Insgesamt haben nun 1.345 Menschen rund 40.000,- € angelegt, bei denen ich mich herzlich bedanke. Der Fall wird in der Branche übrigens mit großer Aufmerksamkeit verfolgt.
Viele der überwiesenen Beträge enthalten Zahlenfolgen, die aus „23“ oder „42“ gebildet sind, was klar auf den Chaos Computer Club hindeutet … ;)
In den ersten drei Tagen konnte ich 1138 Eingänge verzeichnen. Heute morgen wurden bis jetzt 90 weitere Eingänge gutgeschrieben.
Ist dieser Herr Dr. Nikolaus Klehr wirklich ein so schlimmer Finger?
Dieser Artikel vom Januar berichtet über einen Strafprozess gegen Klehr in Salzburg. Da Klehr entgegen seiner Gewohnheit diesen Beitrag nicht angegriffen hat, darf man wohl Authentizität unterstellen. Er räumt also selbst Beweisschwierigkeiten für den Erfolg seiner Methode ein, dennoch wird mir von vollen Wartezimmern mit Menschen berichtet, deren Hoffnung Klehr versilbert. Wer die Wirksamkeit bezweifelt, fängt sich juristischen Ärger ein.
Warum lässt du dich von einem anderen Anwalt vertreten?
Ein guter Anwalt vertritt sich grundsätzlich nie selbst in eigenen Angelegenheiten, weil die professionelle Distanz zum Fall fehlt. Außerdem ist Thomas Stadler der meines Erachtens kompetenteste Kollege in Sachen Linkhaftung. Für die Freiheit des Internets ist mir das Beste gerade gut genug.
Kann man nichts gegen die Richter der Pressekammer des Landgerichts Hamburg tun?
Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit in Art. 97 GG und der Gewaltenteilung in Art. 92 GG muss man im Medienrecht das Landgericht Hamburg als Eingangsinstanz ertragen, solange der willkürlich fliegende Gerichtsstand anerkannt wird. Während in letzter Zeit viele Gerichte die willkürliche Anwendung von § 32 ZPO ablehnen und mit den Stimmen der Fachliteratur einen Sachbezug zum Klageort fordern, ignoriert die Hamburger Pressekammer die einhellige Kritik. Weil die örtliche Zuständigkeit in den unteren Instanzen verbindlich geklärt wird, kann der BGH nicht korrigierend eingreifen. Man müsste daher wohl schon § 32 ZPO ändern und einen Sachbezug fordern, damit die Hamburger endlich unter sich bleiben können.
Wie viel Geld hast du zusammen und mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Bislang sind ca. 37.000,- € eingegangen. Ich arbeite demnächst eine Übersicht über die bisherigen und die noch zu erwartenden Kosten in Sachen Klehr aus.
Du hast jetzt fast doppelt so viel, wie du für Berufung und Revision brauchst. Was machst du mit den Überschüssen?
Ich werde zunächst denjenigen, die mir spontan mehr als 20 Euro überwiesen haben, eine Reduktion anbieten. Es waren erstaunlich viele dreistellige Eingänge, es bedeutet den Leuten offenbar sehr viel. Viele Klehranleger schrieben spontan in den Überweisungszweck, dass die Einlage in jedem Fall bestehen und ggf. später in einen Rechtshilfefonds für vergleichbare Fälle gehen soll. Dies erklärten insbesondere die drei Klehranleger, die vierstellige Beträge überwiesen haben. Bitte heute noch keine Rückzahlwünsche mailen, da ich im Moment noch nicht weiß, wie ich das bei über 1200 Klehranlegern buchführungstechnisch bewältigen kann und diese Woche terminlich sehr dicht ist, so dass ich Mails kaum bearbeiten kann!
Wie wird der Rechtshilfefonds aussehen und warum braucht man ihn?
