4. September 2011
Was derzeit in Sachen CableGate vor sich geht, macht sprachlos wie betroffen. Derzeit fürchten etliche Informanten der USA mit Recht um Ihr Leben und ihre Freiheit, sowie um ihre Angehörigen.
Das Versagen begann bereits mit dem bodenlosen Leichtsinn, dass die US-Diplomaten in ihr Cable-System die Klarnamen ihrer Informanten einspeisten. Jeder professionelle Geheimdienst der Welt – und insoweit sind konspirativ ermittelnde Diplomaten nichts anderes – hätte diesbezüglich Pseudonyme wie z.B. CURVEBALL verwendet. Selbst den nachrichtendienstlichen Auswertern gegenüber wird häufig die Identität der Informanten aus Sicherheitsgründen nicht bekannt gegeben. Auf die Cables jedoch hatten etliche US-Bedienstete in Militär, Geheimdienst oder Diplomatie unmittelbar Zugriff – ein Leck war nur eine Frage der Zeit, zumal auch die US-Dienst auf hohem Niveau unterwandert waren. Die Existenz dieser Klarnamen in einer Datei, die dann auch noch im Ergebnis einen kompletten Dump ermöglichte, verletzte nahezu alle Regeln der Konspiration und verriet damit die gutgläubigen Zuträger der USA.
Die Cables fanden ihren Weg über das WikiLeaks-Submissionssystem zu Julian Assange. Wie man nun von James Ball weiß, einem WikiLeaks-Aussteiger, der kürzlich an die Presse ging, hatte Assange bereits von Anfang an vor, jedenfalls langfristig die Cables unredigiert zu veröffentlichen. Dieser Plan formulierte nichts weniger, als die Informanten der USA ans Messer zu liefern. Bei vielen Namen, die in den Cables landeten, wird wie bei den „Informellen Mitarbeitern“ der Stasi nicht klar sein, ob die Informanten wissentlich den USA zutrugen, oder unter falscher Flagge angeworben oder schlichtweg nur abgeschöpft wurden. Manche werden auch unter Druck gehandelt haben. Gut möglich, dass auch Doppelagenten hierunter sind, die in Wirklichkeit den USA schaden wollten, nun aber der Öffentlichkeit als Verräter ihres eigenen Landes erscheinen.
Vielleicht erklärt dieses für Assange feststehende Ziel, warum er die Regeln der sicheren Kommunikation in einer Weise missachtete, die dem derzeit bekanntesten Hacker der Welt ein Armutszeugnis in Sachen IT-Sicherheit ausstellt. Statt jedem Journalisten die Cables individuell mit einem eigenen Password zu verschlüsseln und die Datei auf dem eigenen Server zu löschen, hatte er offenbar aus reiner Faulheit nur mit einem einzigen Master-Password verschlüsselt – das offenbar jeder Journalist bekam. Zudem soll Assange dem technisch unbeleckten Guardian-Journalisten David Leigh verklickert haben, das Password funktioniere nur für einen begrenzten Zeitraum. Derartige Scherze waren bei WikiLeaks an der Tagesordnung.
Assange befand es auch nicht für nötig, dem genasführten Journalisten zu erklären, warum man Passwörter auch nach deren „Ablauf“ nie veröffentlicht, etwa weil eine Datei zwischendurch mitgeschnüffelt worden sein kann oder generell verborgen bleiben soll, wie jemand Passwörter bildet. Aber auch ohne Instruktion hätte ein Journalist niemals so geschwätzig sein dürfen, derart sensible Daten wie ein Passwort freiwillig ohne den geringsten Nutzen zu veröffentlichen. Das von Assange gewählte Passwort ist unter dem Gesichtspunkt professioneller Datensicherheit schlichtweg saudumm, ein zum Geschichtenerzählen neigender Journalist kam kaum drumherum, dieses dreiste Passwort aufzugreifen.
Dies wirkte sich deshalb fatal aus, weil jemand die besagte Datei mal eben so in die Öffentlichkeit hochgeladen hatte. Nötig soll dies deshalb geworden sein, weil Assange seine eigenen Back Ups der Cables auf drei Notebooks gespeichert hatte, die ihm abhanden kamen. Dies passierte laut dem SPIEGEL-Buch deshalb, weil er die Rechner beim Fliegen nicht ins Handgepäck mitgenommen, sondern aufgegeben hatte und anschließend der Koffer „verschwunden“ war. Derartig brisante Informationen hätte ein Profi per Stick „am Mann“ getragen oder im Netz in einer versteckten, individuell verschlüsselten Datei platziert.
