20. Mai 2015
Wie mir nunmehr bekannt wurde, hat das Landgericht Bonn das Urteil des Amtsgerichts Bonn gegen den fotofreudigen Hilfssheriff bestätigt. In Bonn sieht man es als unrechtmäßig an, Personen ohne deren Einwilligung zu fotografieren, selbst wenn dieses unverfänglich oder nicht belästigend (weil heimlich) geschieht.
Über das Ergebnis kann man sich streiten. Rechtstechnisch ist die Begründung nicht überzeugend. Das Landgericht subsummiert den Fall unter das „Recht am eigenen Bild“ aus §§ 22 KunstUrhG. Dieses Gesetz regelt aber nicht das Anfertigen von Fotos, sondern nur das Verbreiten und zur Schau stellen von solchen.
Das historische KunstUrhG stammt aus einer Zeit, als man zum Anfertigen eines Fotos einen großen Aufwand wie einen Magnesiumblitz hatte und auch das Ausstellen und Verbreiten nicht ohne weiteres möglich war. Heute allerdings kann jeder Handybesitzer seine Bilder sofort weltweit twittern. Dazu braucht man andere Gesetze als die aus dem Postkutschenzeitalter.
Seit Entdeckung des allgemeinen Perönlichkeitsrechts durch das Bundesverfassungsgericht wissen wir, dass § 22 JunstUrhG und andere Gesetze nur die Ausprägung eines „allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ sind. Eingriffe in gesetzlich ungeregelte Sachverhalte sind daher hieran und nicht am KunstUrhG zu messen, das insoweit auch kein lex specialis ist.
Hier stellt sich die Frage, ob tatsächlich eine planwidrige Regelungslücke des Gesetzgebers vorliegt. Das ist aus meiner Sicht nicht der Fall. Der Gesetzgeber hat sich gerade erst kürzlich mit dem Recht der Fotofreiheit befasst, wenn auch im strafrechtlichen Zusammenhang. So wurde § 201a StGB verschärft, der das Anfertigen von Fotos in den in Abs.1, Nr. 1 und 2 und Abs. 3 Nr. 1 genannten Fällen untersagt. Bei dieser Gelegenheit hätte der Gesetzgeber auch ein ggf. weitergehendes zivilrechtliches Verbot für solches Fotografieren formulieren können, das zwar nicht bestraft werden muss, jedoch zivilrechtlich zu unterlassen ist. (Die Neufassung von § 201a StGB trat erst zwei Wochen nach diesem Urteil in Kraft.)
Das ist nicht geschehen. Auch die Abs. 2 erfassten Fotos mit der Eignung, „dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden“, betreffen nur das Zugänglich-Machen, nicht aber die Anfertigung. Sofern der Bonner Fotograf nicht auf Privatgelände oder in einem FKK-Bereich knipst oder auf nackte Minderjährige oder gar auf militärische Sicherheitsbereiche draufhält, dürfte seine Fotofreude von der allgemeinen Handungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG geschützt sein.
Die Bonner Gerichtevertreten allerdings vertreten die Rechtsauffassung, dass man zusätzlich zur allgemeinen Handlungsfreiheit auch ein „schützenswertes Eigeninteresse“ benötigt. Dem liegt wohl auf der Wertungsebene das Unbehagen darüber zugrunde, dass sich der Fotograf gewissermaßen als Hilfssheriffs aufführt und verdeckte Überwachung durchführt. Man assoziiert quasi Amtsanmaßung, die bei entsprechend ernsthaftem Auftreten sogar strafbar wäre (was vorliegend nicht der Fall ist). Denn dem Fotograf ging es um den Nachweis von Ordnungswidrigkeiten.
Nun gibt es durchaus Entscheidungen, in denen wahrnehmbare Kameras aus Gründen des Datenschutzes, wegen Schikane und Belästing usw. abgebaut werden mussten. Aber dass man Fotografen vorschreibt, aus welchen Motiven sie ihre Motive bannen, ist einigermaßen neu. Auch für heimliches Fotografieren hat der Gesetzgeber bislang keine anderen Regeln aufgestellt als für konventionelles.
Die Entscheidung sollte Privatdetektiven und investigativen Journalisten zu denken geben, die sich ggf. aus § 201a Abs. 4 StGB analog rechtfertigen müssen.
admin •
11:24 •
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18. Mai 2015
Heute Abend zeigt 3sat um 22.15 Uhr eine Dokumentation über John Mulholland, an der ich beratend mitgewirkt habe.
Die denkbar skurrile Geschichte über den CIA-Zauberer, der in den 1950er Jahren dem Geheimdienst tödliche Tricks beibrachte, war der Ausgangspunkt meines Interesses für die seltsame Welt der Geheimdienste. Mehr noch als Mulholland interessierte mich sein Auftraggeber, der sinistre CIA-Chef Allen Dulles, dessen Biographie ich 2007 auf Telepolis skizziert hatte.