Ich prüfe gerade, welche Rechtsform die sinnvollste ist. Vermutlich wird es eine Stiftung. Ich muss auf alle Fälle das Geld bald von meinem Konto räumen, sonst verdient die Steuer mit. Paul Sethe sagte einmal, dass Meinungsfreiheit das Recht von 200 reichen Leuten sei. Ich finde, dass über Missstände auch dann berichtet werden sollte, wenn sich die Gegenseite gewisse Hamburger Anwälte und das angeschlossene Gericht leisten kann. Ansonsten müsste man dazu raten, was die Leute von esowatch von Anfang an gemacht haben: Man betreibt eine Website anonym im Ausland. Aber im einem Land, in dem Meinungsfreiheit Verfassungsrang eingeräumt wird, kann und darf die Flucht in den Untergrund nicht der Normalfall werden. Eine Zensur findet in Form der Selbstzensur sehr wohl statt.
Unter „Dr Nikolaus „Krebsheiler“ Klehr Reportage quer“ findet man bei Youtube einen Mitschnitt des Bayrischen Rundfunks, der vor einem halben Jahr über Herrn Dr. Nikolaus Klehr kritisch berichtete. Verlinken werde ich ausnahmsweise mal nicht drauf, denn auch gegen diesen Beitrag geht der gute Mann vor.
Der Kollege Dr. Ralf Petring hat inzwischen das Urteil der Hamburger mal seziert.
Inzwischen sind hier sage und schreibe 35.000,- € eingegangen. Damit ist der Prozess mehr als finanziert. Etliche haben im spontan Überweisungstext verfügt, dass der jeweilige Betrag bei Nichtverbrauch in einen Fonds oder eine Stiftung überführt werden soll, die ähnliche Verfahren finanziert. Ich habe bereits mit den Vorbereitungen begonnen.
Zu den Menschen, die sich über die Resonanz der Aktion Klehranlage freuen, gehört auch der britische Wissenschaftsjournalist Simon Singh, dem etwas ganz ähnliches passierte. Singh gewann nicht nur am Ende seinen Prozess, sondern initiierte eine Gesetzesreform. Hierzulande wäre bereits viel erreicht, wenn der „fliegende Gerichtsstand“ im Medienrecht endlich abgeschafft würde und die Hamburger künftig unter sich bleiben.
Ihr habt mich sprachlos gemacht (in Eingangsreihenfolge):
Ruhrfotograf
Anonym +
Anonym
Quirlsen
Kellerkaleu
Thorsten Fenk
Thomas Paul Mainka
Roland Gaida
Anonym
Sebastian Burkhard
Alexander Distler
Anonym +
Anonym
Stephanos Kontos
Kristian Lutz
HPK42
Mathias Bender
JB
Julian Pintat
Anonym
Christian Marx
Sunjaan
Wululululu
Stefan Schweter
Wolfgang Geiss
Anonym
Knaschat
Florian Wolfahrt
Sara Marburg +
Dafloh
Anonym +
Christian Haaser
Mirko Schmidt
Leonie Singer
E.Z. +
Anonym
Ungebeten
Marcus Juengling
Felix Nagel
Anonym
Yoshi5534
Anonym
Anonym
Evisell
Anonym
Stefan Heid
Lukas Barth
Bernhard Heinz +
Anonym
Christian Ullrich
Boris Kolman
www.felix.bz
Marcel Kilgus
Markus Pioch
Marco Markgraf
Anonym +
Anonym
Amenthes_de
Dirk Haun
Anonym
Anonym
Joerg B.