Nachdem Assange nun demonstrativ selbst die unredigierten Daten veröffentlichte, haben sich namhafte Unterstützer vom WikiLeaks-Projekt losgesagt. „Reporter ohne Grenzen“ schaltete die einst aus Solidarität eingerichteten Mirrors ab. Assange hat mit dem Hintern eingerissen, was er mit den Händen geschaffen hatte.
Selbst seine neuen Jünger, die nach dem Auseinanderbrechen der WikiLeaks-Besetzung vor ca. einem Jahr hinzugekommen waren, konnte Assange nicht für die Idee begeistern, das gesamte Material unredigiert zu veröffentlichen. Sogar Assange fragwürdigster Mitarbeiter, ein bekennender Holocaustleugner, den Assange unter einem Pseudonym eingeschmuggelt hatte, war dagegen. Da dieser Mensch laut James Ball jedoch unredigiertes Material selbst mitgenommen hatte, könnten die Motive auch geschäftliche gewesen sein. Auch andere Abflüsse können nicht ausgeschlossen werden. Eins jedenfalls war klar: Bei Assange und seiner WikiLeaks-Ruine waren Daten von Whistleblowern nicht sicher. Wer Assange in den letzten Monaten für einen verantwortungsvollen Partner hielt, muss sich mindestens „naiv“ schimpfen lassen.
Es war 100% korrekt, dass Daniel Domscheit-Berg dem unberechenbaren Hazardeur Assange und seinen eigenmächtigen Leuten kein weiteres Material mehr anvertrauen wollte. Es war 100% korrekt, dass der „Architekt“ das von ihm programmierte Submission-System ausgebaut und Assange damit ein mächtiges Instrument weggenommen hatte. Alles andere wäre unverantwortlich gewesen. Es war ebenfalls 100% korrekt, in seinem Buch „Inside WikiLeaks“ auf die Person des Julian Assange einzugehen und der Öffentlichkeit Hinweise zu geben, mit welchem Wirrkopf man es bei dem vermeintlichen Guru zu tun hat. Wenn man sich anguckt, welcher Unfug in den letzten Wochen über das Thema geschrieben wurde, jedes von Twitter-Junkie Assange noch so abwegige in den Äther gepustete Gerücht dankbar aufgesogen wurde, kommt man aus dem An-den-Kopf-Greifen gar nicht mehr heraus.
Das in seinen Ansätzen großartige Kapitel WikiLeaks, das der Informationsgesellschaft unendlich viel Nutzen hätte stiften können, dürfte nunmehr Geschichte sein.
2. September 2011
Für einen Medienkritiker bietet sich im Blätterwald derzeit reichlich dankbares Anschauungsmaterial. Wenn ich mir die Berichterstattung etwa von SPIEGEL ONLINE zu WikiLeaks diese Woche ansehe, dann muss ich einräumen, dass man der BILD-Zeitung viel Unrecht getan hat …
Den aktuellen Daten-SUPER-GAU hat nun Siegfried Kauder zum Anlass dafür genommen, die Strafen für Geheimnisverrat zu verschärfen und distanziert sich insbesondere vom gegenteiligen FDP-Vorschlag, Journalisten rechtlich besser zu schützen.
Nach seinem Willen soll künftig „für klassische Medien wie für Internet-Plattformen jede Veröffentlichung tabu sein, die Menschen in Gefahr bringen kann“. In derart schwerwiegenden Fällen müsse es möglich sein, gegen die Verantwortlichen zu ermitteln und auch abschreckende Strafen zu verhängen.
schreibt NTV unter Bezug auf die Neue Osnabrücker Zeitung.
Im Klartext bedeutet dies, dass inländische Medien also nicht mehr über Dinge berichten dürfen, die man im Ausland und insbesondere durch die vom Internet geschaffene Daten-Globalisierung damit überall nachlesen kann. Hat der gute Mann eigentlich noch immer nichts verstanden?
