16. April 2013
Der bayerische Kabarettist Hans-Peter Uhl, der 2011 in die Rolle eines naiven Opas schlüpfte, der die „immer ausgetüftelteren Computer“ nicht versteht, hat erneut zugeschlagen. So schämte er sich nicht, aus den noch unklaren Explosionen in Boston politisches Kapital zu schlagen, um ausgerechnet die Vorratsdatenspeicherung zu fordern. Die Pointe vermag allerdings nicht so recht zu zünden, denn in den USA ist die Überwachung ungleich krasser und hat die Anschläge offensichtlich nicht verhindert. Es würde mich auch überraschen, wenn sie wesentlich zur Aufklärung der Angelegenheit beitragen würde.
13. April 2013
An diesem Wochenende haben Aktivisten kurzfristig in 28 Städten Demonstrationen gegen die vom Bundestag beschlossene Bestandsdatenauskunft organisiert, weitere Demos werden folgen. In Münster hatten wir heute als Experten zu Gast:
- Dirk Schatz, MdL, Polizeikommissar a.D., Rede
- Udo Vetter, Strafverteidiger und Lawblogger, Rede
- Marina Weisband, Psychologiestudentin, Rede
- Markus Barenhoff, Informatiker, Rede
12. April 2013
Als ich vor zwei Jahren für eine kleine Geschichte des Internetrechts („Von Links und rechtsfreien Räumen“) recherchierte, blätterte ich in juristischen Fachzeitschriften und musste über den Bullshit schmunzeln, den Ende der 1990er Hysteriker wie Internetphobiker Jürgen Rüttgers absonderten. Damals warnten paranoide Verschwörungstheoretiker vor „Bombenbauanleitungen“, die im Internet auf Menschenkinder lauerten. In den letzten beiden Jahrzehnten wäre mir allerdings nicht aufgefallen, dass die Anzahl der Bombenanschläge in Deutschland gestiegen wäre. Was man mit Unkraut-Ex und Zucker machen kann, war uns auch vor dem Internet bekannt.
Offenbar sind die damaligen Manuskripte, die so lustige Begriffe wie „Datenautobahn“ und „rechtsfreie Räume“ enthalten, versehentlich irgendwie auf den Schreibtisch eines verängstigten Bayern gelangt, den wir im folgenden nur noch „Cyberjoachim“ nennen wollen. Im verlinkten Video verzapft er u.a. den gleichen Müll, den Polizeigewerkschafter Rainer Wendt neulich auftischte. So glaubt Cyberjoachim daran, dass Hacker Atomkraftwerke angreifen können, weil er offenbar nicht weiß, was Stuxnet wirklich ist. Was Cyberjoachim noch so alles großartiges gesagt hat, muss man sich unbedingt reinziehen. Kommentieren muss man das allerdings nicht mehr detailliert, dazu wurde längst alles gesagt.
4. April 2013
In Münster demonstrieren wir am Samstag, den 13.04., wie auch im gesamten Bundesgebiet gegen die Bestandsdatenauskunft.
Das Thema ist ernst. Wer einmal durch aberwitzige Ermittlungswut in irgendwelche Polizei- oder Geheimdienstdatenbanken gelangt ist, bleibt da drin und bekommt unsichtbare Probleme. In den 1980er Jahren reichte dafür aus, wenn man Halter eines Autos war, dessen Kennzeichen der Verfassungsschutz bei Anti-AKW-Demos vorsorglich notierte. Etliche Lehrerkarrieren endeten mit dem Zweiten Staatsexamen, weil man zu Uni-Zeiten in den Verdacht kommunistischer Umtriebigkeit geriet, was dem Beamtenverhältnis im Wege stand. Inzwischen reicht es aus, jemanden zu kennen, der jemanden kennt, für den sich die Behörden wegen einer möglichen Ordnungswidrigkeit interessieren. Unser Staat behandelt uns präventiv wie Terroristen und Verbrecher.
Wir jedoch sind der Meinung, dass sich souveräne Bürger nicht bespitzeln lassen müssen. Wenn auch Sie nicht Ihre privaten E-Mails, Ihre (sicherlich nur versehentlichen) Besuche auf Sex-Seiten oder die Daten Ihrer Familie und Freunde mit Behörden teilen möchten, die mitunter durch Datenlecks und -Missbrauch aufgefallen sind, dann laden wir Sie herzlich, gegen diese aktuell beim Bundesrat liegenden Schnüffelgesetze zu demonstrieren.