SOY
Anonym
Anonym
TDMFRAGGLE
Marco Hueg
Anonym +
Mike Roetgers
Satans Keksdose
Fuxx
Anonym
Dr. Uwe Stange +
Lanroamer
Presseschauer
Anonym
Anonym
Anonym
Tim Turbo
Sebastian Schaefer
Toscho
Patrick Zimmer
Anonym
Atoth
Anonym +
Andreas Maurer +
Jakob Erdmann
Anonym
Konrad Kissener
Daniel Demmler
Anonym
Ronny Kanzler
Stoertebecker480
Ronny Michael Radke
Rookie
Jan-David Freund
E5
Gregor Nathaniel Meyer
Daniel Marohn
Patrick Koppers
Anonym
Mathias Weber
Anonym
Anonym
Paztrick Koldziej +
Rudolf Bambach
Yosh
Daniel Dormann
Christian Hammer Dan-Dan Hammer Zheng
GL +
Stephan Lentzen
Von Baxter +
AGISP
Thomas Schweden
Joerg Bernhard Lange
Oliver Boghdan
Holgi
Thomas Baur
Manuel Dejonghe
JNIEVELE
Jochen Vortkamp +
Simon Moenkebuescher
LMVBLUME
Anonym
Anonym
Mirko u. Judith Kloppstech
Zwackelmann
Anonym
Bielefeld
Dr. Martin Fluch
Viktor Dick
Dr. Ralf Petring
Renke
1977er
Anonym +
Markus Schiefer
Dr. Sebastian Pado
Oliver und Miriam Schwinn
Anonym
Gregor Kopka
Anonym
Prestafrosch
Anonym
Anonym
Lars Wagner
@Sicarius
TH
Anonym
Anonym +
Anonym
Anonym
Anonym
Für die Freiheit +
Markus Nentwig
Mathias Strauss
Anonym
@Galgenstrick
Anonym
Hajo Kessener
Anonym
Tim Pritlove
Oliver Loesch +
Faniel
Fefes Zeitbinder Botnet +
Sonne
Anonym
Daswasda
Michael Hartmann
Scus
Tim Strazny
Anonym
Ingo Beer +
Andreas Wessel
VSNFD
Thorsten Kamp
Informaficker
Anonym
Sergio Grimbs
Rogerg
Daniel Buendgens
Anonym
Anonym
Pieps
Anonym
Erdgeist
Räuber Plüsch +
Carsten Orthband
Anonym
Silentreader
Anonym
Anonym
Merten Peetz
Anonym +
Anonym
Che-Loggi-Leaks +
Anonym
@Nxthor
Anonym
Markus Schomisch
Kladsdot
Anonym
Marton Danoczy
Anonym +
Angryelmarqu.es
Ezequil
Dirk Ewald
Anonym
Nils von Brevern
@Wissmann
Georg Behr
Peter Ritter
Gegenglück
Volkerb
Jan Stolzenburg +
Anonym +
Michael Thrun
Wildwelle +
Anonym
Anonym
Anonym
Anonym
Rolf Schälike
Frank Delventhal
Martin Sattler
Bahram Nikpur
Anonym
Marcus Jaschen
Ampaze
Andy Dunkel
Gabriel Schreiber
Oliver Maerkl
Anonym
Eric-Alexander Schäfer
Anonym
Anonym
Jan Benedict Glaw +
Anonym +
Andreas Levers
SVWZ
Thomas Alexander
Thomas Schumacher
Sebastian Werner
@Uebermarkus
Torsten Glose
Anonym
Fedja Farowski
Anonym
@Rainpmv
Anonym
Halbstarkn +
Einige der Klehranleger haben überraschend höhere Beträge als 20,- € überwiesen. Weil ich einen „Wettbewerb“ vermeiden will und jeden einzelnen Spender achte, habe ich die höheren Beträge nicht angegeben, sondern mit einem „+“ markiert.
Zwei Eingänge lagen in einer Größenordnung, die ich nicht erwartet hätte und nach Rücksprache ggf. gesondert bekannt gebe.
Viele haben spontan im Überweisungsfeld angegeben, dass sie den Betrag ggf. als Spende für einen entsprechenden Verein oder eine Stiftung verwendet sehen möchten.
Ich bedanke mich herzlich bei jedem und hoffe, das irgendwann mal per Handschlag tun zu können. Ihr habt mich beeindruckt.
