demgegenüber steht das hummeldumme Statement des Landesverbands Berlin, der einerseits der Presse vorwarf, Helm die Tat ohne Grundlage anzulasten, sich aber andererseits darüber beklagte, dass ihr nackter Körper zur Schau gestellt werde. Schuld sei natürlich die CDU Neukölln …
Neben der offensichtlich verletzten Einheit der Partei sind im Landesverband Berlin etliche Grundsätze der Partei missachtet worden. Zudem hat der Landesverband Berlin dem Ansehen der Piraten 100 x mehr geschadet als alle anderen Landesverbände zusammen. Praktisch alle Quartalsirren, die der Glaubwürdigkeit der Piratenpartei schadeten, haben einen Berliner Hintergrund. Für die bislang ausbleibende Ermahnung durch den Vorstand habe ich genau 0 (in Worten: Null) Verständnis. Gegen eine Piratin, die eine Brandfackel an die russische Botschaft geworfen hatte und damit einen diplomatischen Zwischenfall geschaffen hat, ist offenbar nicht einmal eine Ordnungsmaßnahme eingeleitet worden. In den letzten Tagen haben etliche Piraten die Partei verlassen, darunter auch viele Berliner, die sich den schrillen Landesverband über Jahre hinweg antaten, aber mit der zunehmenden Radikalisierung nichts anfangen können.
Da auch der Bundesvorstand das Zeitfenster zum Handeln verpasst und damit beim Kobayashi-Maru-Test durchgefallen ist, werden die kapitänslosen Piraten nun die Europawahlen und möglicherweise die gesamte Piratenpartei selbst versenken. Die Interessen der Piraten, vor allem deren Kernthemen, müssen im EU-Parlament die Parteien Bündnis90/Die Grünen und DieLinke vertreten. Da diese Parteien sich im Urheberrecht und bezüglich Überwachung unseren Standpunkten angenähert haben und über gute Fachleute verfügen, ist die Situation halbwegs erträglich.
Ich selbst werde diesmal für die Partei Die PARTEI Wahlkampf machen und mich scheckig lachen, wenn wir es tatsächlich schaffen, Martin Sonneborn ins Parlament zu hieven. Der PARTEI bin ich einen Tag nach der von Berliner Vollpfosten sabotierten Bundestagswahl eingetreten. Wenn schon Satire, dann bitte freiwillig. Und einen cooleren Kandidaten als den Spitzenkandidat der PARTEI haben die Piraten nun einmal nicht ansatzweise zu bieten. ;)
25. Februar 2014
Dem grundsympathischen Krebsbehandler Herrn Dr. Nikolaus Klehr bleibt es weiterhin verboten, die von ihm kreierten Eigenblut-Präparate in seiner Betriebsstätte in Grünwald zu produzieren. Das Anrühren seiner angeblich so wirkungsvollen Krebstherapie hat ihm nun trotz edelster Anwälte der Bayrische Verwaltsungsgerichtshof verwehrt, der seine Berufung verwarf und Rechtsmittel nicht zuließ. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hatte Klehr der Regierung jahrelang keine Sachkunde- und Zuverlässigkeitsnachweise für verantwortliche Personen vorgelegt. Ich wäre nicht überrascht, wenn er es mit einer querulatorischen Verfassungsbeschwerde versucht.
Mit Herrn Dr. Klehr habe ich ja selbst so meine Probleme. Seit fast zwei Jahren warten ich darauf, dass das Hanseatische Oberlandesgericht endlich einen Termin zur Berufungsverhandlung macht.
Neulich hatte ich für einen Mandanten Dr. Klehrs Domain „krebsbehandlung.de“ gepfändet, worauf der Wunderdoktor wohkl sehr nervös wurde und ganz schnell seine Schulden bezahlte. ;)

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23. Februar 2014
Die Pressesprecherin der Piratenpartei Deutschland (Berlin) beharrt noch immer tapfer darauf, dass die Identität der mäßig vermummten „Feme“ von Dresden nicht geklärt sei. Nahezu der Rest der Welt beurteilt dies offenbar anders. (Update: taz bleibt bei ihrer Behauptung. ;) ) Mit Verspätung von 69 Jahren detonierten Harris‘ letzte Blindgänger in der Piratenpartei: #Bombergate. Dem hallte ein sehr häßlicher Twitterstorm hinterher, bei dem es zu Schwerveletzten kam – mancher wurde in seinen Ansichten verletzt, mancher in seiner Würde. Jeder kann sich ein Bild davon machen, wie schnell insbesondere Berliner Weltverbesserungspiraten fähig sind, ihre Gesprächspartner als „Nazis“ zu bezeichnen.
Nachdem sich der Bundesvorstand gewisse Zeit mit einer Reaktion ließ, die dann eher halbherzig ausfiel, setzte ein Exodus etlicher bekannter Piraten ein, darunter ehemalige Bundesvorstände, ein amtierender Landesvorsitzender und ITler, die den Laden aufgebaut hatten. Die größten Landesverbände veröffentlichten daraufhin deutlich kritischere Stellungnahmen. Doch der Shitstorm der Trollhorden, die überwiegend in Berlin heimisch zu sein scheinen und bundesweit einzufallen pflegen, riss nicht ab – dafür der Partei-Orga der Geduldsfaden, so dass diese in Streik tat: #orgastreik!