Wir treffen uns am Samstag, den 13.04., um 14.00 Uhr am Servatiiplatz zur Auftaktkundgebung, dann geht es durch die Fußgängerzone zum Kreisel zu einer kurzen Zwischenkundgebung, dann weiter durch die Fußgängerzone zum Schlossplatz zur Abschlusskundgebung und einer anschließenden Pressekonferenz.
Wir haben die anderen Parteien in Münster und einige Organisationen um Mitwirkung angefragt und suchen derzeit Redner. Zugesagt hat insoweit bereits Marina Weisband, vormalige politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland. Weitere Details folgen!
3. April 2013
In der heutigen Ausgabe des Kölner Stadtanzeigers kann man das hier lesen:
Köln (ots) – Die Kandidatenliste der Piraten in Nordrhein-Westfalen für die Bundestagswahl ist nach Auffassung eines führenden Parteienrechtlers angreifbar. „Ich halte das Gutachten zur fehlenden Rechtmäßigkeit bei der Listenaufstellung der Piraten für zutreffend“, sagte Professor Martin Morlok von der Universität Düsseldorf dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwoch-Ausgabe). In besagtem Gutachten hatte eine Anwaltskanzlei aus Moers eine Fristverletzung bei der Einladung der Mitglieder kritisiert. Der Landesvorstand der Piraten hatte das Gutachten vor der Aufstellungsversammlung Ende Januar in Meinerzhagen selbst in Auftrag gegeben, dann aber vor den Mitgliedern und der Öffentlichkeit geheim gehalten. Morlok erklärte nun, es wäre „mehr als sinnvoll, würden die Piraten den Beschluss unter Einhaltung eines ordnungsgemäßen Verfahrens neu fassen“.
Ich habe gerade mit Prof. Morlok telefoniert. Er war gestern von dem Journalisten angefragt worden, wollte sich jedoch zunächst das Gutachten ansehen, wozu er bis jetzt noch gar nicht gekommen sei. Die „Zitate“ im Kölner Stadtanzeiger waren ihm neu.
Lieber Kölner Stadtanzeiger, heute ist der 3. April, nicht der 1.
UPDATE: Der Kölner Stadtanzeiger hatte mit einem Mitarbeiter Morloks gesprochen und dessen Rechtsauffassung Morlok in den Mund gelegt.
Weiteres UPDATE: Prof. Morlok hat sich der Bewertung seines Mitarbeiters inzwischen angeschlossen und die Kölner nachträglich autorisiert. Allerdings setzt die Bewertung „Anfechtbarkeit“ voraus, dass dies noch möglich wäre. Die Frist aus § 8 Abs. 4 SGO ist aber abgelaufen, ohne dass mir eine Anfechtung bekannt wäre.
Noch ein UPDATE: (Echtes) Interview mit Prof. Morlok.
1. April 2013
Im Bezug auf die etwas knapp versandte formelle Einladung zur Aufstellungsversammlung der NRW-Piraten am 26./27.01.2013 in Meinerzhagen zur Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für den 18. Deutschen Bundestag kommentiere ich wie folgt:
Es stellen sich zwei Fragen:
1. Können Parteimitglieder die Aufstellung erfolgreich anfechten?
2. Könnte der Bundeswahlleiter etwas beanstanden?
Beide Fragen beantworte ich mit: „Nein“.
Zu 1:
Aktuell können keine neuen Anfechtungen erklärt werden, weil die zweimonatige Anfechtungsfrist am 27.03.2013 verstrichen ist. Wer die AV bereits fristgerecht angefochten hat, benötigt ein sogenanntes „Feststellungsinteresse“. Ein solches wird etwa unterlegenen Bewerbern für eine Anfechtung zugebilligt, da nur solche einen greifbaren Nachteil erlitten haben könnten. Sofern überhaupt Bewerber innerhalb der Frist angefochten haben sollten, wäre unerfindlich, worin ein Nachteil liegen sollte, wenn diese offiziell erst wenige Minuten nach Mitternacht ihre Einladung im E-Mail-Postfach vorfanden. Die Angelegenheit betrifft alle gleichzeitig, der Termin war seit langem bekannt, das Bewerberportal seit etwa einem Monat freigeschaltet, niemand hätte auch nur eine Stimme mehr oder weniger bekommen.