Der notorisch klagewütige Gegner ist der selbsternannte „Krebsheiler“ Herr Dr. Nikolaus Klehr, der es bereits in den 90ern zu exorbitantem Reichtum gebracht haben soll. (Spekulationen über das Ausmaß seiner Millionen lässt er anwaltlich abmahnen.) Ein ernstzunehmender Beweis dafür, dass Klehr jemals einen Menschen von Krebs geheilt hätte, ist mir nicht bekannt, obwohl er mir dicke Schriftsätze schickt. Zweifel an seinen Heilkünsten pflegt Herr Dr. Nikolaus Klehr juristisch zu beantworten, wobei wegen der Beweislastumkehr im Äußerungsrecht quasi ein Gottesbeweis geführt werden müsste.
Einen Einblick in die eigenartige Person des Gegners erlaubt ein Mitschnitt eines Beitrags von PANORAMA (ARD) aus den 90er Jahren, der vermutlich rechtswidrig unter der anscheinend anonymen URL http://www.esowatch.com/media/Klehr/panorama%20-%20Klehr-Reportage%20%28ard%29.wmv abrufbar ist. Gegen diesen Beitrag ging Dr. Klehr massiv vor, insbesondere wegen dem dortigen Test mit dem angeblich gesunden Blut. Mangels Beteiligung an dieser Reportage distanziere ich mich daher von diesem Test, der bestimmt von böswilligen Journalisten unanständig verfälscht wurde, oder so. Klehr verklagte etliche Zeitungen, TV-Sender und Blogger, wettert gegen die Wikipedia mit einer Seite http://wikipedia-warnung.de und räumt derzeit Youtube leer.
Seit Ende 2010 klagt Herr Dr. Nikolaus Klehr gegen einen Mandanten von mir u. a. deshalb, weil dieser angeblich wahrheitswidrig behauptet haben soll, Herr Prof. Dr. Hans Hege von der Bayrischen Landesärztekammer habe Herrn Dr. Klehr ein „erwerbsgetriebenes Ungeheuer“ genannt – was er offensichtlich in dem bezeichneten PANORMA-Beitrag tat, was Dr. Klehr auch aus anderen Gründen bekannt sein müsste. Ich distanziere mich natürlich von Herrn Prof. Dr. Heges Bezeichnung, vielmehr ist Herr Dr. Klehr ein sympathischer Menschenfreund, der einem ehrenwerten Beruf nachgeht.
Das Problem
Eine Verlinkung des eben genannten Links auf den PANORAMA-Beitrag, den jedermann in seinen Browser kopieren könnte, kann ich leider nicht vornehmen, weil das Landgericht Hamburg im Ergebnis die erstaunliche Ansicht kultiviert, eine Verlinkung auf fremde Youtube-Videos begründe eine Verantwortlichkeit für den Inhalt. Damit haftet jeder, der ein Youtube-Video verlinkt oder einbettet für mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen, und zwar selbst dann, wenn diese ein erfahrener Medienanwalt in einem von der Rechtsabteilung eines großen deutschen Senders geprüften Beitrag nicht erkennen kann. Nach der Konzeption der Hamburger hätte ich vor dem Verlinken den Krebsheiler befragen müssen.
An Blogger, die Beiträge seriöser TV-Sender verlinken, werden damit die gleichen strengen Anforderungen gestellt wie an professionelle Journalisten großer Medienhäuser. Anders als diese haben Blogger aber keinen Einblick in die Herstellung eines Videos. Sie können auch nicht erkennen, ob Aufnahmen mit einer Kamera gemacht wurden, die versteckt war – so wie es bei einer Einstellung aus einem ZDF-Video über Klehr der Fall war, das ich in meinen Beitrag eingebettet hatte. In dem Video wurde auch irgendein Papier der Charité irgendwie bezeichnet, was irgendwie nicht korrekt gewesen sein soll.
Diese Rechtspraxis der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg („Pressekammer“) steht nach unserer Auffassung im Widerspruch zu den Vorgaben aus Karlsruhe und verstößt damit in schwerwiegender Weise gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, die nicht durch überspannte Anforderungen eingeschnürt werden darf. Die Missachtung der Rechtsprechung von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungericht hat in Hamburg eine gewisse Tradition.