Die „Sabotage“ von Kommunikationseinrichtungen war gerade in der für Netzneutralität kämpfenden Piratenpartei ein eher unerwarteter Schritt. Ungleich absurder fiel jedoch die Reaktion etwa der selbsternannten Anarchisten(!) aus, die mit Schadensersatzforderungen, Parteiausschlussverfahren und Strafrecht drohten – wie Anarchisten halt so sind … ;) Manche dem ultralinken Flügel zuzurechnende Helden sprachen auch noch den ehrenamtlichen IT-Arbeitssklaven das „Streikrecht“ ab, etwa die ideologisch besonders aufgeladenen JuPis. Absurder geht es nicht mehr. (Update: Doch, geht! Ein Antideutscher bemängelte in einer Stellungnahme schlechtes deutsch.)
Wie man es dreht und wendet: Orgastreik mag radikal gewesen sein, aber für viele, die eher eine sozialliberale Bürgerrechtspartei und nicht eine Anarcho-ultrafeministische MLPD 2.0 für Bildungsferne sein wollen, der letzte Schritt vor dem Austritt aus einer gekaperten Partei.
Während man gewisse Trolle ertragen, ignorieren oder blocken muss, möchte ich gerne einen Tweet für die Nachwelt konservieren. Die folgende „geistreiche“ Äußerung stammt nicht von irgendwem, sondern vom sich dem „linken Flügel“ zurechnenden Beauftragten für die Bundesparteitagsorga, der dort regelmäßig die Versammlungsleitung macht und gelegentlich in Selbstgerechtigkeit zu ertrinken droht:
Die Piraten hatten nach der Bundestagswahl den dysfunktionalen Bundesvorstand von Neumünster ausgetauscht – aber das sonstige schrille Personal beibehalten. Selbst notorische VersagerInnen behielten Einfluss. Keine Pointe.
Auch in Berlin gibt es durchaus zivilisierte und konstruktive Piraten, allerdings werden die kaum wahrgenommen. Leuchtendes Beispiel war Cornelia Otto, die für die Berliner ins Rennen für den Bundestag geschickt worden war. Doch ihre ruhige, freundliche und kompetente Art passte nun einmal nicht zur Trollhochburg. Am Freitag verließ sie nach langem Ringen mit sich selbst die Partei.
Schließlich trudelte auch aus Sachsen eine altklug belehrende Stellungnahme ein, die den Linksautonomen/Antideutschen/Ultrafemimimiwasweißich gefällig sein dürfte – brav. Keine ausdrückliche Äußerung kam bisher vom „LV Hollywood“ (Berlin), wo man sich um mangelnde Solidarität mit Dramaqueens sorgt – und lieber weiter Party macht. Die deutlichste Stellungnahme hingegen bot am Samstag schließlich der Landesverband Schleswig-Holstein. Well done! :)


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8. Februar 2014
Bei Verdachtsberichterstattung erliegen Journalisten häufig der Versuchung, sich für eine Partei zu entscheiden, wobei die Argumente nicht notwendig sachliche sind. Insbesondere in Fällen von Kindesmissbrauch will kein Autor Gefahr laufen, ein tatsächliches Opfer auch noch zum Lügner zu stempeln. Gerade in solchen Fällen aber, in denen ein möglicherweise zu Unrecht Verdächtigter seine Unschuld häufig nicht beweisen kann, wären professionelle Kommentatoren gut beraten, vorverurteilende Berichterstatung zu vermeiden. Auch der Deutsche Pessecodex verlangt das.
Derlei Handwerk scheint die taz-Autorin Christina Nord noch lernen zu müssen. Schon die Überschrift „Nichts sehen, nichts sagen“ und die Dachzeile, in der von einer „Verkommenheit Hollywoods“ die Rede ist, beziehen klar die dann doch etwas unkritische Position. Dabei gesteht die „Expertin“ selbst ein, dass Aussage gegen Aussage stehe, urteilt aber:
„Angesichts des Detailreichtums von Dylan Farrows Erinnerung scheint es wahrscheinlicher, dass er lügt.“
Ähm. Nein. Bei unbeteiligten Zeugen kann Detailreichtum tatsächlich ein Indiz für Glaubwürdigkeit sein. Zeugenaussagen bewertet man jedoch auch hinsichtlich einer sogenannten „Belastungstendenz“. Hier nämlich haben wir es nicht mit einer bloßen Zeugin zu tun, sondern mit einer angeblich Geschädigten, die ganz klar im Lager von Mia Farrow steht, die Allen seit über 20 Jahren hasst.