Zu 2:
Auch der Bundeswahlleiter wird nichts zu beanstanden haben.
Zwar schreibt das Parteiengesetz vor, dass die Aufstellung außer in den Wahlgesetzen auch in den Satzungen zu regeln sei. Die Betonung liegt aber auf „zu regeln“. Eine andere Frage ist, inwieweit auch die Einhaltung dieser Regeln überprüfbar ist. Hierzu sagt die berühmte Entscheidung „BVerfGE 89, 243 – Kandidatenaufstellung“, die auch im umstrittenen Gutachten ausdrücklich und zentral genannt ist:
„Verstöße allein gegen das Satzungsrecht der Parteien sind wahlrechtlich ohne Bedeutung. „
Weiter steht dort:
„Zu den in §§ 21 Abs. 1 bis 4 und 6, 27 BWahlG normierten Anforderungen an die Kandidatenaufstellung durch politische Parteien gehört auch die Einhaltung eines Kernbestandes an Verfahrensgrundsätzen, ohne den ein Kandidatenvorschlag schlechterdings nicht Grundlage eines demokratischen Wahlvorgangs sein kann. „
Ein „Kernbestand an Verfahrensgrundsätzen“ wurde bei einer denkbar demokratischen Wahl wie bei der AV Pampa zweifellos eingehalten.
Nervosität könnte bei der mit dem Gutachten beauftragten Kanzlei der weitere Leitsatz ausgelöst haben:
„Es begründet einen Wahlfehler, wenn die Parteien rechtlich mögliche und ihnen zumutbare organisatorische Maßnahmen zur Einladung der teilnahmeberechtigten Parteiangehörigen unterlassen.“
Nun war es sicherlich möglich und zumutbar, die formelle Einladung mit etwa einem Tag Sicherheitsabstand vor Fristende abzusenden. Sieht man sich den entschiedenen Fall aber einmal genauer an, so ging es dort aber darum, dass sich dort ein Bewerber durch einen Rechtsverstoß benachteiligt sah und der Vorwurf im Raum stand, man habe diesem nicht genug Gelegenheit gegeben, für seine Kandidatur zu werben. Diesem Einwand hatte das Bundesverfassungsgericht sogar Rechnung getragen, aber im Ergebnis trotzdem eine Mandatsrelevanz abgelehnt. Der dortige Bewerber hatte nicht plausibel machen können, dass bei korrektem Verfahren ein anderes Aufstellungsergebnis erzielt worden wäre.
So liegt der Fall hier. Ob die Einladungs-E-Mail einige Minuten vor Mitternacht oder nach Mitternacht eintraf, ist ohne erkennbare Relevanz für den Verlauf der AV Pampa, betraf jedenfalls alle Bewerber in gleicher Weise, benachteiligte niemanden. Ein vorsätzlicher oder wenigstens bewusster organisatorischer Mangel ist nicht erkennbar. Die verlangten „elementaren Voraussetzungen einer demokratischen Wahl“ wurden in Meinerzhagen offensichtlich eingehalten.
Und jetzt bitte Wahlkampf. Danke sehr.
26. März 2013

Irgendwer hat offenbar gefehlt, als wir das mit der Vorratsdatenspeicherung durchgenommen hatten. Dieser Mensch konnte nunmehr als „Rainer Stickelberger“ (SPD) identifiziert werden.
Ihre Tingeltour für ihr Buch „Wir nennen es Politik“ beendete Piratin Marina Weisband mit einem wirklich sehenswerten Talk bei WDR WestArt. Soweit mir bekannt, wurden im deutschen TV die Positionen zu Liquid Democracy nie anschaulicher erklärt. Bemerkenswert sind die Eloge des Politikwissenschaftlers Alrbrecht von Lucke auf ihr Buch, sowie der Respekt von NRW-CDU-Chef Armin Laschet, den der piratische Geist offenbar bereits erfasst hat.