Die Folge
Sollte das aktuelle, gegen mich ergangene Hamburger Schandurteil rechtskräftig werden, so werden spezialisierte Anwaltskanzleien, die aus geheimnisvollen Gründen meistens ihren Sitz in Hamburg haben, eine neue Abmahnwelle lostreten. Etliche Blogger, Twitterer, Facebooker, Foren- und Wiki-User und Mailinglistenabsender, die Youtube-Links mit anderen teilen, laufen Gefahr, teure Abmahnungen zu erhalten und bei Widerstand mit aberwitzigen Prozessen überzogen zu werden. Bei einer solchen Bedrohungslage setzt jedoch automatisch etwas viel gefährlicheres ein: Selbstzensur.
Berufung
Dieses Schandurteil muss weg, schon allein wegen der psychologischen Wirkung. Ich werde daher gemeinsam mit dem Kollegen Thomas Stadler alles unternehmen, wobei aufgrund der Hamburger Verhältnisse der Gang zum BGH unumgänglich sein wird. Wir sind optimistisch, dass die Serie an Klatschen für die weltfremde Pressekammer des Landgerichts Hamburg um eine weitere Fortsetzung bereichert werden wird. Garantieren können wir jedoch einen Erfolg nicht.
Das Kostenrisiko in Höhe von ca. 20.000,- € ist ungedeckt und ich kann es leider nicht alleine schultern. Viele Menschen, denen die Kultur des Internets und der freie Informationsfluss etwas bedeutet, haben mir in den letzten Tagen spontan signalisiert, dass sie sich an den Kosten beteiligen würden, was mich sehr gerührt hat. Ich kann aber für meine rebellische Bloggerei nicht anderer Leute Geld riskieren, jedenfalls keine Beträge, bei denen ich im Falle des Unterliegens den Spendern nicht mehr in die Augen sehen könnte. Mir wurde auch von mehreren Leuten vorgeschlagen, eine Pledgebank zu nutzen, aber ich mache diesen Prozess nicht von eurem Leidensdruck abhängig, sondern muss ihn auf alle Fälle führen, wie auch immer.
Aktion „Klehranlage“
Da der Prozess aber nun einmal irgendwie finanziert werden muss, biete ich folgendes „Anlage-Modell“ an:
Wenn etwa jeder aus meiner Twitter-Timeline einen 20er spenden würde, wäre der Prozess bis einschließlich BGH spielend finanziert. Ein 20er entspricht in etwa den Kosten eines Abendessens in einem preiswerten Restaurant, zu dem mich vielleicht der eine oder andere sowieso einladen müsste, wenn mich Klehr plattklagt und ich dann auf der Strasse weiterbloggen muss. Man könnte einen 20er auch als Shareware-Honorar für meine über 1.000 Blogposts sehen, die offenbar viele Leser wenigstens unterhaltsam finden. Jedenfalls aber kann man 20,- € als Einsatz für einen Prozess, der wohl nicht ganz unwichtig ist, durchaus verschmerzen. Jeder 20er, der eingeht, ist auch ein Signal in Richtung Hamburg, dass diese unsägliche, das Grundgesetz verhöhnende Gängelei nicht „im Namen des Volkes“ geschieht.
Wer in die Klehranlage einzahlen möchte, überweist bitte 20,- € auf das folgende Konto
Wenn ihr hinter KLEHRANLAGE nichts weiter angebt, erklärt ihr euch damit einverstanden, dass ich euch öffentlich namentlich danke.
Wenn ihr ein „A“ dahinter schreibt, bleibt ihr komplett anonym.
KLEHRANLAGE A
Wenn ihr hinter KLEHRANLAGE euren Nickname, Twitternamen oder sonstiges Pseudonym angebt, danke ich euch pseudonym.