Bereits damals kam ein Gericht zum Schluss, dass an den Anschuldigungen wohl nichts dran sei. Allen wurde 1993 insbesondere durch die Nanny entlastet, die aussagte, an dem fraglichen Tag die Adoptivtochter keine fünf Minuten aus den Augen gelassen zu haben. Und dass Farrow sie anstiften wollte, Allen in Misskredit zu bringen. Insbesondere widersprach sie Details (!), die Farrow zu dem Zwischenfall behauptet hatte.
Jeder, der einmal gewisse Zeit in einem Gerichtssaal zugebracht hat, weiß, dass Zeugen häufig lügen. In vielen Fällen merkt man es sofort, manche Menschen allerdings können lügen wie gedruckt. Ein Indiz für solche Lügen ist übrigens Detailreichtum …
Die taz-Kommentatorin schließt:
Wenn man daraus überhaupt einen Schluss ziehen möchte, dann vielleicht den, die eigene Fähigkeit zur Empathie besser auszubilden.
Eine Alternative zur offenbar noch nicht hinreichend ausgebildeten Empathie wäre eine gründliche Recherche. Hilfreich dabei wäre etwa dieser sehr ausführliche Beitrag eines Woody Allen-Biographen.
Hier die aktuelle Darstellung von Woody Allen.
4. Februar 2014
Das aktuelle Sonnenaufgang-Bild, welches die Homepage des Landgerichts Köln ziert, sah gestern noch so aus.
Doch das war nur die Spitze des Eisbergs der Urheberrechtskriminalität am Landgericht Köln. Auch auf dieser zum Urheberrecht(!) informierenden Seite verraten die jecken Kölner lediglich, dass sie das dortige Bild von Pixelio(!!) gemopst haben, ohne dass sie auf Pixelio verlinken. (Hier ein Archivbild, falls sie es demnächst nachbessern.)
Sorgen müssen wir uns auch um den Nachwuchs am LG Köln machen, denn auch die Referendarsabteilung ist kriminell bebildert. Auch bei den Diensten griff man auf Pixelio zurück, ohne den Foto-Stock zu verlinken oder den Urheber im Bild zu würdigen.
Falls die Urheber sich bei mir melden, können wir gerne zusammen das Landgericht Köln abmahnen. Ach was, wir klagen gleich – und zwar am zuständigen Landgericht Köln, vermutlich bei der 14. Zivilkammer …
1. Februar 2014
Der Aktionskünstler Günter Wangerin testet immer mal wieder die Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit aus. In zweiter Instanz untersagte ihm neulich das Landgericht München, die Bundeskanzlerin in Nazi-Uniform inklusive Hakenkreuz-Armbinde abzubilden. Hakenkreuze aber sind Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB. Soweit Wangerin sich auf die Meinungsfreiheit berufen will, ist diese zwar in Art. 5 Abs. 1 GG) grundgesetzlich geschützt, dieses aber nicht grenzenlos, denn nach Art. 5 Abs. 2 GG sind dennoch die allgemeinen Gesetze zu beachten, zu denen § 86 StGB gehört.
Allerdings könnte Wangerin die Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG zur Seite stehen. Allerdings gibt auch die Kunstfreiheit keine Narrenfreiheit, vielmehr kann die Kunstfreiheit mit anderen Rechten von Verfassungsrang kollidieren, etwa mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das aus Artt. 2 Abs.1, 1 GG hergeleitet wird. In einem solchen Fall ist es Aufgabe der Richter, abzuwägen, welches Interesse im konkreten Einzelfall schützenswerter ist. Bevor es zu einer solchen Frage kommt, müssen die Richter die sensible Frage klären, ob das Wangerinsche Werk als „Kunst“ einzustufen ist. Wenn man großzügig jede Beleidigung, Lüge oder Pöbelei als Kunst definieren würde, wäre das kulturell nicht unbedingt ein Fortschritt … Da heute jeder 8jährige jede Person in eine Naziuniform fotoshopen kann, müsste man schon etwas aufwändiger begründen, warum eine konkrete Collage als Kunst im Sinne des Artikels 5 GG zu werten ist.
Diese Woche nun hat man Wangerin eine Performance am Rande der Münchner Kriegstreiberkonferenz faktisch untersagt. Mit einer Maske als Kriegsverharmloser Gauck verkleidet hatte Wangerin auch eine Attrappe eines Maschinengewehrs dabei, welche die sicherheitsbewussten Sicherheitsbehörden beim Sichern der Sicherheitskonferenz verunsicherte. Die Anscheinswaffe durfte nicht benutzt werden, was die Performance ihres charakterisierenden Elements beraubte. Diese Entscheidung allerdings überzeugt wenig, denn echte Terroristen würden ihre Waffen nicht offen tragen, sondern Tarnwaffen benutzen. Man müsste Wangerins Spielzeugwaffe einmal kontrollieren, ihn im Auge behalten, dass er sie nicht vertauscht, und gut wär’s.
Wenn die Polizei wirklich ihren Job machen würde, dann sollte sie drinnen Herrn Henry Kissinger festnehmen, der in mehreren Ländern dieser Welt wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen und Mord gesucht wird.