Am Pfingstwochenende tagte in Berlin das beim letzten Bundesparteitag basisdemokratisch gewählte Bundesschiedsgericht der Piraten zu seiner konstituierenden Sitzung. Wer als Pirat seine GEZ-Gebühr vor der 2. Mahnung bezahlt, private Partys bei der GEMA anmeldet oder gegenüber abmahnenden Anwälten Grußformeln verwendet, wird gnadenlos seiner gerechten Strafe zugeführt, die für die genannten Delikte allerdings nur im Verfluchen besteht. ;)
Mal im Ernst, das Parteiengesetz schreibt eine parteiinterne Gerichtsbarkeit vor, subsidiär kann man nach Ausschöpfung dieses Rechtswegs vor konventionelle Gerichte ziehen. Für etliche Sachverhalte sind als Eingangsinstanz die Schiedsgerichte der Landesverbände zuständig, andere Dinge fallen in die originäre Zuständigkeit des Bundesschiedsgerichts. Über Arbeit braucht man sich in einer Partei, deren Mitglieder sich innerhalb des letzten halben Jahres auf über 30.000 Individualisten fast verdreifacht haben, nicht zu beklagen. Die Rechtspflege scheint bei einigen Piraten sogar eine Art Hobby zu sein. Spektakulär sind in erster Linie Parteiausschlussverfahren.
Das Piratengericht ist den konventionellen Gerichten technisch gesehen um Lichtjahre voraus. Papier gibt es bei uns grundsätzlich nicht. Texte werden gemeinsam am Etherpad erstellt. Sitzungen erfolgen üblicherweise als Telko mit der Mumble-Software. Damit arbeitet das Piratengericht mit einem Minimum an Ressourcen, dieses sehr effizient. Während bei konventionellen Gerichten die Kommunikation mit den Prozessparteien typischerweise zeitaufwändig ist, geschieht dies bei uns per E-Mail, die oft postwendend beantwortet wird, denn unsere Klientel besteht ja aus smartphonetragenden Nerds!
Die größte Herausforderung wird für mich vermutlich darin bestehen, laufende Verfahren nicht zu kommentieren, denn das ist den Piratenrichtern verwehrt. Hm, ob das wirklich eine gute Idee war, einen vormaligen WikiLeaks-Anwalt ins das Piratengericht zu wählen …? :P