KLEHRANLAGE [Nickname]
Jeder Anleger, der 20,- € unter dem Vermerk „Klehranlage“ überweist, investiert zunächst in den laufenden Prozess. Im Erfolgsfalle wird die Einzahlung nach Abschluss der juristischen Gefechte anteilig wieder erstattet werden. Wer eine Rückerstattung seines Restanteils möchte, möge mir dann, wenn es soweit ist, per E-Mail seine Bankverbindung mitteilen. Ich schlage jedoch alternativ vor, Überschüsse in eine längst überfällige Stiftung oder einen Verein zu überführen, welche die Abwehr von querulatorischen Eingriffen in die Meinungsfreiheit im Internet in vergleichbaren Fällen finanzieren. Die Klehranleger werden dann mit irgendwelchen Tools befragt, welche Anliegen sie unterstützen möchten. Wie wir den Verein oder die Stiftung aufziehen, müssen wir noch prüfen.
Am Pfingstwochenende tagte in Berlin das beim letzten Bundesparteitag basisdemokratisch gewählte Bundesschiedsgericht der Piraten zu seiner konstituierenden Sitzung. Wer als Pirat seine GEZ-Gebühr vor der 2. Mahnung bezahlt, private Partys bei der GEMA anmeldet oder gegenüber abmahnenden Anwälten Grußformeln verwendet, wird gnadenlos seiner gerechten Strafe zugeführt, die für die genannten Delikte allerdings nur im Verfluchen besteht. ;)
Mal im Ernst, das Parteiengesetz schreibt eine parteiinterne Gerichtsbarkeit vor, subsidiär kann man nach Ausschöpfung dieses Rechtswegs vor konventionelle Gerichte ziehen. Für etliche Sachverhalte sind als Eingangsinstanz die Schiedsgerichte der Landesverbände zuständig, andere Dinge fallen in die originäre Zuständigkeit des Bundesschiedsgerichts. Über Arbeit braucht man sich in einer Partei, deren Mitglieder sich innerhalb des letzten halben Jahres auf über 30.000 Individualisten fast verdreifacht haben, nicht zu beklagen. Die Rechtspflege scheint bei einigen Piraten sogar eine Art Hobby zu sein. Spektakulär sind in erster Linie Parteiausschlussverfahren.
Das Piratengericht ist den konventionellen Gerichten technisch gesehen um Lichtjahre voraus. Papier gibt es bei uns grundsätzlich nicht. Texte werden gemeinsam am Etherpad erstellt. Sitzungen erfolgen üblicherweise als Telko mit der Mumble-Software. Damit arbeitet das Piratengericht mit einem Minimum an Ressourcen, dieses sehr effizient. Während bei konventionellen Gerichten die Kommunikation mit den Prozessparteien typischerweise zeitaufwändig ist, geschieht dies bei uns per E-Mail, die oft postwendend beantwortet wird, denn unsere Klientel besteht ja aus smartphonetragenden Nerds!
Die größte Herausforderung wird für mich vermutlich darin bestehen, laufende Verfahren nicht zu kommentieren, denn das ist den Piratenrichtern verwehrt. Hm, ob das wirklich eine gute Idee war, einen vormaligen WikiLeaks-Anwalt ins das Piratengericht zu wählen …? :P
Und vielleicht war es sogar ein genialer PR-Coup, sich ausgerechnet als Vorsitzender einer hinterzimmerphoben Partei vom wohl begabtesten Strippenzieher der Welt zum Tête-à-tête in das abgeschottete Axel Springer-Hochaus einladen zu lassen. Möglicherweise bestand ja tatsächlich eine Chance, den ultrakonservativen Mr. CIA, der das eigene Parlament täuschte und selbst befreundete Journalisten und Mitarbeiter abhören ließ, für Bradley Mannings Schicksal zu begeistern. Und Flüge nach Europa haben wenigstens den pädagogischen Effekt, dass man Kissinger am Flughafen die Weichteile drückt.
Ob man eiskalten Kriegern wirklich Ehrerbietung zollen muss, darüber kann man geteilter Meinung sein. Vertreter von SPD, GRÜNEN und Linkspartei wollten oder durften nicht.