Nicht, dass ich falsch zitiert werde: Ich halte überhaupt nichts davon, durch Leaks und bodenlose Schlamperei Menschenleben zu gefährden, insbesondere müssen in den Cables aufgeführte Informanten nicht notwendig Verräter gewesen sein, welche wissend oder gar freiwillig ein Risiko eingegangen sind. Aber die Mittel des Strafrechts gegen die Presse sind diesbezüglich jedoch offensichtlich untauglich, insbesondere in einer Informationsgesellschaft, in der schädliche Informationen so oder so fließen.
Herr Kauder, wo ist denn Ihrer Meinung nach die inhaltliche Grenze für das Gefährden von Menschenleben? Wenn ein US-Präsident zum Hass gegen arabische Völker aufstachelt und Kriegslügen verbreitet, die zum Tod von Hundertausenden Menschen führen, darf darüber nicht, auch nicht kritisch berichtet werden? Was Sie da fordern, ist auf der juristischen Ebene nicht ansatzweise praktikabel. Jegliches Gesetzeswerk dürfte am im Strafrecht geltenden Bestimmtheitsgrundsatz scheitern.

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27. August 2011
Dieses Video spielt gerade eine interessante Rolle. Erinnert an den Fail während der „Freiheit statt Angst“-Demo.
-> Stadtmorgen
-> Pressemeldung Berliner Polizei
UPDATE:
Ab Minute 4.30 wird es brutal.
26. August 2011
Als ich neulich den Chefredakteur der Süddeutschen Zeitung traf, Heribert Prantl, teilte ich ihm bei dieser Gelegenheit (zugegeben leicht herablassend) mit, er sei der Hauptgrund, warum ich das Blatt überhaupt noch beziehe. Aber auch eine journalistische Lichtgestalt wie Prantl kann den Schwachsinn nicht aufwiegen, den uns altklug der [hier bitte einen beliebigen Kraftausdruck einsetzen] Herr Markus C. Schulte von Drach verzapft:
Bislang konnte trotz etlicher Untersuchungen der Vorgänge in Dallas noch niemand einen stichhaltigen Beweis für eine der Theorien vorlegen – und so bleibt es dabei, dass Kennedy von dem ehemaligen US-Marineinfanteristen und Kommunisten Lee Harvey Oswald erschossen wurde – allein und aus unbekanntem Motiv.
* Facepalm * Eine vom US-Congress(!) eingesetzte Kommission kam 1998 im Gegenteil zu dem Schluss, dass die These vom Alleintäter nicht mehr zu halten sei. Das der Warren-Kommission von Hoover vorgelegte Material sei gefiltert und unbrauchbar gewesen.
Die Indizien, Oswald sei „Kommunist“ gewesen, sind hanebüchen dünn. Den Stand der Forschung habe ich 2008 hier dargestellt. Den bislang in deutscher Sprache kaum thematisierten Konflikt der Kennedys mit dem Pentagon habe ich 2009 hier in meiner Lemnitzer-Biographie geschildert.
Für altkluge Desinformation auf Pennäler-Wikipedia-Niveau muss ich keine toten Bäume kaufen. Noch ein solcher Dummschwatz, und ich kündige mein Abo.
25. August 2011
Das gestern bekannt gewordene Urteil gegen den Regensburger Affenprediger gibt Anlass, auf ein in der medienrechtlichen Fachliteratur kaum beleuchtetes Problem bei Äußerungen von Gestalten hinzuweisen, die auch irgendwie hoheitlich handeln. Welcher Rechtsweg ist einschlägig und wer genau ist Beklagter?
Der Kläger im vorliegenden Fall war nämlich in genau diese Falle getappt und mit seiner ersten Attacke in dieser Sache gegen den scheinheiligen Regensburger Bischof zunächst gescheitert. Seine Heiligkeit hatten nämlich nicht privat klöngeschnackt, sondern öffentlich-rechtlich gepredigt, denn bei Kirchens fühlt man sich als Teil der Verwaltung der irdischen Schafherde. Daher wurde der am Landgericht anhängig gemachte Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht verwiesen.