Auf das Ergebnis des Münchner Filmemachers Alexander Landsberger, der zwei Jahre an der Doku gearbeitet hat, bin ich schon sehr gespannt. Meine Mulholland-Bio kann man hier nachlesen oder hier nachhören.
Update: Inzwischen ist die Doku nun in der Mediathek.
12. Mai 2015
Die Polizei hat jederzeit das Recht, die Personalien festzustellen. Wer seine Identität nicht durch einen mitgeführten Ausweis dokumentieren kann, darf eingepackt und auf die Wache gebracht werden (Sistierung).
Zum Wochenende ist dies einem pressebekannten Spionforscher und Spaziergänger in Griesheim bei Darmstadt widerfahren. Seit fast zwei Jahren spaziert Bangert friedlich mit Gleichgesinnten zum Spiongehege Dagger Complex, stets beäugt von Polizei, Geheimdiensten und Militär. Diesmal allerdings kam es zu einem Zwischenfall, den Polizei und Bangert unterschiedlich wiedergeben.
Die Darstellung, Bangert hätte die Zufahrt durch seinen Körper blockiert, ist angesich deren Breite nicht nachvollziehbar. Ebenso schwer zu glauben fällt die angebliche Notwendigkeit einer Identitätsfeststellung. Warum ein Bürger erst mit dem Gesicht in den Dreck gedrückt und dann Pfefferspray in die Augen bekommt, ist schon etwas seltsam. Auch der Alkoholgehalt von 0,8 Promille spricht nicht für eine unkontrollierbare Gefahr.
Wie sich der Vorfall tatsächlich zugetragen hat, könnte anhand eines Videos nachvollzogen werden. Dieses befindet sich auf einem der Datenträger, welche die Polizei jedoch zum „Zweck der Beweissicherung“ beschlagnahmt hat. Auch das ist ein bisschen merkwürdig, denn wenn ein Ort gut überwacht sein dürfte, dann doch wohl der NSA-Standort Nr. 1 in Europa. Da scheint die Polizei jedoch keine Filme eingesammelt zu haben.
Wir lernen: Bei zu erwartendem Polizeikontakt mit politischem Hintergrund immer einen Ausweis, aber auch ein Parkticket mitführen.
Für Facebookverweigerer habe ich das Statement von Banger geraubmordkopiert: (more…)
admin •
10:37 •
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6. Mai 2015
Die tendenziöse Berichterstattung zum Bahnstreikt stößt etlichen Beobachtern auf. Ausgeblendet wird vor allem, dass die Streiks der Bahn im europäischen Vergleich sogar sensationell niedrig sind. Gerade heute fällt wieder das ehemalige Nachrichtenmagazin mit Problemen beim Einhalten der Sachebene auf. Als die Bahn vor einem halben Jahr streikte, schien die Qualitätsjournaille ebenfalls begierig zu sein, Gewerkschafter in die Spinnerecke zu stellen.
Damals erschien über eine Mandantin von mir ein unfassbar schwach recherchierter Artikel, dessen Autorin sich im Wesentlichen auf die Darstellung der einen Seite verließ und unschlüssige Anschuldigungen ungeprüft übernahm. Die Verdrehungen in dem Artikel waren wirklich abenteuerlich. So wurde jemand wegen einem privaten, zinsfreien Darlehen als böse dargestellt, weil er das altruistisch vorgetreckte Geld nach Jahren nun einmal wieder zurück haben wollte. Schon die evident falschen juristischen Begrifflichkeiten, die eine Gewinnerzielungsabsicht suggerierten, hätten den Qualitätsjournalisten auffallen müssen.
Das ehemalige Nachrichtenmagazin war außergerichtlich nicht bereit, den Beitrag bis auf eine unwesentliche Falschinformation zu korrigieren, obwohl der Zeuge, auf den sich das Blatt verließ, nun einmal mindestens schillernd war und eigene Motive hatte. Wäre ich Chefredakteur gewesen, hätte ich die Journalistin nach dieser unfassbar peinlichen Fehlleistung noch am selben Tag freigestellt und wäre mit einem Blumenstrauß zu der Gerwerkschafterin gefahren, um mich für den Rufmord zu entschuldigen.
So aber bedurfte es einer einstweiligen Verfügung, die man in Hamburg zähneknirschend akzeptierte. Das mutmaßliche Ziel, Stimmung gegen Gewerkschafter zu machen, war ja inzwischen erreicht.
5. Mai 2015
Die Österreicher haben inzwischen Anzeige gegen Unbekannt eingeleitet. In Wien befindet sich mit 17.500 akkreditierte Diplomaten die weltweit größte Dichte an entsprechenden Zielpersonen. Der Wiener UN-Standort ist als größer als der in New York. Erich Möchel hatte auf dem letzten Chaos Communications Congress einen bemerkenswerten Vortrag über die Aktivitäten der NSA gehalten.