Ungeachtet unterschiedlicher Ansicht zolle ich dem begabten Politiker Bernd Schlömer jedoch großen Respekt, wie clever er mit einer psychologischen Operation seine Kritiker mundtot gemacht hat. Im Stile Kissingers installierte der Stratege mit zwei simplen Tweets eine Dolchstoßlegende, mit welcher er seine Rolle zu der eines Opfers stilisierte:
Wieso stärken die #Piraten nicht den Rücken, damit das Richtige gesagt werden kann? #Kissinger [link]
Teil 4: Danke für die konkreten Gewalandrohungen gegen meine Person, di ich heute Nacht erhalten habe! [link]
Reflexartig solidarisierten sich etliche Twitterer mit Bernd, dessen Kritiker sich nunmehr in geschickt suggerierter Gesellschaft primitiver Schläger befanden. Hey, was sind schon Millionen echter niedergemetzelte Menschen auf den Reisfeldern in Kambodscha und Vietnam? Was sind schon Zigtausende zu Tode gefolterte Menschen in Südamerika gegen die (angebliche) Gewaltandrohung eines Hitzkopfs (den es immer gibt)? Unter uns: Dass bellende Hunde nicht beißen, wird Bernd als gelernter Kriminologe vermutlich schon einmal gehört haben. Tatsächliche Attacken auf Bernd gab es offenbar nicht. So plump die Taktik war, so effizient funktionierte sie. Das muss man als politische Leistung sportlich anerkennen.
Die richtig guten Politiker spielen halt über die Bande und bleiben selbst außen vor. Nicht nur Twitterer sprangen dem Piraten mit Kissinger-Kontakten bei, sondern auch eine „Journalistin“, welche die substantiierte Kritik an Kissinger unterschlug und sich stattdessen Äußerungen herauspickte, mit denen sie die gesamte Kritik als Verschwörungstheorien zu diskreditieren versuchte. Mal nebenbei: Kissinger wird das Bonmot zugeschrieben, jeder, der in Washington nicht paranoid sei, sei verrückt.
Das einzige, was beim Abwehrzauber fehlte, war die Denunzierung der Kritik als „Antiamerikanismus“. Um weitere Mühen zu ersparen, mache ich das gleich selbst und übergebe an Volker Pispers:
Ein Hautarzt, dem viele Krebspatienten im Endstadium ihr Geld anvertrauen, hat es zwar zu einem beträchtlichen Vermögen gebracht, dennoch versagt ihm die Fachwelt die Anerkennung. Seit Jahrzehnten pflegt Herr Dr. Nikloaus Klehr von der Lokalzeitung bis zum Fernsehsender etliche Kritiker zu verklagen. Gerade hat es das ZDF getroffen, im Juni hat der Bayrische Rundfunk Termin in der Hamburger Pressekammer.
Vor eineinhalb Jahren verklagte Klehr einen Mandanten von mir, dem er eine Vielzahl angeblich unwahrer Äußerungen nachsagte. Doch selbst der ehrwürdige Vorsitzende Richter der Hamburger Pressekammer ließ im Termin wissen, dass diesen Äußerungen keine Unwahrheit auf die Stirn geschrieben sei. Dennoch ließ er Klehrs Anwalt wegen der für die Hamburger überraschenden Rechtsansicht einen Schriftsatz nach, den ich dort auf dem Foto abgebildet habe. Der Verfahren läuft immer noch.
Klehr hatte letztes Jahr eine einstweilige Verfügung auch gegen mich persönlich erwirkt, weil ich eine Dokumentation von WISO per Youtube eingelinkt hatte, bei der – für mich nicht erkennbar – mit versteckter Kamera der Flur einer Arztpraxis gezeigt wurde und andere Belanglosigkeiten. Weil die einstweilige Verfügung ohne schriftliche Begründung erlassen wurde und mir die Verantwortung für ZDF-Videos als aberwitzig erschien, habe ich mich gegen diese Beschneidung der Meinungsfreiheit entschieden gewehrt.