Die Rechtswegfrage ist bei Äußerungen von Beamten, Beliehenen und Klerikern, die nun mal „auch“ hoheitlich handeln, eine ziemlich komplizierte Sache, die meiner Erfahrung nach auch Richter überfordert. Bei Beamten und Konsorten kommt es regelmäßig zu Abgrenzungsschwierigkeiten, in welcher Eigenschaft sie überhaupt oder auch gehandelt haben, etwa wenn sich ein Innungsmeister öffentlich äußert, der auch ein Amt bei der IHK hat. Wie, wenn die Tat nur bei Gelegenheit begangen würde, wie wenn ein Äußerungsexzess vorliegt, der nichts mit der Beamtentätigkeit zu tun hat (Rechtswidrigkeit ist kein Kriterium, denn die ist bei Haftung ohnehin gegeben)? Die Sache wird auch noch dadurch verkompliziert, dass das Staatshaftungsrecht systemwidrig im Privatrecht geregelt ist. Hier gilt es nun die tückische Feinheit zu beachten, dass § 839 BGB zwar grundsätzlich die Schadensersatzhaftung für deliktisches Handeln eines Amtsträgers auf den Staat überleitet – gemeint ist aber eigentlich nur die finanzielle. Der Unterlassungsanspruch aber (Naturalrestitution) kann gegen eine Behörde nicht ohne Weiteres auf dem Privatrechtsweg geltend gemacht werden, auch wenn das BGB den Anschein erweckt. Und wäre das jetzt nicht auch noch kompliziert genug, können Unterlassungsansprüche gegen öffentlich-rechtliche Einrichtungen wie TV-Sender jedoch sehr wohl an den Zivilgerichten (und praktisch nur da) eingeklagt werden.
Der Regensburger Pfaffe jedenfalls war professionell vertreten und lehrte den Kritiker das Beten, indem er ihn zivilrechtlich auflaufen ließ. Doch mit dem Rechtswegwechsel im laufenden Gefecht stellte sich das mit der falsch erhobenen Klage einhergehende Folgeproblem:
Beklagt hatte der Kritiker zunächst den Bischof. Der Bischof selber ist aber kein nach § 78 Abs. 1 VwGO taugliches Klageopfer, vielmehr hätte die Körperschaft verklagt werden müssen, was der Kläger dann am VG folgerichtig mit seiner Erweiterung auf die Dözese getan hatte. Hier scheiterte er jedoch wegen der interessanten Annahme des Bayrischen Verwaltungsgerichts Regensburg, es fehle an einer Wiederholungsgefahr. Die Maßstäbe des Wettbewerbsrechts, wo regelmäßig die Erstbegehung zur Begründung der Annahme einer Wiederholungsgefahr ausreichen, seien nicht übertragbar. (Kenner des Hanseatischen Persönlichkeitsrechts benötigen in diesem Moment einen Defibrillator.)
Dem Ehranspruch sei zwischenzeitlich wenigstens durch Korrektur auf der kirchlichen Homepage Genüge getan worden, meinte der vom Kläger daraufhin angerufene Bayrische Verwaltungsgerichtshof. Jedoch wollten die Münchner dem Kritiker wenigstens die Kosten für seine Abmahnung zusprechen. Das aber passte dem Bischof nicht, und der Geistliche bemühte die Kollekte zum Gang vor das Bundesverwaltungsgericht. Hochwürden wollten Brief und Siegel für seine Rechtsauffassung haben, Religionsfreiheit sei mit Narrenfreiheit gleichzusetzen.
Doch die Verwaltungsrichter riefen sich möglicherweise jenes Relief im Bremer Rathaus in Erinnerung, in welchem einem dort unerwünschten Bischof der Hirtenstab in den Allerwertesten gerammt wird, und steckten dem Regensburger Kollegen dessen Revision an gleiche Stelle.
Zum gestrigen Urteil steht in der Süddeutschen:
Während Schmidt-Salomon die Entscheidung als „wichtiges Signal für den Rechtsstaat“ feiert, teilt die Diözese mit, sie bedauere und prüfe die Zurückweisung. Womöglich wird Müller weiterklagen – bis zum jüngsten Gericht.
Offenbar glauben die Kleriker, sie hätten die Macht, ein Urteil „zurückzuweisen“. Seine Heiligkeit haben noch immer nicht verstanden.
24. August 2011
Der Regensburger Oberdomspatz, selbst zensurfreudig, ist von der Justiz auf den Boden weltlicher Tatsachen zurückgeholt worden.
Der Gottesmann hatte während der Predigt einem Kritiker angedichtet, dieser
legitimiere Kindstötungen beim Menschen, da dies bei Berggorillas eine natürliche Verhaltensweise sei.
Vor dem jüngsten Gericht waren jedoch zunächst die Verwaltungsgerichte zuständig, der dem Bodenpersonal aufzeigte, dass die Kirche kein rechtsfreier Raum ist.