Die aktuellen Vorgänge im BND-NSA-Skandal habe ich auf Telepolis skizziert.
Das OLG Köln hat die Veröffentlichung der Kohl-Zitate erneut als einen unrechtmäßigen Vertrauensbruch bewertet. Damit bleit Schwans Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ verboten.
UPDATE: Die Berufungsinstanz ging sogar noch über das ursprüngliche Verbot hinaus.
admin •
11:37 •
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3. Mai 2015
Endlich fühlen sich die deutschen Supersicherheitsgrundrechtsfanatiker bestätigt. Nachdem sich der abgesagte Braunschweiger Karneval als Klamauk erwies, präsentiert man nun „Sauerlandbomber Reloaded“. Der Plot hat erstaunliche Ähnlichkeiten mit der rabenschwarzen Satire Four Lions, die man sich hier komplett ansehen kann. Der Film dürfte aufschlussreicher sein als der Kommentar der FAZ, über deren unkritische Sicherheitsbehördengläubigkeit man nur noch staunen kann.
2. Mai 2015
Heute-Show vom 01.11.2013 zum NSA-Skandal.
Eineinhalb Jahre später:
Und heute jetzt das: Ausspähen unter Freunden geht doch!
26. April 2015
Neuer Leak:
Absender: Bundeskanzleramt
Empfänger: BND
Ihre Mission, sollten Sie sie akzeptieren, ist das Eindringen in den innerdeutschen Telekommunikationsverkehr und das Durchleiten der Signale an die NSA. Wie immer gilt: Sollten Sie oder ein Mitglied ihres Teams auffallen, wird die Bundeskanzlerin jedes Wissen von Ihrer Mission abstreiten.
Viel Erfolg bei Ihrer Mission.
Diese Nachricht zerstört sich in fünf Sekunden.
Quelle: FAZ
24. April 2015
Viele reiben sich verwundert darüber die Augen, dass der BND massenhaft Telekommunikation an die NSA weiterleitet und sogar Industrie und Spitzenpolitiker den US-Spionen preisgibt. Mancher behauptet sogar, aus dem Kampf gegen den Terror sei Wirtschaftsspionage geworden.
In Wirklichkeit war es nie anders. Wie jeder Krieg war auch der Kalte Krieg wirtschaftlich motiviert. DDR-Spionage-Chef Markus Wolf resümmierte einst, die Wirtschaftsspionage sei der nützlichste Ertrag seiner Arbeit gewesen. Auch die Spionage des Westens wurde durch Cover-Storys „legitimiert“, die früher „Die Sowjets“ hießen, in den 1990ern unter „Drogenkrieg“ liefen und derzeit als „Kampf gegen den Terror“ firmieren.
Der Vorläufer des BND, die ein Jahrzehnt bestehende Organisation Gehlen, war sogar per Definition ein amerikanischer Geheimdienst, der jedoch zweckmäßig mit deutschem Personal besetzt war. Die Organisation Gehlen, die im Krieg noch „Fremde Heere Ost“ hieß, wurde nach den Pariser Verträgen 1956 in den deutschen Auslandsnachrichtendienst BND umfirmiert. Dennoch ließen die US-Partner keinen Zweifel daran, wer Koch und wer Kellner war. Insbesondere hatten sich Alliierten in Geheimverträgen umfassende Abhörrechte einräumen lassen. Verständlich, dass karrierebewusste Politiker nicht auf die Idee kommen, sich mit den Freunden aus den USA anzulegen, sondern sich lieber um eine Mitgliedschaft in der Atlantik Brücke e.V. bemühen.
Die Deutschen sind vermutlich die einzige Nation der Welt, die Abhören einer fremden Macht nicht nur duldet, sondern sogar bezahlt. Der Dagger Complex und der Neubau des NSA-Abhörzentrums in Wiesbaden werden aufgrund der NATO-Verträge durch die deutschen Steuerzahler finanziert. Ob man von einem wirklich souveränen Staat sprechen kann, wenn ein „Partner“ durch Kompromat flächendeckend Politiker in der Hand hat, darf man bezweifeln.
Gründer des zentralen US-Geheimdienstes CIA war übrigens der prominente Wirtschaftsanwalt Allen Dulles, dessen Kanzlei das Auslandsgeschäft der Wallstreet-Barone betreute. Ehemalige Geheimdienstler wie etwa Henry Kissinger gründeten Beratungsfirmen, bei denen die US-Industrie Know How kaufen kann. Man kann sich einen Reim darauf machen, wie ein mit Spionen bestens verdrahteter Schattenmann seine Informationen beschafft. Seit den Untersuchungsausschüssen Mitte der 1970er Jahren ist es amtlich, dass die US-Industrie eng mit den Geheimdiensten kooperiert.