Weil dieser Fall juristisches Neuland bedeutet und für die Freiheit des Internet verheerende Folgen haben kann, habe ich aus Verantwortung den für solche Fälle wohl besten Kollegen angeheuert, nämlich den Kollegen Thomas Stadler, der die Problematik schon seit „Freedom for Links“ kennt. Der Vorsitzende Richter der Hamburger Pressekammer hat sich zum Jahreswechsel in einen Käfer verwandelt. Nicht wie bei Kafkas „Verwandlung“, vielmehr leitet nun die frühere Beisitzerin Frau Käfer die Zivilkammer 24. Vor Jahren war sie an einem Fehlurteil beteiligt, als die einem Betreiber eines Wikis dessen von fremden generierten Inhalt zurechnete, ohne dass dieser ihn kannte – eine inzwischen überwundene Hamburger Rechtsansicht.
Wie der Kollege Stadler gebloggt hat, sind wir erstinstanzlich gescheitert. Wir sind beide der Meinung, dass dieses internetfeindliche Urteil, das ab sofort von den entsprechenden Hamburger Anwälten zitiert werden wird, nicht bestehen bleiben kann. Faktisch bedeutet es nichts anderes als eine Renaissance der Haftung für Links. Was das Landgericht Hamburg da macht, lässt sich nicht mit der Rechtsprechung in Karlsruhe in Einklang bringen.
Für das Gericht übrigens irrelevant war die Tatsache, dass das Video eingebettet war, was das Gericht in der mündlichen Verhandlung klarstellte. Im Übrigen wird bei Posten von Youtube-Links auf Facebook, Twitter und bei diverser Blogsoftware der Link automatisch in eine Einbettung umgewandelt. Es kann also jeden treffen, der Youtube-Links mit jemandem teilt.
Da der Berufungssenat am Hanseatischen Oberlandesgericht, der letztes Jahr viele Buske-Urteile aufhob, nunmehr von Herrn Buske geleitet wird, kann man sich einen Reim darauf machen, wie die Berufung ausgehen wird, zumal Klehr sehr prozessfreudig ist. Das Verfahren wird daher erst am BGH enden. Die Sache kostet in dem Fall etwas über 20.000,- €. Ich werde bis Mitte kommender Woche in Ruhe die Erfolgsaussichten prüfen und mir Gedanken machen, wie dieser Prozess finanziert werden könnte. Einige Leute haben hier spontan angerufen und gesagt, dass es ihnen etwas wert sei. Alleine werde ich es nicht stemmen können.
Letzte Woche hatte ich die Ehre, Dr. Simon Singh zu treffen, der 2010 nach zwei Jahren standhaften Widerstands die Zensurattacke der britischen Chiropraktiker-Organisation in London abwehren konnte. Ohne den finanziellen und publizistischen Support durch den PEN-Club und Künstler wäre die Verteidigung nicht möglich gewesen, Singh wäre schon wegen der asymmetrischen Kriegskasse gescheitert. Über das Verfahren hatte ich mehrfach hier im Blog berichtet
Doch Singh und seine Unterstützer blieben nicht auf halben Wege stehen, sondern sensibilisierten eine breite Öffentlichkeit für das Thema und setzten schließlich eine Änderung des mittelalterlichen Gesetzes durch, welche dieser Tage auf den Weg gebracht wurde. Schade, dass wir hier keine solche Leute haben. Singhs Leidensweg habe ich heute bei TELEPOLIS kurz skizziert.
Mir liegt seit gestern ein Urteil des Landgerichts Hamburg vor, das mich doch sehr an den Fall von Dr. Wilmhurst (ebenfalls im obigen Video) erinnert, der mehrfach von esoterischen Heilern verklagt wurde. Der vorliegend erstinstanzlich siegreiche Kläger ist eine Person, die ein Vermögen mit der – nennen wir es mal – „Behandlung“ von Krebskranken im austherapierten Stadium machte und seit zwei Jahrzehnten etliche Medien verklagt, die seine Künste in Zweifel zogen. Das Problem in dem aktuellen Fall ist, dass der Beklagte dort „Markus Kompa“ heißt. Und der hat leider keine Pressure Group, die für die Meinungs- und Pressefreiheit wichtige Prozesse deckt. Streitwert: 30.000,- €.