Derzeit überbieten sich die Kommentatoren mit Verwünschungen, weil Daniel Domscheit-Berg (DDB) und die anonymen OpenLeaks-Leute das im Submissionsystem damals festgeklemmte Material gelöscht haben.
Auch mir behagt der Gedanke nicht, dass hierdurch der Welt wichtige und ggf. unwiederbringliche Informationen verloren gegangen sein könnten oder gar Whistleblower vergeblich Lebensgefahr eingegangen wären. Aber ist es wirklich so dramatisch?
Im Februar hat DDB auf der oben im Video verlinkten Pressekonferenz vom Februar 2011 bekannt gegeben, dass das fragliche Material nur einen Bruchteil der von WikiLeaks veröffentlichten Datenmenge ausmacht, vermutlich über 3.000 Dateien. Alleine am heutigen Tag veröffentlicht WikiLeaks 35.000 Cables, also 10 x mehr Dateien. (Ich füge hinzu, dass ein Großteil der bisherigen WL-Veröffentlichungen ungehört verpufft ist und damit publizistisch verschenkt wurde – ein leider ungleich größerer Skandal.)
Ein Großteil der Einsendungen, wenn auch nicht alles, kann erneut eingesandt werden, ggf. im großen braunen Umschlag per Schneckenpost oder übers Internetcafé. Und dann wissen die Whistleblower hoffentlich, welche Risiken sie eingehen und wem sie das Material tatsächlich anvertrauen.
Bislang sieht es nicht danach aus, als wäre da wirklich ein großer Wurf verloren gegangen: Z.B. die Veröffentlichung von 60.000 E-Mails der NPD wäre von fragwürdigem Nutzen, zumal auch für NPD-Parteigänger das Fernmeldegeheimnis und Persönlichkeitsrechte gelten, ob wir diese Leute jetzt mögen oder nicht. Die Veröffentlichung privater E-Mails wäre auch ein klarer Verstoß gegen die Hacker-Ethik etwa des CCC gewesen. Den Leak bzgl. der Bank of America hatte Assange schon 2009 angekündigt, damit also bevor es das Submissionsystem gab, weshalb sehr zweifelhaft ist, ob das angebliche Material wirklich in diesen „gestohlenen“ Daten enthalten war.
Interessant ist ferner, dass Assange sich drei Wochen lang im September 2010 nicht um das Angebot zur Rückgabe gekümmert hatte, fünf Monate später dann aber, als „Inside WikiLeaks“ erschien, diese Dateien angeblich so wichtig wurden, dass öffentlich Krawall geschlagen wurde. Nachdem die Rückgabe von der Gewährleistung der Sicherheit der Whistleblower abhängig gemacht wurde, scheint es außer trotzigen Forderungen kein überzeugendes Angebot gegeben zu haben. Im Gegenteil haben die Assange-Advokaten alles getan, um Öl ins Feuer zu kippen, das daraufhin nun endgültig „gelöscht“ wurde.
DDB berichtet, einige Einsender hätten sich bei ihm sogar gemeldet und ihren einstigen Willen zur Veröffentlichung zurückgezogen. Mit Blick auf Bradley Mannings Schicksal und zwei vor Jahren in Afrika getötete WikiLeaks-Informanten wäre dies mehr als nachvollziehbar. Die Whistleblower, mit denen ich zu tun hatte, sind übrigens keine sonderlich glücklichen Leute, nebenbei bemerkt. WikiLeaks hatte sich den Whistleblowern gegenüber als personalstarke Gruppe inszeniert, bestand aber praktisch nur aus zwei zur Auswertung relevanten Personen, die beide mit der Masse der Einsendungen sowie in journalistischer Kompetenz überfordert waren. Was die neuen Mitarbeiter von WikiLeaks betrifft, so befinden sich hierunter auch u.a. fragwürdige Figuren wie dieser hier, denen ich jedenfalls meine Sicherheit definitiv nicht anvertrauen würde.