Bei dieser Gelegenheit sei auch auf eine Initiative der NRW-Medienministerin hingewiesen, die das Mediengesetz online diskutieren will. Ob ernst gemeint, oder nur Pressegag, wie man sie in einigen Wahlkämpfen bereits gesehen hat, wird man sehen.
25. März 2013
23. März 2013
„Die Redaktion von SPIEGEL ONLINE “ lässt uns seit gestern wissen, wie sie zum Leistungsschutzrecht steht:
Wir erlauben weiterhin die Verlinkung von Artikeln durch Übernahme von Überschrift und Anrisstext. Sie brauchen dafür keine vorherige Genehmigung, und wir werden Ihnen dafür keine Rechnung schicken. Das gilt auch dann, wenn Sie auf Ihren Seiten über Werbung Geld verdienen.
Natürlich können Sie auch weiterhin aus unseren Artikeln zitieren. Wir freuen uns darüber! Was wir allerdings wie bisher nicht erlauben, sind Kopien kompletter Artikel, erheblicher Textpassagen oder Bilder ohne Rücksprache.
Danke, aber das Verlinken von Artikeln ist auch ohne gnädige Erlaubnis zulässig. Wer URLs in das www einstellt, will nun einmal verlinkt werden. Da gibt es nichts zu verhandeln.
Dass man Werke mit deren Titel bezeichnen darf, ist ebenfalls eine Selbstverständlichkeit. Im Gegenteil darf ein Werk ohne Einwilligung des Urhebers nicht einmal anders bezeichnet werden, vgl. § 13 UrhG (im politischen Diskurs hierüber ggf. aber schon).
Was die komplette Übernahme von Artikeln betrifft, stellt SPON zutreffend fest, dass die wie bisher auch nicht ohne Erlaubnis zulässig ist. Das LSR bringt also insoweit nichts Neues.
Und jetzt „schenkt“ uns SPON auch noch das Zitieren – ebenfalls eine an sich im Urheberrechtsgesetz längst geregelte Sache. Das Problem beim Zitieren aber ist, was unter „erhebliche Textpassagen“ verstanden werden soll. Wenn ich zu knapp zitiere, kann ich Dinge aus dem Zusammenhang reißen, den Autor in Misskredit bringen, ggf. sein Werk sogar entstellen. Ich muss also, wenn ich den Gedanken korrekt wiedergeben will, schon das Wesentliche zitieren. Was genau bitte unterscheidet das „Wesentliche“ vom „Erheblichen“?
Mit meinem obigen Zitat habe ich möglicherweise bereits gegen die Konzeption des LSR verstoßen, sehe mich aber außerstande, den SPON-Artikel kürzer wiederzugeben, ohne den Sinn zu entstellen. Da ich mich also vielleicht schon jetzt gegen das Konzept des LSR versündigt habe, macht es dann sicherlich auch nichts mehr, wenn ich weiter zitiere:
Übrigens: Wir bieten Ihnen Überschriften, Anrisse und Links auf unsere Artikel auch als RSS-Feed an. SPIEGEL ONLINE nutzt dieses offene Datenformat, um Überschriften und Snippets im Web zu verbreiten.
Aha. SPON will also selbst bestimmen und kontrollieren, wie seine Werke in Kurzdarstellung kommuniziert werden. Ich persönlich möchte aber beim Hinweis auf Artikel und der Inhaltsangabe schon selbst beurteilen und mitteilen, was da wohl wirklich drin steht und was davon wichtig ist und lehne derartig bevormundende Handreichungen dankend ab.
Es ist also nach wie vor völlig unklar, was uns SPON denn nun wirklich gestattet.
Unerfindlich ist vor allem, wie bei nichtkommerzieller Übernahme „erheblicher Textanteile“ für SPON ein Schaden entstehen soll. Wenn solche erheblichen Textteile mit dem Original verlinkt sind, werden diese SPON Leser zuführen, sind also eine gute und kostenlose Werbung. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendjemand für die Wiedergabe von SPON-Artikeln Geld bezahlen würde, wenn er sie genauso gut kostenlos verlinken kann. Da geht kein Geld verloren. Der Bundestag ist beim LSR einem Phantomschaden aufgesessen.