Gegenüber Heise sagte DDB nun:
„Ich übergebe keine Daten an Menschen, die nun mehrfach unter Beweis gestellt haben, dass sie solche Daten nicht sauber handhaben können“, erklärte der Aktivist. „Solche Fehler dürfen nicht passieren. Es scheint, als würden alle nur ihre eigene Agenda verfolgen in der Sache – niemand aber die Interessen der Quellen. Solchen Leuten vertraue ich auch nicht noch weiteres Material an, das Menschen in Schwierigkeiten bringen könnte. Da bin ich lieber der Buhmann für alle.“
Wer lieber heroisch bei den Heißspornen als bei den Buhmännern sein will, meinetwegen. Was den Whistleblowern damit geholfen sein könnte, das Projekt OpenLeaks zu dämonisieren oder PR-technisch zu sabotieren, vermag ich nicht zu erkennen. Forken wäre eine konstruktivere Maßnahme gewesen, wie es Gnome-Erfinder Seif Lotfy ankündigt.
Noch kurz ein Wort zu der von Assange ausgegebenen Verschwörungstheorie, die CIA hätte DDBs heutige Frau geschickt, um WikiLeaks zu unterwandern: Wäre dies der Fall gewesen, dann hätte die CIA zweifellos darauf bestanden, WikiLeaks solange wie möglich aus der Nähe zu beobachten oder dazu aufgefordert, die Verbreitung der Cables zu sabotieren. Im Gegenteil hatten DDB & Co. WikiLeaks jedoch verlassen. Die für seine Klientel attraktive Story mit Sex-Agentinnen hatte Assange bereits bei den Schwedinnen aufgetischt – da mag es zwar bei der Strafverfolgung Druck aus Washington gegeben haben, aber es sieht nicht danach aus, als hätten die Schwedinnen Assange auf Geheiß der CIA missbraucht. Was für ein Shice …
Hier ist übrigens die „CIA-Agentin“ (die dann die Netteste wäre, die ich kennengelernt habe):

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23. August 2011

Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Köln dürfen den politischen Podcast „Alternativlos“ nicht genießen, denn das fällt unter „Politics/Opinon“, und wo kämen wir da hin, wenn die politische Meinungsbildung aus dem Internet beeinflusst würde? Bei „Alternativlos“ werden so gefährliche Dinge diskutiert wie Kernkraft, falsche Doktorhüte und – Achtung, festhalten! – Netzneutralität …
Zu den unappetitlichsten Gegnern im Privatzensurgeschäft gehören jene ominösen Adressbuchverlage, die sehr empfindlich gegen Kritik an ihrem Geschäftsmodell sind. Die Behauptung, diese Branche mache keine Gefangenen, wäre unrichtig, denn gegenwärtig sitzt etwa Dr. Peter Niehenke als angeblicher Betreiber einer anonymen kritischen Website im Knast, was ihn an seinem Lieblingshobby Joggen vermutlich hindern wird.
Derselbe liebenswerte Anbieter von Branchenbüchern hatte neulich versucht, den ebenfalls kritischen Verein Anti Spam e.V. mit Markenrecht einzuschüchtern und aufgefordert, einen mit seiner Marke identischen Titeltag aus der Welt und Google zu schaffen. Zu letzterem setzte er eine Frist von einer Stunde. Die wackeren Kritiker ließen sich nicht einschüchtern und erstritten via Kanzlei Richter aus Berlin nun beim Landgericht Düsseldorf per negativer Feststellungsklage dieses schöne, noch nicht rechtskräftige Urteil. Glückwunsch nach Berlin!
Von den Darstellungen und Äußerungen auf den verlinkten Seiten distanziere ich mich und bestreite deren Wahrheitsgehalt mit Nichtwissen. Sicher ist sicher … ;-)

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22. August 2011
In den Umfragen liegt die Berliner Piratenpartei derzeit zwischen 3 % und 4,5%, so dass es als sicher gilt, dass sie am Wahlabend zumindest einen eigenen Balken bei den Wahlergebnissen bekommen werden. Für die etablierten Medien wird es damit wohl zunehmend schwerer, diese rasant gewachsene Bewegung zu ignorieren, wie es in den vergangenen Landtagswahlen der Fall gewesen ist.
Der wohl originellste Wahlkampfgag ist die Aufforderung, den Namen des WLANs in „Am 18.09. Piraten wählen!“ zu ändern.
Während es die Piratenpartei bislang ausgezeichnet hatte, dass sie ihre Qualitätswähler vor den Hackfressen der typischen Politiker verschonte und in erster Linie auf Inhalte setzte, hat sich bei den Berliner Piraten nun die Auffassung durchgesetzt, dass man dem Wahlpublikum Gesichter bieten muss. Anyway, es sind jedenfalls schönere Gesichter!
